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   BVerwG, 22.07.2003 - 6 P 3.03   

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BVerwG, 22.07.2003 - 6 P 3.03 (https://dejure.org/2003,2192)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.2003 - 6 P 3.03 (https://dejure.org/2003,2192)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 2003 - 6 P 3.03 (https://dejure.org/2003,2192)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    NWPersVG § 72; Landesgleichstellungsgesetz LGG §§ 15 ff.
    Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten; Mitbestimmung des Personalrats bei Umsetzungen.

  • Bundesverwaltungsgericht

    NWPersVG § 72
    Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten; Mitbestimmung des Personalrats bei Umsetzungen

  • Wolters Kluwer

    Bestellung als Gleichstellungsbeauftrage; Schutzzweck des Mitbestimmungsrechtes des Personalrates; Begriff der Umsetzung; Prägung eines Arbeitsplatzes durch Weisungsfreiheit; Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes; Verwaltungsmodell in Nordrhein-Westfalen; Zwingendes ...

  • Judicialis

    NWPersVG § 72; ; LGG §§ 15 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten; Mitbestimmung des Personalrats bei Umsetzungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 50 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 27.92

    Personalvertretung - Sicherheitsbeauftragte - Bestellung von

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2003 - 6 P 3.03
    Dementsprechend hat er bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten nach § 719 RVO (jetzt § 22 SGB VII) den Gesundheitsschutz und Unfallverhütung betreffenden Mitbestimmungstatbestand ungeachtet dessen angenommen, dass die speziellen, auf die Bestellung von Vertrauens- und Betriebsärzten bezogenen Mitbestimmungstatbestände nicht eingreifen konnten (vgl. Beschluss vom 18. Mai 1994 - BVerwG 6 P 27.92 - Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 16).

    Für die Abgrenzung der Mitbestimmungstatbestände hat die Unterteilung daher keine ausschlaggebende Bedeutung (vgl. Beschluss vom 18. Mai 1994 a.a.O. S. 7).

  • BVerwG, 18.06.2002 - 6 P 12.01

    Einstellung von Pflegekräften an einem Universitätsklinikum; Gestellungsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2003 - 6 P 3.03
    Sollte auch dieses nicht zu einer Einigung führen, entscheidet die Einigungsstelle durch Beschluss, der gemäß § 67 Abs. 6 Satz 2, § 66 Abs. 7 Satz 4, § 68 NWPersVG in direkter oder entsprechender Anwendung (vgl. Beschluss vom 18. Juni 2002 - BVerwG 6 P 12.01 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 28 S. 31 ff.) eine Empfehlung an die endgültig entscheidende Stelle enthält.
  • BVerwG, 28.05.2002 - 6 P 9.01

    Mitbestimmung des Lehrerpersonalrats bei der Abordnung von Lehrern an die

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2003 - 6 P 3.03
    Häufig sind solche Maßnahmen geeignet, dem beruflichen Fortkommen des betreffenden Beschäftigten zu dienen, womit die Frage aufgeworfen ist, ob die schützenswerten Belange etwaiger Mitbewerber hinreichend Beachtung gefunden haben (vgl. zu Versetzungen und Abordnungen: Beschluss vom 28. Mai 2002 - BVerwG 6 P 9.01 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 27 S. 21).
  • BAG, 22.03.1994 - 1 ABR 51/93

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei Versetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2003 - 6 P 3.03
    Die "Trennungstheorie" hat das Bundesarbeitsgericht bereits bei der Mitbestimmung des Betriebsrats im Zusammenhang mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten verworfen (vgl. Beschluss vom 22. März 1994 - 1 ABR 51/93 - BAGE 76, 184, 191 ff.).
  • BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 53/01

    Umfang der Freistellung einer Frauenvertreterin

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2003 - 6 P 3.03
    Denn insofern ist die Gleichstellungsbeauftragte durch die Regelungen in § 16 Abs. 2 Sätze 2 und 3 LGG hinreichend geschützt, deren Beachtung durch die Dienststelle sie im Streitfall gerichtlich durchsetzen kann (vgl. zur Freistellung der Frauenbeauftragten in Baden-Württemberg: BAG, Beschluss vom 21. November 2002 - 6 AZR 53/01 -).
  • BVerwG, 18.12.1996 - 6 P 8.95

