Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 30.11.2016

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   LG Frankfurt/Main, 26.10.2016 - 2-06 O 175/16   

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https://dejure.org/2016,42657
LG Frankfurt/Main, 26.10.2016 - 2-06 O 175/16 (https://dejure.org/2016,42657)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.10.2016 - 2-06 O 175/16 (https://dejure.org/2016,42657)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - 2-06 O 175/16 (https://dejure.org/2016,42657)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Erstellt ein Lehrer mit Billigung des Schulleiters eine Homepage, auf der Informationen über die Schule veröffentlicht werden, handelt er in Ausübung eines öffentlichen Amtes im Sinne von Art. 34 GG. Verletzt ein Lehrer durch die Gestaltung Urheberrechte Dritter, haftet ...

  • damm-legal.de

    Bundesland haftet, wenn Lehrer Webseite für Schule mit urheberrechtswidrigem Inhalt veröffentlicht

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bundesland haftet, wenn Lehrer Webseite für Schule mit urheberrechtswidrigem Inhalt veröffentlicht

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bundesland in der Haftung, wenn Lehrer Website mit urheberrechtswidrigem Inhalt gestaltet

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Haftung des Bundeslandes für Urheberrechtsverletzungen auf Homepage durch Lehrer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Amtshaftungsanspruch bei Verletzung von Urheberrechten durch einen Lehrer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzungen auf der Schulhomepage

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Land haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner Lehrer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 01.04.2020 - 4 U 168/19

    Anspruch auf Unterlassung sowie Schadensersatz aufgrund der urheberrechtswidrigen

    Das Landgericht Frankfurt a. M. (Urteil vom 26.10.2016, 2-06 O 175/16 unter 3.) b) und c) der Entscheidungsgründe, juris Rn. 37 - 39, BeckRS 2016, 20421 = ZUM-RD 2017, 217 = CR 2017, 190) und unter Bezugnahme auf diese Entscheidung das OLG Düsseldorf (Urteil vom 02.05.2019, I-20 U 24/18, unter B.) I. 6. b) der Gründe auf S. 13, vorgelegt als Anl. K 16, Bl. 139a) folgern allerdings daraus, dass auch eine große juristische Person des Privatrechts bei einer (Urheber-) Rechtsverletzung in einer ihrer Abteilungen nicht nur für künftige Rechtsverletzungen in dieser Abteilung einzustehen hat, dass dies auch für Bundesländer gelten müsse, weil kein Grund ersichtlich sei, es bei diesen als juristischen Personen des öffentlichen Rechts anders zu sehen und diese dadurch zu "privilegieren".

    Demgemäß hat das OLG Frankfurt in der Sache "Cartoon auf Homepage" (Urteil vom 09.05.2017, 11 U 153/16, GRUR 2017, 814) den noch vom Landgericht Frankfurt als Vorinstanz (Urteil vom 26.10.2016, 2-06 O 175/16, ZUM-RD 2017, 217) für angemessen gehaltenen Gegenstandswert von 30.000 EUR (a.a.O., juris Rn. 42) auf 15.000 EUR mit der Begründung reduziert, dass sich die Unterlassungsverpflichtung eben nicht auf sämtliche Behörden des Landes Hessen erstreckt (a.a.O., juris Rn. 40), sondern auf den schulischen Bereich beschränkt ist (a.a.O., juris Rn. 35 f.).

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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 30.11.2016 - 6 O 175/16   

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LG Frankfurt/Main, 30.11.2016 - 6 O 175/16 (https://dejure.org/2016,60464)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.11.2016 - 6 O 175/16 (https://dejure.org/2016,60464)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. November 2016 - 6 O 175/16 (https://dejure.org/2016,60464)
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