Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 04.07.1979

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   BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 17.78   

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BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 17.78 (https://dejure.org/1979,727)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.1979 - 6 P 17.78 (https://dejure.org/1979,727)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 1979 - 6 P 17.78 (https://dejure.org/1979,727)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Freistellung für eine Schulungsveranstaltung durch die Dienststelle - Anspruch eines Personalratsmitglieds auf Erstattung von durch Teilnahme an einer Schuldungsveranstaltung entstandenen Aufwendungen - Beteiligte und Antragsteller - Bezug des Grundsatzes der Aktualität ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.10.1969 - VII P 12.68

    Teilnahme an einer Personalrätekonferenz - Gewerkschaftlicher Schulungskurs für

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 17.78
    Soweit in der Entscheidung des früher für das Personalvertretungsrecht zuständigen 7. Senats vom 24. Oktober 1969 - BVerwG 7 P 12.68 - (BVerwGE 34, 141) zum alten Recht, das keine dem § 46 Abs. 6 BPersVG entsprechende Regelung enthielt, eine andere Auffassung vertreten ist, kann sie nicht auf das neue Recht übertragen werden.

    Die vielfach vertretene Auffassung, der Gesetzgeber habe die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 34, 141 gekannt und deshalb, wenn er eine Kostenerstattung gewollt habe, dies ausdrücklich aussprechen müssen, beachtet nicht, daß diese Entscheidung nicht schlechthin die Kostenerstattung abgelehnt, sondern nur für solche Schulungsveranstaltungen verneint hat, die von den Gewerkschaften lediglich für die ihnen angehörenden Personalratsmitglieder angeboten und durchgeführt worden sind.

    Die früher in BVerwGE 34, 141 vertretene Auffassung, die Teilnahme an solchen gewerkschaftsinternen (geschlossenen) Schulungsveranstaltungen könne keine Pflicht der Dienststelle zur Erstattung der durch die Teilnahme entstandenen Kosten auslösen - ihr haben sich das Beschwerdegericht, der Oberbundesanwalt und auch der Bundesminister des Innern in seinem Rundschreiben vom 1. August 1974 - D I 2 - 212 427/2 - (GMBl. S. 456) unter 1.1.

    Auch die früher in BVerwGE 34, 141 angenommene Verletzung der Neutralitätspflicht beim Besuch gewerkschaftsinterner Schulungsveranstaltungen sieht der Senat bei der jetzigen Rechtslage nicht mehr als gegeben an.

  • BVerwG, 06.03.1959 - VII P 5.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 17.78
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen (BVerwGE 8, 202 [203]; 34, 143 [144]), daß der Erstattungsanspruch dem einzelnen Mitglied zusteht, dem die zu erstattenden Aufwendungen entstanden sind.

    Dieser Ausschluß finanzieller Vorteile ist, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat (Beschluß vom 6. März 1959 - BVerwG 7 P 5.58 - [BVerwGE 8, 202]; Beschluß vom 14. April 1967 - BVerwG 7 P 1.66 - [ZBR 1967, 276 = PersV 1967, 234]), nur gerechtfertigt, wenn mit der Ausübung des Amtes keine finanziellen Nachteile verbunden sind.

    Da der Personalrat als solcher nicht Träger vermögensrechtlicher Ansprüche oder Verpflichtungen sein kann, wird es sich bei den durch seine Tätigkeit entstandenen Kosten stets um Auslagen handeln, die einzelnen seiner Mitglieder erwachsen sind und auf deren Erstattung den durch sie belasteten Mitgliedern des Personalrats ein Anspruch zusteht (BVerwGE 8, 202 [203]).

  • BAG, 18.04.1967 - 1 ABR 11/66

    Betriebsratskosten - Einigungsstelle - Gewerkschaftssekretär

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 17.78
    Entstehen nämlich durch eine Beschlußfassung des Personalrats Kosten, so findet § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG Anwendung (s. auch BAGE 19, 314 [BAG 18.04.1967 - 1 ABR 11/66] [317]).
  • BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 19.76

    Freistellung von Vorstandsmitgliedern - Vorrang der Gruppenvorstandsmitglieder -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 17.78
    So bestimmt er beispielsweise die Mitglieder, die für eine teilweise oder völlige Freistellung nach § 46 Abs. 3 BPersVG vorzuschlagen sind, durch Beschluß (BVerwGE 55, 17).
  • BVerwG, 20.10.1977 - 7 P 13.75

    Anspruch eines Personalratsmitglieds auf die Regelsätze des Gesetzes über die

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 17.78
    Das schließt es allerdings nicht aus, daß er allgemeine Fragen der Erstattungspflicht, die für seine Mitglieder von Bedeutung sind und die sich immer wieder stellen können, einer gerichtlichen Klärung zuführt (Beschluß vom 16. Dezember 1960 - BVerwG 7 P 3.59 - [ZBR 1961, 90]; Beschluß vom 20. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 13.75 - [Buchholz 238.3 A § 44 BPersVG Nr. 1 = PersV 1979, 73 = ZBR 1978, 246]).
  • BVerwG, 24.10.1969 - VII P 14.68

    Erstattung von Reisekosten bei Besuch erkrankter Bediensteter - Betreuungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 17.78
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen (BVerwGE 8, 202 [203]; 34, 143 [144]), daß der Erstattungsanspruch dem einzelnen Mitglied zusteht, dem die zu erstattenden Aufwendungen entstanden sind.
  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 45.78

    Für die Tätigkeit im Personalrat erforderliche Kenntnisse - Beachtung des Gebots

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 17.78
    Es gehört zu seinen Aufgaben, wie der Senat im Beschluß vom heutigen Tage - BVerwG 6 P 45.78 - (zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt) ausgeführt hat, darüber zu befinden, welches seiner Mitglieder zu einer nach seiner Auffassung erforderlichen Schulung entsandt werden soll.
  • BVerwG, 16.12.1960 - VII P 3.59

    Einordnung der zusätzlichen Kosten als durch die geschäftsführende Tätigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 17.78
    Das schließt es allerdings nicht aus, daß er allgemeine Fragen der Erstattungspflicht, die für seine Mitglieder von Bedeutung sind und die sich immer wieder stellen können, einer gerichtlichen Klärung zuführt (Beschluß vom 16. Dezember 1960 - BVerwG 7 P 3.59 - [ZBR 1961, 90]; Beschluß vom 20. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 13.75 - [Buchholz 238.3 A § 44 BPersVG Nr. 1 = PersV 1979, 73 = ZBR 1978, 246]).
  • BVerwG, 14.04.1967 - VII P 1.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 17.78
    Dieser Ausschluß finanzieller Vorteile ist, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat (Beschluß vom 6. März 1959 - BVerwG 7 P 5.58 - [BVerwGE 8, 202]; Beschluß vom 14. April 1967 - BVerwG 7 P 1.66 - [ZBR 1967, 276 = PersV 1967, 234]), nur gerechtfertigt, wenn mit der Ausübung des Amtes keine finanziellen Nachteile verbunden sind.
  • BVerwG, 14.06.2006 - 6 P 13.05

    Arbeitsrechtliche Grundschulung für Arbeitnehmervertreter im Personalrat;

    f) Soweit der Senat in älteren Entscheidungen die Erforderlichkeit der Teilnahme von Personalratsmitgliedern an Schulungen zum Arbeitsrecht nur nach den strengeren Grundsätzen für Spezialschulungen beurteilt hat (vgl. Beschlüsse vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 17.78 - Buchholz 238.3A § 46 BPersVG Nr. 5 S. 34 und vom 22. Juli 1982 - BVerwG 6 P 42.79 - Buchholz 238.3A § 46 BPersVG Nr. 12 S. 3), hält er daran aus den vorgenannten Gründen nicht mehr fest.
  • BVerwG, 26.02.2003 - 6 P 9.02

    Schulungskosten; Antragsbefugnis des Personalrats; fehlende Haushaltsmittel;

    cc) Dass der Personalrat Fragen der Erstattungspflicht einer gerichtlichen Klärung zuführen und sein Begehren insoweit auch darauf gerichtet sein kann, die im konkreten, das Verfahren auslösenden Fall angefallenen Reisekosten dem Personalratsmitglied zu ersetzen, war auch in der bisherigen Senatsrechtsprechung unter dem Gesichtspunkt der organschaftlichen Prozessstandschaft anerkannt (vgl. Beschluss vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 62.78 - a.a.O.; Beschluss vom 9. Oktober 1991 a.a.O. S. 110; Beschluss vom 9. März 1992 - BVerwG 6 P 11.90 - BVerwGE 90, 76, 79. Machte jedoch - wie im vorliegenden Fall - das Personalratsmitglied selbst den Erstattungsanspruch geltend, wurde das Rechtsschutzbedürfnis für einen auf Klärung der Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen gerichteten Antrag des ohnehin nach § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG am Erstattungsverfahren beteiligten Personalrats verneint (vgl. Beschluss vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 17.78 - PersV 1981, 161).
  • OVG Bremen, 29.06.2022 - 6 LP 441/21

