Rechtsprechung
LG Mönchengladbach, 18.12.2019 - 6 O 394/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- hahn-rechtsanwaelte.de
VW Touareg 3.0 V6
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Schadensersatzansprüche bei 3.0 V6 VW Dieseln noch nicht verjährt
- anwalt.de (Kurzinformation)
VW-Kunde bekommt Leasingraten erstattet - Ansprüche bei 3.0 L-Motoren noch nicht verjährt
- test.de (Kurzinformation)
Sonstiges
- anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Abgasskandal - Schadensersatz bei geleastem VW Touareg
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15
Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft: …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 18.12.2019 - 6 O 394/18
Damit wird keine unzulässige mosaikartige Wissenszurechnung des im jeweiligen Hause vorhandenen Wissens über außerhalb des Hauses liegende Umstände (dazu BGH VI ZR 536/15) vorgenommen, sondern es geht um den den Beklagten bekannten Entscheidungsablauf in ihren eigenen Unternehmen. - LG Hildesheim, 17.01.2017 - 3 O 139/16
Rücknahmepflicht des Herstellers von Betrugsdieselfahrzeug
Auszug aus LG Mönchengladbach, 18.12.2019 - 6 O 394/18
Dementsprechend haben sie die Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Entscheidungsprozesse in ihren Unternehmen darzutun, um eine fehlende Kenntnis hinreichend darzulegen (ebenso LG Hildesheim - 3 O 139/16, juris). - LG Ingolstadt, 15.05.2018 - 42 O 1199/17
Anspruch auf Rückgabe eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 18.12.2019 - 6 O 394/18
Denn zwischen der Motorenentwicklung bzw. dessen Einbau in das Fahrzeug und der Ausstellung einer Übereinstimmungsbescheinigung besteht ein innerer Zusammenhang (vgl. LG Ingolstadt, Urteil vom 15.05.2018 - 42 O 1199/17). - BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97
Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 18.12.2019 - 6 O 394/18
Der Gegner der primär darlegungspflichtigen Partei darf sich nicht auf einfaches Bestreiten beschränken, wenn die darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (vgl. BGHZ 140, 156, 158).
Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 29.11.2018 - 6 O 394/18 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 29.11.2018 - 6 O 394/18
- OLG Frankfurt, 19.12.2018 - 6 W 97/18