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   LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 235/08   

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LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 235/08 (https://dejure.org/2009,15529)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.03.2009 - 6 O 235/08 (https://dejure.org/2009,15529)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. März 2009 - 6 O 235/08 (https://dejure.org/2009,15529)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Wegfall des Feststellungsinteresses zur Unverbindlichkeit der Startgutschrift

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 235/08
    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: 1. Die Erklärung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im Prozess "Insoweit ist die VBL bereit, die der klagenden Partei auf der Grundlage des § 79 Abs. 1 VBLS mitgeteilte Startgutschrift nach Maßgabe des vorgenannten BGH-Urteils (hier: BGH vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06) als unverbindlich zu behandeln" lässt das Feststellungsinteresse der klagenden Partei zur Unverbindlichkeit der Startgutschrift nicht entfallen.

    Vorgerichtlich hat der Kläger von der Beklagten mit Schreiben vom 11. Juni 2008 unter Hinweis auf die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06 - eine Erklärung zur Unverbindlichkeit der Startgutschrift verlangt (AH 39/41).

    b) Das Feststellungsinteresse des Klägers ist auch nicht durch die Erklärung der Beklagten im Schriftsatz vom 12. Januar 2009 entfallen, die auf die bereits genannte Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zu den Startgutschriften rentenferner Pflichtversicherter vom 14. November 2007 (IV ZR 74/06 - BGHZ 174, 127) Bezug nimmt.

    Auch die von der Beklagten in ihren Erklärungen immer wieder vorgenommene Bezugnahme - "nach Maßgabe" - auf die Entscheidung des BGH vom 14. November 2007 (a.a.O.) lässt die Zweifel über den Umfang der von der Beklagten zu beachtenden Gründe für eine Unwirksamkeit der Startgutschrift bestehen.

    Eine Begrenzung auf die der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. November 2007 (a.a.O.) zugrunde liegenden Unwirksamkeitsgründe, d.h. die Prüfung der Ausbildungszeiten nach § 79 Abs. 1 VBLS in Verbindung mit § 18 BetrAVG, besteht nicht.

    Mit Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06 - hat der Bundesgerichtshof erstmals grundlegend zur Umstellung des Zusatzversorgungssystems der Beklagten und den Startgutschriftenregelungen für die rentenfernen Pflichtversicherten (§§ 33 Abs. 1 Satz 1 ATV, 78, 79 Abs. 1 VBLS jeweils i.V.m. § 18 Abs. 2 BetrAVG in der seit 01.01.2001 geltenden Fassung) Stellung genommen (vgl. BGHZ 174, 127-179 = BetrAV 2008, 203-213 = NVwZ 2008, 455-468).

  • LG Karlsruhe, 12.12.2008 - 6 S 65/08

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Feststellungsinteresse zur

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 235/08
    (Fortentwicklung der Kammerrechtsprechung - LG Karlsruhe, Urteil vom 12.12.2008 - 6 S 65/08).

    Hat die Beklagte in früheren Verfahren vor der Kammer lediglich erklärt, "entgegenkommenderweise" bereit zu sein, zu Gunsten des Klägers die Startgutschrift nach Maßgabe des BGH-Urteils als unverbindlich zu behandeln (vgl. dazu u.a. LG Karlsruhe, Urteil vom 12. Dezember 2008.6 S 65/08), lässt sie bei den neueren Schriftsätzen - wohl unter dem Eindruck einer Vielzahl von Entscheidungen der Kammer zum Feststellungsinteresse - lediglich das Wort "entgegenkommenderweise" entfallen.

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 235/08
    Ein Rechtsverhältnis wird zwischen den streitenden Parteien nicht erst im Versicherungsfall begründet, sondern bereits mit dem Entstehen einer - rechtlich geschützten - Rentenanwartschaft (vgl. BAGE 79, 236 unter A III 2 a; BAGE 100, 105 unter I 2 b aa; BGH ZIP 2005, 42 unter II 3).

    Er muss jedoch im Hinblick auf seine Altersversorgung Vorsorge treffen können (vgl. BAGE 79, 236 unter A III 2 a; zum Beamtenversorgungsrecht BVerwGE 48, 346 und allgemein zum Feststellungsinteresse OLG Karlsruhe, Urteil vom 07. Dezember 2006 - 12 U 91/05, in OLGR Karlsruhe 2007, 156-157).

