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   VG Dresden, 17.07.2009 - 6 L 403/08   

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VG Dresden, 17.07.2009 - 6 L 403/08 (https://dejure.org/2009,20399)
VG Dresden, Entscheidung vom 17.07.2009 - 6 L 403/08 (https://dejure.org/2009,20399)
VG Dresden, Entscheidung vom 17. Juli 2009 - 6 L 403/08 (https://dejure.org/2009,20399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • webshoprecht.de

    Verbot der Vermittlung von Sportwetten an inländische Kunden über das Ausland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Glücksspiel & Recht

    Sportwettenvermittlung ins Ausland ohne deutsche Konzession rechtswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ausländische Erlaubnis für Vermittlung von Sportwetten nicht ausreichend

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Sachsen, 10.06.2009 - 3 BS 179/07

    Das staatliche Sportwettenmonopol im Freistaat Sachsen ist rechtmäßig.

    Auszug aus VG Dresden, 17.07.2009 - 6 L 403/08
    Sie befindet sich damit im Ergebnis im Einklang mit der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 10.6.2009 - 3 BS 179/07 -, und vom 11.6.2009 - 3 BS 156/07 -, nicht veröff.) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. vom 20.3.2009 - 1 BvR 2410/08 - zit. nach juris, ergangen zu den vergleichbaren Regelungen im Land Niedersachsen).

    So geht das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit nachvollziehbarer Begründung davon aus, dass aus (verfassungs- und) europarechtlicher Sicht nur eine konsequente und konsistente Ausgestaltung des aus ordnungsrechtlichen Gründen beim Staat monopolisierten Sportwettangebots verlangt wird (vgl. Beschl.v. 10.6.2009, a.a.O.).

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 10.6.2009, a.a.O., hierzu folgendes ausgeführt: "Zum Einen können aus dem Gemeinschaftsrecht keine Anforderungen an die Begründung einer nationalen Regelung in dem Sinne hergeleitet werden, dass der Gesetzgeber stets eine entsprechende Vorabprüfung vorzunehmen habe (vgl. EU-Kommission, Schriftsatz v. 10.12.2007 an den EuGH, ZfWG, 2008, 94 unter Bezug auf EuGH, Urt.v. 17.6.1997 - Sodemare SA u.a., Slg. 1997, I-3395).

  • VG Freiburg, 16.04.2008 - 1 K 2683/07

    Staatliches Sportwettenmonopol; Europarechtswidrigkeit

    Auszug aus VG Dresden, 17.07.2009 - 6 L 403/08
    Der Antragsteller bezieht sich weiter auf den Beschluss des VG Berlin vom 2.4.2008 (Az. 35 A 52.08) und auf das Urteil des VG Freiburg vom 16.4.2008 (Az. 1 K 2683/07), das zu dem Ergebnis gekommen sei, dass angesichts der Europarechtswidrigkeit und der sich daraus ergebenden Rechtsfolge eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht entbehrlich sei.

    Letztere werden das Ziel der Gewinnmaximierung regelmäßig intensiver verfolgen als der Staat (vgl. insoweit die vom Antragsteller vorgelegte Kurzanalyse von Prof. Dr. Meyer zum Automatenspiel mit u.a. "Die Novellierung der Spielverordnung von 2006 (III) - Problematische Erfahrungen aus der Praxis - Systematische Umgehung der Spielverordnung durch bestimmte Gerätetypen", GAS 276; im Ergebnis abweichend VG Arnsberg, Beschl. vom 18.6.2009, Az. 1 L 260/09, das jedoch als maßgeblich allein auf die Suchtgefahren abstellt, und VG Freiburg, Urt. vom 16.4.2008, Az. 1 K 2683/07, das jedoch zugleich "neben dem staatlichen Sportwettenangebot ein(en) großen Sportwettenmarkt im Internet" einräumt, "der sich trotz seiner Illegalität schlichtweg nicht unterdrücken lässt", ohne aus dieser Erkenntnis Konsequenzen zu ziehen).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 B 1215/07

