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   BVerwG, 13.10.1986 - 6 P 14.84   

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BVerwG, 13.10.1986 - 6 P 14.84 (https://dejure.org/1986,886)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalvertretung - Mängel des Beschlussverfahrens - Stufenvertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 75, 62
  • NVwZ 1987, 230
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 9.82

    Mitwirkung des Personalrats - Entlassung eines Beamten auf Widerruf - Frist -

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1986 - 6 P 14.84
    Auch wenn der Personalrat weder eine Behörde noch ein Ausschuß im Sinne der Bestimmungen der Verwaltungsverfahrensgesetze ist (vgl. dazu Urteil vom 24. November 1983 - BVerwG 2 C 9.82 - <BVerwGE 68, 189 = Buchholz 238.390 § 67 SHPersVG Nr. 1>), kann die in § 44 VwVfG für Fehler bei Entscheidungen von Behörden und der zur Mitwirkung an Verwaltungsakten berufenen Ausschüsse enthaltene Regelung als Ausdruck allgemeiner Rechtsgrundsätze auf das hier zu beurteilende Verfahren des Hauptpersonalrats angewandt werden.
  • BVerwG, 01.12.1982 - 2 C 59.81

    Beamter auf Probe - Fristlose Kündigung - Personalrat - Unterbliebene Anhörung -

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1986 - 6 P 14.84
    Da das Personalvertretungsrecht keine Regelung der Folgen von Verfahrensmängeln der vom Antragsteller geltend gemachten Art enthält und die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder auf die Rechtsstellung und Tätigkeit der Personalvertretungsorgane jedenfalls nicht unmittelbar anwendbar sind (vgl. dazu Beschluß vom 21. Juni 1982 - BVerwG 6 P 13.79 - <BVerwGE 66, 15>; Urteil vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 2 C 59.81 - <BVerwGE 66, 291 [BVerwG 01.12.1982 - 2 C 59/81]>; Laubinger, Verwaltungsarchiv 1985, 449 m.w.Nachw.), muß insoweit auf allgemeine verfahrensrechtliche Grundsätze zurückgegriffen werden.
  • BVerwG, 10.05.1984 - 6 P 33.83

    Freistellung - Ablehnung - Personalratsmitglieder - Dienststellenleiter -

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1986 - 6 P 14.84
    Wie der beschließende Senat u.a. in seinem Beschluß vom 10. Mai 1984 - BVerwG 6 P 33.83 - (BVerwGE 69, 222 = Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 15) ausgeführt hat, unterliegt eine Personalvertretung nicht den Weisungen oder der Rechtsaufsicht des Dienststellenleiters.
  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1986 - 6 P 14.84
    Im übrigen hat das Oberverwaltungsgericht mit zutreffender Begründung unter Hinweis insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Trennung der Verantwortungsbereiche des Arbeitgebers und des Betriebsrats bei der Beurteilung von Mängeln der Beteiligung des Betriebsrats (vgl. insbesondere Urteil vom 4. August 1975 - 2 AZR 266/74 - <BAG 27, 209 = AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972 = DB 1975, 2184 [BAG 04.08.1975 - 2 AZR 266/74]>) darauf hingewiesen, daß sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Anhörung eines Personalrats in aller Regel solche Mängel nicht auswirken, die in den Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich des Personalrats fallen.
  • BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 13.79

    Besetzung einer Einigungsstelle - Rechtliche Einordnung einer Empfehlung im Sinne

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1986 - 6 P 14.84
    Da das Personalvertretungsrecht keine Regelung der Folgen von Verfahrensmängeln der vom Antragsteller geltend gemachten Art enthält und die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder auf die Rechtsstellung und Tätigkeit der Personalvertretungsorgane jedenfalls nicht unmittelbar anwendbar sind (vgl. dazu Beschluß vom 21. Juni 1982 - BVerwG 6 P 13.79 - <BVerwGE 66, 15>; Urteil vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 2 C 59.81 - <BVerwGE 66, 291 [BVerwG 01.12.1982 - 2 C 59/81]>; Laubinger, Verwaltungsarchiv 1985, 449 m.w.Nachw.), muß insoweit auf allgemeine verfahrensrechtliche Grundsätze zurückgegriffen werden.
  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 13.78

