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   BVerwG, 14.12.2009 - 6 P 16.08   

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BVerwG, 14.12.2009 - 6 P 16.08 (https://dejure.org/2009,4255)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.2009 - 6 P 16.08 (https://dejure.org/2009,4255)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 2009 - 6 P 16.08 (https://dejure.org/2009,4255)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BPersVG §§ 13, 14; BwKoopG §§ 2, 3
    Wahlrecht zum Personalrat; Zuweisung einer Tätigkeit bei einem Wirtschaftsunternehmen; Kooperation zwischen Bundeswehr und Wirtschaft; Beschäftigungsdienststelle und personalbearbeitende Dienststelle.;

  • openjur.de

    Wahlrecht zum Personalrat; Zuweisung einer Tätigkeit bei einem Wirtschaftsunternehmen; Kooperation zwischen Bundeswehr und Wirtschaft; Beschäftigungsdienststelle und personalbearbeitende Dienststelle.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BPersVG §§ 13, 14

  • Wolters Kluwer

    Wahlberechtigung und Wählbarkeit von Beamten und Arbeitnehmern der Bundeswehr zum Personalrat bei Zuweisung einer Tätigkeit in einem privaten Wirtschaftsunternehmen; Auswirkungen der Bestimmung einer anderen Dienststelle zur personalbearbeitenden Dienststelle auf die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahlberechtigung und Wählbarkeit von Beamten und Arbeitnehmern der Bundeswehr zum Personalrat bei Zuweisung einer Tätigkeit in einem privaten Wirtschaftsunternehmen; Auswirkungen der Bestimmung einer anderen Dienststelle zur personalbearbeitenden Dienststelle auf die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 135, 384
  • NZA 2010, 14
  • NZA-RR 2010, 274
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.05.2002 - 6 P 8.01

    Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat; Blockmodell der Altersteilzeit;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2009 - 6 P 16.08
    Dies ist der Fall, wenn er dort nach Weisungen des Dienststellenleiters an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben mitwirkt (vgl. Beschlüsse vom 15. Mai 2002 - BVerwG 6 P 8.01 - BVerwGE 116, 242 = Buchholz 250 § 29 BPersVG Nr. 4 S. 2 und vom 26. November 2008 - BVerwG 6 P 7.08 - BVerwGE 132, 276 = Buchholz 250 § 86 BPersVG Nr. 6 Rn. 25).

    Es ist die legitimierende Grundlage für die Wahrnehmung von Beteiligungsrechten (vgl. Beschluss vom 15. Mai 2002 a.a.O. S. 250 bzw. S. 7).

  • BVerwG, 15.07.2004 - 6 P 1.04

    Anhörung des örtlichen Personalrats durch die Stufenvertretung;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2009 - 6 P 16.08
    aa) Soweit die betroffenen Beschäftigten aus dem dem IT-AmtBw nachgeordneten Zentrum für Informationstechnik der Bundeswehr (IT-ZentrumBw) stammen (vgl. dazu die Angaben im Schriftsatz des Beteiligten vom 12. April 2007 an das Verwaltungsgericht S. 6), ist gemäß § 82 Abs. 1 BPersVG der Bezirkspersonalrat beim IT-AmtBw zur Beteiligung berufen (vgl. Beschlüsse vom 13. September 2002 - BVerwG 6 P 4.02 - Buchholz 250 § 82 BPersVG Nr. 17 S. 8 und vom 15. Juli 2004 - BVerwG 6 P 1.04 - Buchholz 250 § 82 BPersVG Nr. 18 S. 15).
  • BVerwG, 14.06.2006 - 6 P 13.05

    Arbeitsrechtliche Grundschulung für Arbeitnehmervertreter im Personalrat;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2009 - 6 P 16.08
    Trifft der Beteiligte demnach personelle Maßnahmen gegenüber zugewiesenen Beschäftigten aus dem nicht nachgeordneten Bereich, so beteiligt die Beschäftigungsdienststelle ihren Personalrat nach Herstellung von Einvernehmen mit dem Beteiligten (vgl. Beschluss vom 14. Juni 2006 - BVerwG 6 P 13.05 - BVerwGE 126, 122 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 35 Rn. 29 ff.).
  • BVerwG, 13.09.2002 - 6 P 4.02

