Rechtsprechung
   BVerwG, 29.01.2003 - 6 P 19.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4695
BVerwG, 29.01.2003 - 6 P 19.01 (https://dejure.org/2003,4695)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.2003 - 6 P 19.01 (https://dejure.org/2003,4695)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - 6 P 19.01 (https://dejure.org/2003,4695)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4695) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BlnPersVG § 86 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 und 3, § 86 Abs. 3 Satz 2, § 87 Nr. 1
    Mitbestimmung der aufnehmenden Dienststelle bei Versetzung und Abordnung.

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrechte bei Abordnungen von Angestellten im öffentlichen Dienst - Mitbestimmungsrechte bei Abordnungen durch die aufnehmende Dienststelle - Geltung von Mitbestimmungsrechten bei Abordnung von Bundesbehörden zu Landesdienststellen - Abgrenzung von Abordnung ...

  • Judicialis

    BlnPersVG § 86 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1; ; BlnPersVG § 86 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3; ; BlnPersVG § 86 Abs. 3 Satz 2; ; BlnPersVG § 87 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung der aufnehmenden Dienststelle bei Versetzung und Abordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2003, 503
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 9.93

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmungserfordernis bei Aufnahme eines bei einer

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2003 - 6 P 19.01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist "Einstellung" die Eingliederung eines Beschäftigten in die Dienststelle, die regelmäßig durch Abschluss eines Arbeitsvertrages und die tatsächliche Aufnahme der vorgesehenen Tätigkeit bewirkt wird (vgl. z.B. Beschlüsse vom 23. März 1999 - BVerwG 6 P 10.97 - BVerwGE 108, 347 m.w.N. und vom 6. September 1995 - BVerwG 6 P 9.93 - BVerwGE 99, 214 m.w.N.).

    Der Mitbestimmungstatbestand "Einstellung" ist auch dann nicht einschlägig, wenn das abordnungsbedingte Beschäftigungsverhältnis Merkmale aufweist, die in der Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Prüfung des Vorliegens einer Einstellung als Hinweise darauf angesehen werden, ob der Beschäftigte in die Dienststelle eingegliedert ist (vgl. dazu Beschluss vom 6. September 1995, a.a.O., 221 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Altersteilzeit.

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2003 - 6 P 19.01
    Ist die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten durch enumerative Benennung von Mitbestimmungstatbeständen geregelt, so verbietet es sich im Übrigen, den Anwendungsbereich des Mitbestimmungstatbestandes "Einstellung" nach Art einer Generalklausel auszudehnen (vgl. Beschluss vom 12. Juni 2001 - BVerwG 6 P 11.00 - BVerwGE 114, 308, 311).
  • BAG, 18.02.1976 - 5 AZR 616/74

    Gesetzlicher Übergang von Arbeitsverhältnissen - Baumaßnahmen im

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2003 - 6 P 19.01
    Das Bundesarbeitsgericht und das Schrifttum zu dem tarifrechtlichen Begriff der Abordnung in § 12 Abs. 1 des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) verstehen unter der Abordnung eines Angestellten die Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Aufrechterhaltung des bestehenden Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG, Urteil vom 18. Februar 1976 - 5 AZR 616/74 - AP Nr. 1 zu Saarland-UniversitätsG; Baumgärtel/Fieberg, Recht der Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst, in: Fürst (Hrsg.), GKÖD, Band IV, T § 12 Rn. 20; Bredemeier/Neffke/Cerff, BAT/BAT-O, 1999, § 12 Rn. 2).
  • BVerwG, 23.03.1999 - 6 P 10.97

    Nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung eines

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2003 - 6 P 19.01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist "Einstellung" die Eingliederung eines Beschäftigten in die Dienststelle, die regelmäßig durch Abschluss eines Arbeitsvertrages und die tatsächliche Aufnahme der vorgesehenen Tätigkeit bewirkt wird (vgl. z.B. Beschlüsse vom 23. März 1999 - BVerwG 6 P 10.97 - BVerwGE 108, 347 m.w.N. und vom 6. September 1995 - BVerwG 6 P 9.93 - BVerwGE 99, 214 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.09.1994 - 6 P 32.92

    Festsetzung des Gegenstandswerts für ein Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2003 - 6 P 19.01
    Dies gilt aber nicht, wenn der Gesetzgeber eine andere Regelung getroffen hat (vgl. Beschluss vom 16. September 1994 - BVerwG 6 P 32.92 - BVerwGE 96, 355 ).
  • BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 8.95

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2003 - 6 P 19.01
    Der vom Gesetzgeber verfolgte Regelungszweck gebietet nämlich eine solche Einschränkung nicht (vgl. zu dieser Voraussetzung der teleologischen Reduktion Urteil vom 27. Juni 1995 - BVerwG 9 C 8.95 - DVBl 1995, 1308 ).
  • BVerwG, 12.09.2002 - 6 P 11.01

    Zulässigkeit eines abstrakten Feststellungsantrags; Mitbestimmung des

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2003 - 6 P 19.01
    Sie steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats zum Begriff der "Abordnung" von Beamten (vgl. Beschluss vom 12. September 2002 - BVerwG 6 P 11.01 - DokBerB 2003, S. 19).
  • BVerwG, 24.09.2013 - 6 P 4.13

    Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter; Arbeitnehmer der Bundesagentur;

