Rechtsprechung
VG Gießen, 06.02.2014 - 6 L 178/14.GI |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herleitung eines Anspruchs des einzelnen auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde auf verkehrsregelndes Einschreiten oder Aufhebung einer verkehrsrechtlichen Anordnung aus § 45 StVO
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Eilantrag gegen Aufhebung von Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt der B 252 in Niederwetter nur teilweise erfolgreich
- hessen.de (Pressemitteilung)
Eilantrag gegen Aufhebung von Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt der B 252 in Niederwetter nur teilweise erfolgreich
Verfahrensgang
- VG Gießen, 06.02.2014 - 6 L 178/14.GI
- VGH Hessen, 11.06.2014 - 2 B 372/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1997 - 25 B 2562/96
Aufstellung von Verkehrszeichen; Entfernung; Actus contrarius
Auszug aus VG Gießen, 06.02.2014 - 6 L 178/14
Das folgt daraus, dass die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung einen Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung darstellt, der erst durch das Entfernen der Verkehrszeichen bekannt gegeben und damit wirksam wird (siehe dazu OVG Münster, Beschluss vom 12.02.1997, 25 B 2562/96 , Juris; OVG Saarland, Beschluss vom 23, 10.2006, 1 W 37/06 , Juris). - BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93
Vetorecht mit Abwehr- und Sperrwirkung - Selbstverwaltungskörperschaft - …
Auszug aus VG Gießen, 06.02.2014 - 6 L 178/14
Dabei ist für die Zulässigkeit gerichtlichen Rechtsschutzes ausreichend aber auch erforderlich, dass die Rechtsverletzung möglich ist, d.h. nicht offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise ausgeschlossen ist (st. Rspr. des BVerwG; z.B. Urteil vom 20.04.1994, 11 C 17/93 ; Juris). - BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09
Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot; …
Auszug aus VG Gießen, 06.02.2014 - 6 L 178/14
In seinem Urteil vom 23.09.2010 ( 3 C 37/09 , Juris) führt das Bundesverwaltungsgericht dazu aus:.
- VG Gießen, 16.01.2014 - 6 L 102/14
Stadt Wetter bleibt mit Eilantrag zur Aufhebung von Tempo 30 in der …
Auszug aus VG Gießen, 06.02.2014 - 6 L 178/14
Denn zu berücksichtigen ist, dass die Anordnung des Antragsgegners bereits zum 09.01.2014 umgesetzt werden sollte und davon nur auf Bitten des Gerichts im Verfahren 6 L 102/14.GI bis zu einer Entscheidung im Eilverfahren abgesehen wurde. - VGH Hessen, 26.01.1988 - 2 TG 1623/87
Einstweilige Anordnung gegen beabsichtigte Errichtung einer Lichtzeichenanlage
Auszug aus VG Gießen, 06.02.2014 - 6 L 178/14
Für solchen vorbeugenden Rechtsschutz ist grundsätzlich nur Raum, wenn der Betroffene nicht in zumutbarer Weise auf den nach der Verwaltungsgerichtsordnung als angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtschutz - einschließlich des entsprechenden vorläufigen Rechtsschutzes - verwiesen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 20.09.1989, Juris; OVG Saarland, Beschluss vom 23.10.2006, a .a. O.; Hess.VGH, Beschluss vom 26.01.1988, 2 TG 1623/87, Juris, m. w. N.; bzgl. Verkehrszeichen auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.1993, 5 S 1112/93 , Juris). - VGH Baden-Württemberg, 06.07.1993 - 5 S 1112/93
Vorbeugender Rechtsschutz gegen kraft Gesetzes sofort vollziehbare …
Auszug aus VG Gießen, 06.02.2014 - 6 L 178/14