    Personalvertretungsrecht - Begriff der mitbestimmungspflichtigen

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2003 - 6 P 3.03
    In diesem Fall ist eine mitbestimmungspflichtige Umsetzung angenommen worden, wenn der entzogene Aufgabenteil prägend für den Dienstposten gewesen ist und der Dienstposten durch den neuen Aufgabenbereich eine neue, andere Prägung erhält (vgl. Beschluss vom 18. Dezember 1996 - BVerwG 6 P 8.95 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 24 S. 3).
  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 700/99

    Zulage nach Bestellung zur Frauenbeauftragten im Land Hessen

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2003 - 6 P 3.03
    Daraus, dass die Gleichstellungsbeauftragte ihre Aufgaben als Angehörige der Verwaltung der Dienststelle wahrnimmt (§ 16 Abs. 1 Satz 1 LGG) und nach Maßgabe von § 16 Abs. 2 Sätze 2 und 3 LGG von ihren sonstigen dienstlichen Aufgaben zu entlasten ist, mag herzuleiten sein, dass ihre Bestellung nicht mit der Umgestaltung ihres Beschäftigungsverhältnisses einhergeht, sondern dass sie lediglich unter Fortzahlung der Bezüge die nach ihrem Arbeits- oder Beamtenverhältnis vorgesehene Tätigkeit nicht wahrzunehmen braucht, soweit das für die Aufgabenerfüllung als Gleichstellungsbeauftragte erforderlich ist (so zur Bestellung der Frauenbeauftragten in Hessen: BAG, Beschluss vom 21. Februar 2001 - 4 AZR 700/99 - BAGE 97, 135, 139 f.).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 6 P 19.93

    Anforderungen an eine Zustellung mit Empfangsbekenntnis an den Personalrat -

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2003 - 6 P 3.03
    Die Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz wurde ebenfalls bejaht bei der Bestellung von freiberuflichen Betriebsärzten, auf welche die speziellen Mitbestimmungstatbestände nach § 75 Abs. 3 Nr. 10 und § 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BPersVG (Bestellung von Betriebsärzten "als Angestellte" bzw. "als Beamte") nicht anwendbar waren (vgl. Beschluss vom 25. Januar 1995 - BVerwG 6 P 19.93 - BVerwGE 97, 316, 320 ff.).
  • BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 23.10

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Zuweisung eines neuen

    Es reicht aber auch aus, dass der neue Arbeitsplatz durch wesentliche Änderungen im Aufgabenbereich eine neue, andere Prägung aufweist (vgl. Beschlüsse vom 18. Dezember 1996 - BVerwG 6 P 8.95 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 24 S. 3, vom 22. Juli 2003 - BVerwG 6 P 3.03 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 30 S. 44 und vom 30. März 2009 - BVerwG 6 PB 29.08 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 107 Rn. 28; Altvater, a.a.O. § 75 Rn. 63; Rehak, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 75 Rn. 57 und 57a; Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 11. Aufl. 2008, § 75 Rn. 22; Cecior/Vallendar/Lechtermann/Klein, Das Personalvertretungsrecht in Nordrhein-Westfalen, § 72 Rn. 194 und 199).
  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 29.08

    Generelle Weisungen der übergeordneten Dienststelle in Personalangelegenheiten;

    Eine Umsetzung liegt vor, wenn dem Beschäftigten ein neuer Dienstposten übertragen wird oder wenn der Dienstposten durch wesentliche Änderungen im Aufgabenbereich eine neue, andere Prägung erhält (vgl. Beschluss vom 22. Juli 2003 - BVerwG 6 P 3.03 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 30 S. 44).
  • OVG Hamburg, 26.04.2019 - 14 Bs 86/19

    Mitbestimmungspflicht bei der Bestellung einer stellvertretenden

    Die Bestellung einer stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten dürfte aufgrund der Relevanz dieser Position für die Beschäftigten der Dienststelle und wegen der damit verbundenen Mehrbelastung für die betroffene Beschäftigte selbst unter diesen weiten und umfassenden Mitbestimmungstatbestand fallen, ohne dass es vorliegend darauf ankommen dürfte, ob es sich bei dieser Maßnahme um eine Umsetzung im dienstrechtlichen Sinne handelt (eingehend zu der Frage, ob es sich bei der Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten nach dem nordrhein-westfälischen Landesgleichstellungsgesetz [LGG] um eine Umsetzung handelt: BVerwG, Beschl. v. 22.7.2003, 6 P 3.03, PersR 2003, 495, juris Rn. 7 ff.).

