Rechtsprechung
   BVerwG, 12.06.1984 - 6 P 13.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2088
BVerwG, 12.06.1984 - 6 P 13.83 (https://dejure.org/1984,2088)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1984 - 6 P 13.83 (https://dejure.org/1984,2088)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1984 - 6 P 13.83 (https://dejure.org/1984,2088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitglied des erweiterten Vorstandes - Verbandswechsel - Personalvertretung - Wahlvorschlagsliste - Nachträgliche Ungültigkeit der Wahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 69, 311
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 19.08.2010 - 6 PB 10.10

    Wahl des Personalratsvorstandes; Gruppensprecher und Ergänzungsmitglieder;

    Der Minderheitenschutz ist effektiv, wenn die Minderheitenliste den einen ihr zustehenden Vorstandsposten mit einer Kandidatin besetzen kann, die sie in besonderem Maße für geeignet hält, ihre dienststellenbezogenen und verbandspolitischen Vorstellungen in die Vorstandsarbeit einzubringen (vgl. in diesem Zusammenhang: Beschluss vom 12. Juni 1984 - BVerwG 6 P 13.83 - BVerwGE 69, 311 = Buchholz 238.3 A § 33 BPersVG Nr. 3 S. 2).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2013 - 5 A 10777/13

    Personalvertretung; Mitbestimmung bei Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

    Danach scheiden insbesondere solche Maßnahmen aus der Mitbestimmung aus, die nur von geringer Auswirkung auf die Dienststelle oder die Beschäftigten sind (Bagatellfälle); solche Bagatellfälle sind beispielsweise die Zuweisung eines Dienstzimmers oder eine kurzfristige Vertretungsregelung (zum Ganzen vgl. BVerfG, Beschl. vom 27.04.1959 - 2 BvF 2/58 -, Rn. 84, juris; BVerwG, Beschl. vom 17.07.1987 - 6 P 13/83 -, Rn. 21, juris; Begründung des RegE, LT-Drucks. 13/5500, S. 44; Lautenbach/Ruppert, Personalvertretungsrecht Rheinland-Pfalz, Stand: September 2013, § 78 Rn.14 bis 15a).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2024 - 17 LP 3/23

    Beschwerde; Erweiterter Vorstand; Geschäftsführung; Minderheitenschutz;

    Die Regelung soll einen effektiven Minderheitenschutz gewährleisten und es der Minderheit, die geschützt werden soll, ermöglichen, ein Personalratsmitglied ihres Vertrauens in den Vorstand zu entsenden und so ihre dienststellenbezogenen und verbandspolitischen Vorstellungen in die laufende Vorstandsarbeit einbringen zu können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.3.2014 - BVerwG 6 P 8.13 -, BVerwGE 149, 188, 191 und 193 - juris Rn. 13 und 21; Beschl. v. 12.6.1984 - BVerwG 6 P 13.83 -, BVerwGE 69, 311, 312 f. - juris Rn. 12).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.1994 - 5 A 10981/94

    Bestellung des Vorstands des Personalrats als Gegenstand der Anfechtung einer

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