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   BVerwG, 02.01.1986 - 6 P 16.82   

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https://dejure.org/1986,5393
BVerwG, 02.01.1986 - 6 P 16.82 (https://dejure.org/1986,5393)
BVerwG, Entscheidung vom 02.01.1986 - 6 P 16.82 (https://dejure.org/1986,5393)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Januar 1986 - 6 P 16.82 (https://dejure.org/1986,5393)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der "Verwaltungsanordnung" im Sinne des § 78 Abs. 1 Nr. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) - Auslegung eines Erlasses des Oberschulamtes als mitwirkungsbedürftige Verwaltungsanordnung im Sinne des § 80 Abs. 1 Nr. 1 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.07.1985 - 6 P 13.82

    Mitwirkungstatbestand für die Betriebsverwaltung der Deutschen Bundesbahn -

    Auszug aus BVerwG, 02.01.1986 - 6 P 16.82
    Den Begriff der "Verwaltungsanordnung" in § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG hat der erkennende Senat in dem Beschluß vom 29. Juli 1985 - BVerwG 6 P 13.82 - (ZBR 1985, 285) wie folgt erläutert:.
  • BVerwG, 30.08.1985 - 6 P 20.83

    Zur Beteiligung des Personalrates bei der Einrichtung von

    Auszug aus BVerwG, 02.01.1986 - 6 P 16.82
    Die Anschlußrechtsbeschwerde des Beteiligten ist statthaft (vgl. den - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten - Beschluß des beschließenden Senats vom 30. August 1985 - BVerwG 6 P 20.83 -) und auch im übrigen zulässig (vgl. § 86 Abs. 2 LPVG in Verbindung mit §§ 92 Abs. 2 Satz 1, 72 Abs. 5 ArbGG und § 556 ZPO).
  • BVerwG, 07.11.1969 - VII P 11.68

    Mitbestimmung bei Wohlfahrtseinrichtungen - Begriff der Verwaltung und Errichtung

    Auszug aus BVerwG, 02.01.1986 - 6 P 16.82
    Zu den Verwaltungsanordnungen im Sinne dieser Vorschrift gehören vielmehr auch allgemeine Weisungen und Anordnungen, die im Rahmen der aus einem Arbeitsverhältnis folgenden Direktionsrechte des Arbeitgebers ergehen und die gestaltend in die innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Belange der Bediensteten eingreifen (Beschluß vom 7. November 1969 - BVerwG 7 P 11.68 - lt;PersV 1970, 187gt).
  • BVerwG, 11.12.2012 - 6 P 2.12

    Mitwirkung des Personalrats bei Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen;

    Der Senatsbeschluss vom 2. Januar 1986 - BVerwG 6 P 16.82 - (Buchholz 238.31 § 80 BaWüPersVG Nr. 2) steht nicht entgegen.

    Wenn es dort heißt, die Konkretisierung bestehender dienstlicher Verpflichtungen berühre regelmäßig nicht die Rechtsstellung der Beschäftigten, so bezieht sich diese Bemerkung nach ihrem Kontext auf die Wahrnehmung des Amtsauftrages durch die Beschäftigten, im entschiedenen Fall die Durchführung von Zweitkorrekturen und die Anfertigung von Aufgabenvorschlägen im Abitur durch Gymnasiallehrer (Beschluss vom 2. Januar 1986 a.a.O. S. 3 f.).

  • BVerwG, 07.02.2012 - 6 P 26.10

    Personalvertretungsrecht; Mitwirkungsbedürftigkeit einer Verwaltungsvorschrift;

    (1) Dass Vorschriften wie § 90 Nr. 2 BlnPersVG und parallele Bestimmungen im Bundesrecht (§ 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG) oder im Recht anderer Länder (siehe die Übersicht bei Fischer/Goeres/Gronimus in GKÖD, Bd. V, Stand Nov. 2011, § 78 Rn. 43 ff.) nur Akte mit Gestaltungswirkung gegenüber den Beschäftigten erfassen, ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats bereits verschiedentlich ausgesprochen oder zumindest der Entscheidung zugrunde gelegt worden (Beschlüsse vom 22. März 1990 - BVerwG 6 P 17.88 - Buchholz 251.0 § 80 BaWüPersVG Nr. 3 S. 2; vom 2. Januar 1986 - BVerwG 6 P 16.82 - Buchholz 238.31 § 80 BaWüPersVG Nr. 2 S. 1 ff., 5 sowie vom 23. Juli 1985 - BVerwG 6 P 13.82 - Buchholz 238.3A § 78 BPersVG Nr. 4 S. 3).
  • BVerwG, 22.03.1990 - 6 P 17.88

    Mitwirkungsbedürftige Verwaltungsanordnung des Leiters einer Dienststelle

    Sie verlangt nicht mit unmittelbar gestaltender Wirkung von den Beschäftigten ein Tun oder Unterlassen (in diesem Sinne Beschluß vom 2. Januar 1986 - BVerwG 6 P 16.82 - hinsichtlich der Konkretisierung bestehender dienstlicher Verpflichtungen; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 20. März 1984 - 15 S 2472/82 - <ZBR 1984, 347>).
  • OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8462/91

    Beteiligung des Gesamtpersonalrats an Verfügungen, die allen Bediensteten bekannt

    2 und 4 zu § 67 a), sowie Verfügungen, die - ohne regelnden Charakter - Hinweise auf die Rechtslage geben und diese erläutern sowie bloße Rechtsansichten äußern (vgl. BVerwG, Beschluß vom 02.01.1986 - BVerwG 6 P 16.82 - Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 7. Aufl., RdNr. 6 zu § 78 m.w.N.).
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