  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 91/05

    Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 235/08
    Er muss jedoch im Hinblick auf seine Altersversorgung Vorsorge treffen können (vgl. BAGE 79, 236 unter A III 2 a; zum Beamtenversorgungsrecht BVerwGE 48, 346 und allgemein zum Feststellungsinteresse OLG Karlsruhe, Urteil vom 07. Dezember 2006 - 12 U 91/05, in OLGR Karlsruhe 2007, 156-157).
  • OLG Saarbrücken, 07.03.2006 - 4 U 117/05

    Feststellungsinteresse und Verjährungsverzicht

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 235/08
    Das Feststellungsinteresse entfällt erst, wenn der Kläger mit seinem Begehren endgültig gesichert ist, wozu es regelmäßig eines Anerkenntnisses bedarf (vgl. dazu OLG Saarbrücken, Urteil vom 07. März 2006, 4 U 117/05 in OLGR Saarbrücken 2006, 716, 717; Zöller/Greger, ZPO, Kommentar, 27. Auflage, Rn 7c zu § 256; Saenger, Hk-ZPO, 2. Auflage, 2007, Rn 13 zu § 256).
  • LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 330/03

    VBL: Wegfall des Feststellungsinteresses zur Unverbindlichkeit der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 235/08
    Der Kläger wird durch die Erklärung der Beklagten nicht ebenso gestellt wie er durch eine antragsgemäße Verurteilung der Beklagten stünde; die Erklärung vom 12. Januar 2009 hat keine titelersetzende Wirkung (vgl. dazu auch LG Karlsruhe, Urteil vom 06. März 2009, 6 O 330/03, veröffentlicht in Juris).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04

    VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 235/08
    Weitergehende vom Kläger begehrte Feststellungen, die darauf abzielten, der Beklagten anstelle der beanstandeten Übergangsregelungen anderweitig feste Berechnungswege für die Startgutschrift oder die spätere Rente vorzuschreiben, ließen sich mit Rücksicht auf die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie der Sozialpartner nicht treffen (vgl. dazu u.a. Urteile des OLG Karlsruhe vom 24.11.2005 - 12 U 102/04 - und vom 22.09.2005 - 12 U 99/04, veröffentlicht in Juris, ZTR 2005, 588).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 235/08
    Weitergehende vom Kläger begehrte Feststellungen, die darauf abzielten, der Beklagten anstelle der beanstandeten Übergangsregelungen anderweitig feste Berechnungswege für die Startgutschrift oder die spätere Rente vorzuschreiben, ließen sich mit Rücksicht auf die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie der Sozialpartner nicht treffen (vgl. dazu u.a. Urteile des OLG Karlsruhe vom 24.11.2005 - 12 U 102/04 - und vom 22.09.2005 - 12 U 99/04, veröffentlicht in Juris, ZTR 2005, 588).
  • BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 299/06

    Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 235/08
    Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass die Satzung der Beklagten auch ohne Zustimmung der Versicherten habe geändert und vom bisherigen Gesamtversorgungssystem auf das neue Punktemodell (Betriebsrentensystem) umgestellt werden können (zur Zulässigkeit der Systemumstellung vgl. auch BAG, Urteil vom 27. März 2007 - 3 AZR 299/06 - veröffentlicht in juris, Tz. 44 ff.).
  • BGH, 14.01.2004 - IV ZR 56/03

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Versorgungsrente in der Zusatzversorgung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 235/08
    Der Senat habe bereits im Urteil vom 14. Januar 2004 (IV ZR 56/03 - VersR 2004, 453 unter II 1 a und b) ausgesprochen, die Satzungsbestimmung sei mit Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht für die Fortgeltung des früheren § 18 BetrAVG gesetzten Frist (bis zum 31. Dezember 2000) nicht mehr anzuwenden, die insoweit entstehende Regelungslücke in der Satzung sei durch die Anwendung des seit dem 1. Januar 2001 geltenden, neuen § 18 BetrAVG zu schließen.
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • LG Karlsruhe, 19.09.2008 - 6 S 110/08

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: (keine) Überprüfung des

  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

  • LG Karlsruhe, 19.09.2008 - 6 O 84/08

    Inzidentkontrolle der Startgutschrift trotz Klagefristversäumung

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

  • BGH, 25.10.2004 - II ZR 413/02

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage eines Versorgungsempfängers/-anwärters in