    Es erscheint aber zweifelhaft, ob es sich vorliegend um eine auf dem Prinzip der Bestenauslese beruhende und deshalb dem Zugriff des Personalrats grundsätzlich entzogene Personalentscheidung in dem vorstehend genannten Sinne handelt (ausdrücklich offen gelassen für die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten nach dem nordrhein-westfälischen Landesgleichstellungsgesetz [LGG]: BVerwG, Beschl. v. 22.7.2003, 6 P 3.03, PersR 2003, 495, juris Rn. 22).

    Es dürfte vielmehr auf solche Fähigkeiten abzustellen sein, die für die Wahrnehmung der speziellen Funktion einer (stellvertretenden) Gleichstellungsbeauftragten besonders wichtig sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.7.2003, 6 P 3.03, PersR 2003, 495, juris Rn. 22), und zwar unabhängig davon, ob diese gesetzlich konkret ausgestaltet sind.

    Dafür Sorge zu tragen, dass die Funktion einer (stellvertretenden) Gleichstellungsbeauftragten von einer Beschäftigten wahrgenommen wird, die sich für die Belange der Gleichstellung voraussichtlich einsetzen wird, lässt sich dieser Zielbestimmung durchaus zuordnen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.7.2003, 6 P 3.03, PersR 2003, 495, juris Rn. 25).

  • VG Hamburg, 11.02.2020 - 25 FL 23/19

    Personalvertretungsrecht; Bestimmung eines hamburgischen Gerichts als örtlich

    Es erscheint aber zweifelhaft, ob es sich vorliegend um eine auf dem Prinzip der Bestenauslese beruhende und deshalb dem Zugriff des Personalrats grundsätzlich entzogene Personalentscheidung in dem vorstehend genannten Sinne handelt (ausdrücklich offen gelassen für die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten nach dem nordrhein-westfälischen Landesgleichstellungsgesetz [LGG]: BVerwG, Beschl. v. 22.7.2003, 6 P 3.03, PersR 2003, 495, juris Rn. 22).

    Es dürfte vielmehr auf solche Fähigkeiten abzustellen sein, die für die Wahrnehmung der speziellen Funktion einer (stellvertretenden) Gleichstellungsbeauftragten besonders wichtig sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.7.2003, 6 P 3.03, PersR 2003, 495, juris Rn. 22), und zwar unabhängig davon, ob diese gesetzlich konkret ausgestaltet sind.

    Dafür Sorge zu tragen, dass die Funktion einer (stellvertretenden) Gleichstellungsbeauftragten von einer Beschäftigten wahrgenommen wird, die sich für die Belange der Gleichstellung voraussichtlich einsetzen wird, lässt sich dieser Zielbestimmung durchaus zuordnen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.7.2003, 6 P 3.03, PersR 2003, 495, juris Rn. 25).

  • BVerwG, 16.09.2019 - 5 P 5.18

    Abweichung vom dienstrechtlichen Fachsprachgebrauch; Befristung;

    Infolgedessen liegt nach der ständigen personalvertretungsrechtlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Umsetzung im Sinne des § 76 Abs. 1 Nr. 4 Alt. 2 BPersVG vor, wenn dem Beamten innerhalb der Dienststelle ein neuer Dienstposten (konkret-funktionelles Amt) übertragen wird oder wenn der Dienstposten durch wesentliche Änderungen im Aufgabenbereich eine neue, andere Prägung erhält (vgl. etwa Beschlüsse vom 22. Juli 2003 - 6 P 3.03 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 30 S. 44, vom 30. März 2009 - 6 PB 29.08 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 107 Rn. 28 und vom 16. April 2012 - 6 P 1.11 - BVerwGE 143, 6 Rn. 47, jeweils m.w.N.).

    Die Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen wie Versetzung, Abordnung und Umsetzung dient nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowohl dem Schutz der Interessen des von der Maßnahme unmittelbar in seinem privaten und dienstlichen Bereich betroffenen Beschäftigten als auch dem Schutz der Interessen der in der abgebenden und der aufnehmenden Dienststelle Beschäftigten (vgl. etwa Beschlüsse vom 27. September 1993 - 6 P 4.93 - BVerwGE 94, 178 , vom 16. Juni 2000 - 6 P 6.99 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 26 S. 14, vom 28. Mai 2002 - 6 P 9.01 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 27 S. 21, vom 22. Juli 2003 - 6 P 3.03 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 30 S. 48 und vom 15. November 2006 - 6 P 1.06 - BVerwGE 127, 142 Rn. 29).

