Rechtsprechung
   BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,511
BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86 (https://dejure.org/1989,511)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.1989 - 6 P 10.86 (https://dejure.org/1989,511)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 1989 - 6 P 10.86 (https://dejure.org/1989,511)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,511) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalrat - Sparsamkeit - Dienststellenleiter - Kostenverursachende Tätigkeit - Verbot der Arbeitsbehinderung - Personalratsvorsitzender

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 82, 131
  • NJW 1990, 529 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 74
  • DVBl 1990, 293
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 22.06.1962 - VII P 8.61

    Rechtliche Ausgestaltung der Zustimmungsbedürftigkeit von Dienstreisen des

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86
    Das ergibt sich aus folgenden Erwägungen: Im Rahmen des § 44 BPersVG trägt die Dienststelle die durch die Tätigkeit des Personalrats - d.h. durch die Wahrnehmung seiner ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben - entstehenden Kosten, also auch dessen Telefonkosten, soweit es sich um erforderliche Kosten handelt (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - <BVerwGE 14, 282 = Buchholz 238.3 § 44 PersVG Nr. 3 = PersV 1962, 180> und vom 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 - ).

    Es ist daher in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß die Dienststelle, die die durch die Tätigkeit des Personalrats entstandenen Kosten zu tragen hat, auch ein Prüfungsrecht dahingehend hat, ob die Kosten durch die Wahrnehmung der dem Personalrat gesetzlich übertragenen Aufgaben entstanden sind (vgl. die erwähnten Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 -, 21. Dezember 1973 - BVerwG 7 P 9.72 - und 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 -).

    So kann die Dienststelle prüfen, ob eine Reise zur Erfüllung der Aufgaben des Personalrats erforderlich war (vgl. Beschluß vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - ).

  • BVerwG, 26.11.1982 - 6 P 40.79

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Herausgabe eines Informationsblattes durch

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86
    Das ergibt sich aus folgenden Erwägungen: Im Rahmen des § 44 BPersVG trägt die Dienststelle die durch die Tätigkeit des Personalrats - d.h. durch die Wahrnehmung seiner ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben - entstehenden Kosten, also auch dessen Telefonkosten, soweit es sich um erforderliche Kosten handelt (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - <BVerwGE 14, 282 = Buchholz 238.3 § 44 PersVG Nr. 3 = PersV 1962, 180> und vom 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 - ).

    Es ist daher in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß die Dienststelle, die die durch die Tätigkeit des Personalrats entstandenen Kosten zu tragen hat, auch ein Prüfungsrecht dahingehend hat, ob die Kosten durch die Wahrnehmung der dem Personalrat gesetzlich übertragenen Aufgaben entstanden sind (vgl. die erwähnten Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 -, 21. Dezember 1973 - BVerwG 7 P 9.72 - und 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 -).

  • BVerwG, 24.09.1985 - 6 P 21.83

    Stufenvertretung im Bereich des Militärs - Mitbestimmungsrecht eines

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird die Entscheidungsbefugnis einer Dienststelle der nachgeordneten Verwaltungsebene und damit auch die Beteiligungsbefugnis der bei ihr gebildeten Personalvertretung nämlich nicht dadurch aufgehoben, daß das Handeln dieser Dienststelle von internen Weisungen der übergeordneten, weisungsbefugten Behörde ganz oder teilweise bestimmt wird (vgl. Beschluß vom 24. September 1985 - BVerwG 6 P 21.83 - ; Beschluß vom 5. Februar 1971 - BVerwG 7 P 16.70 - <BVerwGE 37, 173 = Buchholz 238.3 § 67 PersVG Nr. 9 = PersV 1971, 269> sowie Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 6 P 35.79 - ).

    Derartige interne Weisungen berühren die Entscheidungszuständigkeit des Dienststellenleiters nicht; er trifft vielmehr seine Entscheidungen innerhalb der Dienststelle und nach außen eigenverantwortlich (vgl. Beschluß vom 24. September 1985 - BVerwG 6 P 21.83 - ).

  • BVerwG, 24.11.1986 - 6 P 3.85

    Kostenverursachende Entscheidungen - Personalrat - Haushaltsplan

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86
    Zwar ist der Personalrat bei der Wahrnehmung der ihm obliegenden Aufgaben selbständig und Weisungen des Dienststellenleiters nicht unterworfen (Beschluß vom 24. November 1986 - BVerwG 6 P 3.85 - ).

