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   VG Darmstadt, 18.09.2012 - 6 L 935/12.DA   

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VG Darmstadt, 18.09.2012 - 6 L 935/12.DA (https://dejure.org/2012,29858)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 18.09.2012 - 6 L 935/12.DA (https://dejure.org/2012,29858)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 18. September 2012 - 6 L 935/12.DA (https://dejure.org/2012,29858)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 31 Abs 1 AufenthG
    Maßgeblicher Zeitpunkt der Entscheidung bei Rechtsänderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblicher Zeitpunkt der Entscheidung bei Rechtsänderung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 8 Abs. 1, AufenthG § 27 Abs. 1, AufenthG § 28 Abs. 2 S. 2, AufenthG § 31 Abs. 1, AufenthG § 31 Abs. 2
    Familienzusammenführung, Ehegattennachzug, eigenständiges Aufenthaltsrecht, eheunabhängiges Aufenthaltsrecht, Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, Aufhebung, eheliche Lebensgemeinschaft, Mindestbestandszeit, Ehebestandszeit, Vertrauensschutz, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.09.2012 - 6 L 935/12
    Nur wenn die belastende Rechtsfolge einer Norm für einen Sachverhalt Geltung beansprucht, der bereits vor dem Zeitpunkt der Verkündung der Norm abgeschlossen ist, handelt es sich um eine unzulässige "echte Rückwirkung" im Sinne einer "Rückbewirkung von Rechtsfolgen" (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.07.2010 - 2 BvL 14/02 -, NJW 2010, 3629 ; BVerwG, Urt. v. 30.03.2010 - 1 C 8/09 -, NVwZ 2010, 964).

    Verfassungsrechtlich schutzwürdig ist das Vertrauen im Falle einer Rechtsänderung nur, wenn es noch unter der Gültigkeit der alten Rechtslage "ins Werk gesetzt" wurde; nur ein betätigtes Vertrauen, d.h. eine "Vertrauensinvestition", die zur Erlangung einer Rechtsposition oder zu einer entsprechenden anderen Disposition geführt hat, fällt unter den Schutz der Verfassung (vgl. grundlegend BVerfG, Beschl. v. 05.05.1987 - 1 BvR 724/81 - u.a. -, NJW 1988, 545;   BVerwG, Beschl. v. 30.03.2010 - a.a.O.; HessVGH, Beschl. v. 21.09.2011 -, InfAuslR 2011, 441-443).

    Dabei knüpft das Verlängerungsjahr ausdrücklich nicht an den Zeitpunkt der Trennung an, sondern an den Ablauf der bisherigen Aufenthaltserlaubnis (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.03.2010 - a.a.O.).

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.09.2012 - 6 L 935/12
    Nach allgemeinen Maßstäben bestimmt sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der maßgebliche Zeitpunkt für die gerichtliche Prüfung eines Begehrens auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung der Tatsacheninstanz, und zwar sowohl hinsichtlich der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen als auch hinsichtlich der behördlichen Ermessensentscheidung (BVerwG Urt. v. 09.06.2009 - 1 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1432).
  • VG München, 18.01.2012 - M 25 K 11.5222

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; dreijährige Ehebestandszeit;

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.09.2012 - 6 L 935/12
    Weder der Ablauf der zweijährigen Ehebestandzeit nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG a.F. noch die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.06.2004 - 1 C 20/03 -, DVBl 2004, 1433) führen automatisch zur Umwandlung oder Verselbständigung des abgeleiteten, akzessorischen Aufenthaltsrechts nach § 30 Abs. 1 AufenthG in ein selbständiges, eheunabhängiges Aufenthaltsrecht nach § 31 Abs. 1 AufenthG (VG München, Urt. v. 18.01.2012 - M 25 K 11.5222 -, juris).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus VG Darmstadt, 18.09.2012 - 6 L 935/12
    Verfassungsrechtlich schutzwürdig ist das Vertrauen im Falle einer Rechtsänderung nur, wenn es noch unter der Gültigkeit der alten Rechtslage "ins Werk gesetzt" wurde; nur ein betätigtes Vertrauen, d.h. eine "Vertrauensinvestition", die zur Erlangung einer Rechtsposition oder zu einer entsprechenden anderen Disposition geführt hat, fällt unter den Schutz der Verfassung (vgl. grundlegend BVerfG, Beschl. v. 05.05.1987 - 1 BvR 724/81 - u.a. -, NJW 1988, 545;   BVerwG, Beschl. v. 30.03.2010 - a.a.O.; HessVGH, Beschl. v. 21.09.2011 -, InfAuslR 2011, 441-443).
  • VGH Hessen, 21.09.2011 - 3 B 1693/11

    Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht und maßgeblicher Zeitpunkt der Entscheidung bei

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.09.2012 - 6 L 935/12
    Verfassungsrechtlich schutzwürdig ist das Vertrauen im Falle einer Rechtsänderung nur, wenn es noch unter der Gültigkeit der alten Rechtslage "ins Werk gesetzt" wurde; nur ein betätigtes Vertrauen, d.h. eine "Vertrauensinvestition", die zur Erlangung einer Rechtsposition oder zu einer entsprechenden anderen Disposition geführt hat, fällt unter den Schutz der Verfassung (vgl. grundlegend BVerfG, Beschl. v. 05.05.1987 - 1 BvR 724/81 - u.a. -, NJW 1988, 545;   BVerwG, Beschl. v. 30.03.2010 - a.a.O.; HessVGH, Beschl. v. 21.09.2011 -, InfAuslR 2011, 441-443).
  • VG Stuttgart, 05.06.2012 - 6 K 1144/12

    Aufenthaltserlaubnis; eheliche Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.09.2012 - 6 L 935/12
    11 Die mit der Neuregelung heraufgesetzte Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahre enthält keine Übergangsregelung für "Alt- bzw. Übergangsfälle", so dass für die Frage des anwendbaren Rechts allgemeine Maßstäbe Anwendung finden (s.a. Sächs.OVG, Beschl. v. 14.08.2012 -3 B 156/12 -, juris; VG Stuttgart, Urt. v. 05.06.2012 - 6 K 1144/12 -, juris).
  • OVG Sachsen, 14.08.2012 - 3 B 156/12

    Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht, Verlängerung der Mindestehebestandszeit i. S.

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.09.2012 - 6 L 935/12
    11 Die mit der Neuregelung heraufgesetzte Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahre enthält keine Übergangsregelung für "Alt- bzw. Übergangsfälle", so dass für die Frage des anwendbaren Rechts allgemeine Maßstäbe Anwendung finden (s.a. Sächs.OVG, Beschl. v. 14.08.2012 -3 B 156/12 -, juris; VG Stuttgart, Urt. v. 05.06.2012 - 6 K 1144/12 -, juris).
  • BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.09.2012 - 6 L 935/12
    Weder der Ablauf der zweijährigen Ehebestandzeit nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG a.F. noch die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.06.2004 - 1 C 20/03 -, DVBl 2004, 1433) führen automatisch zur Umwandlung oder Verselbständigung des abgeleiteten, akzessorischen Aufenthaltsrechts nach § 30 Abs. 1 AufenthG in ein selbständiges, eheunabhängiges Aufenthaltsrecht nach § 31 Abs. 1 AufenthG (VG München, Urt. v. 18.01.2012 - M 25 K 11.5222 -, juris).
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.09.2012 - 6 L 935/12
    Nur wenn die belastende Rechtsfolge einer Norm für einen Sachverhalt Geltung beansprucht, der bereits vor dem Zeitpunkt der Verkündung der Norm abgeschlossen ist, handelt es sich um eine unzulässige "echte Rückwirkung" im Sinne einer "Rückbewirkung von Rechtsfolgen" (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.07.2010 - 2 BvL 14/02 -, NJW 2010, 3629 ; BVerwG, Urt. v. 30.03.2010 - 1 C 8/09 -, NVwZ 2010, 964).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.01.2012 - 2 M 201/11

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Voraussetzung einer dreijährigen

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.09.2012 - 6 L 935/12
    Der Hinweis des Bevollmächtigten, auch das OVG Mecklenburg-Vorpommern (Beschl. v. 13.01.2012 - 2 M 201/11 -, NVwZ-RR 16/2012) sei für Altfälle von einer zweijährigen Ehebestandszeit ausgegangen, erfordert keine andere Bewertung.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2012 - 11 S 1843/12

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; Mindestbestandszeit der Ehe;

    Da das Antragserfordernis als eine für das Entstehen des Anspruchs konstitutive Voraussetzung somit erst unter der Geltung der Neufassung des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG erfüllt worden ist, dürfte für das Begehren des Antragstellers insgesamt die ab 01.07.2011 gültige Gesetzesfassung maßgebend sein (im Ergebnis ebenso BayVGH, Beschluss vom 18.09.2012 - 19 CS 12.1370 - juris und vom 20.07.2012 - 10 CS 12.917, 10 CS 12.919 - juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 18.09.2012 - 6 L 935/12.DA - juris; VG Stuttgart, Urteil vom 05.06.2012 - 6 K 1144/12 - juris; VG München, Urteil 18.01.2012 - M 25 K 11.5222 - juris).
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