Rechtsprechung
LG Karlsruhe, 30.01.2009 - 6 O 332/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftungsverteilung bei der Kollision zwischen Stadtbahn und Pkw bei roter Ampel
- verkehrslexikon.de
Volle Haftung eines Pkw-Fahrers, der bei ihn roter Ampel mit einer Straßenbahn kollidiert
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollständige Haftung der Fahrerin eines bei Rotlicht querenden, sehr langsam fahrenden Pkw bei Kollision mit einer sich der Kreuzung mit Höchstgeschwindigkeit nähernden "Stadtbahn"; Forderung einer gewissen Vorsicht an einer häufig frequentierten und nicht einfach zu ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 1; StVO § 37; § 1 II HaftpflG
Vollständige Haftung der Fahrerin eines bei Rotlicht querenden, sehr langsam fahrenden Pkw bei Kollision mit einer sich der Kreuzung mit Höchstgeschwindigkeit nähernden "Stadtbahn"; Forderung einer gewissen Vorsicht an einer häufig frequentierten und nicht einfach zu ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.01.1986 - VI ZR 148/85
Kfz - Bahnübergang - Schienenbahn - Kollision - Ursachenabwägung
Auszug aus LG Karlsruhe, 30.01.2009 - 6 O 332/06
Zudem sei auf die Rechtslage bei Eisenbahnen hingewiesen: Kollidiert ein Pkw mit einer Lok an einem unbeschrankten Bahnübergang und hat sich der Pkw dabei trotz Rotlicht dem Bahnübergang mit 20 km/h genähert, so trifft den Fahrer des Pkw das Alleinverschulden (BGH VersR 1986, 707). - OLG Düsseldorf, 22.04.1975 - 12 U 35/74
Haftungsverteilung bei Kollision mit einer Straßenbahn
Auszug aus LG Karlsruhe, 30.01.2009 - 6 O 332/06
(8) An dieser Stelle sei verwiesen auf einen ähnlich gelagerten Fall, den das OLG Düsseldorf (20.01.1986 - 1 U 231/86 = DAR 1975, 330) zu entscheiden hatte. - BGH, 03.11.1961 - VI ZR 35/61
Auszug aus LG Karlsruhe, 30.01.2009 - 6 O 332/06
Jedoch ist zum einen zu bedenken, dass der Beklagte zu 1 auf seine Bevorrechtigung und auf die Einhaltung seines Vorrechts durch die anderen Verkehrsteilnehmer vertrauen konnte (BGH VersR 1962, 48). - BGH, 23.10.1952 - III ZR 364/51
Hochspannungsleitung. Höhere Gewalt
Auszug aus LG Karlsruhe, 30.01.2009 - 6 O 332/06
Als höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis zu verstehen, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmer in Kauf zu nehmen ist (st. Rspr., vgl. nur RG 104, 150; BGH NJW 1953, 184).
Rechtsprechung
LG Hildesheim, 17.04.2007 - 6 O 332/06 |
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 17.04.2007 - 6 O 332/06
- OLG Celle, 15.11.2007 - 6 U 54/07