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   LG Karlsruhe, 31.03.2008 - 6 O 38/07   

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https://dejure.org/2008,20536
LG Karlsruhe, 31.03.2008 - 6 O 38/07 (https://dejure.org/2008,20536)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.03.2008 - 6 O 38/07 (https://dejure.org/2008,20536)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. März 2008 - 6 O 38/07 (https://dejure.org/2008,20536)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von Sanierungsgeldern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Neueinfügung des § 65 Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS) mit dem Änderungsvorbehalt des § 14 VBLS; Auswirkungen einer möglicherweise fehlerhaften formell-gesetzliche Grundlage für die Gründung einer Zusatzversorgungskasse ...

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gew.de (Kurzinformation)

    VBL

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus LG Karlsruhe, 31.03.2008 - 6 O 38/07
    Die Rechtsbeziehung zwischen der Beklagten und ihren Beteiligten und ihren Versicherten haben ihre Grundlage vielmehr in einem Gruppenversicherungsvertrag und sind privatrechtlich ausgestaltet (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2007, IV ZR 74/06, Rdn. 30 m.w.N.).

    Insoweit wirkt der Schutz der Tarifautonomie fort, die den Tarifvertragsparteien für ihre Grundentscheidung besondere Beurteilungs-, Bewertungs- und Gestaltungsspielräume eröffnet (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2007, IV ZR 74/06, Rdn. 32).

    Es kann daher dahinstehen, ob darüber hinaus auch die Kontrollsperre des § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB greift (vom BGH im Urteil vom 14.11.2007, IV ZR 74/06, Rdn. 32, auch hinsichtlich der Überleitungsbestimmungen für rentenferne Versicherte offen gelassen), da bereits aus den oben genannten Gründen eine Kontrolle am Maßstab des AGB-Rechts ausscheidet.

    Der Änderungsvorbehalt ermächtigt auch zu einer Umstellung des Finanzierungssystems (Zum Änderungsvorbehalt angesichts der umfassenden Systemumstellung auf der Leistungsseite: BGH, Urteil vom 14.11.2007, IV ZR 74/06, Rdn. 27).

  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 186/02

    Zur Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 31.03.2008 - 6 O 38/07
    a) So konnte damals sicherlich noch nicht vorausgesehen werden, dass sich die finanziellen Folgen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2000 (1 BvR 1136/96) angesichts der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Vordienstzeiten (Urteil vom 26.11.2003, IV ZR 186/02) deutlich milder darstellen, als dies ursprünglich zu erwarten war.
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 31.03.2008 - 6 O 38/07
    a) So konnte damals sicherlich noch nicht vorausgesehen werden, dass sich die finanziellen Folgen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2000 (1 BvR 1136/96) angesichts der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Vordienstzeiten (Urteil vom 26.11.2003, IV ZR 186/02) deutlich milder darstellen, als dies ursprünglich zu erwarten war.
  • BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96

    Wirksamkeit der Meldung von Angestellten zur Versorgungsanstalt des Bundes und

    Auszug aus LG Karlsruhe, 31.03.2008 - 6 O 38/07
    Insofern ist festzuhalten, dass der Bundesgerichtshof in Entscheidungen vom 07.05.1997 (vgl. NJW 1997, 2519, 2521) den Gegenwert als Hauptleistung bezeichnet und dies daraus abgeleitet hat, dass der Gegenwert einen Ersatz für entgangene Umlagen darstellt.
  • BVerwG, 22.11.1994 - 1 C 22.92

    Pensions-Sicherungs-Verein - Insolvenzsicherung - Mitteilungs- und

    Auszug aus LG Karlsruhe, 31.03.2008 - 6 O 38/07
    Die Beklagte handelt insbesondere nicht hoheitlich, wie dies beispielsweise beim Pensionssicherungsverein teilweise der Fall sein mag (vgl. Bundesverwaltungsgericht, NZA 1995, 374 ff).
  • LG Karlsruhe, 12.04.1979 - 9 S 48/78
    Auszug aus LG Karlsruhe, 31.03.2008 - 6 O 38/07
    Die berücksichtigungsfähigen Wertungen des § 315 BGB reichen aber nicht über jene der Überprüfung der Einhaltung des Rahmens des Änderungsvorbehalts bzw. bei der Angemessenheitskontrolle hinaus (vgl. Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 12.04.1979, Az.: 9 S 48/78, VersR 1979, 712).
  • LG Karlsruhe, 26.02.2010 - 6 O 136/08

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Anspruch auf Rückzahlung von

    Zur Wirksamkeit der Regelungen über das Sanierungsgeld in der Fassung der 7. bis 9. Satzungsänderung der VBL (Fortführung von LG Karlsruhe, Urteile vom 31.03.2008 - 6 O 38/07 und vom 13.02.2009 - 6 O 41/07).

