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   BVerwG, 02.08.1993 - 6 P 20.92   

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BVerwG, 02.08.1993 - 6 P 20.92 (https://dejure.org/1993,4796)
BVerwG, Entscheidung vom 02.08.1993 - 6 P 20.92 (https://dejure.org/1993,4796)
BVerwG, Entscheidung vom 02. August 1993 - 6 P 20.92 (https://dejure.org/1993,4796)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Personalrat - Teilabordnung von Lehrern durch vorläufige Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Personalvertretungsrecht - Vorläufige Regelung - Teilabordnung von Lehrern - Abdeckung des Unterrichtsbedarfs - Mitbestimmungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 455 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 3.92

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Rechtsbeschwerdeverfahren - Erledigung -

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1993 - 6 P 20.92
    Wie in dem Beschluß des Senats vom 02.06.1993 BVerwG 6 P 3.92 im einzelnen ausgeführt worden ist, reicht es aber übergangsweise zur Annahme eines Feststellungsinteresses aus, daß der Beteiligte in anderen Fällen zu Schuljahresbeginn den Unterrichtsbedarf etwa an beruflichen Schulen durch vorläufige Regelungen abdecken muß und dieser Vorgang als solcher sich jederzeit wiederholen kann.
  • BVerwG, 29.02.2012 - 6 P 2.11

    Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung; Fortsetzung des

    Wird im Mitbestimmungsverfahren die Zustimmung des Personalrats erteilt oder ersetzt, so wird die vorläufige Regelung durch die endgültige Maßnahme abgelöst (vgl. Beschluss vom 2. August 1993 - BVerwG 6 P 20.92 - Buchholz 251.0 § 69 BaWüPersVG Nr. 2 S. 7; Altvater, in: Altvater/Baden/Kröll/Lemcke/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 7. Aufl. 2011, § 69 Rn. 59; Gerhold, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 69 Rn. 114; Fischer/Goeres/Gronimus, in: GKÖD Bd. V, K § 69 Rn. 36e).

    aa) Eine der Natur der Sache nach unaufschiebbare Maßnahme liegt vor, wenn die konkrete Situation trotz Verweigerung der Zustimmung des Personalrats und trotz des noch laufenden Mitbestimmungsverfahrens eine Regelung erfordert, um die Erfüllung von Pflichten und Aufgaben der Dienststelle im öffentlichen Interesse sicherzustellen (vgl. Beschlüsse vom 14. März 1989 - BVerwG 6 P 4.86 - Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 18 S. 18, vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 6.91 - Buchholz 251.5 § 73 HePersVG Nr. 1 S. 2 und vom 2. August 1993 - BVerwG 6 P 20.92 - Buchholz 251.0 § 69 BaWüPersVG Nr. 2 S. 8).

  • VG Mainz, 13.03.2013 - 5 K 1115/12

    Vorläufige Maßnahme und Mitbestimmung

    Eine solche liegt vor, wenn die Maßnahme trotz des noch laufenden Mitbestimmungsverfahrens und der fehlenden Zustimmung des Personalrats eine - allerdings nur vorläufige - Regelung erfordert, um die Erfüllung von Pflichten und Aufgaben der Dienststelle im öffentlichen Interesse sicherzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.12.1992 - 6 P 6/91 -, PersR 1993, 123 und juris, Rn. 15 m.w.N.; Beschluss vom 2.8.1993 - 6 P 20/92 -, PersV 1994, 506 und juris, Rn. 10).

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Abwendung drohenden Unterrichtsausfalls an einer Schule eine vorläufige Maßnahme grundsätzlich rechtfertigen, weil es insoweit um die Erfüllung des staatlichen Bildungsauftrags geht, der den Schulen gegenüber den Eltern und Schülern obliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.12.1992 - 6 P 6/91 -, a.a.O. und juris, Rn. 16; Beschluss vom 2.8.1993 - 6 P 20/92 -, a.a.O. und juris, Rn. 10).

    Dies wäre dann der Fall, wenn ihre Geltungsdauer bis zum Abschluss des zügig zu gestaltenden Mitbestimmungsverfahrens begrenzt wird und wenn nach Lage des Falles mit diesem Abschluss bis zum Ende des Schulhalbjahres zu rechnen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2.8.1993 - 6 P 20/92 -, a.a.O. und juris, Rn. 13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2013 - 1 B 748/13

    Zulässigkeit der vorläufigen Zuweisung eines Postbeamten auf eine andere Stelle

    BVerwG, Beschlüsse vom 2. August 1993 - 6 P 20.92 -, PersR 1993, 395 = juris, Rn. 10, vom 16. Dezember 1992 - 6 P 6.91 -, PersR 1993, 123 = juris, Rn. 18, und vom 4. Februar 1992 - 6 PB 20.91 -, Buchholz 251.4 § 82 HmbPersVG Nr. 1 = juris, Rn. 4; vgl. auch schon OVG NRW, Beschluss vom 2. September 2008 - 1 B 1067/08 -, n. v., (jeweils zu § 69 Abs. 5 BPersVG).
  • VG Düsseldorf, 22.12.2011 - 40 L 1781/11

    Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Abordnung eines Lehrers an eine

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 1992 - 6 P 6.91 -, juris Rdn. 14 ff. (= PersR 1993, 123), und vom 2. August 1993 - 6 P 20.92 -, juris Rdn. 10 (= PersR 1993, 395).

