Rechtsprechung
LG Aurich, 12.02.2014 - 6 O 17/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Bezirksschornsteinfegermeister darf nicht zugleich auf seine hoheitliche und privatwirtschaftliche Tätigkeit (Verkauf von Kaminöfen) hinweisen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Werbung eines Schornsteinfegers für Kamin- oder Pelletöfen wettbewerbswidrig - unlauterer Autoritätsmissbrauch
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
LG Aurich untersagt Autoritätsmissbrauch eines Bezirksschornsteinfegermeisters
Wird zitiert von ... (2)
- LG Dortmund, 23.11.2016 - 10 O 11/16
Bezirksschornsteinfeger, Beliehener, unzulässiger Hinweis in Feuerstättenbescheid
In einer ähnlichen Konstellation hat das OLG Celle (GRUR-RR 2004, 374) entschieden, dass eine Stadt, die private Grabpflegearbeiten anbietet, sich gegenüber den privaten Gärtnereien einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschafft, wenn sie Hinterbliebenen, die die städtische Friedhofsverwaltung wegen des" Kaufs" einer Grabstelle aufsuchen müssen, Grabpflegeleistungen durch ihre Mitarbeiter in denselben Räumen anbietet (vgl. auch Landgericht Aurich, Urteil vom 12.2.2012, Az. 6 O 17/12 = BeckRS 2016, 07383, allerdings unter dem Gesichtspunkt der Irreführung). - LG Dortmund, 10.04.2017 - 19 O 136/16 Bei Zuwiderhandlung gegen § 3 oder § 7 UWG begründet gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 UWG bereits der einmalige Verstoß eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr, die nur durch rechtskräftige Verurteilung oder Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden kann (vgl. LG Aurich, Urteil vom 12.02.2012, 6 O 17/12, BeckRS 2016, 07383).