    Personalvertretungsrecht; Erforderlichkeit einer Schulungs- und

    Sie ist (nur) dann gegeben, wenn der Personalrat ohne die Entsendung des betroffenen Mitglieds zu der Spezialschulung seine Aufgaben nicht sachgerecht wahrnehmen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.4.1991 - 6 P 19/89, juris Rn. 15 f.; Treber, in: Richardi/ Dörner/ Weber, Personalvertretungsrecht, 5. Aufl. 2020, § 46 BPersVG Rn. 111; Kramer, GK -BremPersVG, § 39 Rn. 93; ähnl., wenn auch etwas anders formuliert BVerwG, Beschl. v. 25.06.1992 - 6 P 29/90, juris Rn. 11; Beschl. v. 27.04.1979 - 6 P 17/78, juris Rn. 61).

    Für die Teilnahme an "nur" nützlichen Schulungs- und Bildungsveranstaltungen muss das Personalratsmitglied sich auf eine Freistellung nach § 39 Abs. 6 BremPersVG verweisen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.04.1979 - 6 P 17/78, juris Rn. 59; BAG, Beschl. v. 14.09.1994 - 7 ABR 27/94, juris Rn. 18; Kramer, in: GK -BremPersVG, § 39 Rn. 77).

  • BVerwG, 16.11.1987 - 6 PB 14.87

    Personalratsmitglied - Schulung - Fachkenntnisse - Erforderlichkeit

    Die Entscheidung des Beschwerdegerichts weicht nicht gemäß § 86 Abs. 2 LPVG BW in Verbindung mit den §§ 92 a Satz 2, 72 a Abs. 1, 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG von den in der Beschwerdeschrift angeführten Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 17.78 - (Buchholz 238.3 A § 146 BPersVG Nr. 5 = ZBR 1980, 27 = PersV 1981, 161), vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 30.78 - (Buchholz a.a.O. Nr. 6 = ZBR 1979, 378 = PersV 1981, 29) und vom 22. Juli 1982 - BVerwG 6 P 42.79 - (Buchholz a.a.O. Nr. 12 = ZBR 1983, 165) ab.

    Daß dies jedoch nicht ausnahmslos gilt, wird bereits durch den Hinweis in dem Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 17.78 - (a.a.O.) deutlich, es sei von der Vorinstanz noch zu klären, ob es nicht "andere Mitglieder des Personalrats" gebe, die auf Grund ihrer dienstlichen Tätigkeit oder einer früheren Schulung mit der Materie vertraut seien.

  • BVerwG, 26.02.2003 - 6 P 10.02

    Kosten für die Teilnahme an einer Spezialschulung; fehlende Haushaltsmittel;

    Machte jedoch - wie im vorliegenden Fall - das Personalratsmitglied selbst den Erstattungsanspruch geltend, wurde das Rechtsschutzbedürfnis für einen auf Klärung der Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen gerichteten Antrag des ohnehin nach § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG am Erstattungsverfahren beteiligten Personalrats verneint (vgl. Beschluss vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 17.78 - PersV 1981, 161).
  • BVerwG, 22.07.1982 - 6 P 42.79

    Kostenerstattung bei Teilnahme an Schulungsveranstaltungen und

    Zu der personenbezogenen Prüfung der Erforderlichkeit einer Schulung hat der Senat im Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 17.78 - (Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 5) ausgeführt, daß eine Schulung, die arbeitsrechtliche Grundkenntnisse vermittelt, nur für solche Personalratsmitglieder erforderlich ist, die im Personalrat mit diesen Fragen befaßt sind.

    Bezüglich der Darlegung über die Erforderlichkeit der Schulung von 4 Mitgliedern der Beteiligten zu 2) fehlt es an jedem Ansatz, so daß selbst unter Beachtung der Ausführungen des Senats im Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 17.78 - (a.a.O.) eine Verpflichtung des Beschwerdegerichts zur Aufklärung dieser Umstände nicht bestand.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2014 - 62 PV 14.12

    Schulung; Grund-; Spezial-; Auffrischung; Kostenübernahme; langjähriges

    Personalratstätigkeit ist dienststellenbezogen auch im Hinblick auf § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 17.78 -, juris Rn. 67, und vom 26. Februar 2003 - BVerwG 6 P 9.02 -, juris Rn. 25).

