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   BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 3.01   

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BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 3.01 (https://dejure.org/2002,872)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.2002 - 6 P 3.01 (https://dejure.org/2002,872)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 2002 - 6 P 3.01 (https://dejure.org/2002,872)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    HmbPersVG § 81 Abs. 6, § 84, § 86 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2; BPersVG § 104 Satz 3
    Demokratisches Prinzip; Dienstdauer, Initiativantrag; pädagogisches Personal; Stundenverteilung; Teilzeitbeschäftigung; Verwaltungsanordnung.

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde - Demokratieprinzip - Dienstdauer - Initiativantrag - Pädagogisches Personal - Stundenverteilung - Teilzeitbeschäftigung - Verwaltungsanordnung - Mitbestimmungsrecht - Personalrat - Unterrichtszeiten

  • Judicialis

    HmbPersVG § 81 Abs. 6; ; HmbPersVG § 84; ; HmbPersVG § 86 Abs. 1 Nr. 1; ; HmbPersVG § 86 Abs. 2; ; BPersVG § 104 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrecht - Demokratisches Prinzip; Dienstdauer, Initiativantrag; pädagogisches Personal; Stundenverteilung; Teilzeitbeschäftigung; Verwaltungsanordnung

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilzeitbeschäftigung - Pädagogisches Personal; Stundenverteilung; Teilzeitbeschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 116, 216
  • NVwZ 2003, 874 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2003, 32
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 3.01
    Hat eine Maßnahme in einer Angelegenheit, die zur Gruppe a nach BVerfGE 93, 37, 71 gehört, Auswirkungen auf das Gemeinwesen i.S. von § 104 Satz 3 BPersVG, gilt der Beschluss der Einigungsstelle in entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 6 HmbPersVG als Empfehlung.

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - (BVerfGE 93, 37) die Anforderungen weiter entwickelt, die das demokratische Prinzip an die Mitbestimmung der Personalräte stellt.

    Es hat die Angelegenheiten, die wegen ihres innerdienstlichen Bezugs einer Mitbestimmung der Personalräte prinzipiell zugänglich sind, in drei Gruppen eingeteilt (vgl. BVerfGE 93, 37, 71 ff.; s. dazu Senatsbeschlüsse vom 28. März 2001 - BVerwG 6 P 4.00 - a.a.O. und vom 3. Dezember 2001 - BVerwG 6 P 12.00 - ZfPR 2002, 67).

    Durch den erwähnten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1995 (a.a.O.) sind die verfassungsrechtlichen Maßstäbe weiter entwickelt worden.

    Ansätze dafür, dass der Landesgesetzgeber die Regierungsverantwortung auf andere Weise - etwa über ein Evokationsrecht, d.h. das Recht der obersten Dienstbehörde, die Entscheidung an sich zu ziehen (vgl. BVerfGE 93, 37, 71) - sicher gestellt wissen möchte, bestehen nicht.

    Es handelt sich dabei um eine Angelegenheit, die schwerpunktmäßig die Erledigung der Amtsaufgaben betrifft und bei der die Entscheidung der Einigungsstelle nur den Charakter einer Empfehlung an die zuständige Dienststelle haben darf (Gruppe c nach BVerfGE 93, 37, 72 f.; vgl. § 76 Abs. 2 Nr. 9 BPersVG).

    Zudem liegt es im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, im Wege der dargelegten Analogie das hamburgische Personalvertretungsrecht den sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1995 (a.a.O.) ergebenden verfassungsrechtlichen Anforderungen anzupassen.

  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 P 4.00

    Tarifvertragliche Bestimmungen als Rechtsvorschriften; Anordnung von

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 3.01
    Dies gilt auch dann, wenn der einzelne Arbeitstag die Bezugsgröße für die Dienstdauer darstellt (vgl. Beschluss vom 28. März 2001 - BVerwG 6 P 4.00 - ).

    Es hat die Angelegenheiten, die wegen ihres innerdienstlichen Bezugs einer Mitbestimmung der Personalräte prinzipiell zugänglich sind, in drei Gruppen eingeteilt (vgl. BVerfGE 93, 37, 71 ff.; s. dazu Senatsbeschlüsse vom 28. März 2001 - BVerwG 6 P 4.00 - a.a.O. und vom 3. Dezember 2001 - BVerwG 6 P 12.00 - ZfPR 2002, 67).