    Entsprechendes gilt für die Abordnung (vgl. Beschluss vom 29. Januar 2003 - BVerwG 6 P 19.01 - Buchholz 251.2 § 87 BlnPersVG Nr. 7 S. 9) sowie wie für die Umsetzung, wenn davon Beschäftigte mehrerer Dienststellenteile mit jeweils eigenen Personalvertretungen berührt sind (vgl. Beschluss vom 16. Juni 2000 - BVerwG 6 P 6.99 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 26 S. 13 ff.; vgl. ferner zur betriebsübergreifenden Versetzung: BAG, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - BAGE 138, 25 Rn. 43).
  • VG Göttingen, 11.06.2013 - 7 B 1/13

    Abordnung; Arbeitgeberstellung; aufnehmende Dienststelle; Einstellung;

    Sollen Arbeitnehmer eines privatrechtlich organisierten Vereins (hier: Volkshochschule X e.V.), die nach dem formalen Rechtsträgerprinzip dem Geltungsbereich des BetrVG unterfallen, im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung für 31 Monate zu einer Dienststelle im Sinne des § 1 Abs. 1 NPersVG (hier: Kreisvolkshochschule des Landkreises X) zur weisungsabhängigen Dienstleistung "abgeordnet" werden, besteht ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats der die Beschäftigten aufnehmenden Dienststelle nach § 65 Abs. 2 Nr. 1 NPersVG (Abgrenzung zu BVerwG, Beschluss vom 29.1.2003 - 6 P 19.01 -, PersR 2003, 194).

    Entgegen der Ansicht des Beteiligten in seinem Schriftsatz vom 6.6.2013 trifft es aller Voraussicht nach nicht zu, dass die hier streitige Maßnahme deshalb nicht dem Mitbestimmungstatbestand "Einstellung" im Sinne des § 65 Abs. 2 Nr. 1 NPersVG unterfallen wird, weil die geplante Aufnahme der Beschäftigung bei der neuen Dienststelle Landkreis A., KVHS, jeweils aufgrund einer den Zeitraum von drei Monate überschreitenden Abordnung erfolgen soll und demzufolge durch den speziellen und abschließenden Mitbestimmungstatbestand "Abordnung" im Sinne des § 65 Abs. 2 Nr. 6 NPersVG ausgeschlossen wird, der eine Beteiligung des Personalrats nur der abgebenden Dienststelle vorsieht (vgl. dazu Dembowski/Ladwig/Sellmann, Das Personalvertretungsrecht in Niedersachsen, Stand: März 2013, § 79 Rn. 29a und § 65 Rn. 43 sowie BVerwG, Beschluss vom 29.1.2003 - 6 P 19.01 -, PersR 2003, 194/195 f.).

    Demzufolge ist der vom Beteiligten zitierte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.1.2003 - 6 P 19.01 - (PersR 2003, 194/195 f.), wonach bei der Abordnung eines Angestellten im Sinne von § 87 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PersVG Berlin (entsprechend § 65 Abs. 2 Nr. 6 NPersVG) kein Mitbestimmungsrecht der den Beschäftigten aufnehmenden Dienststelle besteht, im vorliegenden Fall nicht einschlägig.

  • OVG Berlin, 09.11.2004 - 60 PV 7.04

    Mitbestimmung des Personalrats der aufnehmenden Dienststelle bei einer

    Aber hier handelt es sich wegen der beschränkten Konsequenzen der Maßnahme für die (bereits dem Überhang zugeordnete) Dienstkraft, dito wegen des Fehlens der üblichen Beschäftigtengemeinschaft (des Fehlens der Verrichtung von [amtsangemessenem] Dienst in der Behörde, von Dienst gerade der Behörde) um atypische "Versetzung" und der Gesetzgeber des StPG hat eine vom Prinzip nicht "ausdrücklich" (BVerwGE 96, 355, 360), sofern man den Terminus eng versteht, jedoch, wie dem gleichsteht (siehe der Sache nach BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2003 6 P 19.01 zum Ausschluss des Personalrats der aufnehmenden Dienststelle an der Beteiligung an einer Abordnung [S. 7 des Abdrucks]), genügend klar abgesetzte, negative Beteiligungsvorschrift geschaffen.
  • VG Berlin, 04.10.2017 - 5 K 58.16

    Dreimonatige Abordnung eines Richters; Zuständigkeit der Gesamt Frauenvertreterin

    Der Berliner Gesetzgeber hat in § 86 Abs. 3 Satz 2 PersVG deutlich gemacht, dass nur bei Versetzungen, nicht indes bei Abordnungen, sowohl der Personalrat der aufnehmenden als auch der abgebenden Dienststelle zu beteiligen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2003 - 6 P 19/01 - juris Rn. 13 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 60 PV 15.09

    Hochschulrecht, Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung des Personalrats nach dem

    Unter Einstellung im Sinne dieser Vorschrift ist die Eingliederung eines Beschäftigten in die Dienststelle, die regelmäßig durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages und die tatsächliche Aufnahme der vorgesehenen Tätigkeit bewirkt wird, zu verstehen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 2003 - BVerwG 6 P 19.01 -, juris Rn. 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - 62 PV 3.12

    Mitbestimmung; vertikale Abordnung; Abordnung mit dem Ziel der Versetzung;

    Ebenso ist unzweifelhaft, dass an der Personalmaßnahme mangels anderslautender Regelung im Bundespersonalvertretungsgesetz sowohl die Personalvertretung der abgebenden wie diejenige der aufnehmenden Dienststelle zu beteiligen waren bzw. zu beteiligen gewesen wären ("doppelte Dienststellenbetroffenheit", vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 2003 - BVerwG 6 P 19.01 -, juris Rn. 13, vom 16. April 2012 - BVerwG 6 P 1.11 - juris Rn. 54 und die vorgenannten Entscheidungen), auch wenn die Entscheidungsbefugnis allein bei einer der beiden Dienststellen liegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht