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   BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88   

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BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88 (https://dejure.org/1990,762)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1990 - 6 P 13.88 (https://dejure.org/1990,762)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1990 - 6 P 13.88 (https://dejure.org/1990,762)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Freistellungsbeschluss - Aufwendungen für Fahrten - Personalvertretung - Wohnort - Geschäftsstelle - Trennungsgeld - Reisekostenvergütung - Dienstreise - Fahrtkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reisekostenvergütung für freigestelltes Personalratsmitglied

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 628 (Ls.)
  • DVBl 1990, 885
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 22.06.1962 - VII P 8.61

    Rechtliche Ausgestaltung der Zustimmungsbedürftigkeit von Dienstreisen des

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88
    Zu den Aufwendungen gehören auch die in Ausübung ihres Amtes anfallenden Reisekosten der Mitglieder der Personalvertretung (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - <BVerwGE 14, 282, 284> [BVerwG 22.06.1962 - VII P 8/61] und vom 20. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 13.75 - <ZBR 1978, 246>).

    Wendet man diese Grundsätze entsprechend auf die Personalratstätigkeit des Antragstellers an, so müßten die Fahrten, die er von B... nach H... in Erfüllung seiner personalvertretungsrechtlichen Aufgaben unternommen hat, den Dienstreisen entsprechen, um einen Anspruch auf Reisekostenvergütung zu begründen (vgl. Beschluß vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - ).

    Er habe der Erstattung der Reisekosten vielmehr die Angaben über Dauer, Ziel und Eigenart zugrunde zu legen, die er von der Personalvertretung oder deren Mitgliedern erhalte (vgl. hierzu auch Beschluß vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - hinsichtlich der Erstattung von Reisekostenvergütungen).

  • BVerwG, 20.10.1977 - 7 P 13.75

    Anspruch eines Personalratsmitglieds auf die Regelsätze des Gesetzes über die

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88
    Zu den Aufwendungen gehören auch die in Ausübung ihres Amtes anfallenden Reisekosten der Mitglieder der Personalvertretung (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - <BVerwGE 14, 282, 284> [BVerwG 22.06.1962 - VII P 8/61] und vom 20. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 13.75 - <ZBR 1978, 246>).

    Damit findet das Bundesreisekostengesetz in vollem Umfang auf Reisen von Personalratsmitgliedern Anwendung, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind (vgl. Beschlüsse vom 23. September 1966 - BVerwG 7 P 7.65 - <BVerwGE 25, 114>, vom 20. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 13.75 - und vom 27. April 1983 - BVerwG 6 P 3.81 - ).

  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 45.78

    Für die Tätigkeit im Personalrat erforderliche Kenntnisse - Beachtung des Gebots

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Erstattungsansprüche von Mitgliedern der Personalvertretungen, wenn - wie im vorliegenden Fall - ihre rechtliche Grundlage § 44 BPersVG ist, im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren gerichtlich zu verfolgen (vgl. Beschlüsse vom 6. März 1959 - BVerwG 7 P 5.58 - <BVerwGE 8, 202>, vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - <BVerwGE 58, 54> und vom 27. April 1983 - BVerwG 6 P 3.81 - <BVerwGE 67, 135>).

    Es geht um das Recht eines seiner Mitglieder wie auch um die zu entscheidende Frage, ob etwa durch die Versagung von Reisekosten für seine Mitglieder seine Personalratstätigkeit beeinträchtigt werden kann (vgl. Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - hinsichtlich der Beteiligungsfähigkeit des Personalrates an Beschlußverfahren bezüglich Erstattung von Schulungskosten von Personalratsmitgliedern).

  • BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84

    Dienstort eines Beamten - Politische Gemeinde - Sitz der Dienststelle

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88
    Dienstort im reisekostenrechtlichen Sinne ist grundsätzlich die politische Gemeinde, in der die Behörde oder Dienststelle ihren Sitz hat, der der Beamte als Inhaber einer Planstelle oder aufgrund Abordnung zugewiesen ist (vgl. Urteile vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 3.84 - <ZBR 1986, 141> und vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 4.87 - <ZBR 1990, 49>).

    Befinden sich Teile oder Nebenstellen der Behörde oder Dienststelle in einer anderen Gemeinde, so ist Dienstort des Beamten der Ort, in dem er - längere Zeit hindurch - ständig oder überwiegend Dienst leisten muß (Urteil vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 3.84 - ).

  • BVerwG, 27.04.1983 - 6 P 3.81

    Mitglied des Personalrats - Antrag auf Dienstfahrzeug - Verfahrensfragen

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Erstattungsansprüche von Mitgliedern der Personalvertretungen, wenn - wie im vorliegenden Fall - ihre rechtliche Grundlage § 44 BPersVG ist, im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren gerichtlich zu verfolgen (vgl. Beschlüsse vom 6. März 1959 - BVerwG 7 P 5.58 - <BVerwGE 8, 202>, vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - <BVerwGE 58, 54> und vom 27. April 1983 - BVerwG 6 P 3.81 - <BVerwGE 67, 135>).

    Damit findet das Bundesreisekostengesetz in vollem Umfang auf Reisen von Personalratsmitgliedern Anwendung, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind (vgl. Beschlüsse vom 23. September 1966 - BVerwG 7 P 7.65 - <BVerwGE 25, 114>, vom 20. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 13.75 - und vom 27. April 1983 - BVerwG 6 P 3.81 - ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.1989 - CL 5/87
    Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88
    Dem steht nicht entgegen, daß er nicht wie ein abgeordneter Beamter oder Richter "weiterhin seinen Dienstgeschäften nachgehen muß" (OVG Münster, Beschluß vom 31. Januar 1989 - CL 5/87 - ), denn zur entsprechenden Anwendung der Bestimmungen des BRKG tritt für Personalratsfahrten an die Stelle des Dienstgeschäfts die Personalratstätigkeit.
  • BVerwG, 06.03.1959 - VII P 5.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Erstattungsansprüche von Mitgliedern der Personalvertretungen, wenn - wie im vorliegenden Fall - ihre rechtliche Grundlage § 44 BPersVG ist, im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren gerichtlich zu verfolgen (vgl. Beschlüsse vom 6. März 1959 - BVerwG 7 P 5.58 - <BVerwGE 8, 202>, vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - <BVerwGE 58, 54> und vom 27. April 1983 - BVerwG 6 P 3.81 - <BVerwGE 67, 135>).
  • BVerwG, 10.05.1984 - 6 P 33.83

    Freistellung - Ablehnung - Personalratsmitglieder - Dienststellenleiter -

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88
    Er darf die Freistellung nur dann ablehnen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind oder wenn unabweisbare Gründe, die sich aus den von ihm rechtlich oder tatsächlich zu vertretenden dienstlichen Belangen oder aus seiner eigenen personalvertretungsrechtlichen Stellung ableiten, der Freistellung entgegenstehen (Beschluß vom 10. Mai 1984 - BVerwG 6 P 33.83 - <BVerwGE 69, 222>).
  • BVerwG, 23.09.1983 - 6 C 77.81

    Zulässigkeit der Aufhebung einer ausgesprochenen Trennungsgeldbewilligung mit

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88
    Die reisekostenrechtlichen Vorschriften im Falle der Abordnung sind Ausfluß des das Reisekostenrecht ebenso wie das Umzugskostenrecht und die Vorschriften über die Gewährung von Trennungsgeld allgemein beherrschenden Gedankens, daß Fürsorgepflicht und Billigkeit es gebieten, den Beamten in bestimmten Grenzen von finanziellen Belastungen freizustellen, die auf einer dem Bereich des Dienstherrn zuzurechnenden Maßnahme beruhen (vgl. Urteil vom 23. September 1983 - BVerwG 6 C 77.81 - mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Bremen, 11.05.1984 - PV-B 10/83

    Reisekostenvergütung für Fahrten eines Personalratsvorsitzenden; Tägliche Fahrten

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88
    Diese Voraussetzungen sind in gleicher Weise bei einem Personalratsmitglied erfüllt, das aufgrund eines Freistellungsbeschlusses den Ort seiner Tätigkeit, den "Dienstort", wechseln und zusätzliche Aufwendungen auf sich nehmen muß (in diesem Sinne auch OVG Bremen, Beschluß vom 11. Mai 1984 - OVG PV-B 10/83 - ).
  • BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 4.87

