Weitere Entscheidung unten: BPatG, 07.09.2022

Rechtsprechung
   BPatG, 14.03.2018 - 6 Ni 42/16 (EP), verb. m. 6 Ni 43/16 (EP),, 6 Ni 44/16 (EP)   

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https://dejure.org/2018,24274
BPatG, 14.03.2018 - 6 Ni 42/16 (EP), verb. m. 6 Ni 43/16 (EP),, 6 Ni 44/16 (EP) (https://dejure.org/2018,24274)
BPatG, Entscheidung vom 14.03.2018 - 6 Ni 42/16 (EP), verb. m. 6 Ni 43/16 (EP),, 6 Ni 44/16 (EP) (https://dejure.org/2018,24274)
BPatG, Entscheidung vom 14. März 2018 - 6 Ni 42/16 (EP), verb. m. 6 Ni 43/16 (EP),, 6 Ni 44/16 (EP) (https://dejure.org/2018,24274)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Mobilfunkgerät sowie System zur Funkkommunikation unter Verwendung mindestens zweier Funksysteme (europäisches Patent)" - zur zulässigen Beschränkung des Patents - Unterschied zum Einspruchsverfahren - Erfordernis der Änderung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.09.2016 - X ZR 64/14

    Datengenerator - Patentnichtigkeitssache: Verteidigung des Streitpatents nur mit

    Auszug aus BPatG, 14.03.2018 - 6 Ni 42/16
    Dies rechtfertigt die Nichtigerklärung des Patents in der erteilten Fassung (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II), weil die Beklagte auf ausdrückliche Nachfrage des Senats unter Hinweis auf das Vorliegen einer unzulässigen Erweiterung des Unteranspruchs 5 nur in der Weise reagiert hat, dass sie den Hilfsantrag 1 um die Änderung der Rückbezüge von Unteranspruch 5 ergänzte, ohne hingegen gleichzeitig zu erklären, die erteilte Fassung bereits hinsichtlich einzelner Ansprüche zu verteidigen (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2016 - X ZR 64/14, GRUR 2017, 57, erster Leitsatz - Datengenerator).
  • BGH, 01.03.2017 - X ZR 10/15

    Patentnichtigkeitssache: Zulässigkeit einer beschränkten Verteidigung des Patents

    Auszug aus BPatG, 14.03.2018 - 6 Ni 42/16
    Soweit die Klägerinnen zu 1 und 2 die Zulässigkeit der Hilfsanträge generell gerügt haben, weil sie nur Anspruch 1 angegriffen haben, mit diesen aber von ihnen nicht angegriffene Unteransprüche "hochgezogen" werden, was unzulässig sei, ist dies zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 1. März 2017 - X ZR 10/15, GRUR 2017, 604 - Ankopplungssystem) innerhalb der jeweiligen Prozessrechtsverhältnisse der Klägerinnen zu 1 und 2 mit der Beklagten für sich betrachtet zutreffend.
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 14.03.2018 - 6 Ni 42/16
    Dies rechtfertigt die Nichtigerklärung des Patents in der erteilten Fassung (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II), weil die Beklagte auf ausdrückliche Nachfrage des Senats unter Hinweis auf das Vorliegen einer unzulässigen Erweiterung des Unteranspruchs 5 nur in der Weise reagiert hat, dass sie den Hilfsantrag 1 um die Änderung der Rückbezüge von Unteranspruch 5 ergänzte, ohne hingegen gleichzeitig zu erklären, die erteilte Fassung bereits hinsichtlich einzelner Ansprüche zu verteidigen (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2016 - X ZR 64/14, GRUR 2017, 57, erster Leitsatz - Datengenerator).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus BPatG, 14.03.2018 - 6 Ni 42/16
    Da ein Auslegungsbeispiel regelmäßig keine einschränkende Auslegung eines die Erfindung allgemein kennzeichnenden Anspruchs erlaubt (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 2004 - X ZR 255/01, GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung), kann das Streichen einer zu einem Ausführungsbeispiel gehörenden Textpassage aus der Beschreibung, wie vorliegend mit der im Hilfsantrag geänderten Beschreibung unter Streichung des Absatzes 0019 vorgenommen, nicht zu einer einschränkenden Auslegung des Patentanspruchs führen.
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Auszug aus BPatG, 14.03.2018 - 6 Ni 42/16
    Im Nichtigkeitsverfahren ist der erteilte Anspruch aus fachmännischer Sicht und im Lichte der Beschreibung des Streitpatents auszulegen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 117/11, GRUR 2012, 1124, Rn. 28 - Polymerschaum); ob im Erteilungsverfahren bestimmte Ansprüche fallen gelassen wurden, ist für die Auslegung nicht maßgeblich.
  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus BPatG, 14.03.2018 - 6 Ni 42/16
    Im Zweifel ist ein Verständnis der Beschreibung und des Anspruchs geboten, das beide Teile der Patentschrift nicht in Widerspruch zueinander bringt, sondern sie als aufeinander bezogene Teile der dem Fachmann mit dem Patent zur Verfügung gestellten technischen Lehre als eines sinnvollen Ganzen versteht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2015 - X ZR 43/13, GRUR 2015, 875, Abschnitt III. 1. - Rotorelemente).
  • BGH, 19.05.2005 - X ZR 188/01