    Werbung für Glücksspiele im Internet

    Auszug aus VG Dresden, 17.07.2009 - 6 L 403/08
    Wenn der Europäische Gerichtshof zudem anerkenne, dass die sittlichen, religiösen und kulturellen Besonderheiten eines Landes bei der Festlegung der staatlichen Ziele in Bezug auf das Glücksspielwesen eine Rolle spielen (EuGH, Urt.v. 6.3.2007 - Placanica - a.a.O.), dann folge daraus ebenfalls, dass ein Staat einzelne traditionell anders geregelte Glücksspielsektoren von dem durch eine Monopolisierung zu erreichenden höheren Schutz ausnehmen könne, ohne deshalb gegen ein Gebot der Gesamtkohärenz zu verstoßen (vgl. zur Gemeinschaftskonformität ferner ausführlich: BayVGH, Urt.v. 18.12.2008, a.a.O.; OVG NW, Beschl.v. 22.2.2008, ZfWG 2008, 122 m.w.N.; a.A. mit Blick auf ein Gebot der Gesamtkohärenz: NdsOVG, Beschl.v. 8.7.2008, ZfWG 2008, 255; OVG Saarland, Beschl.v. 30.4.2007 - 3 W 30/06 - zitiert nach JURIS; Stellungnahme der EU-Kommission vom 19.5.2008, Rn. 34, 37).

    Denn Fußball als Volkssport weckt in der Bevölkerung mehr Interesse und Leidenschaft und stößt bei dem Einzelnen eher auf die Überzeugung, insoweit über eigene Kompetenz zu verfügen (ähnlich zur Frage der Kohärenz bezogen auf weitere Glücksspielbereiche vgl. OVG NW, Beschl. vom 22.2.2008 - 13 B 1215/07 -, zH. nach juris).

  • VG Berlin, 02.04.2008 - 35 A 52.08

    Private Sportwetten im Land Berlin vorerst weiter zulässig

    Auszug aus VG Dresden, 17.07.2009 - 6 L 403/08
    Der Antragsteller bezieht sich weiter auf den Beschluss des VG Berlin vom 2.4.2008 (Az. 35 A 52.08) und auf das Urteil des VG Freiburg vom 16.4.2008 (Az. 1 K 2683/07), das zu dem Ergebnis gekommen sei, dass angesichts der Europarechtswidrigkeit und der sich daraus ergebenden Rechtsfolge eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht entbehrlich sei.

    Der Antragsteller hat eine von Prof. Dr. Christian Pestalozza erstellte rechtsgutachtliche Stellungnahme "Verfassungsrechtliche Aspekte des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 35 A 52.08) vom 2. April 2008" eingereicht.

  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen

    Auszug aus VG Dresden, 17.07.2009 - 6 L 403/08
    Sie befindet sich damit im Ergebnis im Einklang mit der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 10.6.2009 - 3 BS 179/07 -, und vom 11.6.2009 - 3 BS 156/07 -, nicht veröff.) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. vom 20.3.2009 - 1 BvR 2410/08 - zit. nach juris, ergangen zu den vergleichbaren Regelungen im Land Niedersachsen).

    Nach dem Sach- und Streitstand im Zeitpunkt dieser Entscheidung gibt es jedenfalls keine Anhaltspunkte für die Annahme, die Regelungen des Glücksspielvertrages 2007 und des Gesetzes zum Glücksspielvertrag, die zum 1.1.2008 in Kraft getreten sind, wären nicht grundsätzlich geeignet, die europarechtlich geforderten Restriktionen im Bereich des Vertriebs und des Bewerbens staatlicher Sportwetten herbeizuführen (vgl. SächsOVG, a.a.O..; BVerfG, Beschl.v. 20.3.2009, a.a.O., unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu den genannten Regeln des GlüStV und weiteren Regelungen des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes - NGlüSpG, die teils ergänzenden, teils - insbesondere die Ziele des Staatsvertrags - wiederholenden Charakter haben).