    Dienstreise - Reisekostenrechtliches Sparsamkeitsgebot - Fürsorgepflicht des

  • BVerwG, 23.09.1966 - VII P 7.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.01.1988 - 2 C 61.86

    Oberste Bundesbehörde - Hauptpersonalrat - Besoldung - Stellenzulage -

  • BVerwG, 12.06.1984 - 6 P 34.82

    Entschädigung für Reisekostenaufwand - Reisen eines Personalratsmitglieds in

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2003 - 5 L 2/03

    Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder

    Der Erstattungsanspruch ist ein Zahlungsanspruch und kann dementsprechend im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren mit einem Leistungsantrag geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.2.1990 - 6 P 13.88 -, PersV 1990, 351).

    Das Bundesreisekostengesetz findet auf die Reisen von Personalratsmitgliedern "in vollem Umfang Anwendung" (BVerwG, Beschl. v. 14.2.1990 - 6 P 13.88 -, PersV 90, 351, 352 m. w. N.), d. h. die Verweisung bezieht sich nicht nur auf die Höhe der zu erstattenden Beträge, sondern schließt die unterschiedlichen Erstattungstatbestände und deren weitere gesetzliche Voraussetzungen nach dem Bundesreisekostengesetz ein.

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass bei der Anwendung des Bundesreisekostengesetzes auf die Tätigkeit des Personalrats dem Dienstort des Beamten derjenige Ort entspricht, an dem das Mitglied des Personalrats seine berufliche Tätigkeit ausschließlich oder jedenfalls im Schwerpunkt ausübt (BVerwG, Beschl. v. 14.2.1990, a. a. O.; OVG LSA, Beschl. v. 30.10.1996 - 5 M 5/95 - BayVGH, Beschl. v. 1.2.1995, PersR 95, 257; VGH Mannheim, Beschl. v. 30.6.1992, PersV 93, 454; Hess. VGH, Beschl. v. 28.11.1990, PersV 93, 562; OVG Bremen, Beschl. v. 11.5.1984, ZBR 85, 27).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung misst dem Freistellungsbeschluss des Personalrats deshalb zu Recht "vergleichbarer Auswirkungen" wie der Abordnung eines Beamten/Richters zu (BVerwG, Beschl. v. 14.2.1990 - 6 P 13.88 -, a. a. O.).

    Zwar kann der Dienstort sich auch nach dem Ort richten, an dem sich Teile oder Nebenstellen der Behörde/des Personalrats befinden, wenn der Beamte/Personalratsmitglied dort ständig oder überwiegend Dienst leisten muss (BVerwG, Beschl. v. 14.2.1990, a. a. O.).

    Eine Änderung der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Dienstort der Personalratsmitglieder (BVerwG, Beschl. v. 14.2.1990, a. a. O.) im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, 10. Senat vom 15. Dezember 1993 - 10 C 11.91 - vermag der Senat nicht zu erkennen.

  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 412/10

    Freigestellter Bezirksschwerbehindertenvertreter - Kostenerstattung für

    der Ort, an dem der Beschäftigte längere Zeit hindurch ständig oder überwiegend Dienst leisten muss (vgl. BVerwG 14. Februar 1990 - 6 P 13.88 - zu II der Gründe, AP BPersVG § 44 Nr. 7; 15. Dezember 1993 - 10 C 11.91 - BVerwGE 94, 364; 28. Januar 2010 - 6 P 1.09 - Buchholz 251.91 SächsPersVG § 45 Nr. 1) .

    bb) Rechtssystematisch sachgerechter Anknüpfungspunkt für die Erstattung von Aufwendungen, die freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung durch die Personalratstätigkeit am Sitz der übergeordneten Dienststelle entstehen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Trennungsgeld nach § 15 Abs. 1 BRKG (BVerwG 12. November 2009 - 6 PB 17.09 - Rn. 9, Buchholz 251.92 SAPersVG § 42 Nr. 1; vgl. ferner BVerwG 14. Februar 1990 -  6 P 13.88  - AP BPersVG § 44 Nr. 7; 27. Januar 2004 -  6 P 9.03  - zu 3 der Gründe, Buchholz 250 BPersVG § 44 Nr. 33; 21. Mai 2007 -  6 P 5.06  - Rn. 19 ff., Buchholz 251.5 HePersVG § 42 Nr. 1; 25. Juni 2009 -  6 PB 15.09  - Rn. 6, Buchholz 250 BPersVG § 44 Nr. 37) .