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 1992 - 6 P 6.91 -, juris Rdn. 24 (= PersR 1993, 123), und vom 2. August 1993 - 6 P 20.92 -, juris Rdn. 12 f. (= PersR 1993, 395).

  • VG Cottbus, 23.08.2005 - 5 L 215/05
    Dieser Maßstab ist vielmehr nur dann anzulegen, wenn die vorläufige Maßnahme die spätere Mitbestimmung faktisch ausschließt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. März 1989 - 6 P 4.86 -, zit. nach juris, und vom 02. August 1993 - 6 P 20.92 -, PersR 1993, 395).

    Dagegen ist bei einer vorläufigen Regelung wie der vorliegenden, die - wie noch auszuführen sein wird - die spätere Mitbestimmung nicht faktisch ausschließt, für die Annahme der Unaufschiebbarkeit (nur) erforderlich, dass ohne die Maßnahme eine im öffentlichen Interesse liegende Aufgabenerfüllung in Frage gestellt wäre ( BVerwG, Beschluss vom 02. August 1993 - 6 P 20.92 -, PersR 1993, 395; OVG Münster, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 1 B 1681/02.PVL -, zit. nach juris).

  • VGH Hessen, 25.06.2008 - 1 B 1024/08

    Mitbestimmungsrecht - zur vorübergehenden Zuweisung eines Beamten zu einem

    Fraglich erscheint jedoch, ob auf der Grundlage einer derartigen vorläufigen Regelung die befristete Zuweisung von Anfang an für neun Monate ausgesprochen werden durfte, obgleich nach der ausdrücklichen gesetzlichen Vorgabe in § 29 Abs. 3 Satz 1 PostPersRG die anzurufende Einigungsstelle binnen zwei Monaten entscheiden soll und damit die für neun Monate ausgesprochene Zuweisung voraussichtlich länger dauern wird als das Einigungsstellenverfahren in Anspruch nimmt (vgl. zur Beschränkung der Zeitdauer auf das personalvertretungsrechtliche Mitbestimmungsverfahren: Bay. VGH, Beschluss vom 08.09.1993 - 18 P 93.2374 - = PersR 94, S. 132 sowie BVerwG, Beschluss vom 02.08.1993 - 6 P 20.92 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - 1 B 1681/02

    Ausgestaltung der Mitbestimmungsbedürftigkeit der Abordnung eines

    BVerwG, Beschlüsse vom 19.4.1988 - 6 P 33.85 -, ZBR 1988, 284 = PersR 1988, 159, und vom 2.8.1993 - 6 P 20.92 -, PersR 1993, 395 = PersV 1994, 506.
  • VG Hamburg, 17.12.2020 - 25 FLE 387/20

    Infektionsschutz: Notwendigkeit des sofortigen

    Beispiele für derartige Maßnahmen sind die aus dienstlichen Gründen nicht mehr aufschiebbare Versetzung eines Beamten, die als vorläufige Regelung durch Abordnung bewirkt werden kann, die Einstellung von Arbeitskräften, derer die Dienststelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben unbedingt bedarf, durch befristete Arbeitsverträge (BVerwG, Beschl. v. 25.10.1979, 6 P 53/78, juris Rn. 17) oder die Teilabordnung von Lehrern zur Abdeckung des Unterrichtsbedarfs an einer anderen Schule zwecks Abwendung eines drohenden Unterrichtsausfalls (BVerwG, Beschl. v. 2.8.1993, 6 P 20/92, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 02.08.1993 - 6 P 23.92

    Abordnung eines Lehrers für einen Teil der zu gebenden Unterrichtsstunden von

    Eine vorläufige Regelung, mit der ein Lehrer zur Abdeckung des Unterrichtsbedarfs an einer anderen Schule hinsichtlich eines Teils der von ihm zu gebenden Unterrichtsstunden an diese abgeordnet wird, ist ausnahmsweise zulässig, wenn ihre Geltungsdauer bis zum Abschluß des zügig zu gestaltenden Mitbestimmungsverfahrens begrenzt wird und wenn nach Lage des Falles mit diesem Abschluß bis zum Ende des Schulhalbjahres zu rechnen ist (im Anschluß an den Beschluß vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 6.91 - Buchholz 251.5 § 73 PersVG Nr. 1; Parallelsache zu BVerwG 6 P 20.92).
  • VG Düsseldorf, 22.12.2011 - 40 L 1783/11

    Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Abordnung eines Lehrers an eine

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 1992 - 6 P 6.91 -, juris Rdn. 14 ff. (= PersR 1993, 123), und vom 2. August 1993 - 6 P 20.92 -, juris Rdn. 10 (= PersR 1993, 395).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2004 - 1 A 2672/02

    Voraussetzungen der Mitbestimmungsbedürftigkeit einer beabsichtigten Versetzung

  • VG Hannover, 24.06.2015 - 17 A 7819/14

    Mitbestimmung; Unaufschiebbarkeit; Vorläufige Regelung

  • VG Gelsenkirchen, 20.11.2008 - 1 L 923/08

    Abordnung, Lehrer, Personalrat, Personalvertretung, Mitbestimmung, Zustimmung,

  • VG Berlin, 17.09.2008 - 7 A 235.08

    Vorraussetzungen für eine vorläufige Zuweisung eines Beschäftigten bei der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - 1 B 1681

    Vorliegen eines Verfügungsgrunds für den Erlass einer einstweiligen Verfügung im

  • VG Hamburg, 22.03.2018 - 25 FLE 36/18

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren über die vorläufige Umsetzung einer

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