    Der Personalrat hat darum als zwar dienststellenintern, nicht aber rechtlich verselbständigter Bestandteil der Dienststelle den bei der Verwendung öffentlicher Mittel geltenden Grundsatz der Sparsamkeit bei der Verursachung von Kosten für seine Tätigkeit zu beachten, und der Dienststellenleiter hat dafür Sorge zu tragen, daß dieser Grundsatz eingehalten wird (vgl. Beschlüsse vom 24. November 1986 - BVerwG 6 P 3.85 - und vom 29. Juni 1988 - BVerwG 6 P 18.86 - <BVerwGE 79, 361 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 13 = PersV 1988, 394>).

  • BVerwG, 21.12.1973 - VII P 9.72

    Entscheidung über Notwendigkeit einer Reise von Personalratsmitgliedern allein

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86
    Es ist aber zu berücksichtigen, daß er die für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel aus Haushaltsmitteln erhält, und ihm nicht das Recht zusteht, frei und nach Belieben über diese zu verfügen (vgl. Beschluß vom 21. Dezember 1973 - BVerwG 7 P 9.72 - <BVerwGE 44, 254 = Buchholz 238.35 PersVG Hessen § 43 Nr. 1 = PersV 1974, 148>).

    Es ist daher in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß die Dienststelle, die die durch die Tätigkeit des Personalrats entstandenen Kosten zu tragen hat, auch ein Prüfungsrecht dahingehend hat, ob die Kosten durch die Wahrnehmung der dem Personalrat gesetzlich übertragenen Aufgaben entstanden sind (vgl. die erwähnten Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 -, 21. Dezember 1973 - BVerwG 7 P 9.72 - und 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 -).

  • BVerwG, 27.04.1983 - 6 P 3.81

    Mitglied des Personalrats - Antrag auf Dienstfahrzeug - Verfahrensfragen

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86
    So ist jede Form der Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung des Personalrats - von der Erschwerung und Störung bis zur Verhinderung - als Behinderung anzusehen (vgl. Beschluß vom 27. April 1983 - BVerwG 6 P 3.81 - <BVerwGE 67, 135 = Buchholz 238.37 § 40 NWPersVG Nr. 1>).
  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 48/84

    Mitbestimmung bei Telefondatenerfassung

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86
    Ebenso muß der Dienststellenleiter jedenfalls bei einem vom Telefonapparat des Personalratsvorsitzenden geführten Ferngespräch, das - wie allgemein bekannt ist - im Regelfall erheblich höhere Kosten als ein Ortsgespräch verursacht, im Hinblick auf das Sparsamkeitsgebot die Möglichkeit haben, zu überprüfen, ob dieses in Wahrnehmung der Aufgaben des Personalrats geführt wurde (vgl. OVG Münster, Beschluß vom 11. Dezember 1985 - CB 1/84 - ; vgl. auch BAG, Beschluß vom 27. Mai 1986 - 1 ABR 48/84 - <BAGE 52, 88 = AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung = MDR 1987, 83>).
  • BVerwG, 11.03.1977 - 6 CB 61.76

    Gewährleistung des Anspruchs des Bürgers auf den gesetzlichen Richter während des

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86
    Die Aufklärungspflicht gebietet es dem Tatsachengericht nämlich nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner der Entscheidung zugrunde gelegten materiell-rechtlichen Rechtsauffassung ankommt (vgl. Beschluß vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - ; Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 -).
  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86
    Im übrigen verletzt ein Gericht seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt (vgl. u.a. Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 6 P 35.79

    Beteiligungsrecht der Personalvertretung an Ministerialbeschlüssen zur Regelung

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird die Entscheidungsbefugnis einer Dienststelle der nachgeordneten Verwaltungsebene und damit auch die Beteiligungsbefugnis der bei ihr gebildeten Personalvertretung nämlich nicht dadurch aufgehoben, daß das Handeln dieser Dienststelle von internen Weisungen der übergeordneten, weisungsbefugten Behörde ganz oder teilweise bestimmt wird (vgl. Beschluß vom 24. September 1985 - BVerwG 6 P 21.83 - ; Beschluß vom 5. Februar 1971 - BVerwG 7 P 16.70 - <BVerwGE 37, 173 = Buchholz 238.3 § 67 PersVG Nr. 9 = PersV 1971, 269> sowie Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 6 P 35.79 - ).
  • BVerwG, 29.06.1988 - 6 P 18.86

