Rechtsprechung
BVerwG, 05.04.2011 - 6 P 1.10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
HmbPersVG § 86 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2
Mitbestimmung bei Festsetzung von Beginn und Ende der Dienstzeit; Konferenzen an den Präsenztagen; Aufteilung der Arbeitszeit für pädagogisches Personal - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
HmbPersVG § 86 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2
Aufteilung der Arbeitszeit für pädagogisches Personal; Konferenzen an den Präsenztagen; Mitbestimmung bei Festsetzung von Beginn und Ende der Dienstzeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 86 Abs 2 PersVG HA, § 86 Abs 1 Nr 1 PersVG HA
Mitbestimmung bei Festsetzung von Beginn und Ende der Dienstzeit; Konferenzen an den Präsenztagen; Aufteilung der Arbeitszeit für pädagogisches Personal - Wolters Kluwer
Mitbestimmungsfreiheit der Maßnahme des Schulleiters zur Festlegung des Beginns der Abteilungskonferenzen und Anordnung von Teamabsprachen, Klassenkonferenzen und Fachkonferenzen als Aufteilung der Arbeitszeit für pädagogisches Personal nach § 86 Abs. 2 Hamburgisches ...
- rewis.io
Mitbestimmung bei Festsetzung von Beginn und Ende der Dienstzeit; Konferenzen an den Präsenztagen; Aufteilung der Arbeitszeit für pädagogisches Personal
- ra.de
- rewis.io
Mitbestimmung bei Festsetzung von Beginn und Ende der Dienstzeit; Konferenzen an den Präsenztagen; Aufteilung der Arbeitszeit für pädagogisches Personal
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitbestimmung bei Einladung eines Schulleiters zu Präsenztagen der allgemeinen Lehrerkonferenz
- datenbank.nwb.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Hauptpersonalrat - Konferenzen an Präsenztagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mitbestimmung bei den Lehrerkonferenzen
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 15.04.2009 - 25 FL 12/08
- OVG Hamburg, 23.11.2009 - 8 Bf 166/09
- BVerwG, 05.04.2011 - 6 P 1.10
Papierfundstellen
- NZA-RR 2011, 391
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 3.01
Demokratisches Prinzip; Dienstdauer, Initiativantrag; pädagogisches Personal; …
Auszug aus BVerwG, 05.04.2011 - 6 P 1.10
Im entschiedenen Fall hat er eine Regelung, nach der teilzeitbeschäftigte Lehrer nur an einer bestimmten Zahl von Unterrichtstagen pro Woche eingesetzt werden dürfen, als nicht vom Ausschlusstatbestand erfasst angesehen (vgl. Beschluss vom 24. April 2002 - BVerwG 6 P 3.01 - BVerwGE 116, 216 = Buchholz 251.4 § 81 HmbPersVG Nr. 2 S. 3 ff.).Von diesem Auffangtatbestand waren sowohl die genannten Beispielsfälle als auch die entschiedene Fallgestaltung erfasst (vgl. Beschluss vom 24. April 2002 a.a.O. S. 219 bzw. S. 3).
Von dieser Vorschrift nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck erfasst sind die Stundenpläne sowie die darauf bezogenen arbeitszeitlichen Zuordnungen der jeweils betroffenen Lehrkräfte (vgl. Beschluss vom 24. April 2002 a.a.O. S. 221 bzw. S. 4).
Sie sind nicht mit Maßnahmen sonstiger Behörden vergleichbar, welche die Verfügbarkeit ihrer personellen Ressourcen betreffen (vgl. Beschlüsse vom 24. April 2002 a.a.O. S. 222 bzw. S. 5 …und vom 23. August 2007 - BVerwG 6 P 7.06 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 13 Rn. 38).
- BVerwG, 23.08.2007 - 6 P 7.06
Dienstanweisung für Lehrerinnen und Lehrer; Einführung von Präsenztagen; …
Auszug aus BVerwG, 05.04.2011 - 6 P 1.10
Sie sind nicht mit Maßnahmen sonstiger Behörden vergleichbar, welche die Verfügbarkeit ihrer personellen Ressourcen betreffen (…vgl. Beschlüsse vom 24. April 2002 a.a.O. S. 222 bzw. S. 5 und vom 23. August 2007 - BVerwG 6 P 7.06 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 13 Rn. 38).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2018 - 6 A 1964/16
Erforderlichkeit der Beteiligung des Personalrats bei einer gegenüber einem …
vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. April 2011 - 6 P 1.10 -, PersR 2011, 424 = juris Rn. 14, vom 23. August 2007 - 6 P 7.06 -, a. a. O., Rn. 35, vom 7. März 1983 - 6 P 27.80 -, a. a. O., Rn. 15, und vom 23. Dezember 1982 - 6 P 36.79 - , a. a. O., Rn. 24; OVG NRW, Beschluss vom 5. Februar 1987 - CL 8/86 -, a. a. O., Rn. 23. - VG Darmstadt, 30.07.2019 - 23 K 458/19
Mitbestimmung
Weder die Festlegung von drei Präsenztagen am Ende der Schulferien durch Dienstanweisung des Ministeriums (BVerwG, Beschluss vom 23.08.2007, 6 P 7/06) noch die Anberaumung von Konferenzen innerhalb dieser Präsenztage (BVerwG, Beschluss vom 06.04.2011, 6 P 1/10; beide juris) unterliegt der Mitbestimmung des Personalrates nach dem Hamburgischen PersVG, weil es sich um klassische Instrumente der Organisation schulischer Arbeit handelt und die darauf entfallende Arbeitszeit lehrerspezifisch ist.