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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 19.09.2013 - 6 O 1/13   

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https://dejure.org/2013,50882
LG Stuttgart, 19.09.2013 - 6 O 1/13 (https://dejure.org/2013,50882)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 19.09.2013 - 6 O 1/13 (https://dejure.org/2013,50882)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 19. September 2013 - 6 O 1/13 (https://dejure.org/2013,50882)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hink-fischer.de (Auszüge)
  • kanzleimitte.de (Kurzinformation)

    Zinsanpassungsklauseln auch bei Unternehmerdarlehen unwirksam - Erstattungsansprüche wegen fehlerhafter Zinsberechnung auch für Unternehmer

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85

    Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>,

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.09.2013 - 6 O 1/13
    Die Anwendung der kurzen Verjährung soll verhindern, dass regelmäßig wiederkehrende Einzelforderungen sich mehr und mehr ansammeln und schließlich einen Betrag erreichen, der vom Schuldner nicht mehr in einer Summe aufgebracht werden kann (BGH NJW 1986, 2564; 2001, 2711).

    Ferner trägt § 197 BGB a.F. dem Umstand Rechnung, dass es bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen oft sehr schwer ist, sichere Feststellungen für eine Zeit zu treffen, die - auf der Grundlage der regelmäßigen Verjährung nach § 195 BGB a. F. - bis zu dreißig Jahren zurückliegt (BGH NJW 1960, 957; 1986, 2564).

    Soweit der Zweck der kurzen Verjährung dies gebietet, ist § 197 BGB a. F. auch auf den bereicherungsrechtlichen Rückzahlungsanspruch nicht geschuldeter sonstiger Kreditkosten anzuwenden (vgl. hierzu BGH NJW 1986, 2564).

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 283/00

    Zur Verjährung von "Uraltdarlehen" bei Enteignungsmaßnahmen der ehemaligen DDR

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.09.2013 - 6 O 1/13
    Die Anwendung der kurzen Verjährung soll verhindern, dass regelmäßig wiederkehrende Einzelforderungen sich mehr und mehr ansammeln und schließlich einen Betrag erreichen, der vom Schuldner nicht mehr in einer Summe aufgebracht werden kann (BGH NJW 1986, 2564; 2001, 2711).

    bb) Die kurze Verjährung nach § 197 BGB a. F. greift dagegen nach ihrem Sinn und Zweck nicht ein, wenn die Rückzahlung des Kapitals in selbstständig abzuzahlenden Teilbeträgen erfolgt (BGH NJW 2001, 2711) oder wenn die rechtsgrundlos erbrachten Zinsen und Tilgungsleistungen in einer Summe am Ende der Vertragslaufzeit zu zahlen sind (BGH NJW 2008, 845).

  • BGH, 23.10.1990 - XI ZR 313/89

    Verwendung zuviel berechneter Zinsen bei einem Annuitätendarlehen; Nichtigkeit

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.09.2013 - 6 O 1/13
    Nach der Rechtsprechung des BGH unterliegt der bereicherungsrechtliche Anspruch auf Rückzahlung rechtsgrundlos erbrachter Zinsen und Tilgungsleistungen der kurzen Verjährung des § 197 BGB a. F., wenn diese periodisch fällig und dementsprechend bezahlt werden, weil in diesem Fall mit jeder Zahlung ein sofort fälliger und damit ein regelmäßig zeitlich wiederkehrender Bereicherungsanspruch entsteht (NJW 1991, 220; 2007, 3127).

    Ferner hat der BGH eine Anwendung des § 197 BGB a. F. auf den Rückzahlungsanspruch nach vorzeitiger Ablösung eines Annuitätendarlehens im Falle der Berechnung zu hoher Zinsen auf Grund einer nichtigen AGB-Klausel und der Verwendung des Differenzbetrags zur Tilgung (BGH NJW 1991, 220), für den Anspruch des Darlehensnehmers auf anteilige Rückerstattung des Disagios (NJW 1993, 3257) oder für den Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückzahlung der Geldbeschaffungs- und Bearbeitungskosten verneint (NJW-RR 2005, 483), und zwar auch dann, wenn die Kapitalbeschaffungskosten in zwei Teilzahlungen zu erbringen sind (NJW-RR 2001, 1420).