  • BVerwG, 16.04.2012 - 6 P 1.11

    Dienststelle Flugsicherung beim Luftfahrt-Bundesamt; DFS Deutsche Flugsicherung

    Eine Umsetzung liegt vor, wenn dem Beamten ein neuer Dienstposten übertragen wird oder wenn der Dienstposten durch wesentliche Änderungen im Aufgabenbereich eine neue andere Prägung erhält (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 2003 - BVerwG 6 P 3.03 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 30 S. 44 und vom 30. März 2009 a.a.O. Rn. 28).
  • BVerwG, 16.05.2012 - 6 PB 4.12

    Mitbestimmung bei Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit; Übertragung

    S. 348, nach § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Alt. 2 NWPersVG unter dem Gesichtspunkt der Umsetzung - wieder - mitbestimmungspflichtig sind (vgl. zum personalvertretungsrechtlichen Umsetzungsbegriff: Beschlüsse vom 22. Juli 2003 - BVerwG 6 P 3.03 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 30 S. 44 und vom 8. November 2011 - BVerwG 6 P 23.10 - juris Rn. 21).

    Bei Umsetzungen, die mit einer Bewerberauswahl verbunden sind, hat der Personalrat zu prüfen, ob die schützenswerten Belange der Mitbewerber hinreichend Beachtung gefunden haben (vgl. Beschluss vom 22. Juli 2003 a.a.O. S. 48).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - 1 A 2358/05

    Zustimmungsbedürftige Umsetzung eines Personalratsmitglieds; Entzug von

    BVerwG, Beschlüsse vom 22.7.2003 - 6 P 3.03 -, PersV 2004, 59, und vom 18.12.1996 - 6 P 8.95 -, Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 24, jeweils m.w.N.
  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 31.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

    Eine Umsetzung liegt vor, wenn dem Beschäftigten ein neuer Dienstposten übertragen wird oder wenn der Dienstposten durch wesentliche Änderungen im Aufgabenbereich eine neue, andere Prägung erhält (vgl. Beschluss vom 22. Juli 2003 - BVerwG 6 P 3.03 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 30 S. 44).
  • BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 18.10

    Unrichtige Rechtsmittelbelehrung; Beschlusszustellung nach Ablauf von fünf

    Auch wenn die Veränderungen nicht unmittelbar mit einer Beförderung oder Höhergruppierung verbunden ist, so können sich aus der Umsetzung gleichwohl Chancen für ein späteres berufliches Fortkommen entwickeln (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 2003 - BVerwG 6 P 3.03 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 30 S. 44 und vom 15. November 2006 - BVerwG 6 P 1.06 - BVerwGE 127, 142 = Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 40 Rn. 29).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2018 - 18 LP 5/15

    Arbeitsplatzumgestaltung; Assistentin der Geschäftsführung; Aufgaben;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 60 PV 15.09

    Hochschulrecht, Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung des Personalrats nach dem

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 33.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 30.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 32.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 34.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

  • BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 24.10

    Mitbestimmungsrecht für die Eingruppierung eines Arbeitnehmers aus Anlass einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 61 PV 2.14

    Mitbestimmungserfordernis nach § 47 Abs. 2 und 4 PersVG (juris: PersVG BB) bei

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2005 - L 6 P 60/03

    Pflegeversicherung

  • BVerwG, 16.03.2004 - 6 PB 12.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 16.03.2004 - 6 PB 11.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.2017

    Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung bei Eingruppierung anlässlich der

  • VGH Bayern, 27.08.2012 - 14 ZB 11.3041

    Bemessung des Grundgehalts nach Ernennung zur Richterin am Bundespatentgericht

  • BVerwG, 16.03.2004 - 6 PB 14.03
  • BVerwG, 16.03.2004 - 6 PB 13.03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2011 - 6 B 260/11

    Antrag eines Gruppenleiters auf einstweilige Anordnung der Freihaltung einer

  • VG Berlin, 01.09.2009 - 62 K 3.09

    Beteiligung des Personalrates bei der Eingliederung einer Frauenbeauftragen

  • VG Köln, 09.10.2009 - 33 K 3225/09

    Erforderlichkeit der Mitbestimmung des Personalrats im Hinblick auf die

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