    Die Erhebung der Sanierungsgelder durch die Beklagte ist rechtmäßig (vgl. LG Karlsruhe, Urt. v. 31.03.2008 - 6 O 38/07, veröffentlicht bei juris, beck-online BeckRS und http://lrbw.juris.de; bestätigt durch OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.03.2009 - 12 U 102/08).

    Da die Kammer - in Übereinstimmung damit - bereits mehrfach entschieden hat, dass die Regelungen der Beklagten auch insoweit nicht zu beanstanden sind (vgl. LG Karlsruhe, Urteile v. 31.03.2008 - 6 O 29/07, 6 O 34/07 und 6 O 38/07 - letzteres abrufbar über Juris), wird an dieser Stelle auf weitere Ausführungen verzichtet und auf die vorstehenden Entscheidungen Bezug genommen.

    Bereits im Urteil vom 31.03.2008 (6 O 38/07, Juris-Tz. 94) hat die Kammer erläutert, dass das Abstellen auf eigene Finanzierungsbeiträge in der Vergangenheit kein eigenständiges beachtenswertes Argument darstellt.

    Bereits im Urteil vom 31.03.2008 (Az. 6 O 38/07, Juris-Tz 93) hat das Gericht ausgeführt, dass die Beklagte derartige juristisch eigenständige Gebilde zu berücksichtigen hat.

  • LG Karlsruhe, 13.02.2009 - 6 O 41/07

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Arbeitgeber-Gruppenbildung zur Erhebung

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Die in dem Beschluss des Verwaltungsrates der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) vom 01.02.2002 (Anlage 1 zur VBLS - Satzungsergänzende Beschlüsse) und in § 65 Abs. 4 Satz 3 lit. a) bis d) VBLS enthaltene Arbeitgeber-Gruppenbildung zur Bemessung des Sanierungsgeldes ist nicht willkürlich (Fortentwicklung zu LG Karlsruhe, Urteil vom 31.3.2008 - 6 O 38/07).

    Da die Kammer - in Übereinstimmung damit - bereits mehrfach entschieden hat, dass die Regelungen der Beklagten auch insoweit nicht zu beanstanden sind (vgl. LG Karlsruhe, Urteile v. 31.03.2008 - 6 O 29/07, 6 O 34/07 und 6 O 38/07 - letzteres abrufbar über Juris), wird an dieser Stelle auf weitere Ausführungen verzichtet und auf die vorstehenden Entscheidungen Bezug genommen.

  • LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 O 83/09

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Sanierungsgeldregelung

    Zur Wirksamkeit der Regelungen über das Sanierungsgeld in der Fassung der 7. bis 9. Satzungsänderung der VBL (Fortführung von LG Karlsruhe, Urteile vom 31.03.2008 - 6 O 38/07, vom 13.02.2009 - 6 O 41/07 und vom 26.02.2010 - 6 O 136/08).

    Bereits im Urteil vom 31.03.2008 (6 O 38/07, Juris-Tz. 94) hat die Kammer erläutert, dass das Abstellen auf eigene Finanzierungsbeiträge in der Vergangenheit kein eigenständiges beachtenswertes Argument darstellt.

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Rechtsprechung
   LG Freiburg, 11.04.2007 - 6 O 38/07   

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https://dejure.org/2007,39182
LG Freiburg, 11.04.2007 - 6 O 38/07 (https://dejure.org/2007,39182)
LG Freiburg, Entscheidung vom 11.04.2007 - 6 O 38/07 (https://dejure.org/2007,39182)
LG Freiburg, Entscheidung vom 11. April 2007 - 6 O 38/07 (https://dejure.org/2007,39182)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2009 - L 19 B 281/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die einseitige Besprechung des Bevollmächtigten eines Beteiligten mit dem Gericht - ohne Beteiligung des Gegners wie im vorliegenden Fall - stellt keine Besprechung nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG dar (vgl. Müller-Rabe in Gerold/Schmidt/Madert/Müller-Rabe/Mayer/Burhoff, RVG, 18 Aufl., Vorb 3 VV Rn 119; Bischof in Bischof/Jungbauer/Bräuer/Curkovic/Mathias/Uher, RVG, 3. Aufl., Vorb 3 VV Rn 76a; Schneider AGS 2007, 268 ; a. A. LG Freiburg Beschluss vom 11.04.2007 - 6 O 38/07= AGS 2007, 298).
  • FG Thüringen, 16.05.2011 - 4 Ko 772/10

    Keine Terminsgebühr bei Erledigung der Hauptsache aufgrund eines vom

    In dem Urteil vom 11.04.2007 habe das Landgericht Freiburg - 6 O 38/07 - entschieden: "Eine Terminsgebühr kann auch dann geltend gemacht werden, wenn der Rechtsanwalt im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens mit dem Richter mehrere Telefongespräche geführt hat und diese schließlich zur Erledigung des Rechtsstreits geführt haben." Entscheidend sei für das Landgericht Folgendes gewesen: "Denn jedenfalls fanden Telefonate zwischen den Verfahrensbevollmächtigten und dem Einzelrichter statt, wodurch der gerichtliche Vergleich zu Stande kommen konnte.

    Deshalb ist der Entscheidung des Sozialgerichtes Fulda vom 08.03.2011 (S 3 SF 60/10 E, zitiert nach Juris) und der zur Begründung ihrer Meinung von den Erinnerungsführern angeführten Entscheidung des Landgerichtes Freiburg vom 11.04.2007 (6 O 38/07, Juris) auch nicht zu folgen, die der Auffassung sind, dass eine Terminsgebühr selbst dann entstehe, wenn ausschließlich ein Telefonat zwischen einem Prozessbevollmächtigten und dem Kammervorsitzenden geführt werde, und zur Begründung vortragen, dass, soweit dagegen eingewandt werde, dass der Wortlaut und der Sinn und Zweck der Vorschrift entgegenstehe, weil die Gegenseite an der betreffenden Besprechung beteiligt sein müsse, der Wortlaut der Regelung insoweit keinen Bezug auf die Beteiligung der Gegenseite beinhalte.

  • VGH Bayern, 02.09.2015 - 10 C 13.2563

    Vergütungsfestsetzung; beigeordneter Rechtsanwalt; anwendbares Recht;

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht, wenn man davon ausgeht, dass demgegenüber getrennte Telefongespräche, die das Gericht mit beiden Seiten führt, um eine einvernehmliche Beendigung des Rechtsstreits zu erreichen, auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechungen darstellen und nach Vorbemerkung 3 Abs. 3 Halbsatz 1 VV-RVG a.F. eine Terminssgebühr nach Nr. 3104 VV-RVG a.F. entstehen lassen könnten (vgl. LG Freiburg, B.v. 11.4.2007 - 6 O 38/07 - juris Rn. 2; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG 21. Aufl. 2013, VV Vorb. 3 Rn. 194).
  • SG Fulda, 08.03.2011 - S 3 SF 60/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Terminsgebühr -

    27 Die Kammer schließt sich zudem der Rechtsprechung des LG Freiburgs (Beschl. v. 11.04.2007 - 6 O 38/07, juris) an, wonach eine Terminsgebühr selbst dann entsteht, wenn ausschließlich ein Telefonat zwischen einem Prozessbevollmächtigten und dem Kammervorsitzenden geführt wurde.
  • OVG Thüringen, 26.08.2020 - 4 VO 390/20

    Zur Entstehung einer Terminsgebühr aufgrund von Telefonaten des Gerichts mit den

    Das allein reicht nach Auffassung des Senats für die Annahme einer Besprechung mit der Gegenseite jedoch nicht aus (vgl. ThürFG, Beschluss vom 16. Mai 2011 - 4 KO 772/10 - juris Rdnr. 57, das sich auch mit überzeugenden Argumenten mit der abweichenden Auffassung u.a. des Landgerichts Freiburg in dem Beschluss vom 11. April 2007 [Az. 6 O 38/07, juris] auseinandersetzt, wonach auch ein Telefonat mit dem Richter entgegen des Wortlauts der Vorb.
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