    Denn das in § 81 Abs. 6 Satz 2 HmbPersVG vorgesehene Letztentscheidungsrecht der demokratisch legitimierten Dienststelle erstreckt sich nur auf die in Satz 1 der Vorschrift aufgezählten, die Fälle der Gruppe a nicht erfassenden Angelegenheiten (vgl. Beschluss vom 28. März 2001, a.a.O., S. 113 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 10.07.1984 - 6 P 9.83

    Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung von Lehrern durch Entlastungsstunden -

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 3.01
    Darunter fallen bei Lehrern die Unterrichtsstunden und sonstige zeitlich festgelegte Dienstleistungen innerhalb der Schule wie z.B. die Teilnahme an Konferenzen (vgl. Beschluss vom 10. Juli 1984 - BVerwG 6 P 9.83 - Buchholz 238.34 § 86 HmbPersVG Nr. 2).

    Für den Begriff "Aufteilung der Arbeitszeit" ist dies in dem Sinne geklärt, dass nach der - insoweit für maßgeblich erachteten - Entstehungsgeschichte darunter die Kürzung der so genannten Entlastungsstunden für Verwaltungsaufgaben zugunsten der Unterrichtsstunden verstanden wird (vgl. S. 8 des angefochtenen Beschlusses sowie Beschluss vom 10. Juli 1984, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.12.2001 - 6 P 12.00

    Nachwirkung einer Dienstvereinbarung; Globalantrag im

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 3.01
    Es hat die Angelegenheiten, die wegen ihres innerdienstlichen Bezugs einer Mitbestimmung der Personalräte prinzipiell zugänglich sind, in drei Gruppen eingeteilt (vgl. BVerfGE 93, 37, 71 ff.; s. dazu Senatsbeschlüsse vom 28. März 2001 - BVerwG 6 P 4.00 - a.a.O. und vom 3. Dezember 2001 - BVerwG 6 P 12.00 - ZfPR 2002, 67).

    Der beschließende Senat hält an dieser - zuletzt dem Beschluss vom 3. Dezember 2001 (a.a.O.) zugrunde gelegten - Rechtsprechung nicht weiter fest.

  • BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 4.01

    Demokratisches Prinzip; Geltendmachung von Ersatzansprüchen; Zeitpunkt der

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 3.01
    Mit Beschluss vom 24. April 2002 - BVerwG 6 P 4.01 - hat der Senat entschieden, dass der Beschluss der Einigungsstelle im Fall der Mitbestimmung des Personalrats bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen in entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 6 HmbPersVG als Empfehlung gilt.
  • BVerfG, 20.07.2001 - 2 BvL 8/00

    Mangels hinreichender Darlegung der Entscheidungserheblichkeit unzulässige

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 3.01
    Der beschließende Senat sieht sich ferner durch den Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2001 - 2 BvL 8/00 - (PersV 2001, 557) aufgefordert, in der vorliegenden Rechtsmaterie nicht zurückhaltend von der Befugnis der Gerichte Gebrauch zu machen, mit den Mitteln der Auslegung und Rechtsfortbildung die Rechtslage in Einklang mit der Verfassung zu bringen, solange der Gesetzgeber von seiner diesbezüglichen Gestaltungsmacht keinen Gebrauch macht.
  • BVerwG, 07.11.1969 - VII P 11.68

    Mitbestimmung bei Wohlfahrtseinrichtungen - Begriff der Verwaltung und Errichtung

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 3.01
    Keinesfalls geht sie einem stärkeren Beteiligungsrecht nach §§ 86 ff. HmbPersVG vor (vgl. Beschluss vom 7. November 1969 - BVerwG 7 P 11.68 - Buchholz 238.3 § 67 PersVG Nr. 7; soweit dieser Beschluss dahin zu verstehen sein sollte, dass es für die Beteiligung des Personalrats beim Erlass von Verwaltungsanordnungen darauf ankommt, ob die Verwaltungsanordnung ähnlich wie eine einzelne Maßnahme unmittelbar eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit regelt, hält der nunmehr zuständige beschließende Senat daran nicht fest).
  • BVerwG, 14.06.1968 - VII P 9.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 3.01
    Dieses Verständnis entspricht auch dem Zweck des Mitbestimmungstatbestandes, die berechtigten Belange der Beschäftigten mit den dienstlichen Erfordernissen in Einklang zu bringen (vgl. Beschlüsse vom 14. Juni 1968 - BVerwG 7 P 9.66 - BVerwGE 30, 39, 41 und vom 23. Dezember 1982 - BVerwG 6 P 36.79 - Buchholz 238.31 § 79 BaWüPersVG Nr. 2).
  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 3.01
    Der Gesetzgeber wollte mit der Regelung des § 81 Abs. 6 HmbPersVG den Anforderungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1959 - 2 BvF 2/58 - (BVerfGE 9, 268) und dem Entwurf des späteren § 104 Satz 3 BPersVG entsprechen.
  • BVerwG, 23.12.1982 - 6 P 36.79
    Auszug aus BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 3.01
    Dieses Verständnis entspricht auch dem Zweck des Mitbestimmungstatbestandes, die berechtigten Belange der Beschäftigten mit den dienstlichen Erfordernissen in Einklang zu bringen (vgl. Beschlüsse vom 14. Juni 1968 - BVerwG 7 P 9.66 - BVerwGE 30, 39, 41 und vom 23. Dezember 1982 - BVerwG 6 P 36.79 - Buchholz 238.31 § 79 BaWüPersVG Nr. 2).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

  • OVG Hamburg, 01.06.2001 - 1 Bs 114/01

    Festlegung des Quotienten für die zukünftige Berechnung der Dienstbezüge im

  • BVerwG, 30.06.2005 - 6 P 9.04

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden; Freiwilligkeit

    Die Regelung ist hier aber analog heranzuziehen (ebenso bereits zum Hamburgischen Personalvertretungsrecht: Beschluss vom 24. April 2002 - BVerwG 6 P 3.01 - BVerwGE 116, 216, 222 ff.; vgl. ferner: Beschluss vom 24. April 2002 - BVerwG 6 P 4.01 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 9 S. 23 f.; Beschluss vom 18. Juni 2002 - BVerwG 6 P 12.01 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 28 S. 31 f.; Beschluss vom 18. Mai 2004 a.a.O. S. 48 ff.).
  • OVG Saarland, 05.12.2016 - 5 A 16/16

    Initiativrecht des Personalrats; Verbindlichkeit des Spruchs der Einigungsstelle

    Der Beteiligte zu 1. trägt vor, das Verwaltungsgericht habe seine Rechtsauffassung auf ältere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes gestützt, die angesichts der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Beschlüssen vom 24.10.2001 - 6 B 13/00 - und vom 24.4.2002 - 6 P 3/01 - als überholt anzusehen seien.

    Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.4.2002, in der ausschließlich die Problematik des "Bestehens" eines näher umschriebenen Initiativrechts im Streit war(BVerwG, Beschluss vom 24.4.2002 - 6 P 3.01 -, juris Rdnr. 7).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die mangels tatrichterlicher Feststellungen ungeklärte Frage, ob die mit dem strittigen Initiativrecht erstrebte Maßnahme wegen ihrer Auswirkungen auf das Gemeinwesen wesentlicher Bestandteil der Regierungsgewalt ist und deshalb nicht der Letztverantwortung der Dienstbehörde entzogen werden darf, mit der Begründung offen gelassen, dass das einschlägige Landesrecht unter der Prämisse der Notwendigkeit eines Letztentscheidungsrechts der Dienststelle einer verfassungskonformen Auslegung zugänglich wäre, das Bestehen des geltend gemachten Initiativrechts mit Blick hierauf - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung, nach der ein Initiativrecht bei Fehlen eines Letztentscheidungsrechts mangels Normierung der verfassungsrechtlich gebotenen Einschränkung gänzlich entfiel - bejaht(BVerwG, Beschluss vom 24.4.2002, a.a.O., Rdnrn. 17 ff.) und zusammenfassend betont, das Mitbestimmungsrecht, auf das sich der Personalrat mit seinem Initiativantrag stütze, bestehe unabhängig von der etwaigen Notwendigkeit, der Dienstbehörde ein Letztentscheidungsrecht vorzubehalten, sei es in der Ausprägung als volle, sei es als eingeschränkte Mitbestimmung.

