Rechtsprechung
VG Mainz, 27.08.2010 - 6 L 857/10.MZ |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweiliger Rechtsschutz bzgl. der Nichtversetzung eines Gymnasialschülers in die nächsthöhere Jahrgangsstufe; Festlegung der Zeugnisnote des Jahreszeugnisses eines Gymnasialschülers
Kurzfassungen/Presse (7)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Jahreszeugnisnote rechtens - Keine Versetzung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Jahreszeugnisnote 1 : 2
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Andere Gewichtung der Schulnoten aus dem zweiten Halbjahr?
- haufe.de (Kurzinformation)
Klassenziel verfehlt - Versetzung durch Gerichtsentscheid?
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Schulzeugnisse und Versetzung in nächste Schuljahr
- juraforum.de (Kurzinformation)
Keine Versetzung: Zweites Schulhalbjahr doppelt gewertet
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schüler nicht versetzt: Festlegen der Jahreszeugnisnoten unter stärkerer Berücksichtigung der Leistungen des 2. Schulhalbjahr zulässig - Gewichtung der Leistungen des 1. und 2. Schulhalbjahrs im Verhältnis 1:2 nicht zu beanstanden
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 15.10.2009 - 2 ME 307/09
Nichtversetzung eines Schülers; einstweiliger Rechtsschutz; Prognose
Auszug aus VG Mainz, 27.08.2010 - 6 L 857/10
Der Prognose im Rahmen der Entscheidung über eine (Nicht-)Versetzung ist vielmehr der tatsächliche Leistungsstand und das tatsächliche Leistungsvermögen des Schülers zugrundezulegen und zwar auch dann, wenn schulrechtlich vorgesehene Informations- oder Fördermaßnahmen (hier: § 56 Abs. 2 ÜSchO) zuvor unterblieben waren (siehe insofern OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Oktober ,2009 - 2 ME 307/09, [...], Rn. 15 m.w.N.). - VGH Hessen, 09.12.2009 - 7 B 2837/09
Gewichtung von Einzelleistungen bei Ermittlung der Zeugnisnote am Ende eines …
Auszug aus VG Mainz, 27.08.2010 - 6 L 857/10
Im Übrigen obliegt es den Lehrkräften, bei der Bewertung der Leistungen des Schülers in Ausübung des pädagogischen Bewertungsspielraums eigenverantwortlich eine angemessene Gewichtung der erbrachten Einzelleistungen zu finden (vgl. dazu etwa VGH Kassel, Urteil vom 09. Dezember 2009 - 7 B 2837/09, [...], Rn. 8).