    Zuständigkeit der Stufenvertretung; Leiter der Mittelbehörde; Maßnahme für den

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2009 - 6 P 16.08
    aa) Soweit die betroffenen Beschäftigten aus dem dem IT-AmtBw nachgeordneten Zentrum für Informationstechnik der Bundeswehr (IT-ZentrumBw) stammen (vgl. dazu die Angaben im Schriftsatz des Beteiligten vom 12. April 2007 an das Verwaltungsgericht S. 6), ist gemäß § 82 Abs. 1 BPersVG der Bezirkspersonalrat beim IT-AmtBw zur Beteiligung berufen (vgl. Beschlüsse vom 13. September 2002 - BVerwG 6 P 4.02 - Buchholz 250 § 82 BPersVG Nr. 17 S. 8 und vom 15. Juli 2004 - BVerwG 6 P 1.04 - Buchholz 250 § 82 BPersVG Nr. 18 S. 15).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 6 P 2.04

    Soldatenbeteiligung; Vertrauenspersonen oder Personalvertretungen; Stäbe der

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2009 - 6 P 16.08
    Für ein dahingehendes Begehren unterliegen Antragsbefugnis, Feststellungsinteresse und Rechtsschutzbedürfnis keinen Zweifeln (vgl. Beschlüsse vom 23. September 2004 - BVerwG 6 P 5.04 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 77 S. 5 f. und - BVerwG 6 P 2.04 - Buchholz 252 § 49 SBG Nr. 2 S. 9).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 6 P 5.04

    Wahl von Personalvertretungen durch Soldaten in militärischen Dienststellen;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2009 - 6 P 16.08
    Für ein dahingehendes Begehren unterliegen Antragsbefugnis, Feststellungsinteresse und Rechtsschutzbedürfnis keinen Zweifeln (vgl. Beschlüsse vom 23. September 2004 - BVerwG 6 P 5.04 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 77 S. 5 f. und - BVerwG 6 P 2.04 - Buchholz 252 § 49 SBG Nr. 2 S. 9).
  • BVerwG, 26.11.2008 - 6 P 7.08

    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Wahlanfechtungsrecht der

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2009 - 6 P 16.08
    Dies ist der Fall, wenn er dort nach Weisungen des Dienststellenleiters an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben mitwirkt (vgl. Beschlüsse vom 15. Mai 2002 - BVerwG 6 P 8.01 - BVerwGE 116, 242 = Buchholz 250 § 29 BPersVG Nr. 4 S. 2 und vom 26. November 2008 - BVerwG 6 P 7.08 - BVerwGE 132, 276 = Buchholz 250 § 86 BPersVG Nr. 6 Rn. 25).
  • BVerwG, 09.07.2007 - 6 P 9.06

    Antragstellung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; konkreter

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2009 - 6 P 16.08
    Für eine gutachtliche Äußerung des Gerichts zu einem in der Vergangenheit liegenden, abgeschlossenen Sachverhalt ist im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren kein Raum (vgl. Beschluss vom 9. Juli 2007 - BVerwG 6 P 9.06 - Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 30 Rn. 13 m.w.N.).
  • VG Münster, 28.09.2023 - 5 L 583/23

    Über Besetzung der Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - 6 P 16.08 -, juris, Rn. 10; OVG NRW, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 16 B 271/11.PVB -, juris, Rn. 36.
  • BVerwG, 22.09.2015 - 5 P 12.14

    Beteiligtenfähigkeit des Wahlvorstandes; Erlöschen des Amtes des Wahlvorstandes;

    Die Wahlberechtigung setzt die Beschäftigteneigenschaft sowie die Dienststellenzugehörigkeit voraus (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2009 - 6 P 16.08 - BVerwGE 135, 384 Rn. 11 und vom 18. Januar 2013 - 6 PB 17.12 - Buchholz 250 § 13 BPersVG Nr. 5 Rn. 3 m.w.N.).