    Notwendiger Geschäftsbedarf - Personalrat - Personalvertretungsrecht - Kommentar

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1985 - CB 1/84
  • BVerwG, 05.02.1971 - VII P 16.70

    Mitbestimmung bei einer Festsetzung der täglichen Arbeitszeit

  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 5.84

    Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht bei Anträgen auf

  • BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12

    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

    Dagegen schützt § 78 Satz 2 BetrVG ebenso wie § 78 Satz 1 BetrVG neben den Betriebsratsmitgliedern als Personen auch den Betriebsrat als Organ (vgl. zu § 78 Satz 1 BetrVG BAG 12. November 1997 - 7 ABR 14/97 - zu B 1 der Gründe; vgl. ferner DKKW-Buschmann 14. Aufl. § 78 Rn. 15; Fitting 27. Aufl. § 78 Rn. 6; Kreutz GK-BetrVG 10. Aufl. § 78 Rn. 3; Thüsing in Richardi BetrVG 14. Aufl. § 78 Rn. 8; WPK/Preis BetrVG 4. Aufl. § 78 Rn. 1; vgl. zum BPersVG BVerwG 16. Juni 1989 - 6 P 10.86 - BVerwGE 82, 131; Treber in Richardi/Dörner/Weber Personalvertretungsrecht 4. Aufl. § 8 BPersVG Rn. 9 mwN) .
  • BVerwG, 27.08.1990 - 6 P 26.87

    Kein Anspruch auf Reisekostenerstattung bei Ablehnung der unentgeltlichen

    Der Anwendung dieser Vorschrift auf den vorliegenden Sachverhalt steht nicht entgegen, daß der Personalrat bei der Wahrnehmung der ihm obliegenden Aufgaben selbständig und Weisungen des Dienststellenleiters nicht unterworfen ist (vgl. BVerwGE 69, 222 [BVerwG 10.05.1984 - BVerwG 6 P 33.83] ; Beschlüsse vom 24. November 1986 - BVerwG 6 P 3.85 - und vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - ZBR 1990, 18 [BVerwG 16.06.1989 - 6 P 10.86]>) und es mithin allein seine Sache ist, über die Ausführung von Dienstreisen zu befinden, die zur Erfüllung personalvertretungsrechtlicher Aufgaben notwendig sind (vgl. BVerwGE 14, 282 ).

    Da die Personalvertretung die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel aus Haushaltsmitteln erhält, hat sie als zwar dienststellenintern, nicht aber rechtlich verselbständigter Bestandteil der Dienststelle den bei der Verwendung öffentlicher Mittel geltenden Grundsatz der Sparsamkeit bei der Verursachung von Kosten für ihre Tätigkeit zu beachten, und der Dienststellenleiter dafür Sorge zu tragen, daß dieser Grundsatz eingehalten wird (vgl. BVerwGE 14, a.a.O.; 79, 361; Beschlüsse vom 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 - , vom 24. November 1986 - BVerwG 6 P 3.85 - , vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - und vom 28. Juli 1989 - BVerwG 6 P 1.88 - ).

    Die Dienststelle, die die Reisekosten zu erstatten hat, muß auch ein Prüfungsrecht haben, ob und in welchem Umfang die Voraussetzungen für die Erstattung von Reisekosten gegeben sind (vgl. zum Prüfungsrecht des Dienststellenleiters Beschlüsse vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - und vom 28. Juli 1989 - BVerwG 6 P 1.88 - m.w.N.), vorausgesetzt, er beachtet den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit und behindert nicht die Arbeit des Personalrats.

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 29.08

    Generelle Weisungen der übergeordneten Dienststelle in Personalangelegenheiten;

    Dies ist der Fall, wenn sich das Handeln der übergeordneten Dienststelle nicht in einer internen Weisung erschöpft, sondern im Wege des Selbsteintritts den nachgeordneten Dienststellen die Zuständigkeit für die Regelung entzieht (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - BVerwGE 82, 131 = Buchholz 250 § 8 BPersVG Nr. 1 S. 2 , vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 8.90 - [...] Rn. 13 und vom 10. März 1992 a.a.O. S. 34 f.).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats - Telefongespräche von Mitarbeitern

    Es ist daher in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß die Dienststelle, die die durch die Tätigkeit des Personalrats entstandenen Kosten zu tragen hat, auch ein Prüfungsrecht dahin gehend hat, ob die Kosten durch die Wahrnehmung der dem Personalrat gesetzlich übertragenen Aufgaben entstanden sind (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - <BVerwGE 14, 282 = Buchholz 238.3 § 44 PersVG Nr. 3 = PersV 1962, 180>, 21. Dezember 1973 - BVerwG 7 P 9.72 -, 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 - und 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 -).

