Rechtsprechung
BVerwG, 06.02.2009 - 6 P 2.09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
NdsPersVG § 83; ArbGG §§ 48, 80; GVG § 17a
Erstattung von Anwaltskosten im Rechtsbeschwerdeverfahren; instanzielle Zuständigkeit. - Bundesverwaltungsgericht
NdsPersVG § 83
Erstattung von Anwaltskosten im Rechtsbeschwerdeverfahren; instanzielle Zuständigkeit - Wolters Kluwer
Zuständigkeit für die Entscheidung über das Begehren auf Erstattung der in einem abgeschlossenen Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen Anwaltskosten
- Judicialis
NdsPersVG § 83 Abs. 2; ; ArbGG § 48 Abs. 1; ; ArbGG § 80 Abs. 3; ; ArbGG § 82 Abs. 1; ; GVG § 17a Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Personalvertretungsrecht: Zuständigkeit für die Entscheidung über das Begehren auf Erstattung der in einem abgeschlossenen Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen Anwaltskosten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- dbb.de
, S. 25 (Leitsatz)
Zuständiges Instanzgericht für Erstattung der Anwaltskosten im Rechtsbeschwerdeverfahren
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 452 (Ls.)
- DÖV 2009, 508
Wird zitiert von ... (6)
- LAG Baden-Württemberg, 24.06.2016 - 17 TaBV 6/15
Hinzuziehung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat; Zulässigkeit eines …
In diesem Sinne könnte auch die in der Literatur vertretene Auffassung zu verstehen sein, wonach über die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Kosten für die Führung eines Rechtsstreits zu tragen, "in einem besonderen Beschlussverfahren" entschieden werden müsse (…vgl. Richardi/Thüsing BetrVG 12. Aufl. § 40 Rn. 89; vgl. auch BVerwG 6. Februar 2009 - 6 P 2/09 - Rn. 2, wonach der Anspruch personalvertretungsrechtlicher Organe und ihrer Mitglieder auf Erstattung von Anwaltskosten, die ihnen in einem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren entstanden sind, seinerseits "in einem weiteren, eigenen personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren" zu verfolgen sei). - VG Ansbach, 25.02.2021 - AN 7 P 19.01334
Mitbestimmungsrecht des Personalrats, Dienstvereinbarung, Gesamtpersonalrat, …
Eine Entscheidung über die Erstattung von Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten ist im Rahmen des hiesigen Verfahrens nicht vorgesehen (vgl. BVerwG, B.v. 6.2.2009 - 6 P 2/09 - juris). - VG Ansbach, 25.02.2021 - AN 7 P 19.02614
Wahlanfechtungsverfahren, Wahlanfechtungsgrund, Verselbständigung, …
Eine Entscheidung über die Erstattung von gegebenenfalls angefallenen Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten ist im Rahmen des hiesigen Verfahrens nicht vorgesehen (vgl. etwas BVerwG, B.v. 6.2.2009 - 6 P 2/09 - juris).
- BVerwG, 20.02.2014 - 6 PB 39.13
Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; Rechtsanwaltskosten des …
Der Senatsbeschluss vom 6. Februar 2009 - BVerwG 6 P 2.09 - (Buchholz 251.6 § 83 NdsPersVG Nr. 2), auf welchen der Antragsteller im Schriftsatz vom 4. Februar 2014 nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist hingewiesen hat, steht nicht entgegen. - VG Ansbach, 30.08.2016 - AN 7 P 15.02536
Mitbestimmung bei Einstellung des betrieblichen Vorschlagswesens
Eine Entscheidung im vorliegenden Verfahren über die Erstattung von Aufwendungen der Beteiligten- oder Antragstellerseite ist gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. etwa BVerwG, B.v. 6.2.2009, Az. 6 P 2/09, juris). - VG Ansbach, 10.10.2016 - AN 7 P 16.00773
Ungültige Personalratswahl bei Abgabe des Stimmzettels ohne Wahlumschlag
Eine gerichtliche Entscheidung über die Erstattung der Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten ist im Rahmen des vorliegenden Verfahrens gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. etwa BVerwG, B.v. 6.2.2009, Az. 6 P 2/09, juris).
Rechtsprechung
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2019 - L 6 P 2/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 82 Abs 3 SGB 11
Soziale Pflegeversicherung - Finanzierung der Pflegeeinrichtungen - Förderung nach Landesrecht - gesonderte Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen - Zustimmungspflicht gemäß § 82 Abs 3 S 3 SGB 11 - Entfallen erst nach vollständiger Abschreibung aller ... - juris (Volltext/Leitsatz)