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   LG Essen, 18.01.2018 - 6 O 385/17   

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https://dejure.org/2018,10056
LG Essen, 18.01.2018 - 6 O 385/17 (https://dejure.org/2018,10056)
LG Essen, Entscheidung vom 18.01.2018 - 6 O 385/17 (https://dejure.org/2018,10056)
LG Essen, Entscheidung vom 18. Januar 2018 - 6 O 385/17 (https://dejure.org/2018,10056)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung der Elektrogeräte infolge der aufgetretenen Überspannung i.R.e. Produktfehlers

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 1 Abs. 1 Satz 1, 1 Abs. 2, 3 ProdHaftG, §§ 1, 16 NAV
    Anspruch auf Ersatz von Überspannungsschäden gegenüber der Stromnetzbetreiberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Haftung des Stromversorgers wegen Spannungsspitze nach Unfall

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Haftung des Stromversorgers wegen Spannungsspitze nach Unfall

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.02.2014 - VI ZR 144/13

    Haftung des Netzbetreibers für Überspannungsschäden

    Auszug aus LG Essen, 18.01.2018 - 6 O 385/17
    Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungs-verordnung, i. F.: NAV), insbesondere § 16 NAV, konkretisiert in ihrem Anwendungsbereich die berechtigten Sicherheitserwartungen an das Produkt Elektrizität (BGH, Urteil vom 25.02.2014 - VI ZR 144/13).

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 25.02.2014 (a.a.O.) ausdrücklich offengelassen, wie die Fälle zu beurteilen sind, in denen Unregelmäßigkeiten im Netz auf besondere Umstände wie etwa Naturgewalten zurückzuführen sind.

    Das Produkt Elektrizität wird nicht bereits mit der Einspeisung in das Niederspannungsnetz, sondern erst mit der Lieferung des von dem Netzbetreiber übergabefähig transformierten Stroms über den Netzanschluss an den Anschlussnutzer in den Verkehr gebracht (BGH, Urteil vom 25.02.2014 - VI ZR 144/13).

  • BGH, 17.03.2009 - VI ZR 176/08

    Haftung des Herstellers eines Gebäcks mit Kirschfüllung für Schäden durch Biss

    Auszug aus LG Essen, 18.01.2018 - 6 O 385/17
    Zwar müssen Produkte, die für den Endverbraucher bestimmt sind, erhöhten Sicherheitsanforderungen genügen, die auf Wissen und Gefahrsteuerungspotential des durchschnittlichen Konsumenten Rücksicht nehmen, jedoch kann auch der Verbraucher eine völlige Gefahrlosigkeit nicht erwarten (BGH, Urteil v. 17.03.2009 - VI ZR 176/08).
  • OLG Schleswig, 06.12.2012 - 16 U 64/12

    Schäden durch Leitungswasser - Nachbar haftet

    Auszug aus LG Essen, 18.01.2018 - 6 O 385/17
    Gemeint sind mit der Vorschrift Einrichtungen, die der Verwertung oder Nutzbarmachung von Energien oder Stoffen im Sinne von § 2 I HPflG dienen; beispielhaft sind das Endverbrauchsgeräte wie Lampen, Glühbirnen, Heizungen oder elektrische Haushaltsgeräte, auch etwa Spül- und Waschmaschinen (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 06.12.2012 - 16 U 64/12; Filthaut, Haftpflichtgesetz, 9. Auflage 2015, § 2 Rn. 65a).
  • BGH, 21.01.2000 - V ZR 387/98

    Nichterfüllung bei Rechtsmängeln

    Auszug aus LG Essen, 18.01.2018 - 6 O 385/17
    Nicht zumutbar ist die Beachtung des Vorrangs der Leistungsklage, wenn der Kläger seinen Anspruch (z.B. auf Schadensersatz) noch nicht oder nicht ohne Durchführung einer aufwendigen Begutachtung beziffern kann (BGH NJW 2000, 1256, 1257; Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2017, § 256 ZPO, Rn. 7a).
  • AG Steinfurt, 06.04.2022 - 21 C 135/21

    Stromlieferungsvertrag, Stromversorgungsstörung, Spannungseinbruch,

    Im Falle von Stromausfällen bzw. -unterbrechungen wird das Vorliegen eines Produktfehlers mit der Begründung verneint, dass ausbleibende Elektrizität schon kein Produkt darstelle (LG Essen, Urteil vom 18.01.2018 - 6 O 385/17 - , juris Rn. 38 m.w.N.).

    Anders als in dem vom Landgericht Essen am 18.01.2018 entschiedenen Fall, in welchem eine Hochspannungsleitung durch einen betriebsfremden Schiffskran beschädigt worden war (LG Essen, Urteil vom 18.01.2018 - 6 O 385/17 - juris Rn. 40 ff.), handelt es sich bei der hier vorgetragenen Störung in der Schaltanlage einer privaten Windkraftanlage jedoch nicht um einen betriebsfremden Störfall durch höhere Gewalt im Sinne der Norm.

    Ein Anspruch des Klägers aus § 2 Abs. 1 HPflG gegen die Beklagte als Inhaberin einer Stromleitungsanlage oder einer Anlage zur Abgabe entsprechender Energien scheitert daran, dass es sich bei dem beschädigten streitgegenständlichen Homeserver um ein Energieverbrauchsgerät im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 2 HPflG handelt (vgl. LG Essen, Urteil vom 18.01.2018 - 6 O 385/17 - , juris Rn. 50).

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