Rechtsprechung
AG Kehl, 05.08.2008 - 6 OWi 3/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Bußgeldverfahren: Pflicht der Verwaltungsbehörde zur Rücknahme eines Kostenbescheides bei neuen Erkenntnissen in unverjährter Zeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Wiederaufnahme eines Bußgeldverfahrens wegen eines Halteverstoßes oder Parkverstoßes und der Rücknahme eines bereits erlassenen Kostenbescheids
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Wiederaufnahme des OWi-Verfahrens nach Bekanntwerden des Fahrzeugführers
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Augsburg, 31.05.1988 - IV OWi 562/88
Auszug aus AG Kehl, 05.08.2008 - 6 OWi 3/08
Allerdings müssen die neuen Erkenntnisse so rechtzeitig vorliegen, dass das Verfahren auch noch vor Verjährungseintritt ordnungsgemäß durchgeführt und abgeschlossen werden kann (vgl. AG Augsburg, Beschluss vom 31.05.1988, Az. IV OWi 562/88, bei juris mit Leitsatz).