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   VG Mainz, 27.04.2011 - 6 L 494/11.MZ   

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https://dejure.org/2011,14820
VG Mainz, 27.04.2011 - 6 L 494/11.MZ (https://dejure.org/2011,14820)
VG Mainz, Entscheidung vom 27.04.2011 - 6 L 494/11.MZ (https://dejure.org/2011,14820)
VG Mainz, Entscheidung vom 27. April 2011 - 6 L 494/11.MZ (https://dejure.org/2011,14820)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 5 StudPlVergV RP
    Hochschulzulassungsrecht; kein Bonus für übersprungene Klasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbesserung der Abiturdurchschnittsnote im Wege des Nachteilsausgleichs beim Wechsel eines Schülers in die nächsthöhere Jahrgangsstufe während eines laufenden Schuljahres; Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Psychologie

  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hochschulzulassung - Numerus Clausus und Überspringen einer Klassenstufe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Bonus für eine übersprungene Schulklasse bei der Studienplatzvergabe

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Nachteilausgleich bei übersprungener Klasse

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Studienplatzvergabe - Kein Bonus für übersprungene Klasse

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Studienplatzvergabe - Kein Bonus für übersprungene Klasse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Studienplatzvergabe - Kein Bonus für übersprungene Klasse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Gelsenkirchen, 30.04.2010 - 6z K 787/10

    Studienzulassung, Nachteilsausgleich, Sprachschwierigkeiten

    Auszug aus VG Mainz, 27.04.2011 - 6 L 494/11
    Der "Nachweis" - in der Form eines Schulgutachtens (vgl. die Hinweise der Antragsgegnerin in ihrem Bewerbungsformular, S. 6) - muss vielmehr darlegen, dass und inwieweit der Studienbewerber ohne den Nachteil eine bessere Durchschnittsnote erzielt hätte und den Zusammenhang zwischen dem Nachteil und der Abiturdurchschnittsnote auf fachlicher Grundlage belegen (vgl. im Rahmen eines Antrags auf Nachteilsausgleich bei der "ZVS" VG Gelsenkirchen, Urteil vom 30.04.2010 - 6z K 787/10 -, juris).
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