Für solchen vorbeugenden Rechtsschutz ist grundsätzlich nur Raum, wenn der Betroffene nicht in zumutbarer Weise auf den nach der Verwaltungsgerichtsordnung als angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtschutz - einschließlich des entsprechenden vorläufigen Rechtsschutzes - verwiesen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 20.09.1989, Juris; OVG Saarland, Beschluss vom 23.10.2006, a .a. O.; Hess.VGH, Beschluss vom 26.01.1988, 2 TG 1623/87, Juris, m. w. N.; bzgl. Verkehrszeichen auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.1993, 5 S 1112/93 , Juris). - OVG Saarland, 23.10.2006 - 1 W 37/06
Verkehrsrechtliche Anordnung; Erledigung eines verkehrsbehördlichen Ge- und …
Auszug aus VG Gießen, 06.02.2014 - 6 L 178/14
Das folgt daraus, dass die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung einen Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung darstellt, der erst durch das Entfernen der Verkehrszeichen bekannt gegeben und damit wirksam wird (siehe dazu OVG Münster, Beschluss vom 12.02.1997, 25 B 2562/96 , Juris; OVG Saarland, Beschluss vom 23, 10.2006, 1 W 37/06 , Juris). - VG Düsseldorf, 21.07.2011 - 6 K 4868/10
Kein Tempo 30 auf der Südallee in Urdenbach
Auszug aus VG Gießen, 06.02.2014 - 6 L 178/14
Soweit der Antragsgegner bzw. das ihn anweisende Regierungspräsidium Gießen demgegenüber (unter Bezugnahme auf VG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.2011, 6 K 4868/10 ) darauf abstellt, eine das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigende Gefahrenlage sei nur dann gegeben, wenn alsbald mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermehrt Schadensfälle eintreten würden, sähe die zuständige Straßenverkehrsbehörde von jeglicher gefahrvermindernder Tätigkeit ab, verkennt er die vom Bundesverwaltungsgericht zu § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO aufgestellten Grundsätze. - BVerwG, 02.04.1993 - 11 B 11.93
Anspruch auf Beschilderung eines Wirtschaftsweges - Verletzung der …
Auszug aus VG Gießen, 06.02.2014 - 6 L 178/14
Der Einzelne kann jedoch daraus einen auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde begrenzten Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten oder Aufhebung einer verkehrsrechtlichen Anordnung herleiten, wenn eine Verletzung seiner (durch andere Normen) geschützten Individualinteressen, insbesondere Gesundheit und Eigentum, in Betracht kommt ( BVerwG, Beschluss vom 02.04.1993, 11 B 11/93 , Juris). - VGH Hessen, 16.04.1991 - 2 UE 2858/88
Rechtswidrigkeit einer die straßenrechtliche Widmung beschränkende …
Auszug aus VG Gießen, 06.02.2014 - 6 L 178/14
Rechtsgrundlage für die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung ist § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO , auch wenn damit eine zuvor getroffene verkehrsrechtliche Anordnung aufgehoben wird, denn die Voraussetzungen, unter denen eine verkehrsregelnde Anordnung getroffen werden kann, sind abschließend in § 45 StVO normiert und verdrängen damit die allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften für die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten (Hess. VGH, Urteil vom 16.04.1991, 2 UE 2858/88 , ESVGH 41, 241).
- VGH Hessen, 11.06.2014 - 2 B 372/14
Voraussetzung für die Aufhebung einer Geschwindigkeitsbeschränkung
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird unter entsprechender Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gießen vom 6. Februar 2014 - 6 L 178/14.GI - dem Antragsgegner vorläufig bis zu einem Monat nach Rechtskraft dieses Beschlusses bzw. bis zur Rechtskraft einer innerhalb dieser Frist erhobenen Klage in der Hauptsache untersagt, den am 3. Januar 2014 gegenüber Hessen-Mobil angeordneten Abbau der Beschilderung zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf einer Länge von 150 m in der Ortsdurchfahrt der B 252 in Niederwetter in beide Fahrtrichtungen durchführen zu lassen.