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   LG Cottbus, 28.08.2020 - 6 O 579/18   

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https://dejure.org/2020,54056
LG Cottbus, 28.08.2020 - 6 O 579/18 (https://dejure.org/2020,54056)
LG Cottbus, Entscheidung vom 28.08.2020 - 6 O 579/18 (https://dejure.org/2020,54056)
LG Cottbus, Entscheidung vom 28. August 2020 - 6 O 579/18 (https://dejure.org/2020,54056)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.04.2005 - IV ZR 252/03

    Begriff der Überschwemmung in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus LG Cottbus, 28.08.2020 - 6 O 579/18
    Eine Überflutung von Grund und Boden ist nach der Entscheidung des BGH vom 20.04.2005 anzunehmen, wenn sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche (vgl. BGH VersR 2005, 828), also auf dem versicherten Grundstück, aber außerhalb des Gebäudes ansammeln (vgl. OLG Oldenburg MDR 2011, 1475 - 1476 m.w.N.; KG VersR 2019, 1496 - 1497 und OLG Karlsruhe MDR 2011, 1290 - 1291 - juris -).
  • OLG Oldenburg, 20.10.2011 - 5 U 160/11

    Anforderungen an das Vorliegen eines Versicherungsfalls wegen Überschwemmung

    Auszug aus LG Cottbus, 28.08.2020 - 6 O 579/18
    Eine Überflutung von Grund und Boden ist nach der Entscheidung des BGH vom 20.04.2005 anzunehmen, wenn sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche (vgl. BGH VersR 2005, 828), also auf dem versicherten Grundstück, aber außerhalb des Gebäudes ansammeln (vgl. OLG Oldenburg MDR 2011, 1475 - 1476 m.w.N.; KG VersR 2019, 1496 - 1497 und OLG Karlsruhe MDR 2011, 1290 - 1291 - juris -).
  • KG, 18.06.2019 - 6 U 52/19

    Versicherungsschutz in der Elementarschadenversicherung: Wasserschaden im Keller

    Auszug aus LG Cottbus, 28.08.2020 - 6 O 579/18
    Eine Überflutung von Grund und Boden ist nach der Entscheidung des BGH vom 20.04.2005 anzunehmen, wenn sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche (vgl. BGH VersR 2005, 828), also auf dem versicherten Grundstück, aber außerhalb des Gebäudes ansammeln (vgl. OLG Oldenburg MDR 2011, 1475 - 1476 m.w.N.; KG VersR 2019, 1496 - 1497 und OLG Karlsruhe MDR 2011, 1290 - 1291 - juris -).
  • OLG Brandenburg, 28.04.2021 - 11 U 206/20

    Eintrittspflicht der Gebäudeversicherung bei Schäden durch Starkregen Begriff der

    Die Berufung des Klägers gegen das am 28.08.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus - 6 O 579/18 - wird gem. § 522 Abs. 2 ZPO als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.

    Beide Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 28.08.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus - 6 O 579/18 - aus den nachfolgend dargestellten Gründen gem. § 522 Abs. 2 ZPO als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen.

  • OLG Brandenburg, 03.03.2021 - 11 U 206/20

    Eintrittspflicht der Gebäudeversicherung bei Schäden durch Starkregen Begriff der

    Beide Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 28.08.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus - 6 O 579/18 - aus den nachfolgend dargestellten Gründen gem. § 522 Abs. 2 ZPO als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen.
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