Rechtsprechung
LG Regensburg, 21.11.2016 - 6 O 409/16 (3) |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (3)
- mittelbayerische.de (Pressebericht, 21.11.2016)
VW-Affäre: Kunde gewinnt
- vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)
Rücktritt vom Kaufvertrag bei Abgassachmangel - Nutzungsentschädigung zugesprochen
- test.de (Kurzinformation)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- LG Oldenburg, 01.09.2016 - 16 O 790/16
Kaufsache mangelhaft: Wann ist ein Rücktritt wegen Unerheblichkeit …
Auszug aus LG Regensburg, 21.11.2016 - 6 O 409/16
Insoweit resultiert die Mangelhaftigkeit nicht etwa daraus, dass die unter Laborbedingungen gemessenen Werte im alltäglichen Straßenverkehr nicht eingehalten werden, sondern basiert darauf, dass der Motor die Vorgaben im Prüfstandlauf nur aufgrund der manipulierten Software einhält (LG Münster, Urt . v. 14.03.2016 - 011 O 341/15; LG Oldenburg, Urt . v. 01.09.2016 - 16 O 790/16).Wenn es dem Kläger also nicht freisteht, dem Rückruf seines Fahrzeugs Folge zu leisten und dessen Zulassung Im Straßenverkehr zu erhalten, dann kann nicht von einer gewöhnlichen Verwendungsmöglichkeit des streitgegenständlichen Fahrzeugs ausgegangen werden (LG Oldenburg, Urt . v. 01.09.2016 - 16 O 790/16).
Wäre dem tatsächlich so einfach, wie von der Beklagten und der Streithelferin vorgetragen, so ist nicht nachzuvollziehen, warum mehrere Monate nach Aufdeckung des VW-Abgasskandals noch immer keine Entfernung der zum Mangel führenden Software möglich ist (so auch LG Oldenburg, Urt . v. 01.09.2016 - 16 O 790/16).
Bereits das Bestehen eines naheliegenden Risikos eines bleibenden merkantilen Minderwerts führt aber dazu, dass der Mangel nicht als unerheblich angesehen werden kann (so auch LG Oldenburg, Urt . v. 01.09.2016 - 16 O 790/16, LG München I (LG München I, Urt . v. 14.04.2016 - 23 O 23033/15).
- LG München I, 17.05.2016 - 23 O 23033/15
Anfechtung eines PKW-Kaufvertrages wegen unrichtiger Angaben zum …
Auszug aus LG Regensburg, 21.11.2016 - 6 O 409/16
Zugunsten der Beklagten ist bei dieser umfassenden Abwägung im Gegensatz zu dem vom LG München I ( Urt . v. 14.04.2016 - 23 O 23033/15) zu entscheidenden Fall zu berücksichtigen, dass der Beklagten eine arglistige Täuschung nicht vorzuwerfen ist.Bereits das Bestehen eines naheliegenden Risikos eines bleibenden merkantilen Minderwerts führt aber dazu, dass der Mangel nicht als unerheblich angesehen werden kann (so auch LG Oldenburg, Urt . v. 01.09.2016 - 16 O 790/16, LG München I (LG München I, Urt . v. 14.04.2016 - 23 O 23033/15).
- LG Münster, 14.03.2016 - 11 O 341/15
VW-Skandal, Rücktritt, Kaufvertrag, manipulierte Abgassoftware
Auszug aus LG Regensburg, 21.11.2016 - 6 O 409/16
Insoweit resultiert die Mangelhaftigkeit nicht etwa daraus, dass die unter Laborbedingungen gemessenen Werte im alltäglichen Straßenverkehr nicht eingehalten werden, sondern basiert darauf, dass der Motor die Vorgaben im Prüfstandlauf nur aufgrund der manipulierten Software einhält (LG Münster, Urt . v. 14.03.2016 - 011 O 341/15; LG Oldenburg, Urt . v. 01.09.2016 - 16 O 790/16). - BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13
Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel
Auszug aus LG Regensburg, 21.11.2016 - 6 O 409/16
Bei einem behebbaren Mangel ist im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung von einer Geringfügigkeit des Mangels und damit von einer Unerheblichkeit der Pflichtverletzung jedenfalls nicht mehr auszugehen, wenn der Mangelbeseitigungsaufwand einen Betrag von fünf Prozent des Kaufpreises übersteigt ( BGH , Urt . v. 28.05.2014 - VIII ZR 94/13 Rn . 30 ff.). - LG Braunschweig, 12.10.2016 - 4 O 202/16
Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Fahrzeug wegen Vorliegens eines Sachmangels in …
Auszug aus LG Regensburg, 21.11.2016 - 6 O 409/16
Die Installation und Verwendung einer sogenannten Abschaltsoftware ist bei Fahrzeugen anderer Hersteller in einer vergleichbaren Fahrzeugklasse jedenfalls nicht bekanntermaßen üblich (so auch LG Braunschweig, Urt . v. 12.10.2016 - 4 O 202/16).
- LG Regensburg, 21.12.2017 - 4 O 384/17 Die: Mangelhaftigkeit des Fahrr darauf, dass der Motor die Vorgaben im Prüfstand nur auf Grund der manhält (vgl. LG Regensburg, Urteil vom 14.06.2017, Az. 1 O 1630/16, LG Re- 1.11.2016, Az. 6 O 409/16).