    Diese Frage werde erst erheblich, wenn darüber zu entscheiden sein sollte, ob ein Beschluss der Einigungsstelle verbindlich ist oder als Empfehlung gilt.(BVerwG, Beschluss vom 24.4.2002, a.a.O., Rdnr. 24).

    Dem Willen des Gesetzgebers wird es unter diesen Gegebenheiten eher gerecht, einem mit dem demokratische Prinzip kollidierenden Spruch der Einigungsstelle unter entsprechender Heranziehung des § 75 Abs. 4 Satz 1 SPersVG nur den Charakter einer Empfehlung beizumessen, als das Bestehen eines Initiativrechts des Personalrats von vornherein und allein deshalb zu verneinen, weil sich an seine Ausübung unter Umständen ein Einigungsstellenverfahren anschließen könnte.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.4.2002, a.a.O., Rdnrn. 20 ff., zur Auslegung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes).

  • BVerwG, 18.05.2004 - 6 P 13.03

    Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung; Dokumentation und

    Auf der Grundlage dieser Vorentscheidungen bleibt dem Landesgesetzgeber keine Entscheidungsalternative dazu, die Bezugnahme in § 69 Abs. 4 Satz 3 BaWüPersVG auf den Mitbestimmungstatbestand nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 BaWüPersVG zu erweitern (vgl. zum Hamburgischen Personalvertretungsrecht: Beschluss vom 24. April 2002 - BVerwG 6 P 3.01 - BVerwGE 116, 216, 222 ff.; Beschluss vom 24. April 2002 - BVerwG 6 P 4.01 - a.a.O. S. 23 f.; zum nordrhein-westfälischen Personalvertretungsrecht: Beschluss vom 18. Juni 2002 - BVerwG 6 P 12.01 - a.a.O. S. 31 f.).

    Diesen Vorwurf hat der Senat im Beschluss vom 24. April 2002 - BVerwG 6 P 3.01 - bereits antizipiert und ist ihm mit der Erwägung entgegengetreten, dass ein Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers nicht vorliegt, wenn die Art der Lückenfüllung im Landespersonalvertretungsgesetz bereits vorgezeichnet ist (a.a.O. S. 224).

  • BVerwG, 17.12.2003 - 6 P 7.03

    Nachwirkung einer gekündigten Dienstvereinbarung; Vereinbarkeit mit europäischem

    Im 3. Unterabschnitt geschaffene Beteiligungsrechte werden also nach Maßgabe der Bestimmungen des 2. Unterabschnitts wahrgenommen; diese "dienen" jenen (vgl. Beschluss vom 24. April 2002 - BVerwG 6 P 3.01 - BVerwGE 116, 216, 218).
  • BVerwG, 23.08.2007 - 6 P 7.06

    Dienstanweisung für Lehrerinnen und Lehrer; Einführung von Präsenztagen;

    Scheidet daher die Mitbestimmungspflichtigkeit der Regelung in Ziffer 2.3 Abs. 3 Satz 2 bis 4 der Dienstanweisung nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 HmbPersVG aus, so kann unentschieden bleiben, ob die arbeitszeitbezogene Mitbestimmung wegen des lehrer- bzw. schulspezifischen Charakters jener Regelung nach § 86 Abs. 2 HmbPersVG entfällt, wonach § 86 Abs. 1 Nr. 1 HmbPersVG nicht für die Aufteilung der Arbeitszeit und die Stundenverteilung für pädagogisches Personal gilt (vgl. dazu im Einzelnen Beschluss vom 24. April 2002 - BVerwG 6 P 3.01 - BVerwGE 116, 216 = Buchholz 251.4 § 81 HmbPersVG Nr. 2 S. 3 ff.).
  • BVerwG, 05.04.2011 - 6 P 1.10

    Mitbestimmung bei Festsetzung von Beginn und Ende der Dienstzeit; Konferenzen an

    Im entschiedenen Fall hat er eine Regelung, nach der teilzeitbeschäftigte Lehrer nur an einer bestimmten Zahl von Unterrichtstagen pro Woche eingesetzt werden dürfen, als nicht vom Ausschlusstatbestand erfasst angesehen (vgl. Beschluss vom 24. April 2002 - BVerwG 6 P 3.01 - BVerwGE 116, 216 = Buchholz 251.4 § 81 HmbPersVG Nr. 2 S. 3 ff.).

    Von diesem Auffangtatbestand waren sowohl die genannten Beispielsfälle als auch die entschiedene Fallgestaltung erfasst (vgl. Beschluss vom 24. April 2002 a.a.O. S. 219 bzw. S. 3).

    Von dieser Vorschrift nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck erfasst sind die Stundenpläne sowie die darauf bezogenen arbeitszeitlichen Zuordnungen der jeweils betroffenen Lehrkräfte (vgl. Beschluss vom 24. April 2002 a.a.O. S. 221 bzw. S. 4).

    Sie sind nicht mit Maßnahmen sonstiger Behörden vergleichbar, welche die Verfügbarkeit ihrer personellen Ressourcen betreffen (vgl. Beschlüsse vom 24. April 2002 a.a.O. S. 222 bzw. S. 5 und vom 23. August 2007 - BVerwG 6 P 7.06 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 13 Rn. 38).

  • BVerwG, 19.05.2003 - 6 P 16.02

    Schutzzweckgrenze; innerdienstliche Maßnahme; Dienstkraftfahrzeuge; Förderung des

    Hingegen kommt es nicht darauf an, ob die Verwaltungsanordnung ähnlich wie eine Einzelmaßnahme unmittelbar eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit regelt; eine dahingehende Abgrenzung der Beteiligungsrechte des Personalrats im Zusammenhang mit § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG trägt der dargestellten Gesetzessystematik und Entstehungsgeschichte nicht Rechnung (ebenso bereits zu § 84 HmbPersVG: Beschluss vom 24. April 2002 - BVerwG 6 P 3.01 - BVerwGE 116, 216, 218 f.).
  • BVerwG, 01.09.2004 - 6 P 3.04

    Beteiligung der Personalvertretung; Mitwirkung beim Erlass von

    (3) Schließlich kann § 90 Nr. 2 BlnPersVG überall dort zum Zuge kommen, wo Regelungen in Angelegenheiten getroffen werden sollen, die sich keinem der in §§ 85 bis 88 BlnPersVG normierten Mitbestimmungstatbeständen zuordnen lassen (vgl. Beschluss vom 24. April 2002 - BVerwG 6 P 3.01 - BVerwGE 116, 216, 219; Beschluss vom 19. Mai 2003, a.a.O., S. 7).

    cc) Das Auslegungsergebnis stimmt überein mit Senatsentscheidungen aus jüngerer Zeit zu § 84 HmbPersVG und § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG (Beschluss vom 24. April 2002, a.a.O., S. 218 f.; Beschluss vom 19. Mai 2003, a.a.O., S. 5 ff.).

  • BVerwG, 28.01.2004 - 6 PB 10.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Divergenz;

    Nach dem im zitierten Senatsbeschluss vom 19. Mai 2003 enthaltenen Rechtssatz schließt die Beschränkung der Beteiligung des Personalrats auf ein Mitwirkungsrecht bei der Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen für die innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG nicht aus, dass die Verwaltungsanordnung ganz oder teilweise der Mitbestimmung unterliegt (a.a.O., S. 317; ebenso bereits zum Hamburgischen Personalvertretungsrecht: Beschluss vom 24. April 2002 - BVerwG 6 P 3.01 - BVerwGE 116, 216, 218 f.).
  • BVerwG, 08.07.2003 - 6 P 5.03

    Dienstdauer; dienstliche Inanspruchnahme; Mitbestimmung des Personalrats;

    Bei Beschäftigten, deren Dienstleistung nur zum Teil in der Dienststelle erbracht wird, ist unter Dienstdauer die auf diesen Teil entfallende Arbeitszeit zu verstehen (vgl. Beschlüsse vom 10. Juli 1984 - BVerwG 6 P 9.83 - Buchholz 238.34 § 86 HmbPersVG Nr. 2 und vom 24. April 2002 - BVerwG 6 P 3.01 - BVerwGE 116, 216, 219).

