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   LG Essen, 04.12.2014 - 6 O 339/14   

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LG Essen, 04.12.2014 - 6 O 339/14 (https://dejure.org/2014,49511)
LG Essen, Entscheidung vom 04.12.2014 - 6 O 339/14 (https://dejure.org/2014,49511)
LG Essen, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - 6 O 339/14 (https://dejure.org/2014,49511)
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  • WM 2015, 2098
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 96/11

    Zur Haftung des Bankkunden bei Pharming

    Auszug aus LG Essen, 04.12.2014 - 6 O 339/14
    Sie hat die Aufträge ihrer Kunden technisch einwandfrei, einfach und schnell abzuwickeln und sich schon wegen dieses begrenzten Geschäftszwecks und der Massenhaftigkeit der Geschäftsvorgänge grundsätzlich nicht um die beteiligten Interessen ihrer Kunden zu kümmern (BGH, Urteil vom 24.04.2012, XI ZR 96/11, zitiert nach juris, dort Rn. 34).

    Allgemeine Warn- oder Hinweispflichten bestehen dagegen grundsätzlich nicht (BGH XI ZR 96/11).

    Phishing bezeichnet dabei die Täuschung eines Nutzers von Internetdiensten mithilfe technischer Manipulationen, um diesen zur Mitteilung vertraulicher Daten an einen Nichtberechtigten zu verleiten (BGH, Urteil vom 24.04.2012, XI ZR 96/11, zitiert nach juris, dort Rn. 26).

  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 141/13

    Arbeitsunfall eines entliehenen Arbeitnehmers: Bindung der Zivilgerichte an die

    Auszug aus LG Essen, 04.12.2014 - 6 O 339/14
    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt, indem beispielsweise ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben werden und dasjenige unbeachtet bleibt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH, Urteil vom 18.11.2004, VI ZR 141/13, zitiert nach juris, dort Rn. 21).
  • BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03

    Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei

    Auszug aus LG Essen, 04.12.2014 - 6 O 339/14
    Die Beklagte durfte diesen gegenläufigen Schadensersatzanspruch in das Kontokorrent einstellen und damit das Girokonto ihres Kunden belasten (vgl. BGH, Urteil vom 05.10.2004, XI ZR 210/03, zitiert nach juris, dort Rn. 19).
  • OLG München, 04.09.2023 - 19 U 1508/23

    Wechselseitige Ansprüche aus einem Zahlungsdiensterahmenvertrag

    Dabei bestimmt sich die im Verkehr erforderliche Sorgfalt daran, was von einem durchschnittlichen Angehörigen der jeweiligen Verkehrskreise in der jeweiligen Situation erwartet werden kann, also vorliegend die Sorgfalt eines durchschnittlichen Verwenders von Onlinebanking, bei dem unterstellt werden kann, dass er über einigermaßen gesicherte Grundkenntnisse der Funktionsweise des Internets einschließlich des E-Mail-Verkehrs verfügt und die Berichterstattung über Onlinebanking in groben Zügen verfolgt (Häuser in: Münchener Kommentar zum HGB, 4. Aufl., Bd. 6, Teil 1, Kap. B, Rz. 355; LG Essen, Urteil v. 04.12.2014, Az. 6 O 339/14, juris Rz. 22).
  • AG Frankfurt/Main, 24.03.2016 - 32 C 3377/15

    Haftung beim Phishing

    Der Klägerin hätte überdies bekannt sein müssen, dass seit Jahren vor Januar 2014 in sämtlichen Medien regelmäßig von Phishing-Attacken berichtet wird, mit denen meist unbekannt bleibende Täter durch Emails versuchen, Kunden von Banken zur Eingabe von sensiblen Daten, insbesondere zur Eingabe einer PIN, zu bewegen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16.02.2015 - I-31 U 31/15, 31 U 31/15, juris; LG Essen, Urteil vom 04.12.2014 - 6 O 339/14, juris).
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   LG Bielefeld, 22.12.2014 - 6 O 339/14   

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