  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

  • BGH, 12.12.1994 - II ZR 269/93

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung der Berechnungsgrundlage für

  • BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 84/03

    Betriebliche Altersversorgung - Vordienstzeiten

  • LG Karlsruhe, 10.06.2011 - 6 O 73/11

    Kostenentscheidung: Verspätete Erledigungserklärung im Zusammenhang mit einer die

    Hätte die Beklagte indes diese materiellrechtliche Erklärung, die das Feststellungsinteresse entfallen lässt (vgl. zuletzt etwa die Urteile des LG Karlsruhe vom 06.03.2009 - 6 O 330/03 und 6 O 235/08 - jeweils veröffentlicht in Juris), nicht abgegeben, wäre sie im Urteil unterlegen, da die Klage zulässig und begründet war (s. BGH, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06).
  • LG Karlsruhe, 24.04.2009 - 6 S 133/08

    VBL: Inzidentkontrolle von Startgutschriften; (Un-)Wirksamkeit der

    (Wird ausgeführt unter Hinweis auf die Rechtsprechung der Kammer LG Karlsruhe, Urteile vom 6. März 2009, 6 O 330/03 und 6 O 235/08, jeweils veröffentlicht in Juris).
  • LG Karlsruhe, 16.08.2011 - 6 O 185/11

    Übereinstimmende Erledigungserklärung: Kostenentscheidung bei außergerichtlich

    Hätte die Beklagte indes diese materiell rechtliche Erklärung, die das Feststellungsinteresse entfallen lässt (vgl. etwa die Urteile des LG Karlsruhe vom 06.03.2009 - 6 O 330/03 und 6 O 235/08 - jeweils veröffentlicht in Juris), nicht abgegeben, wäre sie im Urteil unterlegen, da die Klage zulässig und begründet war (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06).
  • LG Karlsruhe, 10.03.2011 - 6 O 73/11

    Im Verfahren wegen sog. Startgutschriften der Zusatzversorgung des Öffentlichen

    Hätte die Beklagte indes diese materiellrechtliche Erklärung, die das Feststellungsinteresse entfallen lässt (vgl. zuletzt etwa die Urteile des LG Karlsruhe vom 06.03.2009 - 6 O 330/03 und 6 O 235/08 - jeweils veröffentlicht in [...]), nicht abgegeben, wäre sie im Urteil unterlegen, da die Klage zulässig und begründet war (s. BGH, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06).
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Rechtsprechung
   LG Duisburg, 07.04.2009 - 6 O 235/08   

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LG Duisburg, 07.04.2009 - 6 O 235/08 (https://dejure.org/2009,20596)
LG Duisburg, Entscheidung vom 07.04.2009 - 6 O 235/08 (https://dejure.org/2009,20596)
LG Duisburg, Entscheidung vom 07. April 2009 - 6 O 235/08 (https://dejure.org/2009,20596)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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    Schadensersatz wegen Verletzung von Aufklärungspflichten aus einem Anlage-Beratungsvertrag; Voraussetzungen der Annahme eines konkludenten Abschlusses eines Anlage-Beratervertrages ; Inhalt der Verpflichtung zur Durchführung einer Plausibilitätsprüfung; Eine unterlassene ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Duisburg, 07.04.2009 - 6 O 235/08
    Der konkludente Abschluss eines derartigen Vertrages ist immer dann anzunehmen, wenn ein Anlageninteressent an eine Bank, oder der Mitarbeiter einer Bank an den jeweiligen Kunden herantritt und aus diesem Anlass tatsächlich eine Beratung im Hinblick auf eine Kapitalanlage stattfindet (vgl. BGH, WM 2004, 422; BGH, NJW 1993, 2433).

    Die als Anlageberaterin tätige Bank trifft grundsätzlich eine Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung (BGH, NJW 1993, 2433; BGH NJW 2006, 2041; BGH, NJW 1982, 194).

  • LG Hildesheim, 17.08.2006 - 6 O 167/06

    Zum Anwendungsbereich des § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO (Gerichtsstand für Klagen

    Auszug aus LG Duisburg, 07.04.2009 - 6 O 235/08
    Für den Zedenten wären demnach auch bei entsprechender Aufklärung durch die Beklagte mehrere Entscheidungsmöglichkeiten in Betracht gekommen (so z. B. auch OLG Köln, WM 2006, 2133; Schäfer/Schäfer, BKR 2007, 163, 166).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus LG Duisburg, 07.04.2009 - 6 O 235/08
    Eine Bank, die Fondsanteile empfiehlt, muss darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält, damit der Kunde beurteilen kann, ob die Anlageempfehlung allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beratung erfolgt ist, oder im Interesse der Bank, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten (BGH, BB 2007, 627).
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus LG Duisburg, 07.04.2009 - 6 O 235/08
    Während es in dem Fall um Wertpapiergeschäfte ging, hat der Bundesgerichtshof nunmehr mit Beschluss vom 20.01.2009 (BB 2009, 459) klargestellt, dass diese Pflicht der Bank auch in der vorliegenden Konstellation von nicht wertpapierverbrieften Kapitalanlagen gilt.
  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 56/06

    Überprüfung der Zulassung der Verjährungseinrede im Revisionsverfahren;

    Auszug aus LG Duisburg, 07.04.2009 - 6 O 235/08
    Die Klägerin vertritt unter Hinweis auf die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung, insbesondere das Urteil des BGH vom 19.12.2006 (XI ZR 56/06), die Ansicht, dass die Beklagte verpflichtet gewesen sei, den Zedenten über die tatsächliche Höhe der an sie abzuführenden Innenprovision aufzuklären.
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus LG Duisburg, 07.04.2009 - 6 O 235/08
    Im Rahmen dieser Plausibilitätsprüfung ist zu klären, ob der Prospekt ein schlüssiges Gesamtbild über das Beteiligungsobjekt gibt und ob die enthaltenen Informationen, soweit mit zumutbaren Aufwand überprüfbar, sachlich vollständig und richtig sind (BGH, NJW-RR 2005, 1120, 1121; BGH, NJW 2004, 1732, 1733; BGH, NJW-RR 2000, 998).
  • BGH, 12.05.2005 - III ZR 413/04

    Zustandekommen eines Auskunftsvertrages mit einem Anlageberater

    Auszug aus LG Duisburg, 07.04.2009 - 6 O 235/08
    Im Rahmen dieser Plausibilitätsprüfung ist zu klären, ob der Prospekt ein schlüssiges Gesamtbild über das Beteiligungsobjekt gibt und ob die enthaltenen Informationen, soweit mit zumutbaren Aufwand überprüfbar, sachlich vollständig und richtig sind (BGH, NJW-RR 2005, 1120, 1121; BGH, NJW 2004, 1732, 1733; BGH, NJW-RR 2000, 998).
  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 61.76
    Auszug aus LG Duisburg, 07.04.2009 - 6 O 235/08
    Die als Anlageberaterin tätige Bank trifft grundsätzlich eine Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung (BGH, NJW 1993, 2433; BGH NJW 2006, 2041; BGH, NJW 1982, 194).
  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus LG Duisburg, 07.04.2009 - 6 O 235/08
    Die als Anlageberaterin tätige Bank trifft grundsätzlich eine Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung (BGH, NJW 1993, 2433; BGH NJW 2006, 2041; BGH, NJW 1982, 194).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus LG Duisburg, 07.04.2009 - 6 O 235/08
    Der konkludente Abschluss eines derartigen Vertrages ist immer dann anzunehmen, wenn ein Anlageninteressent an eine Bank, oder der Mitarbeiter einer Bank an den jeweiligen Kunden herantritt und aus diesem Anlass tatsächlich eine Beratung im Hinblick auf eine Kapitalanlage stattfindet (vgl. BGH, WM 2004, 422; BGH, NJW 1993, 2433).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 219/06

    Anforderungen an die Darstellung des Risikos einer Kapitalanlage im Prospekt

  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 178/03

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Hinweispflichten von Direkt-Brokern beim

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

  • BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von

  • LG Detmold, 30.09.2011 - 1 O 213/10

    Treuhand, Beteiligung, Fonds, Beitritt, Haustürwiderrufsgeschäft, Frist,

    Da vorliegend - wie noch näher auszuführen sein wird - im Emissionsprospekt die Anlage auch mit ihren Risiken nachvollziehbar dargestellt wird, handelt es sich bei der Bezeichnung als "GarantieInvestFonds" nicht um eine Darstellung der tatsächlichen rechtlichen Ausgestaltung des Fonds (so auch in einem vergleichbaren Fall LG Duisburg, Urteil vom 07.04.2009 - 6 O 235/08 - bei juris).
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