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VG Köln, 17.10.2003 - 6 L 699/03 |
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- VG Köln, 07.02.2003 - 6 L 2495/02
Sperrungsverfügung gegen rechtswidrige Internet-Inhalte
Auszug aus VG Köln, 17.10.2003 - 6 L 699/03
Zwar dürften nach vorläufiger Einschätzung der Kammer die tatbestandlichen Voraussetzungen für ein Einschreiten auf dieser Grundlage vorliegen, vgl. den Beschluss der Kammer vom 7.2.2003 - 6 L 2495/02 -, bestätigt durch OVG NW, Beschluss vom 25.3.2003 - 8 B 513/02.Dabei steht der Behörde wohl schon ein Ermessen bezüglich des "Ob" des Einschreitens, also ein Entschließungsermessen, zu, so OVG NRW, Beschluss vom 19.3.2003 - 8 B 218/03 -, Urteilsabdruck, S. 16 f.; anders - nur Auswahlermessen - noch die Tendenz der Kammer in ihrem Beschluss vom 7.2.2003 - 6 L 2495/02 -, Urteilsabdruck, S. 21; von diesem Standpunkt ausgehend ergäbe sich vorliegend kein anderes Ergebnis.
Zwar dient die Sperrungsverfügung dem Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter, vgl. den Beschluss der Kammer vom 7.2.2003 - 6 L 2495/02 -, S. 24. Das insoweit grundsätzlich anzunehmende öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug der Verfügung wird aber schon dadurch gemindert, dass die Wirkung der angeordneten Sperrungsmaßnahmen für den Schutz der genannten Rechtsgüter äußerst begrenzt ist, vgl. den Beschluss der Kammer vom 7.2.2003, S. 21 ff., Entscheidend ist jedoch, dass die streitgegenständliche Verfügung - wie vorstehend unter 1. ausgeführt - mit großer Wahrscheinlichkeit rechtswidrig ist.
- BVerwG, 11.02.1977 - VI C 105.74
Vorzeitige Entlassung eines Soldaten auf Antrag - Kostenerstattung für ein …
Auszug aus VG Köln, 17.10.2003 - 6 L 699/03
Entsprechend dieser Zielsetzung verbietet sich in der Regel eine "schematische" Ermessensausübung, die die besonderen Umstände des Einzelfalles außer Betracht lässt, vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 11.2.1977 - VI VC 105.74 -, BVerwGE 52, 70, 82f.; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 14. Aufl. 2002, § 7 Rn. 13. Erforderlich ist vielmehr, dass die Behörde bei ihrer Abwägung die wesentlichen Umstände des Einzelfalles berücksichtigt, vgl. nur BVerwG, Urt. v. 24.9.1996 - 1 C 9.94 -, BVerwGE 102, 63, 70; näher dazu Wolff, in Sodan/Ziekow, Kommentar zur VwGO, Stand: Januar 2003, § 114 Rn. 173, mit weiteren Nachweisen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2003 - 8 B 218/03
Rechtmäßigkeit der Sperrung eines Internetzugangs
Auszug aus VG Köln, 17.10.2003 - 6 L 699/03
Dabei steht der Behörde wohl schon ein Ermessen bezüglich des "Ob" des Einschreitens, also ein Entschließungsermessen, zu, so OVG NRW, Beschluss vom 19.3.2003 - 8 B 218/03 -, Urteilsabdruck, S. 16 f.; anders - nur Auswahlermessen - noch die Tendenz der Kammer in ihrem Beschluss vom 7.2.2003 - 6 L 2495/02 -, Urteilsabdruck, S. 21; von diesem Standpunkt ausgehend ergäbe sich vorliegend kein anderes Ergebnis. - BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94
Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener …
Auszug aus VG Köln, 17.10.2003 - 6 L 699/03
Entsprechend dieser Zielsetzung verbietet sich in der Regel eine "schematische" Ermessensausübung, die die besonderen Umstände des Einzelfalles außer Betracht lässt, vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 11.2.1977 - VI VC 105.74 -, BVerwGE 52, 70, 82f.; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 14. Aufl. 2002, § 7 Rn. 13. Erforderlich ist vielmehr, dass die Behörde bei ihrer Abwägung die wesentlichen Umstände des Einzelfalles berücksichtigt, vgl. nur BVerwG, Urt. v. 24.9.1996 - 1 C 9.94 -, BVerwGE 102, 63, 70; näher dazu Wolff, in Sodan/Ziekow, Kommentar zur VwGO, Stand: Januar 2003, § 114 Rn. 173, mit weiteren Nachweisen.
- VG Köln, 03.03.2005 - 6 K 7151/02
Verpflichtung zur Sperrung rechtsradikaler Internet-Seiten ist rechtmäßig
So OVG NRW, a.a.O., BA S. 16 f., und der Beschluss der Kammer vom 17.10.2003 - 6 L 699/03 -, BA S. 11, anders noch die Tendenz der Kammer im Beschluss vom 7.2.2003 - 6 L 2495/02 -, BA S. 21.vgl. dazu Beschluss der Kammer vom 17.10.2003 - 6 L 699/03 -.
- VG Köln, 03.03.2005 - 6 K 7603/02
Sperrverfügungen gegen Access-Provider zulässig
So OVG NRW, a.a.O., BA S. 16 f., und der Beschluss der Kammer vom 17.10.2003 - 6 L 699/03 -, BA S. 11, anders noch die Tendenz der Kammer im Beschluss vom 7.2.2003 - 6 L 2495/02 -, BA S. 21. Dennoch ist die Verfügung nicht ermessensfehlerhaft.vgl. dazu Beschluss der Kammer vom 17.10.2003 - 6 L 699/03 -.