Rechtsprechung
   VG Dresden, 12.02.2009 - 6 L 40/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28228
VG Dresden, 12.02.2009 - 6 L 40/09 (https://dejure.org/2009,28228)
VG Dresden, Entscheidung vom 12.02.2009 - 6 L 40/09 (https://dejure.org/2009,28228)
VG Dresden, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 6 L 40/09 (https://dejure.org/2009,28228)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,28228) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veranstaltung eines Aufzugs im Februar 2009 aus Anlass der Bombardierung Dresdens am 13./14. Februar 1945; Zulässigkeit der Abänderung von Aufzugsstrecken bei einer Versammlung unter freiem Himmel im Zusammenhang mit einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Bierausschank und -konsum unterfallen nicht der Versammlungsfreiheit des Grundgesetzes - Versammlungsrechtliche Auflagen für »Geh Denken« am 14. Februar 2009 weitgehend bestätigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bierausschank unterfällt nicht der Versammlungsfreiheit

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Dresden, 12.02.2009 - 6 L 40/09
    Zum Kern der Versammlungsfreiheit gehört zwar das aus Art. 8 Abs. 1 GG abzuleitende Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters bzw. der Versammlungsteilnehmer, nämlich über Ziel und Gegenstand sowie über den Ort und Zeitpunkt und die Art der Versammlung entscheiden zu können (vgl. BVerfG, Beschl v. 14.05.1985 - 1 BvR 233, 341/81 -, BVerfGE 69, 315 [343]).
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VG Dresden, 12.02.2009 - 6 L 40/09
    Die Abwägung, ob und wieweit gegenläufige Interessen die Einschränkung der Demonstrationsfreiheit rechtfertigen, obliegt allein der Versammlungsbehörde und den mit der rechtlichen Überprüfung befassten Gerichten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01 -, NJW 2001, S. 1409 [BVerfG 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01] [1410]; BVerfG, Beschl. v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 -, zitiert nach http://www.bverfg.de; Hoffmann-Riem, a.a.O., S. 264).
  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

    Auszug aus VG Dresden, 12.02.2009 - 6 L 40/09
    Die Abwägung, ob und wieweit gegenläufige Interessen die Einschränkung der Demonstrationsfreiheit rechtfertigen, obliegt allein der Versammlungsbehörde und den mit der rechtlichen Überprüfung befassten Gerichten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01 -, NJW 2001, S. 1409 [BVerfG 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01] [1410]; BVerfG, Beschl. v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 -, zitiert nach http://www.bverfg.de; Hoffmann-Riem, a.a.O., S. 264).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht