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   BVerwG, 01.03.1984 - 6 P 28.83   

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https://dejure.org/1984,2156
BVerwG, 01.03.1984 - 6 P 28.83 (https://dejure.org/1984,2156)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.1984 - 6 P 28.83 (https://dejure.org/1984,2156)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 1984 - 6 P 28.83 (https://dejure.org/1984,2156)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalvertretung - Wahlvorschlag - Unterschriften - Widerrufsmöglichkeit - Mangel - Heilungsmöglichkeit - Anforderungen an die Anfechtung einer Wahl zur Bezirksjugendvertretung - Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung eines Wahlvorschlages durch den Wahlvorstand - Verstoß ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 130; BPersVG § 25; BPersVWO § 10 Abs. 4, 5

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 69, 63
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.02.1971 - VII P 9.70

    Anforderungen an einen Widerruf von Unterschriften unter einem Wahlvorschlag -

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1984 - 6 P 28.83
    Unterschriften auf einem Wahlvorschlag für eine Wahl zum Personalrat können bis zur Einreichung des Wahlvorschlages gegenüber dem Wahlvorstand wirksam widerrufen werden (im Anschluß an BVerwGE 37, 162).

    Denn wie das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 37, 162 (165 f.) [BVerwG 05.02.1971 - VII P 9/70] dargelegt hat, kann der Unterzeichner eines Wahl Vorschlages seine Unterschrift bis zur Einreichung des Wahlvorschlages gegenüber dem Wahlvorstand mit der Folge widerrufen, daß dies zu berücksichtigen ist und zur Ungültigkeit des Wahlvorschlages führen kann.

    Der vom 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluß vom 5. Februar 1971 - BVerwG 7 P 9.70 - (Buchholz 238.3 § 22 PersVG Nr. 8; in BVerwGE 37, 162 insoweit nicht abgedruckt) beiläufig geäußerten gegenteiligen Ansicht, der der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Beschluß vom 24. November 1982 - BPV TK 15/82 - beigetreten ist, folgt der erkennende Senat nicht.

  • VGH Hessen, 24.11.1982 - BPV TK 15/82
    Auszug aus BVerwG, 01.03.1984 - 6 P 28.83
    Der vom 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluß vom 5. Februar 1971 - BVerwG 7 P 9.70 - (Buchholz 238.3 § 22 PersVG Nr. 8; in BVerwGE 37, 162 insoweit nicht abgedruckt) beiläufig geäußerten gegenteiligen Ansicht, der der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Beschluß vom 24. November 1982 - BPV TK 15/82 - beigetreten ist, folgt der erkennende Senat nicht.
  • BVerwG, 10.08.1978 - 6 P 37.78

    Dienststellenleiter - Antragsrechte - Beteiligungsrechte - Beschlußverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1984 - 6 P 28.83
    Ob das der Fall ist, beurteilt sich nicht allein danach, ob für den Wahlvorschlag eine nach den genannten Vorschriften genügende Zahl von Unterschriften ordnungsgemäß (vgl. dazu BVerwGE 56, 208) geleistet worden ist.
  • BVerwG, 13.03.1973 - VII P 1.72

    Behandlung ungültiger Wahlvorschläge nach dem Personalvertretungsrecht - Rückgabe

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1984 - 6 P 28.83
    Ungültig ist nach der - nicht abschließenden (vgl.Beschluß vom 13. März 1973 - BVerwG 7 P 1.72 - [ZBR 1973, 182 = PersV 1973, 143]) - Aufzählung in § 10 Abs. 2 BPersVWO u.a. ein Wahlvorschlag, der bei der Einreichung, also im Zeitpunkt seines Eingangs bei dem Wahlvorstand (§ 10 Abs. 1 BPersVWO), nicht die nach § 19 Abs. 4-6 BPersVG, § 8 Abs. 2 BPersVWO erforderliche Anzahl von Unterschriften aufweist.
  • BVerwG, 11.03.2014 - 6 P 5.13

    Personalratswahl; Wahlvorschlag der Beschäftigten; Zustimmungserklärung der

    Die unterschiedliche Regelung erklärt sich daraus, dass das Fehlen der erforderlichen Anzahl von Stützunterschriften zwingend zur materiellen Ungültigkeit des Wahlvorschlages führt, während der Verordnungsgeber im Fehlen der Zustimmungserklärung zunächst nur ein formelles Defizit sieht, weil nach seiner Vorstellung davon auszugehen ist, dass der Wahlvorschlagseinreicher sich zuvor des Einverständnisses aller Bewerber versichert hat (vgl. Beschluss vom 1. März 1984 - BVerwG 6 P 28.83 - BVerwGE 69, 63 = Buchholz 238.3A § 25 BPersVG Nr. 7 S. 8).
  • BVerwG, 16.01.1992 - 7 B 157.91

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Die gerügte Abweichung von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. März 1984 - BVerwG 6 P 28.83 - (BVerwGE 69, 63) liegt - von allem anderen abgesehen - schon deshalb nicht vor, weil das angefochtene Berufungsurteil in Anwendung und Auslegung irrevisiblen Landesrechts gerade nicht von einem rechtlich unbeachtlichen, sondern von einem lediglich mit Mängeln behafteten Wahlvorschlag der SPD Heinersreuth ausgegangen ist, dessen Mangelhaftigkeit der zuständige Wahlleiter hätte rügen müssen (vgl. UA S. 7 bis 9).
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