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2003 - 5 L 4/03

    Entscheidung über die Erstattung von Reiskosten durch bestandskräftigen Bescheid

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Dienstortbegriff bei Personalratsmitgliedern (BVerwG, Beschl. v. 14.2.1990 - 6 P 13.88 -) berücksichtige nicht hinreichend die besondere Stellung der Personalratsmitglieder.

    Er sieht keine Rechtsgrundlage für die Zahlung weiterer Reisekosten an den Antragsteller und bezieht sich hierfür auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1990 - 6 P 13.88 -.

    Der Erstattungsanspruch ist ein Zahlungsanspruch und kann dementsprechend im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren mit einem Leistungsantrag geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.2.1990 - 6 P 13.88 -, PersV 1990, 351).

    Das Bundesreisekostengesetz findet vielmehr "in vollem Umfang" auf die Reisen von Personalratsmitgliedern Anwendung (BVerwG, Beschl. v. 14.2.1990, a. a. O.).

    Insoweit ist in der Rechtsprechung geklärt, dass dem Dienstort des Beamten derjenige Ort entspricht, an dem das Personalratsmitglied seine Tätigkeit ausschließlich oder im Schwerpunkt ausübt (BVerwG, Beschl. v. 14.2.1990, a. a. O.; OVG LSA, Beschl. v. 30.10.1996 - 5 M 5/95 -).

  • BVerwG, 21.05.2007 - 6 P 5.06

    Reisekosten für freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld in

    Dies und die amtliche Überschrift des "Gesetzes über die Reisekostenvergütung" machen deutlich, dass dort verschiedene Arten von Reisekosten geregelt werden, sodass das Trennungsgeld als Unterfall der Reisekostenvergütung im weiteren Sinne von der Verweisung in § 42 Abs. 3 Satz 1 HePersVG miterfasst wird (vgl. Beschluss vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 17 S. 18).

    Demgemäß kommt allein die entsprechende Anwendung der Regelung in § 23 Abs. 1 Satz 1 HRKG in Betracht (vgl. Beschluss vom 14. Februar 1990 a.a.O. S. 15 ff.).

  • BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03

    Freigestellte Mitglieder des Hauptpersonalrats; Unterkunft am Sitz der obersten

    c) Die dadurch entstehenden Kosten sind durch das Trennungsübernachtungsgeld, welches der Beteiligte den Antragstellern in sachlicher Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung (vgl. Beschluss vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 17 S. 16 ff.) gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 BPersVG i.V.m. § 22 Abs. 1 BRKG und § 3 Abs. 4 Sätze 1 und 2 der Trennungsgeldverordnung - TGV - in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juni 1999, BGBl I S. 1533, zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. August 2002, BGBl I S. 3177, gewährt, noch nicht voll abgegolten.

    Bei Beamten, denen vorübergehend ein Amt bei einer anderen Dienststelle zugewiesen wird, und Beschäftigten, die zu Mitgliedern des Hauptpersonalrats gewählt und anschließend aufgrund autonomer Entscheidung der Personalvertretung von ihrer dienstlichen Tätigkeit zwecks Mandatswahrnehmung am Sitz der übergeordneten Dienststelle freigestellt werden, handelt es sich um zwei wesensverschiedene Personengruppen (vgl. Beschluss vom 14. Februar 1990 a.a.O. S. 16 ff.).

  • VGH Hessen, 29.06.2006 - 22 TL 1699/05

    Fahrtkosten freigestellter Personalratsmitglieder

    Die nach dem grundlegenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1990 - 6 P 13/88 - in der Rechtsprechung übereinstimmend vertretene Auffassung, dass einem freigestellten Personalratsmitglied für die regelmäßigen Fahrten zwischen seinem Wohnort und der Geschäftsstelle der Personalvertretung ein Erstattungsanspruch grundsätzlich nicht entsprechend einer Reisekostenvergütung für Dienstreisen, sondern (nur) entsprechend dem Trennungsgeld für abgeordnete Beamte und Richter zusteht, wird durch die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2004 - 6 P 9/03 - und vom 25. November 2004 - 6 P 6/04 - nicht in Frage gestellt.

