Rechtsprechung
LG Essen, 23.07.2015 - 6 O 181/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit des Widerrufs in Bezug auf zwei Verbraucherdarlehensverträge; Finanzierung des Erwerbs einer Wohnimmobilie; Ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers durch Verwendung eines Belehrungsformulars
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Kurzinformation)
Abweichung von der Musterbelehrung und der Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10
Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden …
Auszug aus LG Essen, 23.07.2015 - 6 O 181/15
Bereits geringe Eingriffe in den zur Verfügung gestellten Mustertext durch den Unternehmer führen dazu, dass sich dieser nicht mehr auf die erwähnte Schutzwirkung berufen kann (vgl. BGH, Urt. V. 28.06.2011 - XI ZR 349/10).Eine Berufung auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV ist nur dann möglich, wenn gegenüber dem Verbraucher ein Belehrungsformular verwendet wird, was dem Muster der Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (vgl. BGH, Urt. v. 28.06.2011 - XI ZR 349/10, NJW-RR 2012, 183, 185).
Dies gilt unabhängig vom konkreten Umfang der von ihm vorgenommenen Änderungen, zumal sich schon mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters keine verallgemeinerungsfähige bestimmte Grenze ziehen lässt, bei deren Einhaltung eine Schutzwirkung noch gelten und ab deren Überschreitung sie bereits entfallen soll (vgl. BGH, Urt. v. 28.06.2011 - XI ZR 349/10, NJW-RR 2012, 183, 185;… OLG Hamm, Urt. v. 19.11.2012 - 31U 97/12, Rn. 77 ff. bei juris).
- BGH, 18.04.2005 - II ZR 224/04
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht nach dem HWiG
Auszug aus LG Essen, 23.07.2015 - 6 O 181/15
Das folgt aus dem Verbraucherschutzgedanken der Widerrufsvorschriften (BGH NJW 2002, 3396, 3397 f.; NJW-RR 2005, 1217, 1218). - OLG München, 21.10.2013 - 19 U 1208/13
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen: Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen …
Auszug aus LG Essen, 23.07.2015 - 6 O 181/15
Sollte die Fußnote trotzdem nur für den internen Gebrauch bestimmt sein, ist nicht nachvollziehbar, warum diese trotzdem in der Ausfertigung für die Kläger verblieben ist (so auch: OLG München Urteil v. 21.10.2013, 19 U 1208/13).
- BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08
Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung
Auszug aus LG Essen, 23.07.2015 - 6 O 181/15
Hierbei gilt die Vermutung, dass eine Bank als Darlehensgeberin Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinsatz gemäß § 288 Abs. 1 S. 2 BGB gezogen hat (vgl. BGH, NJW 2009, 3572, 3574). - BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97
Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von …
Auszug aus LG Essen, 23.07.2015 - 6 O 181/15
Hierbei genügt kein pauschaler Vortrag, sondern es ist ein substantiierter Vortrag der Bank erforderlich, wobei Zinsgewinnaufwand und Zinsausfälle darzulegen sind (vgl. BGH, NJW 1998, 2529, 2531). - BGH, 12.11.2002 - XI ZR 47/01
Zur Abwicklung widerrufender Realkreditverträge
Auszug aus LG Essen, 23.07.2015 - 6 O 181/15
Grundsätzlich steht dem Darlehnsgeber neben dem Anspruch auf Rückzahlung des ausgezahlten Nettodarlehnsbetrages eine marktübliche Verzinsung zu (vgl. BGH, Urt. v. 12.11.2002 - XI ZR 47/01, NJW 2003, 422, 423). - BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11
Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei …
Auszug aus LG Essen, 23.07.2015 - 6 O 181/15
Dies gilt unabhängig von dem konkreten Umfang der von dem Unternehmer vorgenommenen Änderung der Widerrufsbelehrung (BGH, Urt. V. 01.03.2012 - III ZR 83/11). - BGH, 21.01.2000 - V ZR 387/98
Nichterfüllung bei Rechtsmängeln
Auszug aus LG Essen, 23.07.2015 - 6 O 181/15
Etwas anderes mag für den Fall gelten, in dem es dem Kläger nicht möglich ist, einen konkreten Betrag in Form einer Leistungsklage zu beziffern (BGH, NJW 2000, 1256). - BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00
Belehrungszusatz
Auszug aus LG Essen, 23.07.2015 - 6 O 181/15
Das folgt aus dem Verbraucherschutzgedanken der Widerrufsvorschriften (BGH NJW 2002, 3396, 3397 f.; NJW-RR 2005, 1217, 1218).
- OLG Köln, 24.02.2016 - 13 U 84/15
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
Anders als in dem Fall, der der Entscheidung des Landgerichts Essen vom 23.07.2015 - 6 O 181/15 - (juris-Tz. 43) zugrunde lag, enthält die hier streitgegenständliche Fußnote keine Ausführungen zu Fernabsatzgeschäften und erweckt nicht den Eindruck, es handele sich um einen Vermerk für die interne Bearbeitung, so dass sich schon aus diesem Grunde keine Irritation durch die für den Verbraucher offene Frage, ob die Anmerkung überhaupt für ihn bestimmt war, ergeben konnte. - LG Dortmund, 20.01.2017 - 3 O 118/16
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags; Anforderungen an den Inhalt der …
Der durchschnittliche Verbraucher wird durch die Angabe "Nicht für Fernabsatzgeschäfte" jedenfalls nicht verwirrt oder unrichtig über seine Rechte belehrt; der gegenteiligen Rechtsauffassung des Landgerichts Essen in dem Urteil vom 23.07.2015 (Az.: 6 O 181/15; BeckRS 2015, 16348) vermag sich das erkennende Gericht nicht anzuschließen.Auch insoweit wurden die Kläger weder verwirrt noch fehlerhaft über ihre wesentlichen Rechte und Pflichten belehrt; der auch insoweit gegenteiligen Rechtsauffassung des Landgerichts Essen in dem Urteil vom 23.07.2015 (a.a.O.) vermag sich das erkennende Gericht nicht anzuschließen.
- LG Dortmund, 22.01.2016 - 3 O 158/15
Widerruf eines Darlehensvertrages aufgrund vermeintlich fehlerhafter …
Der durchschnittliche Verbraucher wird durch die Angabe "Nicht für Fernabsatzgeschäfte" jedenfalls nicht verwirrt oder unrichtig über seine Rechte belehrt; der gegenteiligen Rechtsauffassung des Landgerichts Essen in dem Urteil vom 23.07.2015 (Az.: 6 O 181/15; BeckRS 2015, 16348) vermag sich das erkennende Gericht nicht anzuschließen.Auch insoweit wurde der Kläger weder verwirrt noch fehlerhaft über ihre wesentlichen Rechte und Pflichten belehrt; der auch insoweit gegenteiligen Rechtsauffassung des Landgerichts Essen in dem Urteil vom 23.07.2015 (a.a.O.) vermag sich das erkennende Gericht nicht anzuschließen.
- LG Dortmund, 30.09.2016 - 3 O 530/15
Rückabwicklung der geschlossenen Verbraucherdarlehensverträge nach Erklärung des …
Die Beantwortung dieser Frage läuft allein auf eine gerichtliche Stellungnahme zu einem Rechtsproblem hinaus, was im Rahmen des § 256 ZPO gerade nicht geschehen soll (vgl. Rogoz, BKR 2015, 228, 229; LG Essen, Urt. v. 23.07.2015 - 6 O 181/15 - BeckRS 2015, 16348;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.01.2016 - 22 U 126/15 - BeckRS 2016, 11307, Rn. 11). - LG Dortmund, 27.11.2015 - 3 O 68/15
Rückabwicklung von Darlehen nach erklärtem Widerruf; Rückzahlungsbegehren des …
Der durchschnittliche Verbraucher wird durch die Angabe "Nicht für Fernabsatzgeschäfte" jedenfalls nicht verwirrt oder unrichtig über seine Rechte belehrt; der gegenteiligen Rechtsauffassung des Landgerichts Essen in dem Urteil vom 23.07.2015 (Az.: 6 O 181/15; BeckRS 2015, 16348) vermag sich das erkennende Gericht nicht anzuschließen.Auch insoweit wurden die Kläger weder verwirrt noch fehlerhaft über ihre wesentlichen Rechte und Pflichten belehrt; der auch insoweit gegenteiligen Rechtsauffassung des Landgerichts Essen in dem Urteil vom 23.07.2015 (a.a.O.) vermag sich das erkennende Gericht nicht anzuschließen.
Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 04.11.2016 - 6 O 181/15 |
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 04.11.2016 - 6 O 181/15
- OLG Saarbrücken, 03.08.2017 - 4 U 156/16
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 03.08.2017 - 4 U 156/16
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines aus einer Einfahrt …
Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 04.11.2016 (Aktenzeichen 6 O 181/15) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Saarbrücken vom 04.11.2016 (Aktenzeichen 6 O 181/15) die Klage abzuweisen.