Weitere Entscheidung unten: LG Cottbus, 16.10.2014

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   LG Frankenthal, 30.07.2013 - 6 O 152/13   

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https://dejure.org/2013,64208
LG Frankenthal, 30.07.2013 - 6 O 152/13 (https://dejure.org/2013,64208)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 30.07.2013 - 6 O 152/13 (https://dejure.org/2013,64208)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - 6 O 152/13 (https://dejure.org/2013,64208)
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   LG Cottbus, 16.10.2014 - 6 O 152/13   

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https://dejure.org/2014,68689
LG Cottbus, 16.10.2014 - 6 O 152/13 (https://dejure.org/2014,68689)
LG Cottbus, Entscheidung vom 16.10.2014 - 6 O 152/13 (https://dejure.org/2014,68689)
LG Cottbus, Entscheidung vom 16. Oktober 2014 - 6 O 152/13 (https://dejure.org/2014,68689)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.08.2010 - VII ZR 46/09

    Architektenhaftung wegen mangelhafter Bauüberwachung: Offenbarungspflicht des

    Auszug aus LG Cottbus, 16.10.2014 - 6 O 152/13
    Diese Erwägungen gelten auch dann, wenn der Architekt bestimmte Teile der Bauleistung (entweder bestimmte Bauteile oder bestimmte Gewerke) nicht überwacht (BGH BauR 2010, 1966).
  • OLG Naumburg, 28.06.2004 - 1 Verg 5/04

    Kostenentscheidung bei verbundenen Verfahren

    Auszug aus LG Cottbus, 16.10.2014 - 6 O 152/13
    Der Architekt, welcher sich bewusst unwissend hält, weil er keine Bauüberwachung durchführt, soll genauso gestellt sein, wie der Architekt, der den Mangel kennt, aber verschweigt (BGH IBR 2004, 543).
  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger

    Auszug aus LG Cottbus, 16.10.2014 - 6 O 152/13
    Grundsätzlich muss der Besteller die Voraussetzungen der "verlängerten" Verjährungsfrist darlegen und gegebenenfalls beweisen; wobei er seiner Darlegungslast genügt, wenn er Tatsachen vorträgt, nach denen der Unternehmer oder die hierfür von ihm eingesetzten Gehilfen, den Mangel erkannt, aber nicht offenbart haben (BGH NJW 1992, 1754; BGH IBR 2010, 574).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 77/08

    Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten: Verjährung bei arglistigem

    Auszug aus LG Cottbus, 16.10.2014 - 6 O 152/13
    Grundsätzlich muss der Besteller die Voraussetzungen der "verlängerten" Verjährungsfrist darlegen und gegebenenfalls beweisen; wobei er seiner Darlegungslast genügt, wenn er Tatsachen vorträgt, nach denen der Unternehmer oder die hierfür von ihm eingesetzten Gehilfen, den Mangel erkannt, aber nicht offenbart haben (BGH NJW 1992, 1754; BGH IBR 2010, 574).
  • OLG Brandenburg, 03.06.2016 - 11 U 183/14

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten wegen gänzlich

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus vom 16.10.2014, 6 O 152/13, wird zurückgewiesen.
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