    In der grundlegenden Entscheidung zu dieser Frage hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 14. Februar 1990 - 6 P 13/88 - (u. a. PersR 1990 S. 130 ff. = PersV 1990 S. 351 ff. = juris) im Wesentlichen ausgeführt:.

    Die Verweisung bezieht sich "in vollem Umfang" auf das Reisekostengesetz und beschränkt sich deshalb nicht nur auf die Höhe der zu erstattenden Beträge, sondern auch auf das Konzept des Reisekostengesetzes mit den dort geregelten Erstattungstatbeständen, die entsprechend heranzuziehen sind und zu denen auch die Regelung in § 23 HRKG über die Gewährung von Trennungsgeld gehört (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 1990 a. a. O. und vom 27. Januar 2004 - 6 P 9/03 - PersR 2004 S. 152 ff. = PersV 2004 S. 313 ff. = ZfPR 2004 S. 106 ff. = juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Juli 2003 a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2009 - PB 15 S 2635/07

    Steuern auf Trennungsgeld in Form von Wegstreckenentschädigung könnten nicht als

    Bei dem - wie nachstehend noch auszuführen - auf § 44 Abs. 1 BPersVG gestützten Erstattungsanspruch handelt es sich um einen personalvertretungsrechtlichen Anspruch, der seine rechtliche Grundlage im Amt des Antragstellers als Mitglied der Personalvertretung findet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.02.1990 - 6 P 13.88 -, PersR 1990, 130).

    Dass die dadurch entstandenen Kosten mit der dem Antragsteller gewährte Wegstreckenentschädigung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 BPersVG i.V.m. § 22 BRKG in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.11.1973 (BGBl. I S. 1621) bzw. ab 01.09.2005 § 15 BRKG in der (Neu-)Fassung von Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Reisekostenrechts vom 26.05.2005 (BGBl. I S. 1418) i.V.m. § 6 Abs. 1 TGV "dem Grunde nach" abgegolten waren, hat das Verwaltungsgericht im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 14.02.1990, a.a.O. und Beschluss vom 21.05.2007 - 6 P 5.06 -, PersR 2007, 387) zutreffend erkannt.

    Der Freistellungsbeschluss hat für das freigestellte Personalratsmitglied hinsichtlich der ihm entstehenden "Reisekosten" (nur) vergleichbare Auswirkungen wie die Abordnung eines Beamten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.02.1990, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.11.2009 - 6 PB 17.09

    Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld; Große

    Nach ständiger und gefestigter Senatsrechtsprechung steht freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung wegen Ausübung ihrer Personalratstätigkeit an dem von ihrem Wohnort und bisherigem Dienstort verschiedenen Sitz der Stufenvertretung Trennungsgeld zu (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 17 S. 16 ff., vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 13 f., vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 19 ff. und vom 25. Juni 2009 - BVerwG 6 PB 15.09 - [...] Rn. 6).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 6 PB 15.09

    Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld in Gestalt der

    Deswegen entscheidet der Senat in ständiger und gefestigter Rechtsprechung, dass freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung wegen Ausübung ihrer Personalratstätigkeit an dem von ihrem Wohnort und bisherigem Dienstort verschiedenen Sitz der Stufenvertretung Trennungsgeld zusteht (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 17 S. 16 ff., vom 27. Januar 2004 a.a.O. S. 13 f. und vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 14 und 19 ff.).

    Andernfalls hätte es mit Rücksicht auf die im Zeitpunkt seiner Entscheidung bereits vorliegende Senatsrechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1990 a.a.O., vom 27. Januar 2004 a.a.O. und vom 25. November 2004 - BVerwG 6 P 6.04 - Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3) die Sache dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vorlegen müssen (§ 2 Abs. 1 RsprEinhG).