  • BGH, 12.10.1993 - XI ZR 11/93

    Anteilige Rückerstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung des Darlehens

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.09.2013 - 6 O 1/13
    Es ist zwar zutreffend, dass der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung aus dem Jahre 1986 (BGH NJW 1986, 1803; 1992, 1751; 1993, 3257), wonach er inhaltlich unbeschränkte Zinsanpassungsklauseln im Aktivgeschäft von Banken nicht wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG (jetzt § 307 BGB) für unwirksam erachtete, sondern im Wege ergänzender Vertragsauslegung einschränkend dahin auslegte, dass sie den darlehensgebenden Kreditinstituten Änderungen des Zinssatzes nicht schrankenlos, sondern nur nach Maßgabe der kapitalmarktbedingten Veränderungen ihrer Refinanzierungskonditionen gestatten und die Bank bei sinkendem Zinsniveau auch zur Herabsetzung des dem Kunden berechneten Zinssatzes verpflichten, aufgrund von Unterlassungsklagen von Vereinen, die Verbraucherinteressen wahrnehmen, geändert hat und sich in den beiden Entscheidungen vom 21.04.09 (XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08) nicht explizit mit der Frage befasst hat, ob die Zinsanpassungsklauseln auch im rein unternehmerischen Geschäftsverkehr unwirksam sind.

    Ferner hat der BGH eine Anwendung des § 197 BGB a. F. auf den Rückzahlungsanspruch nach vorzeitiger Ablösung eines Annuitätendarlehens im Falle der Berechnung zu hoher Zinsen auf Grund einer nichtigen AGB-Klausel und der Verwendung des Differenzbetrags zur Tilgung (BGH NJW 1991, 220), für den Anspruch des Darlehensnehmers auf anteilige Rückerstattung des Disagios (NJW 1993, 3257) oder für den Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückzahlung der Geldbeschaffungs- und Bearbeitungskosten verneint (NJW-RR 2005, 483), und zwar auch dann, wenn die Kapitalbeschaffungskosten in zwei Teilzahlungen zu erbringen sind (NJW-RR 2001, 1420).

  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 55/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.09.2013 - 6 O 1/13
    Das Zinsanpassungsrecht der Beklagten benachteiligt die Klägerin jeweils ungemessen, weil es weder eine Bindung der Bank an den Umfang des Kostenanstiegs vorsieht, noch eine Verpflichtung der Bank enthält, Kostenminderungen an den Kunden weiterzugeben, ohne dass die Bank insoweit ein Ermessen hat, und deshalb das Äquivalenzverhältnis nicht gesichert ist (BGH, Urteil vom 21.04.09, XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08).

    Es ist zwar zutreffend, dass der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung aus dem Jahre 1986 (BGH NJW 1986, 1803; 1992, 1751; 1993, 3257), wonach er inhaltlich unbeschränkte Zinsanpassungsklauseln im Aktivgeschäft von Banken nicht wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG (jetzt § 307 BGB) für unwirksam erachtete, sondern im Wege ergänzender Vertragsauslegung einschränkend dahin auslegte, dass sie den darlehensgebenden Kreditinstituten Änderungen des Zinssatzes nicht schrankenlos, sondern nur nach Maßgabe der kapitalmarktbedingten Veränderungen ihrer Refinanzierungskonditionen gestatten und die Bank bei sinkendem Zinsniveau auch zur Herabsetzung des dem Kunden berechneten Zinssatzes verpflichten, aufgrund von Unterlassungsklagen von Vereinen, die Verbraucherinteressen wahrnehmen, geändert hat und sich in den beiden Entscheidungen vom 21.04.09 (XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08) nicht explizit mit der Frage befasst hat, ob die Zinsanpassungsklauseln auch im rein unternehmerischen Geschäftsverkehr unwirksam sind.

  • BGH, 10.06.2008 - XI ZR 211/07

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Zinsänderungsklausel eines auf längere

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.09.2013 - 6 O 1/13
    Wirksame Anpassungsklauseln müssen klarstellen, dass die Anpassung der Überziehungszinsen nicht zu einer einseitigen Benachteiligung des Kunden führt, also dass das ursprünglich begründete Äquivalenzgrundverhältnis erhalten bleibt und die Anpassung nach transparenten, überprüfbaren Kriterien erfolgt (BGH NJW 2008, 3422).