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus VG Dresden, 17.07.2009 - 6 L 403/08
    Der Vertrag lehne sich streng an die gemachten Vorgaben an und trage gleichzeitig auch den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs, insbesondere aus den Entscheidungen "Läärä" C-124/97, "Gambelli" C-243/01, "Placania" C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Rechnung.

    Die Kammer teilt nicht die Auffassung des Antragstellers, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts insbesondere aus dem Urteil vom 28.3.2006 ( NJW 2006, 1261) und des Europäischen Gerichtshofs u.a. der Entscheidungen vom 6.3.2007, C-338/04, C-359/04, C-360/04 (Placania/Sorricchio) und vom 6.11.2003, C-243/01 (Gambelli) nicht umgesetzt seien.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Dresden, 17.07.2009 - 6 L 403/08
    Die Kammer teilt nicht die Auffassung des Antragstellers, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts insbesondere aus dem Urteil vom 28.3.2006 ( NJW 2006, 1261) und des Europäischen Gerichtshofs u.a. der Entscheidungen vom 6.3.2007, C-338/04, C-359/04, C-360/04 (Placania/Sorricchio) und vom 6.11.2003, C-243/01 (Gambelli) nicht umgesetzt seien.

    Der Antragsteller verweist lediglich auf die Begründung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2006 (a.a.O.), die sich auf den Vertrieb von Sportwetten im Freistaat Bayern über das dortige "breit gefächerte(s) Netz von Lotto-Annahmestellen" bezog.

  • EuGH, 16.05.2006 - C-360/04

    Auswirkungen der Grundfreiheiten des EG-Vertrags im Glücksspielsektor;

    Auszug aus VG Dresden, 17.07.2009 - 6 L 403/08
    Der Vertrag lehne sich streng an die gemachten Vorgaben an und trage gleichzeitig auch den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs, insbesondere aus den Entscheidungen "Läärä" C-124/97, "Gambelli" C-243/01, "Placania" C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Rechnung.

    Die Kammer teilt nicht die Auffassung des Antragstellers, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts insbesondere aus dem Urteil vom 28.3.2006 ( NJW 2006, 1261) und des Europäischen Gerichtshofs u.a. der Entscheidungen vom 6.3.2007, C-338/04, C-359/04, C-360/04 (Placania/Sorricchio) und vom 6.11.2003, C-243/01 (Gambelli) nicht umgesetzt seien.

  • EuGH, 13.11.2003 - C-42/02

    Lindman

    Auszug aus VG Dresden, 17.07.2009 - 6 L 403/08
    Auch nach den in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in seinem Urteil vom 13.11.2003 - C-42/02 -, "Lindman" dargestellten Grundsätzen verstoßen die sächsischen Regelungen zum Glücksspielvertrag nicht gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.08.2008 - 6 B 10338/08

    Private Sportwetten vorläufig weiter erlaubt

    Auszug aus VG Dresden, 17.07.2009 - 6 L 403/08
    Das OVG Rheinland-Pfalz habe mit Beschluss vom 18.8.2008 - Az. 6 B 10338/08 - einen privaten Anbieter unter Auflagen seine Tätigkeit vorläufig weiter erlaubt, da das Land die Begrenzung der Anzahl der Annahmestellen und die Beschränkung der Werbung auf Information und Aufklärung nicht gegenüber der Gesellschaft durchsetzen könne.
  • EuGH, 17.06.1997 - C-70/95

    Sodemare u.a.

  • OVG Saarland, 30.04.2007 - 3 W 30/06

    Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten an nach DDR-Recht konzessionierten

  • EuGH, 21.09.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

  • BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 13.93

    Buchmachererlaubnis - Juristische Person des Privatrechts

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08

    Zulässigkeit einer Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in

  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

  • VG Köln, 21.07.2008 - 6 K 5051/07

    Schutz der studierenden Mutter; Berechnung der Freiversuchsfrist im Rahmen der

    Ein im Verlauf des Klageverfahrens angestrengtes Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (6 L 403/08) hat die Klägerin durch Antragsrücknahme beendet.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den sonstigen Inhalt der Gerichtsakte, der Verfahrensakte 6 L 403/08 und der Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

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