    Damit ist jedoch ein entsprechender Qualifizierungsbedarf noch nicht aufgezeigt (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1979, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.09.2005 - 6 PB 8.05

    Erforderlichkeit Grundlagenschulung im Arbeitsrecht für Personalratsmitglieder

    Zwar geht die bislang zum angesprochenen Themenkreis vorliegende Senatsrechtsprechung dahin, dass die Teilnahme an Schulungen zu Grundlagen des Arbeitsrechts nicht für alle, sondern nur für einzelne Personalratsmitglieder erforderlich ist, die im Personalrat mit diesen Fragen befasst sind (vgl. Beschluss vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 17.78 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 5; Beschluss vom 22. Juli 1982 - BVerwG 6 P 42.79 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 12).
  • BVerwG, 26.02.2003 - 6 P 11.02

    Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde - Anspruchsberechtigung eines einzelnen

    Machte jedoch wie im vorliegenden Fall das Personalratsmitglied selbst den Erstattungsanspruch geltend, wurde das Rechtsschutzbedürfnis für einen auf Klärung der Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen gerichteten Antrag des ohnehin nach § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG am Erstattungsverfahren beteiligten Personalrats verneint (vgl. Beschluss vom 27. April 1979 BVerwG 6 P 17.78 PersV 1981, 161).
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2014 - 5 LC 190/13

    Arbeitszeit; Dienstbefreiung; Personalrat; Personalratsschulung; Schulung

    Dementsprechend hat auch das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Teilnahme an "erforderlichen Schulungs- und Bildungsveranstaltungen" nach § 46 Abs. 6 BPersVG nicht zur erforderlichen Tätigkeit des Personalrats selbst gehöre, weil § 46 Abs. 6 BPersVG nicht auf die allgemeine Befreiung von der beruflichen Tätigkeit für die Erfüllung vertretungsrechtlicher Aufgaben in § 46 Abs. 2 BPersVG verweise (BVerwG, Beschluss vom 27.4.1979 - BVerwG 6 P 45.78 -, juris Rn. 50; Beschluss vom 27.4.1979 - BVerwG 6 P 17.78 -, juris Rn. 39; ebenso Altvater u. a., BPersVG, 8. Auflage 2013, § 37 Rn. 116).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2008 - 1 A 4630/06
  • VGH Bayern, 05.04.1995 - 18 P 94.2942

    Funktionsfähigkeit des Personalrats nach Auflösung der Dienststelle;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 21/89

    Anspruch eines Personalratsmitglieds auf Erstattung der Tagungsgebühr für eine

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 5/89

    Erstattung von Kosten eines Personalratsmitglieds durch den Dienstherrn;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.1999 - 1 A 3852/98
  • OVG Niedersachsen, 21.05.1997 - 17 L 7181/95

    Feststellung der Erforderlichkeit von zwei Schulungen für ein Ersatzmitglied;

  • VG Ansbach, 27.07.2017 - AN 7 P 17.996

    Zur Abgrenzung zwischen Grundschulung und Spezialschulung im Sinne des BPersVG

  • VG Potsdam, 15.05.2012 - 21 K 95/10

    Personalvertretungsrecht der Länder

  • VG Potsdam, 24.10.2007 - 21 K 181/07

    Fahrtkostenerstattung für freigestellten Personalrat

  • VG Braunschweig, 13.12.2005 - 10 A 9/05

    Zur Erforderlichkeit der Teilnahme an einer beamtenrechtlichen Schulung

  • VG Potsdam, 15.10.1997 - 10 K 4576/97

    Anspruch auf Freistellung eines Personalratsmitgliedes für eintägiges Seminar

  • VG Potsdam, 15.10.1997 - 10 K 4574/97

    Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes für die Teilnahme an einer

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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.07.1979 - 6 P 17.78   

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https://dejure.org/1979,7377
BVerwG, 04.07.1979 - 6 P 17.78 (https://dejure.org/1979,7377)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1979 - 6 P 17.78 (https://dejure.org/1979,7377)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1979 - 6 P 17.78 (https://dejure.org/1979,7377)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.11.1977 - 7 P 3.76

    Festsetzung des Gegenstandswertes für eine anwaltliche Tätigkeit in einer

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1979 - 6 P 17.78
    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 11. November 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - (Buchholz 238.3 A § 83 BPersVG Nr. 8) ausgeführt hat, ist der Gegenstandswert in personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren wegen des objektiven Charakters dieses Verfahrens in aller Regel auf 4.000 DM festzusetzen.
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