    An die Stelle des unwirksamen Zinsanpassungsrechts tritt im Wege ergänzender Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) die Regelung, welche von den Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit der vereinbarten Zinsänderungsklausel nach dem Vertragszweck und angemessener Abwägung ihrer beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) als redliche Vertragspartner gewählt worden wäre (BGH NJW 2008, 3422).

  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 195/84

    Auslegung einer Zinsänderungsklausel

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.09.2013 - 6 O 1/13
    Dies gilt sowohl für Verbraucherkredite als auch für gewerbliche Kredite (BGH NJW 1986, 1803).

    Es ist zwar zutreffend, dass der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung aus dem Jahre 1986 (BGH NJW 1986, 1803; 1992, 1751; 1993, 3257), wonach er inhaltlich unbeschränkte Zinsanpassungsklauseln im Aktivgeschäft von Banken nicht wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG (jetzt § 307 BGB) für unwirksam erachtete, sondern im Wege ergänzender Vertragsauslegung einschränkend dahin auslegte, dass sie den darlehensgebenden Kreditinstituten Änderungen des Zinssatzes nicht schrankenlos, sondern nur nach Maßgabe der kapitalmarktbedingten Veränderungen ihrer Refinanzierungskonditionen gestatten und die Bank bei sinkendem Zinsniveau auch zur Herabsetzung des dem Kunden berechneten Zinssatzes verpflichten, aufgrund von Unterlassungsklagen von Vereinen, die Verbraucherinteressen wahrnehmen, geändert hat und sich in den beiden Entscheidungen vom 21.04.09 (XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08) nicht explizit mit der Frage befasst hat, ob die Zinsanpassungsklauseln auch im rein unternehmerischen Geschäftsverkehr unwirksam sind.

  • BGH, 14.04.1992 - XI ZR 196/91

    Höhere Überziehungszinsen in AGB

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.09.2013 - 6 O 1/13
    Es ist zwar zutreffend, dass der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung aus dem Jahre 1986 (BGH NJW 1986, 1803; 1992, 1751; 1993, 3257), wonach er inhaltlich unbeschränkte Zinsanpassungsklauseln im Aktivgeschäft von Banken nicht wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG (jetzt § 307 BGB) für unwirksam erachtete, sondern im Wege ergänzender Vertragsauslegung einschränkend dahin auslegte, dass sie den darlehensgebenden Kreditinstituten Änderungen des Zinssatzes nicht schrankenlos, sondern nur nach Maßgabe der kapitalmarktbedingten Veränderungen ihrer Refinanzierungskonditionen gestatten und die Bank bei sinkendem Zinsniveau auch zur Herabsetzung des dem Kunden berechneten Zinssatzes verpflichten, aufgrund von Unterlassungsklagen von Vereinen, die Verbraucherinteressen wahrnehmen, geändert hat und sich in den beiden Entscheidungen vom 21.04.09 (XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08) nicht explizit mit der Frage befasst hat, ob die Zinsanpassungsklauseln auch im rein unternehmerischen Geschäftsverkehr unwirksam sind.

    Er kann sie daher selbst dann, wenn es sich um eine Krediterweiterung handelt, nicht zum gleichen Preis wie einen bewilligten Kredit erwarten oder gar verlangen (BGH NJW 1992, 1751).

  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 348/09

    Verbraucherkredit zur Finanzierung einer Fondseinlage: Verjährung eines

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.09.2013 - 6 O 1/13
    In diesem Fall fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (BGH NJW 2011, 1278).
  • BGH, 26.11.2009 - III ZR 116/09

    Amtshaftungsanspruch wegen eines erst nach Durchführung des

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.09.2013 - 6 O 1/13
    Generell kann das Unterlassen einer Nachfrage nur dann grob fahrlässig sein, wenn sich der Verdacht einer Schädigung aufdrängte (BGH NJW 2010, 681).
  • BGH, 17.02.1969 - II ZR 30/65

    Verjährung einer der Kontokorrentbindung unterliegenden Forderung

  • BGH, 09.12.1959 - IV ZR 178/59

    Ausgleichung zwischen Eltern nach Unterhaltsgewährung an Kinder

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 409/06

    Verjährung des Bereicherungsanspruchs des Darlehensnehmers bei vorzeitiger

  • BGH, 29.01.2008 - XI ZR 160/07

    Sicherungswirkung der Bürgschaft eines Bauträgers; Fälligkeit der Forderung aus

  • BGH, 04.12.2007 - XI ZR 227/06

    Rückforderungsanspruch des Verbrauchers gegen den Kreditgeber nach § 813 BGB bei

  • BGH, 07.12.1989 - III ZR 270/88

    Ratenkredit - Sittenwidrigkeit - Bereicherungsanspruch - Verjährung

  • BGH, 20.09.1994 - VI ZR 336/93

    Kenntnis durch Vernehmung des Geschädigten als Zeuge im Strafprozeß;

