Weitere Entscheidung unten: LG Itzehoe, 16.12.2021

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   LG Frankfurt/Main, 25.01.2022 - 3-06 O 47/21   

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https://dejure.org/2022,22469
LG Frankfurt/Main, 25.01.2022 - 3-06 O 47/21 (https://dejure.org/2022,22469)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.01.2022 - 3-06 O 47/21 (https://dejure.org/2022,22469)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. Januar 2022 - 3-06 O 47/21 (https://dejure.org/2022,22469)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 195/17

    SAM - Markenrechtsverletzung durch Verwendung eines markenrechtlich geschützten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.01.2022 - 6 O 47/21
    Bei der Beurteilung, ob der Verkehr eine Bezeichnung als Herkunftshinweis versteht und in der konkret in Rede stehenden Verwendung eines Zeichens einen Herkunftshinweis sieht, ist auf die Kennzeichnungsgewohnheiten im maßgeblichen Warensektor abzustellen (BGH GRUR 2019, 522 Rn. 26 - SAM).
  • KG, 27.10.2015 - 5 W 216/15

    Kennzeichenmäßiger Gebrauch des Aufdrucks "Tussi ATTACK" auf T-Shirts; prägende

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.01.2022 - 6 O 47/21
    Ob dies der Fall ist, bedarf vielmehr einer Beurteilung im Einzelfall (BGH GRUR-RR 2016, 118 Rn. 6 - Tussi ATTACK).
  • BVerfG, 06.06.2017 - 1 BvQ 16/17

    Gegen presserechtliche Unterlassungsanordnungen kann in Ausnahmefällen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.01.2022 - 6 O 47/21
    Hierfür hat das BVerfG die Möglichkeit eröffnet, mit einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen die einstweilige Verfügung vorzugehen (BVerfG NJW 2017, 2985, Rn. 10 f.; so auch OLG Köln, Urteil vom 18.04.2019, .........................).
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Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 16.12.2021 - 6 O 47/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,51446
LG Itzehoe, 16.12.2021 - 6 O 47/21 (https://dejure.org/2021,51446)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 16.12.2021 - 6 O 47/21 (https://dejure.org/2021,51446)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 16. Dezember 2021 - 6 O 47/21 (https://dejure.org/2021,51446)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 10.08.2020 - 21 U 2719/19

    Schadensersatzanspruch in Folge Abgasskandal - Minderwert des Fahrzeuges

    Auszug aus LG Itzehoe, 16.12.2021 - 6 O 47/21
    Es wird auf die überzeugenden Ausführungen bspw. des OLG München (Urteil vom 10.8.2020 - 21 U 2719/19, BeckRS 2020, 18878, beck-online) verwiesen.

    Das Gericht macht sich die überzeugenden Ausführungen des OLG München (Urteil vom 10.8.2020 - 21 U 2719/19, BeckRS 2020, 18878 Rn. 28-30, beck-online) zu eigen.

  • BGH, 18.01.2011 - VI ZR 325/09

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des arglistig getäuschten Grundstückskäufers

    Auszug aus LG Itzehoe, 16.12.2021 - 6 O 47/21
    Der Käufer kann deshalb lediglich fordern, so gestellt zu werden, als hätte er den Pkw nicht gekauft (BGH, NJW 2011, 1962, 1963 Rn. 11).

    Da die deliktische Haftung nicht an das Bestehen einer Verbindlichkeit und deren Nicht- oder Schlechterfüllung anknüpft, stellt sich im Deliktsrecht die Frage nach dem Erfüllungsinteresse als solche nicht (hierzu mit vielen Nachweisen BGH, Urteil vom 18.01.2011, Az. VI ZR 325/09).

  • OLG Karlsruhe, 18.12.2019 - 13 U 670/19

    Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugherstellers im Rahmen des sog.

    Auszug aus LG Itzehoe, 16.12.2021 - 6 O 47/21
    Anders als der BGH im oben zitierten Urteil (juris-Fundstelle Rn. 21) ausführt, ist es sehr wohl ein "Widerspruch, wenn der Geschädigte vorträgt, er hätte in Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung (aus ex-ante-Sicht) von dem Erwerb des Fahrzeugs ganz Abstand genommen, nunmehr aber am Vertrag festhält und Ersatz der [...] Wertdifferenz verlangt" (siehe hierzu z. B. OLG Karlsruhe, Urteile vom 18.12.2019 - 13 U 670/19, und vom 22.11.2019 - 13 U 464/19; sowie OLG Oldenburg, Urteil vom 04.02.2020 - 2 U 297/19).

    Ein solcher Anspruch steht ihm gegenüber der Beklagten als Dritter nach den für Ersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gemäß § 249 Satz 1 BGB maßgebenden Grundsätzen der Differenzhypothese nicht zu (wie hier: OLG Karlsruhe, Az. 13 U 670/19).".

  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20

    Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach

    Auszug aus LG Itzehoe, 16.12.2021 - 6 O 47/21
    Bei der Prüfung von Schadenersatzansprüchen ist aber zu berücksichtigen, dass selbst die Programmierung und das Inverkehrbringen eines Motors mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung nicht ohne weiteres eine sittenwidrige vorsätzliche Handlung im Sinne des § 826 BGB darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.03.2021, Az. VI ZR 889/20; OLG München, Beschluss vom 20.05.2019, Az. 32 U 1775/19).
  • OLG München, 20.08.2019 - 32 U 1775/19

    Händler ist kein Verrichtungsgehilfe des Herstellers

    Auszug aus LG Itzehoe, 16.12.2021 - 6 O 47/21
    Bei der Prüfung von Schadenersatzansprüchen ist aber zu berücksichtigen, dass selbst die Programmierung und das Inverkehrbringen eines Motors mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung nicht ohne weiteres eine sittenwidrige vorsätzliche Handlung im Sinne des § 826 BGB darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.03.2021, Az. VI ZR 889/20; OLG München, Beschluss vom 20.05.2019, Az. 32 U 1775/19).
  • BGH, 06.07.2021 - VI ZR 40/20

    Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts" bei Kauf eines VW-Diesels mit

    Auszug aus LG Itzehoe, 16.12.2021 - 6 O 47/21
    Sie beschränkt sich vielmehr auf das "Erhaltungsinteresse" [...] und damit das negative Interesse" (Urteil vom 06.07.2021 - VI ZR 40/20, Juris-Fundstelle Rn. 14).   .
  • OLG Oldenburg, 04.02.2020 - 2 U 297/19
    Auszug aus LG Itzehoe, 16.12.2021 - 6 O 47/21
    Anders als der BGH im oben zitierten Urteil (juris-Fundstelle Rn. 21) ausführt, ist es sehr wohl ein "Widerspruch, wenn der Geschädigte vorträgt, er hätte in Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung (aus ex-ante-Sicht) von dem Erwerb des Fahrzeugs ganz Abstand genommen, nunmehr aber am Vertrag festhält und Ersatz der [...] Wertdifferenz verlangt" (siehe hierzu z. B. OLG Karlsruhe, Urteile vom 18.12.2019 - 13 U 670/19, und vom 22.11.2019 - 13 U 464/19; sowie OLG Oldenburg, Urteil vom 04.02.2020 - 2 U 297/19).
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Itzehoe, 16.12.2021 - 6 O 47/21
    Im Falle einer unerlaubten Handlung der Beklagten hat der Kläger nach der Rechtsprechung des BGH nämlich grundsätzlich keinen Anspruch auf das Erfüllungsinteresse (positives Interesse), sondern er kann nur sein negatives Interesse ersetzt verlangen (so ausdrücklich auch BGH vom 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19, Rn. 70).
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