    Aufzeichnungsträger

    Auszug aus BPatG, 14.03.2018 - 6 Ni 42/16
    Dies wäre nur der Fall, wenn sie entweder nicht aus dem Streitpatent in Anspruch genommen werden oder sich die Beklagte ihnen gegenüber keiner Ansprüche aus einem unabhängigen Patentanspruch berühmen würde (BGH, Beschluss vom 14. Februar 1995 - X ZB 19/94, GRUR 1995, 342 - Tafelförmige Elemente; BGH, Urteil vom 19. Mai 2005 - X ZR 188/01, GRUR 2005, 749 - Aufzeichnungsträger).
  • BGH, 14.02.1995 - X ZB 19/94

    "Tafelförmige Elemente"; Rechtsschutzbedürfnis für Patentnichtigkeitsklage nach

    Auszug aus BPatG, 14.03.2018 - 6 Ni 42/16
    Dies wäre nur der Fall, wenn sie entweder nicht aus dem Streitpatent in Anspruch genommen werden oder sich die Beklagte ihnen gegenüber keiner Ansprüche aus einem unabhängigen Patentanspruch berühmen würde (BGH, Beschluss vom 14. Februar 1995 - X ZB 19/94, GRUR 1995, 342 - Tafelförmige Elemente; BGH, Urteil vom 19. Mai 2005 - X ZR 188/01, GRUR 2005, 749 - Aufzeichnungsträger).
  • BPatG, 01.12.2015 - 5 ZA (pat) 103/14

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Anwälte -

    Auszug aus BPatG, 14.03.2018 - 6 Ni 42/16
    Erheben aber, wie vorliegend die Klägerinnen zu 3 und 4, mehrere Kläger gegen dasselbe Streitpatent eine gemeinsame Klage mit demselben Klageantrag und demselben Nichtigkeitsgrund, ist grundsätzlich nur eine Klagegebühr zu zahlen (vgl. zuletzt BPatG, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 5 ZA (pat) 103/14, BlPMZ 2016, 150 - Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Anwälte).
  • BPatG, 12.08.2019 - 6 Ni 34/16
    Auch der Verweis der Klägerinnenvertreter auf das Urteil 6 Ni 42/16 (EP) verb.

    Lediglich zum Begriff "Kommunizieren" wird ausgeführt, dass darunter jegliche Kommunikation in einem Funksystem-Standard zu verstehen sei, also sowohl Daten- wie auch Sprachkommunikation (vgl. BPatG Urt. v. 14.03.2018 - 6 Ni 42/16, Seite 17, 2. Absatz).

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Rechtsprechung
   BPatG, 07.09.2022 - 6 Ni 42/16 (EP) 6 Ni 43/16 (EP) 6 Ni 44/16 (EP)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,26993
BPatG, 07.09.2022 - 6 Ni 42/16 (EP) 6 Ni 43/16 (EP) 6 Ni 44/16 (EP) (https://dejure.org/2022,26993)
BPatG, Entscheidung vom 07.09.2022 - 6 Ni 42/16 (EP) 6 Ni 43/16 (EP) 6 Ni 44/16 (EP) (https://dejure.org/2022,26993)
BPatG, Entscheidung vom 07. September 2022 - 6 Ni 42/16 (EP) 6 Ni 43/16 (EP) 6 Ni 44/16 (EP) (https://dejure.org/2022,26993)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 564
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.10.2010 - VII ZB 15/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus BPatG, 07.09.2022 - 6 Ni 42/16
    Die Rechtskraft eines Kostenfestsetzungsbeschlusses bezieht sich nur auf die im Antrag geforderten und im Beschluss beschiedenen Beträge (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - VII ZB 15/10, BGHZ 187, 227-231, Rdnr. 9).

    Zur Begründung verweist der Bundegerichtshof in seinem Beschluss vom 28. Oktober 2010 (a. a. O.) auf das allgemeine Verständnis der Rechtskraftwirkung bei offenen (BGH, Urteil vom 30. Januar 1985 - IVb ZR 67/83, BGHZ 93, 330) und verdeckten Teilklagen (BGH, Urteil vom 9. April 1997 - IV ZR 113/96, BGHZ 135, 178), wonach die Rechtskraft des Urteils nur den geltend gemachten Anspruch im beantragten Umfang ergreift; eine Erklärung des Klägers, er behalte sich darüber hinausgehende Ansprüche vor, ist nicht erforderlich.

  • BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02

    Abänderung der Verzinsung eines Kostenerstattungsanspruchs

    Auszug aus BPatG, 07.09.2022 - 6 Ni 42/16
    Zwar geht die Erinnerungsführerin zutreffend davon aus, dass Kostenfestsetzungsbeschlüsse - wie hier der Beschluss vom 17. Juni 2021 - formell und materiell in Rechtskraft erwachsen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - V ZB 51/02, NJW 2003, 1462).
  • BVerfG, 17.02.1995 - 2 BvR 502/92

    Nachliquidation von in einem ersten Kostenfestsetzungsverfahren versehentlich

    Auszug aus BPatG, 07.09.2022 - 6 Ni 42/16
    Eine Nachforderung eines bislang nicht geltend gemachten Teils bezüglich desselben Postens hindert sie grundsätzlich nicht (Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 103 Rdnr. 12; PG/K. Schmidt, ZPO, 2. Aufl., § 103 Rn. 27; MünchKommZPO/Giebel, 3. Aufl., § 104 Rn. 128 f.; vgl. OLG Stuttgart, MDR 2009, 1136, zur Nachfestsetzung der Umsatzsteuer; BVerfG, Rpfleger 1995, 476, zur Nachfestsetzung der Erhöhungsgebühr für Mehrvertretung).
  • BGH, 09.04.1997 - IV ZR 113/96

    Umfang der Rechtskraft des Urteils bei verdeckter Teilklage

    Auszug aus BPatG, 07.09.2022 - 6 Ni 42/16
    Zur Begründung verweist der Bundegerichtshof in seinem Beschluss vom 28. Oktober 2010 (a. a. O.) auf das allgemeine Verständnis der Rechtskraftwirkung bei offenen (BGH, Urteil vom 30. Januar 1985 - IVb ZR 67/83, BGHZ 93, 330) und verdeckten Teilklagen (BGH, Urteil vom 9. April 1997 - IV ZR 113/96, BGHZ 135, 178), wonach die Rechtskraft des Urteils nur den geltend gemachten Anspruch im beantragten Umfang ergreift; eine Erklärung des Klägers, er behalte sich darüber hinausgehende Ansprüche vor, ist nicht erforderlich.
  • BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 67/83

    Unterhaltsklage über freiwillig gezahlten Betrag hinaus

    Auszug aus BPatG, 07.09.2022 - 6 Ni 42/16
    Zur Begründung verweist der Bundegerichtshof in seinem Beschluss vom 28. Oktober 2010 (a. a. O.) auf das allgemeine Verständnis der Rechtskraftwirkung bei offenen (BGH, Urteil vom 30. Januar 1985 - IVb ZR 67/83, BGHZ 93, 330) und verdeckten Teilklagen (BGH, Urteil vom 9. April 1997 - IV ZR 113/96, BGHZ 135, 178), wonach die Rechtskraft des Urteils nur den geltend gemachten Anspruch im beantragten Umfang ergreift; eine Erklärung des Klägers, er behalte sich darüber hinausgehende Ansprüche vor, ist nicht erforderlich.
  • BGH, 10.03.2011 - IX ZB 104/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Zulässigkeit der Nachfestsetzung unter Ansatz eines

    Auszug aus BPatG, 07.09.2022 - 6 Ni 42/16
    Auf die von ihr zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. März 2011 (BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - IX ZB 104/09, BeckRS 2011, 7710 Rdnr. 8) vermag sich die Erinnerungsführerin in diesem Verfahren ebenfalls nicht mit Erfolg zu berufen.
  • OLG Stuttgart, 06.03.2009 - 8 W 82/09

    Kostenfestsetzung: (Un-)Zulässigkeit der Nachliquidation von Umsatzsteuer bei

    Auszug aus BPatG, 07.09.2022 - 6 Ni 42/16
    Eine Nachforderung eines bislang nicht geltend gemachten Teils bezüglich desselben Postens hindert sie grundsätzlich nicht (Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 103 Rdnr. 12; PG/K. Schmidt, ZPO, 2. Aufl., § 103 Rn. 27; MünchKommZPO/Giebel, 3. Aufl., § 104 Rn. 128 f.; vgl. OLG Stuttgart, MDR 2009, 1136, zur Nachfestsetzung der Umsatzsteuer; BVerfG, Rpfleger 1995, 476, zur Nachfestsetzung der Erhöhungsgebühr für Mehrvertretung).
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