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   BVerwG, 19.06.1980 - 6 P 1.80   

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BVerwG, 19.06.1980 - 6 P 1.80 (https://dejure.org/1980,1586)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.1980 - 6 P 1.80 (https://dejure.org/1980,1586)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 1980 - 6 P 1.80 (https://dejure.org/1980,1586)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Personalratswahl - Wahlberechtigung - Beamten - Angestellten - Arbeiter - Polizeiratsanwärter - Polizei-Führungsakademie - Beschäftigte einer Dienststelle - Polizeiratsanwärter bei der Polizei-Führungsakademie - Wahlanfechtung - Zum Begriff der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.11.1958 - VII P 3.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1980 - 6 P 1.80
    Ob diese Aufgabenerfüllung auf einer dienstrechtlichen oder einer tatsächlichen Eingliederung beruht, ist personalvertretungsrechtlich unerheblich (s. BVerwGE 7, 331).
  • GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86

    Differierende Auslegung des Begriffs "der zu ihrer Berufsausbildung

    sieht sich daran jedoch durch die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1980 - BVerwG 6 P 1.80 -, vom 18. März 1982 - BVerwG 6 P 8.79 -, vom 3. Juli 1984 - BVerwG 6 P 39.82 - und vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 6 P 15.84 - gehindert.

    Das sei in den im Vorlagebeschluß als Divergenzentscheidungen bezeichneten Beschlüssen vom 19. Juni 1980 - BVerwG 6 P 1.80 -, vom 18. März 1982 - BVerwG 6 P 8.79 - und vom 3. Juli 1984 - BVerwG 6 P 39.82 - nicht der Fall gewesen.

    Die derart begrenzte Vorlagefrage hätte der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts seiner Rechtsauffassung entsprechend beantworten dürfen, ohne den Gemeinsamen Senat im Hinblick auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1980 - BVerwG, 6 P 1.80 -, 18. März 1982 BVerwG 6 P 8.79 - und vom 3. Juli 1984 - BVerwG 6 P 39.82 - anrufen zu müssen.

    Im Verfahren BVerwG 6 P 1.80 hatte das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden, ob Polizeibeamte, die als Anwärter für das Amt eines Polizeirats zu einem einjährigen Lehrgang an die Polizei-Führungsakademie abgeordnet waren, während dieses Zeitraumes personalvertretungsrechtlich als Beschäftigte der Akademie anzusehen waren.

  • BVerwG, 03.11.2011 - 6 P 14.10

    Bildung von Polizei-Personalräten; Landespolizeipräsidium im Sächsischen

    Dies beruht wiederum auf der Erwägung, dass die Lehrgangsteilnehmer in der Dienststelle, an welche sie zu Aus- oder Fortbildungszwecken abgeordnet sind, nicht an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben mitwirken, sondern dort lediglich Aus- und Fortbildung empfangen (vgl. Beschluss vom 19. Juni 1980 - BVerwG 6 P 1.80 - Buchholz 238.37 § 13 PersVG NW Nr. 2).
  • BAG, 12.06.1986 - 6 ABR 8/83

    Feststellung der Eigenschaft als benachteiligter Jugendlicher - Durchführung von

    Diese Rechtsauffassung weicht ab von den Beschlüssen des Sechsten Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 19. Juni 1980 - 6 P 1.80 = Buchholz 238.37 § 13 PersVG NW Nr. 2, vom 18. März 1982 - 6 P 8.79 = Buchholz 238.3 A § 4 BPersVG Nr. 1, vom 3. Juli 1984 - 6 P 39.82 = Buchholz 238.3 A § 4 BPersVG Nr. 2 undvom 23. Oktober 1984 - 6 P 15.84 = Buchholz 238.32 § 3 Bln PersVG Nr. 1. Über die vorbezeichnete Rechtsfrage soll deshalb eine Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes nach § 2 RsprEinhG herbeigeführt werden.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat erstmals in seinemBeschluß vom 19. Juni 1980 - 6 P 1.80 - (Buchholz 238.37 § 13 PersVG NW Nr. 2) zu der Frage der Zugehörigkeit der für ein Jahr zu ihrer Ausbildung abgeordneten beamteten Polizeiratsanwärter den fallübergreifenden Rechtssatz aufgestellt:.

  • BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 10.87

    Fortzahlung der Ministerialzulage - Aufstiegslehrgang - Dienstposten der höheren

    Die Teilnehmer an den Lehrgängen sind nicht an der Erfüllung der der Akademie übertragenen Aufgaben beteiligt, sondern Adressaten der Aufgabenerfüllung der Akademie, nämlich Empfänger der Fort- bzw. Ausbildung (vgl. dazu Beschluß des 6. Senats vom 19. Juni 1980 - BVerwG 6 P 1.80 - <ZBR 1981, 69 f.>).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2023 - 1 A 2741/20

    Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit; Trunkenheitsfahrt als

    Der Kläger macht insoweit geltend, das Verwaltungsgericht sei von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1980 - 6 P 1.80 - und vom 23. Juni 1999 - 6 P 6.98 - abgewichen.
  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 4.92

    Personalvertretungsrecht - Lehrgangsteilnehmer als Dienstkräfte - Staatlich

    Die Lehrgangsteilnehmer müssen auch nicht ausschließlich für Aufgaben der Dienststelle vorbereitet werden (vgl. Beschluß vom 19.06.1980 BVerwG 6 P 1.80).
  • BVerwG, 18.03.1982 - 6 P 8.79

    Auszubildender - Ausbildungsverhältnis - Beschäftigte des öffentlichen Dienstes -

    Aber selbst wenn eine Eingliederung mit derartigen rechtlichen Folgen möglich wäre, könnten die Dokumentationsassistentenanwärter nicht als Beschäftigte der Dienststelle "Dokumentationszentrum" angesehen werden, weil sie nicht Aufgaben dieser Dienststelle wahrnehmen, sondern lediglich Empfänger einer Ausbildungsleistung dieser Dienststelle, der praktischen Ausbildung in der Dokumentation, sind (siehe auch Beschluß des Senats vom 19. Juni 1980 - BVerwG 6 P 1.80 - [Buchholz 238.37 § 13 PersVG NW Nr. 2]).
  • BVerwG, 03.07.1984 - 6 P 39.82

    Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses eines zur Berufsausbildung Beschäftigten

    Beschäftigter einer Dienststelle zu sein, heißt - wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls bereits ausgesprochen hat -, daß der Betreffende nach der tatsächlichen und rechtlichen Ausgestaltung seiner Beschäftigung in der Dienststelle und für sie tätig ist (Beschluß vom 19. Juni 1980 - BVerwG 6 P 1.80 - <ZBR 1981, 69 = PersV 1981, 368>).
  • BVerwG, 23.10.1984 - 6 P 15.84

    Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses eines zur Berufsausbildung Beschäftigten

    Beschäftigter einer Dienststelle zu sein, heißt - wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls bereits ausgesprochen hat -, daß der Betreffende nach der tatsächlichen und rechtlichen Ausgestaltung seiner Beschäftigung in der Dienststelle und für sie tätig ist (Beschluß vom 19. Juni 1980 - BVerwG 6 P 1.80 - <ZBR 1981, 69 = PersV 1981, 368>).
  • VG Weimar, 23.08.2000 - 4 K 692/98

    Ernennung und Dienstherrnfähigkeit; Nichtigerklärung einer Ernennung zum Baurat

    Die Beteiligung des Landespersonalausschusses ist zumindest bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides nachgeholt worden und konnte damit auch noch geheilt werden (vgl. BVerwG, ZBR 1981, 69: "vor Erlass der angefochtenen Bescheide ..." ).
  • BAG, 27.01.1988 - 7 ABR 30/87

    Betriebsvertretung bei CWG-Kräften in NATO-Truppe - Dienststellenbegriff bei

  • BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 4.81

    Aufnahme von nicht wahlberechtigten Praktikanten in das Wählerverzeichnis für die

  • OVG Berlin, 24.01.1989 - PV Bln 13.88

    Erklärung der Unwirksamkeit der Wahl zum Personalrat; Auswirkung des

  • OVG Bremen, 05.03.1985 - PV-B 7/84

    Personalvertretungsrechtliche Stellung von Umschülern in der

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