    Soweit er sich insoweit zur Begründung auf den Beschluss des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2009 - 6 P 16.08 - (BVerwGE 135, 384) bezieht, der sich unter anderem auch mit einer Personalgestellung und deren Auswirkungen auf die Wahlberechtigung der gestellten Beschäftigten befasst, verkennt er, dass diese Kriterien dort nicht im Zusammenhang mit den Ausführungen zu § 13 BPersVG und der Frage Erwähnung finden, ob die gestellten Beschäftigten weiterhin der gestellenden, d.h. abgebenden oder ob sie der aufnehmenden Dienststelle zugehörig sind.

    Soweit sich die Entscheidung zu § 13 BPersVG verhält, hat der 6. Senat die vorstehend dargelegte Rechtsprechung referiert, die er auch mit Blick auf die tarifrechtliche Maßnahme der Personalgestellung unverändert angewendet hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - 6 P 16.08 - BVerwGE 135, 384 Rn. 11).

    Zugleich hat er mangels Eingliederung ihre Zugehörigkeit zum neu eingerichteten und zur personalbearbeitenden Dienststelle bestimmten Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr (IT-AmtBw) verneint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - 6 P 16.08 - BVerwGE 135, 384 Rn. 13).

    Auf die Ortsnähe und sozialen Kontakte zur Dienststelle und ihren Angehörigen, die nach seiner Auffassung die Beschäftigten befähigten, von ihrem Wahlrecht informiert Gebrauch zu machen, hat der 6. Senat ausschließlich im Zusammenhang mit der Auslegung des § 2 des Kooperationsgesetzes der Bundeswehr - BwKoopG - abgestellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - 6 P 16.08 - BVerwGE 135, 384 Rn. 28 f.).

    Im Rahmen seiner Ausführungen zu Sinn und Zweck des § 2 BwKoopG hat sich der 6. Senat auf die Aspekte der Ortsnähe und sozialen Kontakte gestützt, um zu erläutern, weshalb den Beschäftigten das aktive Wahlrecht zum Personalrat der Dienststelle erhalten bleibe, in der sie bisher eingegliedert gewesen seien, anstatt ihnen ein Wahlrecht zum Personalrat einer Dienststelle einzuräumen, der sie - wie im Fall des IT-AmtBw - zu keinem Zeitpunkt als Beschäftigte angehört hätten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - 6 P 16.08 - BVerwGE 135, 384 Rn. 28).

  • BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 648/10

    Ministerialzulage bei Gestellung

    Zwar hat er sich in seiner Revisionsbegründung nicht mit dem zentralen Argument des Landesarbeitsgerichts auseinandergesetzt, wegen der streng formalistisch ausgestalteten Voraussetzungen der Gewährung der Ministerialzulage komme es anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht am 14. Dezember 2009 (- 6 P 16.08 - BVerwGE 135, 384) in Bezug auf das Wahlrecht entschiedenen Fall auf die rein organisatorische Zuordnung des Arbeitsverhältnisses zu einer obersten Bundesbehörde und nicht auf die Eingliederung des Arbeitnehmers in einen Betrieb des Arbeitgebers an.

    b) Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 14. Dezember 2009 (- 6 P 16.08 - BVerwGE 135, 384) angenommen hat, dass die den Kooperationspartnern des Projekts HERKULES zur Verfügung gestellten Arbeitnehmer der Bundeswehr im Fall ihrer Versetzung an das IT-Amt Bw nicht Beschäftigte dieses Amts werden, führt das entgegen der Ansicht des Klägers nicht zu einer fortbestehenden organisationsrechtlichen und zulageberechtigenden Zuordnung zum Bundesministerium der Verteidigung.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat angenommen, dass die gestellten Beschäftigten in die Kooperationsbetriebe des Projekts HERKULES eingegliedert sind (BVerwG 14. Dezember 2009 - 6 P 16.08 - Rn. 13, BVerwGE 135, 384) .

    Insoweit nimmt das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich auf § 4 Abs. 1 des Personalgestellungsvertrags Bezug (BVerwG 14. Dezember 2009 - 6 P 16.08 - Rn. 6, 13, 26, aaO) .

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