  • BGH, 24.06.2005 - V ZR 350/03

    Verjährung der Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von

  • BGH, 24.10.2000 - XI ZR 273/99

    Rechtsberatung durch Inhaber einer Inkassoerlaubnis; gängige Klausel mit

  • BGH, 14.09.2004 - XI ZR 11/04

    Rechtsfolgen der Ermäßigung des Zinssatzes wegen unvollständiger Angabe des

  • OLG München, 09.05.2011 - 19 U 3229/10

    Kontokorrentkredit: Verjährung und Verwirkung des Anspruchs auf Rückzahlung

  • BGH, 13.04.2010 - XI ZR 197/09

    Zur Zinsberechnung in Prämiensparverträgen bei unwirksamer Zinsänderungsklausel

  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

  • BGH, 17.06.1997 - XI ZR 239/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer abweichenden Wertstellung von Bareinzahlungen

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 56/06

    Überprüfung der Zulassung der Verjährungseinrede im Revisionsverfahren;

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 38/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer Anpassungklausel bei der Belieferung mit

  • BGH, 06.05.1997 - XI ZR 208/96

    Grundsatzentscheidung zur Wertstellung von Überweisungs- und Scheckgutschriften

  • OLG Frankfurt, 30.01.2018 - 14 U 176/16

    Unwirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln im Verbraucherverkehr nicht auf

    Der entgegenstehenden Auffassung des Landgerichts Stuttgart (Urteil vom 19.09.2013, Az.: 6 O 1/13) könne nicht gefolgt werden.

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln im Verbraucherverkehr (Urteile vom 21.04.2009, Az.: XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08 - zit. jeweils nach juris) gilt auch für Unternehmergeschäfte - sog. b2b - Verkehr (LG Stuttgart, Urteil vom 19.09.2013, Az.: 6 O 1/13, Tz. 38 - zit. nach juris; Staub, HGB, 5. Auflage, Bankrecht, Rn. 336; dagegen zweifelnd: OLG München, Urteil vom 09.05.2011, Az.: 19 U 3229/10, Tz. 15).

  • LG Bielefeld, 15.06.2020 - 6 O 225/15
    Zudem waren die Kosten des Sachverständigengutachtens auch zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig, da es dem Kläger angesichts der Komplexität der Materie nicht möglich gewesen wäre, die hiesige Klage ohne das zuvor eingeholte Gutachten zu erheben (so auch LG Stuttgart, Urt. vom 19.09.2013 - 6 O 1/13, Rn- 64, juris für eine bereicherungsrechtliche Hauptforderung).
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Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 24.06.2013 - 6 O 1/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,45748
LG Bielefeld, 24.06.2013 - 6 O 1/13 (https://dejure.org/2013,45748)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 24.06.2013 - 6 O 1/13 (https://dejure.org/2013,45748)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 24. Juni 2013 - 6 O 1/13 (https://dejure.org/2013,45748)
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Rechtsprechung
   LG Flensburg, 03.01.2013 - 6 O 1/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1057
LG Flensburg, 03.01.2013 - 6 O 1/13 (https://dejure.org/2013,1057)
LG Flensburg, Entscheidung vom 03.01.2013 - 6 O 1/13 (https://dejure.org/2013,1057)
LG Flensburg, Entscheidung vom 03. Januar 2013 - 6 O 1/13 (https://dejure.org/2013,1057)
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Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bei einer Irreführung kommt es auf die Spürbarkeit der Beeinträchtigung des Wettbewerbs (§ 3 Abs. 1 UWG) nicht mehr an

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Eine offensichtliche Irreführung ist immer wettbewerbswidrig

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bei einer Irreführung kommt es auf die Spürbarkeit der Beeinträchtigung des Wettbewerbs (§ 3 Abs. 1 UWG) nicht mehr an

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Werbung mit nicht vorhandener Ausstattung eines Fernsehers durch Elektronikmarktkette

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Fernsehgerät ohne Tuner

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung für einen Fernseher

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