  • LAG Düsseldorf, 13.03.2008 - 11 Sa 2203/07

    Reisebeihilfe für Heimfahrten eines Mitglieds der Schwerbehindertenvertretung

    Zu den Aufwendungen gehören auch die in Ausübung ihres Amtes anfallenden Reisekosten der Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung (vgl. zu § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG BVerwG 14.02.1990 - 6 P 13/88 - AP Nr. 7 zu § 44 BPersVG m. w. N.).

    Damit findet das Bundesreisekostengesetz in vollem Umfang auf Reisen von Mitgliedern der Schwerbehindertenvertretung Anwendung, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind (BVerwG 14.02.1990 - 6 P 13/88 - a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2004 - 1 A 898/02

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Wegstreckenentschädigung; Ersatz von

  • BVerwG, 28.11.2012 - 6 P 3.12

    Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder; Fahrten zwischen Wohnung

  • BVerwG, 25.11.2004 - 6 P 6.04

    Freigestellte Mitglieder von Personalvertretungen; Fahrten zum Sitz der

  • BVerwG, 14.06.1990 - 6 P 18.88

    Höhe der Aufwandsentschädigung für teilzeitbeschäftigtes Personalratsmitglied

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2010 - 11 Sa 218/10

    Anspruch eines Mitgliedes der Schwerbehindertenvertretung gegen den Arbeitgeber

  • BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 1.90

    Personalvertretung - Honoraranspruch für den dienststellenfremden Beisitzer -

  • BVerwG, 27.08.1990 - 6 P 26.87

    Kein Anspruch auf Reisekostenerstattung bei Ablehnung der unentgeltlichen

  • BVerwG, 28.01.2010 - 6 P 1.09

    Nicht überwiegend freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld

  • VG Köln, 24.04.2009 - 27 K 5706/07

    Freigestelltes Mitglied der Schwerbehindertenvertretung, Wegstreckenentschädigung

  • BVerwG, 20.11.2003 - 6 PB 8.03

    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; Beschwerde gegen die

  • VG Hannover, 25.03.2003 - 16 A 3815/01

    Dienstort; Personalrat; Personalratsmitglied; Reisekosten; Reisekostenvergütung;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2016 - PL 15 S 689/15

    Kein Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat durch Vollfreistellung für

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1993 - PL 15 S 494/92

    Reisekostenvergütung bei Teilnahme von Mitgliedern des Personalrats an

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2012 - 1 A 1295/09

    Übernahme von durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstandenen

  • VG Karlsruhe, 14.01.2014 - 2 K 3565/13

    Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts; Differenzierung zwischen Dienstort im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 1 A 531/00

    Beamtenrechtliche Ausgestaltung der Gewährung einer Reisekostenvergütung für die

  • BVerwG, 17.02.1995 - 6 P 52.93

    Anspruch des Personalratsmitglieds auf Erstattung von Schulungskosten bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2012 - 20 A 2916/11

    Anspruch eines Beschäftigten der Staatsanwaltschaft auf eine sog. große

  • OVG Sachsen, 01.04.2009 - PL 9 A 78/08

    Personalvertretungsrecht; Kosten anwaltlicher Prozessvertretung;

  • OVG Sachsen, 09.10.2008 - PL 9 A 219/08

    Personalvertretungsrecht; Reisekosten; triftiger Grund; Benachteiligungsverbot

  • OVG Sachsen, 16.03.2015 - 9 A 240/13

    Reisekosten von überwiegend freigestellten Personalratsmitgliedern für Fahrten

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.1992 - 15 S 2778/91

    Fahrkostenerstattung für Fahrten des Vorsitzenden des Personalrats zum Sitz des

  • OVG Sachsen, 16.03.2015 - PL 9 A 240/13

    Reisekosten von überwiegend freigestellten Personalratsmitgliedern für Fahrten

  • VG Potsdam, 15.05.2012 - 21 K 95/10

    Personalvertretungsrecht der Länder

  • BVerwG, 17.02.1999 - 6 PB 15.98

    Rechtsmittel

  • VG Minden, 17.02.2014 - 14 K 3824/13
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.1992 - 11 L 2/91

    Personalratstätigkeit bei Teilnahme an einem Gerichtstermin; Umfang des

  • VG Potsdam, 24.10.2007 - 21 K 181/07

    Fahrtkostenerstattung für freigestellten Personalrat

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