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   LG Karlsruhe, 14.06.2013 - 6 O 310/12   

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LG Karlsruhe, 14.06.2013 - 6 O 310/12 (https://dejure.org/2013,13931)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.06.2013 - 6 O 310/12 (https://dejure.org/2013,13931)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Juni 2013 - 6 O 310/12 (https://dejure.org/2013,13931)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftung der Netzbetreiberin für Stromausfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch für verdorbene Waren bei Haftung eines Netzbetreibers für Stromausfall; Kontrolle und Schadensbeseitigung bei defekten Hausanschlussmuffen im Niederspannungsnetz durch einen Stromnetzbetreiber als Verkehrssicherungspflicht

  • rabüro.de

    Zur Haftung für Stromausfall

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 823 BGB, § 11 EnWG, NAV
    Zur Haftung der Netzbetreiberin für Stromausfall

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 823 BGB, § 11 EnWG, NAV
    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Haftung der Netzbetreiberin für Stromausfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einem Stromversorgungsunternehmen sind Einzelkontrollen von Muffen unzumutbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 842
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 223/09

    Verkehrssicherungspflicht für bestehende technische Anlagen: Nachrüstungspflicht

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.06.2013 - 6 O 310/12
    Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2010, VI ZR 223/09, in VersR 2010, 544, zitiert nach juris, Tz 5, m.w.N.).
  • LG Hagen, 26.01.2012 - 7 S 70/09

    Schadensersatz wegen der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht bzw.

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.06.2013 - 6 O 310/12
    Unabhängig von der Problematik, wie häufig solche Kontrollen vor Ablauf einer typischen Lebenserwartung der Muffen durchgeführt werden müssten, um solche Schadensfälle sicher auszuschließen, hält es das Gericht weder für die Netzbetreiberin, noch für die Anschlussnehmer für zumutbar, solche Arbeiten zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten angesichts der nur in seltenen Ausnahmefällen eintretenden Unterbrechungen der Stromversorgung durch die hier genutzten Gussmuffen mit Isoliermasse ausführen bzw. dulden zu müssen (vgl. zur Zumutbarkeit auch die den Parteien bekannte (Schriftsatz vom 8. Februar 2013 - AS. 85) Entscheidung des LG Hagen - Urteil vom 26. Januar 2012 - 7 S 70/09, zitiert nach juris Tz. 50-52).
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   LG Karlsruhe, 17.06.2013 - 6 O 310/12   

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