    Daraus folgt grundsätzlich auch das Recht des Behördenleiters, nähere Umstände der Telefongespräche zu erfahren, die ihm eine Prüfung der Frage ermöglichen, ob die Telefonkosten auf die Wahrnehmung der dem Personalrat obliegenden Aufgaben zurückzuführen sind (vgl. Beschluß vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 -, OVG Münster, Beschluß vom 11. Dezember 1985 - CB 1/84 - ; vgl. auch BAG, Beschluß vom 27. Mai 1986 - 1 ABR 48/84 - <BAGE 52, 88 = MDR 1987, 83>).

    Ob und wieweit dieses Prüfungsrecht des Behördenleiters besteht, muß anhand der objektiv gegebenen Umstände unter Abwägung der Interessen des Personalrates an unbehinderter Arbeit und der des Dienststellenleiters an der reibungslosen Tätigkeit der Behörde entschieden werden (Beschluß vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 -).

  • BVerwG, 20.01.1993 - 6 P 21.90

    Personalvertretung - Initiativantrag - Stufenvertretung - Arbeitszeitregelung

    Personalvertretungsrechtliche Beteiligungsrechte bleiben nach der Rechtsprechung des Senats von Weisungen unberührt, weil sie die Zuständigkeiten der Dienststellen nicht verlagern, sondern nur deren Wahrnehmung beeinflussen (Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 6 P 35.79 - Buchholz 238.38 § 60 RPPersVG Nr. 1; Beschluß vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - Buchholz 250 § 8 BPersVG Nr. 1).
  • BVerwG, 03.11.2011 - 6 P 14.10

    Bildung von Polizei-Personalräten; Landespolizeipräsidium im Sächsischen

    Eine Beeinträchtigung der Personalratstätigkeit, die sich aus personalratsvertretungsrechtlichen Bestimmungen selbst ergibt, ist weder Behinderung noch Benachteiligung (vgl. Beschlüsse vom 16 Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - BVerwGE 82, 131 = Buchholz 250 § 8 BPersVG Nr. 1 Satz 3 ff., vom 27. August 1990 - BVerwG 6 P 26.87 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 18 S. 20 und 23 und vom 27. Oktober 2009 - BVerwG 6 P 11.08 - Buchholz 251.4 § 46 HmbPersVG Nr. 1 Rn. 24; Faber, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetzt, § 8 Rn. 10; Fischer/Goeres/Gronimus, in: GKÖD Bd. V, K § 8 Rn.7; Treber, in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 3. Auflage 2008, § 8 Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2018 - 18 LP 5/15

    Arbeitsplatzumgestaltung; Assistentin der Geschäftsführung; Aufgaben;

    Verboten - d.h. (rechtlich) unzulässig - ist eine nach diesen Grundsätzen gegebene Benachteiligung indes nur, wenn sie nicht durch sachliche Gründe (etwa dienstlicher oder personalvertretungsrechtlicher Natur, z.B. in Gestalt einer Wahrnehmung von Rechten oder rechtlich geschützten Interessen) oder sonstwie kollidierende Rechtsnormen bzw. -grundsätze gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.4.2000 - BVerwG 6 P 2.00 -, juris Rn. 39; v. 16.6.1989 - BVerwG 6 P 10.86 -, juris Rn. 20; v. 21.5.2007, a.a.O., Rn. 26 a.E.; deutlich auch BAG, Urt. v. 16.11.2011 - 7 AZR 458/10 -, juris Rn. 14, zu § 8 BPersVG; Noll, in: Altvater u.a., a.a.O., § 8 Rn. 13; Faber, in: Lorenzen u.a., a.a.O., § 8 Rn. 10, 20 (Stand: August 2010)).
  • BVerwG, 12.08.2009 - 6 PB 18.09

    Zuständigkeit der Stufenvertretung; allgemeine Aufgaben der Personalvertretung.