    Beteiligung am Beschlußverfahren - Beteiligter - Rechtsmittelbefugnis -

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1986 - 6 P 14.84
    Anders als im Falle eines (sonstigen) am Verfahren Beteiligten (vgl. dazu Beschluß vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 13.78 - ZBR 1980, 59>) kommt es für die Rechtsmittelbefugnis des bisher erfolglos gebliebenen Antragstellers nicht darauf an, ob er durch den mit seinem Antrag festgelegten Verfahrensgegenstand unmittelbar in einer ihm personalvertretungsrechtlich eingeräumten Stellung berührt wird.
  • BVerwG, 19.10.2015 - 5 P 11.14

    Abstrakter Feststellungsantrag; Zulässigkeit; Erledigung; Zeitpunkt; letzte

    Dagegen wirkt der Personalrat durch das Mitbestimmungsverfahren an der internen Willensbildung der Behörde mit, so dass eine unmittelbare Anwendung der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder auf die Rechtsstellung und Tätigkeit der Personalvertretungsorgane ausscheidet (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1982 - 2 C 59.81 - BVerwGE 66, 291 ;Beschlüsse vom 21. Juni 1982 - 6 P 13.79 - BVerwGE 66, 15 und vom 13. Oktober 1986 - 6 P 14.84 - BVerwGE 75, 62 ).

    bb) Soweit die Personalvertretungsgesetze - wie hier - keine Regelungen über das Verfahren und die Folgen von Verfahrensmängeln enthalten, ist für das Mitbestimmungsverfahren auf die allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsätze für das Handeln der öffentlichen Verwaltung zurückzugreifen, die dem Verwaltungsverfahrensgesetz zugrunde liegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1986 - 6 P 14.84 - BVerwGE 75, 62 ).

    Nichtigkeit kann bei Beschlüssen der Personalvertretungen ebenso wie bei Verwaltungsakten dann angenommen werden, wenn sie bei Berücksichtigung der Aufzählungen in § 44 Abs. 2 und 3 VwVfG, die insoweit Anhaltspunkte bieten, unter einem besonders schwerwiegenden Fehler leiden, der bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommender Umstände offensichtlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1986 - 6 P 14.84 - BVerwGE 75, 62 ).

    "Offenkundig" oder "offensichtlich" ist die schwere Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung nur dann, wenn sie für einen unvoreingenommenen, mit den in Betracht kommenden Umständen vertrauten, verständigen Beobachter ohne Weiteres ersichtlich ist (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1986 - 6 P 14.84 - BVerwGE 75, 62 ).

  • BGH, 17.12.1992 - IX ZR 226/91

    Kein Überweisungsbeschluß bei Arrest

    Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung kommt es darauf an, ob die schwere Fehlerhaftigkeit für einen unvoreingenommenen, mit den in Betracht kommenden Umständen vertrauten, verständigen Beobachter ohne weiteres ersichtlich ist (vgl. BVerwGE 75, 62, 65; Kopp aaO.; Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG 3. Aufl. § 44 Rdn. 60).
  • AG Münster, 26.06.2018 - 9 K 4/18

    Notarielle Grundschuldbestellungsurkunde, Vollstreckungsklausel,

    Es kommt darauf an, ob die schwere Fehlerhaftigkeit für einen unvoreingenommenen mit den in Betracht kommenden Umständen vertrauten, verständigen Beobachter ohne weiteres ersichtlich ist (BGH a.a. O. unter Bezugnahme - u.a. - auf BVerwGE 75, 62/65).
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   BVerwG, 06.11.1986 - 6 P 14.84   

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BVerwG, Entscheidung vom 06.11.1986 - 6 P 14.84 (https://dejure.org/1986,7829)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 1986 - 6 P 14.84 (https://dejure.org/1986,7829)
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