    Vielmehr hätte der Beschluss der Einigungsstelle keine Verbindlichkeit, sondern lediglich empfehlenden Charakter (vgl. Beschluss vom 24. April 2002, a.a.O., S. 222 ff.).

  • BVerwG, 25.06.2019 - 5 P 3.18

    Anspruch auf Feststellung eines Mitwirkungsrechts bezüglich Änderungen des

  • BVerwG, 10.01.2006 - 6 P 10.04

    Arbeitszeit; Altersermäßigung; Pflichtstunden; Lehrer; Hebung der

  • BVerwG, 27.02.2020 - 5 P 1.19

    Anpassung der für Beamtinnen und Beamte der Deutschen Rentenversicherung Bund

  • BVerwG, 06.08.2015 - 5 PB 12.14

    Mitbestimmung bei mittelbarer Arbeitszeitregelung

  • BAG, 21.06.2006 - 2 AZR 300/05

    Entscheidung der Einigungsstelle nach PersVG ST

  • BVerwG, 04.06.2010 - 6 PB 4.10

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung; Letztentscheidungsrecht des Senats

  • OVG Bremen, 13.10.2009 - P A 63/07

    Initiativrecht des Personalrats bei Höhergruppierungen

  • BVerwG, 15.07.2019 - 5 P 1.18

    Wirkung des Einigungsstellenbeschlusses in Personalangelegenheiten von

  • BVerwG, 07.02.2012 - 6 P 26.10

    Personalvertretungsrecht; Mitwirkungsbedürftigkeit einer Verwaltungsvorschrift;

  • VG Braunschweig, 21.06.2010 - 9 A 3/10

    Arbeitnehmer; Eingruppierung; Höhergruppierung; Initiativrecht; Mitbestimmung;

  • BVerwG, 16.04.2008 - 6 P 8.07

    Mitwirkung des Personalrats beim Bundesnachrichtendienst; Dienstvorschrift zur

  • BVerwG, 28.03.2006 - 6 C 13.05

    Streitigkeit nach dem Postgesetz; Urteil des Verwaltungsgerichts; Ausschluss der

  • VG Saarlouis, 25.09.2009 - 9 K 432/09

    Einstellung eines Arbeitnehmers ungeachtet des entgegenstehenden Beschlusses der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2002 - 1 A 2836/00

    Ausschluss der Mitbestimmung; Anordnung des Selbstfahrens im Rahmen des

  • OVG Hamburg, 20.09.2002 - 1 Bf 159/01

    Pflichtstunden der Lehrer; Teilzeitbescheid nach Sabbatjahrmodell für Lehrer;

  • OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 266/02

    Antrag des Personalrats auf Durchführung einer Maßnahme der Dienststelle;

  • OVG Bremen, 30.06.2021 - 6 LP 48/20

    Personalvertretungsrecht der Länder; Initiativrechts des Personalrats bei

  • BAG, 21.06.2006 - 2 AZR 302/05

    Ordnungsgemäße Beteiligung des Personalrats bei einer ordentlichen

  • BVerwG, 09.07.2003 - 6 PB 4.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BAG, 21.06.2006 - 2 AZR 301/05

    Prüfung einer Kündigung hinsichtlich fehlerhafter Personalratsbeteiligung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2003 - 1 A 5764/00

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach § 72 Abs. 4 S. 1 Nr. 9

  • OVG Hamburg, 29.11.2002 - 8 Bs 328/02
  • OVG Hamburg, 29.11.2002 - 8 Bs 328

    Anträge des Personalrates auf Durchführung einer Maßnahme der Dienststelle;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2006 - 1 A 1492/05

    Anweisung eines Dienststellenleiters an Schulhausmeister zur Überprüfung

  • VG Frankfurt/Main, 06.09.2004 - 22 K 2932/04

    Mitbestimmungsrecht bei Überstunden- bzw. Mehrarbeitsanordnung;

  • VG Frankfurt/Main, 25.04.2005 - 9 E 5909/04

    BEIHILFE; BESOLDUNG; GESETZESVORBEHALT; HEILFÜRSORGE; ICSI; Kinderlosigkeit;

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