    Demgemäß entscheidet der Senat in ständiger Rechtsprechung, dass die Entscheidungsbefugnis einer Dienststelle der nachgeordneten Verwaltungsebenen und damit auch die Beteiligungsbefugnis der bei ihr gebildeten Personalvertretung nicht dadurch aufgehoben wird, dass das Handeln dieser Dienststelle von internen Weisungen der übergeordneten, weisungsbefugten Dienststelle ganz oder teilweise bestimmt wird (vgl. Beschlüsse vom 24. September 1985 - BVerwG 6 P 21.83 - Buchholz 238.3 A § 92 BPersVG Nr. 4 S. 3 , vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - BVerwGE 82, 131 = Buchholz 250 § 8 BPersVG Nr. 1 S. 2 , vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 24 S. 34 f. , vom 20. Januar 1993 - BVerwG 6 P 21.90 - Buchholz 250 § 70 BPersVG Nr. 2 S. 9 insoweit bei BVerwGE 91, 346 nicht abgedruckt, und vom 30. März 2009 - BVerwG 6 PB 29.08 - [...] Rn. 10).
  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 31.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

    Dies ist der Fall, wenn sich das Handeln der übergeordneten Dienststelle nicht in einer internen Weisung erschöpft, sondern im Wege des Selbsteintritts den nachgeordneten Dienststellen die Zuständigkeit für die Regelung entzieht (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - BVerwGE 82, 131 = Buchholz 250 § 8 BPersVG Nr. 1 S. 2 , vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 8.90 - [...] Rn. 13 und vom 10. März 1992 a.a.O. S. 34 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2002 - 1 A 1638/00

    Kosten für die Teilnahme eines Personalratsmitglieds an einer Grundschulung;

    vgl. Grabendorff/Ilbertz/Widmaier, § 44 BPersVG RdNr. 10 und Lorenzen a.a.O., § 44 BPersVG, RdNr. 10, BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 1989 - 6 P 10.86 -, PersR 1989, 296 (297), Beschluss vom 9. Oktober 1991, a.a.O., 43 und 44.
  • BVerwG, 10.03.1992 - 6 P 13.91

    Anforderungen an das Bestehen einer "Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung"

  • VG Mainz, 10.01.2023 - 5 K 353/22

    Zugangszeiten zu Dienstgebäude gelten auch für Personalratsvorsitzenden

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 33.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 30.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

  • BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 99/88

    Telefon für Betriebsvertretung bei NATO-Streitkräften

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 32.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 34.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2016 - 5 TaBV 780/15

    Auflösung des Betriebsrates - Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2002 - PL 15 S 978/01

    Mitbestimmung bei der Einführung eines EDV-Programms

  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 9.90

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtmäßigkeit der Anordnung

  • OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 33/02

    Rechtsberatung und Rechtshilfe durch Personalratsmitglied für Mitarbeiter;

  • BVerwG, 31.03.1992 - 6 P 12.91
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 1 A 531/00

    Beamtenrechtliche Ausgestaltung der Gewährung einer Reisekostenvergütung für die

  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 8.90

    Gesetzliche Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen einen

  • BAG, 26.04.1995 - 7 ABR 44/94

    Kosten auswärtiger Sitzungen einer Hauptbetriebsvertretung - Übernahme von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1994 - 1 A 581/91

    Mitbestimmung bei der Einführung automatisierter Personaldatenverarbeitung

  • BVerwG, 31.03.1992 - 6 P 11.91

    Wochenarbeitszeitverkürzung ohne Personalmehrbedarf im Post- und Fernmeldewesen

  • VGH Hessen, 27.02.1992 - HPV TL 2154/87

    Geschäftsbedarf des Personalrates - Freischaltung von Telefongeräten

  • VGH Hessen, 28.03.1990 - BPV TK 3254/89

    Zur Mitbestimmung bei Anordnungen über das Verhalten der Amtsleitung gegenüber

  • VG Frankfurt/Main, 20.11.1995 - 9 G 3166/95

    Anspruch einer Frauenbeauftragten auf Zuleitung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1997 - 1 A 3151/93

    Befristete Einstellung von Lehreren; Verweigerung der Zustimmung; Dauerhafter

  • VG Stade, 02.07.2007 - 7 A 262/07

    Streit über die Notwendigkeit der Mitbestimmung des Personalrats bei einer

  • VG Berlin, 15.12.1997 - 25 A 204.96

    Zuständigkeit für die Aufgaben einer Frauenbeauftragten für den Bezirk

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht