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   BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 13.13   

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https://dejure.org/2014,36448
BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 13.13 (https://dejure.org/2014,36448)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.2014 - 6 P 13.13 (https://dejure.org/2014,36448)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 2014 - 6 P 13.13 (https://dejure.org/2014,36448)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 1 Nr 2 BPersVG, § 44h Abs 3 SGB 2, § 44d Abs 4 SGB 2
    Mitbestimmung im Jobcenter bei Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Rückgruppierug

  • rewis.io

    Mitbestimmung im Jobcenter bei Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Rückgruppierug

  • rechtsportal.de

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Rückgruppierug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tätigkeitszuweisung beim Jobcenter - und die Mitwirkung des Personalrats

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 15.13

    Beteiligungsrecht des Personalrats bei gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter)

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 13.13
    Der Gesetzgeber hat mithin dem Gesichtspunkt, dass bestimmte Maßnahmen individualarbeitsrechtlich eine Vertragsänderung voraussetzen, im Rahmen von § 44d Abs. 4 SGB II keine Bedeutung für den Umfang der Geschäftsführerbefugnisse beimessen wollen (Beschluss vom 1. Oktober 2014 - BVerwG 6 P 15.13 - Rn. 25).
  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 14.13

    Beteiligungsrecht des Personalrats bei gemeinsamen Einrichtungen

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 13.13
    Dies trifft nach Lage der Dinge auf den Geschäftsführer der Einrichtung stärker als auf den Leiter der zuständigen Trägerdienststelle zu (vgl. Beschluss vom 1. Oktober 2014 - BVerwG 6 P 14.13 - Rn. 18).
  • BVerwG, 18.01.2013 - 6 PB 17.12

    Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit; Zuweisung von Tätigkeiten beim

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 13.13
    Diese Lösung kommt den Interessen der Arbeitnehmer insofern entgegen, als auf diese Weise die personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsrechte (§ 75 Abs. 1 Nr. 2, § 79 Abs. 1 BPersVG) bei derjenigen Personalvertretung angesiedelt sind (§ 44h Abs. 3 SGB II), hinsichtlich derer sie selbst über das Wahlrecht verfügen (vgl. Beschluss vom 18. Januar 2013 - BVerwG 6 PB 17.12 - Buchholz 250 § 13 BPersVG Nr. 5 Rn. 5).
  • BVerwG, 07.07.2008 - 6 P 13.07

    Übertragung eines Referatsleiterdienstpostens; Topfwirtschaft; Ausschluss der

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 13.13
    Dem Antragsteller geht es im Rechtsbeschwerdeverfahren wie bereits zuvor im Beschwerdeverfahren ausweislich seiner schriftsätzlichen Äußerungen nicht in erster Linie um den erledigten Anlassfall, sondern um die dahinter stehende allgemeine Rechtsproblematik, die sich auch in künftigen Fällen stellen kann (vgl. Beschluss vom 7. Juli 2008 - BVerwG 6 P 13.07 - BVerwGE 131, 267 Rn. 9 ff. = Buchholz 250 § 77 BPersVG Nr. 18).
  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 13.13
    Eine gegenteilige Sichtweise ist ferner nicht deshalb gerechtfertigt, weil ein Arbeitgeber bei zunächst fehlendem Einverständnis des Arbeitnehmers die Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit sowie die hiermit verbundene Rückgruppierung nur durch Ausspruch einer Änderungskündigung durchsetzen kann (vgl. BAG, Urteil vom 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - BAGE 135, 239 ).
  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 322/10

    Abordnung - Direktionsrecht - Gymnasiallehrer

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 13.13
    Die Übertragung von Tätigkeiten, die nicht der im Arbeitsvertrag vereinbarten Tätigkeitsebene zuzuordnen sind, liegt außerhalb des Direktionsrechts des Arbeitgebers und setzt daher eine Änderung des Arbeitsvertrags voraus (vgl. § 14 Abs. 4 TV-BA; BAG, Urteil vom 17. August 2011 - 10 AZR 322/10 - NZA-RR 2012, 106 m.w.N.).
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 628/03

    Änderungskündigung und Schriftform des Änderungsangebots

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 13.13
    Zur Kündigungserklärung muss als zweites Element ein Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen hinzukommen (BAG, Urteil vom 16. September 2004 - 2 AZR 628/03 - BAGE 112, 58 ).
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 283/93

    Änderungskündigung, Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 13.13
    Sie zielt lediglich auf die Erweiterung seines Direktionsrechts (vgl. BAG, Urteil vom 30. September 1993 - 2 AZR 283/93 - BAGE 74, 291 ).
  • BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 190/14

    Sachgrundlose Befristung - Schriftform - Treu und Glauben

    Ein anderes Verständnis der Regelung in § 44d Abs. 4 SGB II ergibt sich entgegen der Auffassung des Klägers nicht daraus, dass die in § 44d Abs. 4 SGB II enthaltene Ausnahmeregelung eng auszulegen ist (vgl. insoweit BVerwG 1. Oktober 2014 - 6 P 13.13 - Rn. 21) und dass die beamtenrechtliche Terminologie zwischen der Begründung und der Beendigung eines Beamtenverhältnisses einerseits und der Beförderung eines Beamten andererseits unterscheidet.

    Deshalb kann der Kläger aus den von ihm zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 2014 (- 6 P 13.13 - ua.) , des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29. August 2013 (- 20 A 1399/12.PVB -) und des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 18. April 2013 (- AN 7 P 12.01283 -) nichts zu seinen Gunsten herleiten.

    Sie ziele auf die Erweiterung seines Direktionsrechts (BVerwG 1. Oktober 2014 - 6 P 13.13 - Rn. 20) .

  • VG Mainz, 19.09.2023 - 5 K 111/23

    Personalvertretungsrechtliche Beteiligung bei der Abmahnung eines bei einem

    Dem Antragsteller geht es nicht in erster Linie um den Anlassfall, sondern um die dahinter stehende Rechtsproblematik, die sich auch in künftigen Fällen stellen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.7.2008 - 6 P 13/07 -, BVerwGE 131, 267 und juris, Rn. 9 ff.; Beschluss vom 1.10.2014 - 6 P 13/13 -, PersV 2015, 146 und juris, Rn. 7).

    In diesen Regelungen kommt zum Ausdruck, dass - dem allgemeinen personalvertretungsrechtlichen Grundsatz entsprechend - die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen der Entscheidungskompetenz des jeweiligen Dienststellenleiters folgen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.10.2014 - 6 P 13/13 -, a.a.O. und juris, Rn. 9).

    Für ein Verständnis, dass mit der Begründung oder Beendigung der Rechtsverhältnisse alle personalrechtlichen Maßnahmen gleichzusetzen sind, die das beamten- oder arbeitsrechtliche "Grundverhältnis" berühren - also im Bereich des Arbeitsrechts etwa eine individual-arbeitsrechtliche Vertragsänderung erfordern - gibt der Gesetzeswortlaut nichts her (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.10.2014 - 6 P 13/13 -, a.a.O. und juris, Rn. 12).

    Dies trifft nach Lage der Dinge auf den Geschäftsführer der Einrichtung stärker als auf den Leiter der zuständigen Trägerdienststelle zu (vgl. zu Vorstehendem BVerwG, Beschluss vom 1.10.2014 - 6 P 13/13 -, a.a.O. und juris, Rn. 21 m.w.N.).

    Damit steht lediglich die Möglichkeit einer späteren Vertragsbeendigung durch Kündigung im Raum, die bei dem dargestellten engen Verständnis der weiterbestehenden Befugnis der Trägerdienststelle zur Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses nicht ausreicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.10.2014 - 6 P 13/13 -, a.a.O. und juris, Rn. 21).

    Dessen ungeachtet lässt sich den von dem Antragsteller zitierten Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in dem Beschluss vom 1. Oktober 2014 (6 P 13/13, a.a.O. und juris, Rn. 22) auch nicht entnehmen, es habe seine Auffassung, die dort streitgegenständliche Änderungskündigung sei der Ebene der gemeinsamen Einrichtung zuzuordnen, maßgeblich daran ausgerichtet, dass allein auf dieser Ebene eine Personalvertretung angesiedelt gewesen ist.

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - 5 Sa 40 öD/19

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters im Jobcenter - Bildung von Arbeitsvorgängen

    Etwas anderes folgt auch nicht aus den von dem Beklagten zitierten verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen zur Mitbestimmung des beim Jobcenter gebildeten Personalrats bei Höhergruppierungsanträgen (VG Hannover, Beschl. v. 19.02.2014 - 16 A 5157/12 -, juris) sowie der Mitbestimmung bei der Zuweisung niedriger bewerteten Tätigkeit (BVerwG, Beschl. v. 01.10.2014 - 6 P 13/13 -, juris).
  • BVerwG, 19.02.2019 - 5 P 7.17

    Bundesagentur für Arbeit; Eingruppierung; Entwicklungsstufe; Funktionsstufe;

    Soweit der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschlüsse vom 1. Oktober 2014 - 6 P 13.13 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 124; - 6 P 14.13 - PersV 2015, 108; - 6 P 15.13 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 123 und - 6 P 16.13 - ZfPR 2015, 2) Gegenteiliges zu entnehmen sein sollte, hält der Senat hieran nicht fest.
  • BVerwG, 29.09.2020 - 5 P 7.19

    Dienststellenübergreifende Ausschreibung von Dienstposten an Stelle einer bisher

    Ebenso ist zwischen ihnen zu Recht nicht streitig, dass die von der Entscheidungszuständigkeit der Beteiligten nach § 44d Abs. 4 SGB II umfasste Höhergruppierung (vgl. insoweit BVerwG, Beschlüsse vom 1. Oktober 2014 - 6 P 13.13 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 124 Rn. 12 und - 6 P 15.13 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 123 Rn. 25) nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG der Mitbestimmung des Antragstellers unterliegt.
  • BVerwG, 25.10.2013 - 6 PB 21.13

    Revisionszulassung; Rückgruppierung; Mitbestimmung

    Das Beschwerdeverfahren wird nunmehr als Rechtsbeschwerdeverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 6 P 13.13 fortgesetzt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2017 - 20 A 2631/15

    Mitbestimmung, Personalrat, Eingruppierung, Übertragung, höher zu be¬wertender

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. Oktober 2014 - 6 P 13.13 -, Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 124 = PersR 2015, 54 = PersV 2015, 146, - 6 P 14.13 -, PersV 2015, 108, - 6 P 15.13 -, Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 123, und - 6 P 16.13 -, ZfPR 2015, 2.
  • LSG Bayern, 19.07.2013 - L 2 P 33/13

    Zur Unbegründetheit einer Anhörungsrüge

    Hiergegen hat der Ast. am 18. Februar 2013 beim Sozialgericht Landshut Klage erhoben (Az.: S 6 P 13/13) und beantragt, die Ag. unter Aufhebung ihres Bescheides vom 18. Mai 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. Januar 2013 zu verurteilen, ihm Leistungen nach der Pflegestufe II ab 1. Juli 2008 zu gewähren.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2019 - 62 PV 15.18

    Mitbestimmung bei der Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit im

    Es kommt demnach nicht darauf an, dass nach der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Geschäftsführerin einer gemeinsamen Einrichtung und nicht etwa der Träger, mit dem die Arbeitnehmerin ihren Arbeitsvertrag hat, für die Übertragung höher (oder niedriger) zu bewertender Tätigkeiten und für eine Höhergruppierung nach dem Gesetz zuständig ist (Beschlüsse vom 1. Oktober 2014 - 6 P 13.13 bis 16.13 - jeweils in juris), eine Handlung des Trägers mithin rechtswidrig wäre.
  • VG Frankfurt/Main, 27.01.2015 - 9 L 3887/14

    Bewerbungsverfahren um höheres Statusamt in einer gemeinsamen Einrichtung gemäß §

    Die enge Auslegung der im Gesetz Erwähnung findenden Ausnahmen wird in weiteren Entscheidungen damit begründet, dass § 44 lit. d Abs. 4 SGB II eine abschließende Regelung darstellt und die Annahme, die Vorschrift wäre lückenhaft in dem Sinne, dass sie bestimmte arbeitsrechtliche Befugnisse bzw. Vorgesetztenbefugnisse keiner Seite zuordnete, d.h. unentschieden ließe, wer sie auszuüben hat, im Gesetz keine Stütze finde ( BVerwG, B. v. 01.10.2014 - 6 P 13.13 - B. v. 01.10.2014 - 6 P 15.13-).
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