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   BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 3.08   

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BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 3.08 (https://dejure.org/2008,4376)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.2008 - 6 P 3.08 (https://dejure.org/2008,4376)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 2008 - 6 P 3.08 (https://dejure.org/2008,4376)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Unterliegen der bei Einstellungen vorzunehmenden Stufenzuordnung innerhalb der Entgeltgruppen gemäß des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) der Mitbestimuung des Personalrats; Einreihung des Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema; Geltung ...

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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 3.08
    Darunter ist die Einreihung des Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema zu verstehen (vgl. Beschlüsse vom 21. März 2005 BVerwG 6 PB 8.04 Buchholz 251.51 § 68 MVPersVG Nr. 1 S. 2 sowie vom 22. Oktober 2007 BVerwG 6 P 1.07 PersR 2008, 23 unter Bezugnahme auf BAG, Beschluss vom 6. August 2002 1 ABR 49/01 BAGE 102, 135 ).

    Danach umfasst diese im Sinne einer Einheitlichkeit und Vollständigkeit des Eingruppierungsvorgangs sämtliche Parameter, die für die Bemessung des Tarifgehalts maßgebend sind, also z.B. die Einreihung in die Vergütungsgruppe und in die Fallgruppe sowie die Festsetzung der Lebensaltersstufen (vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 2000 1 ABR 36/99 AP Nr. 23 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 532 R, 533, vom 6. August 2002 1 ABR 49/01 BAGE 102, 135 sowie vom 19. August 2004 8 ABR 40/03 juris Rn. 30, 41 f., 55 und 8 ABR 52/03 juris Rn. 12, 24, 37).

  • BAG, 19.08.2004 - 8 ABR 52/03

    Tarifumstellung - Auslegung einer Überleitungsbestimmung bei In-Kraft-Treten

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 3.08
    23 Im Einklang damit wird in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wiederholt darauf hingewiesen, dass die in einer Vergütungsordnung festgelegte Lohn- oder Gehaltsgruppe meist durch bestimmte Tätigkeitsmerkmale, bisweilen aber auch durch Merkmale wie Lebensalter oder die Zeit der Berufstätigkeit beschrieben ist (vgl. Beschlüsse vom 23. September 2003 1 ABR 35/02 BAGE 107, 338 , vom 19. August 2004 8 ABR 40/03 juris Rn. 30 und 8 ABR 52/03 juris Rn. 12 sowie vom 26. Oktober 2004 1 ABR 37/03 BAGE 112, 238 ).

    Danach umfasst diese im Sinne einer Einheitlichkeit und Vollständigkeit des Eingruppierungsvorgangs sämtliche Parameter, die für die Bemessung des Tarifgehalts maßgebend sind, also z.B. die Einreihung in die Vergütungsgruppe und in die Fallgruppe sowie die Festsetzung der Lebensaltersstufen (vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 2000 1 ABR 36/99 AP Nr. 23 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 532 R, 533, vom 6. August 2002 1 ABR 49/01 BAGE 102, 135 sowie vom 19. August 2004 8 ABR 40/03 juris Rn. 30, 41 f., 55 und 8 ABR 52/03 juris Rn. 12, 24, 37).

  • BAG, 19.08.2004 - 8 ABR 40/03

    Tarifumstellung - Auslegung einer Überleitungsbestimmung bei In-Kraft-Treten

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 3.08
    23 Im Einklang damit wird in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wiederholt darauf hingewiesen, dass die in einer Vergütungsordnung festgelegte Lohn- oder Gehaltsgruppe meist durch bestimmte Tätigkeitsmerkmale, bisweilen aber auch durch Merkmale wie Lebensalter oder die Zeit der Berufstätigkeit beschrieben ist (vgl. Beschlüsse vom 23. September 2003 1 ABR 35/02 BAGE 107, 338 , vom 19. August 2004 8 ABR 40/03 juris Rn. 30 und 8 ABR 52/03 juris Rn. 12 sowie vom 26. Oktober 2004 1 ABR 37/03 BAGE 112, 238 ).

    Danach umfasst diese im Sinne einer Einheitlichkeit und Vollständigkeit des Eingruppierungsvorgangs sämtliche Parameter, die für die Bemessung des Tarifgehalts maßgebend sind, also z.B. die Einreihung in die Vergütungsgruppe und in die Fallgruppe sowie die Festsetzung der Lebensaltersstufen (vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 2000 1 ABR 36/99 AP Nr. 23 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 532 R, 533, vom 6. August 2002 1 ABR 49/01 BAGE 102, 135 sowie vom 19. August 2004 8 ABR 40/03 juris Rn. 30, 41 f., 55 und 8 ABR 52/03 juris Rn. 12, 24, 37).

  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verhältnis zur Mitbestimmung bei Einstellungen,

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 3.08
    Im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer soll verhindert werden, dass durch eine unsachliche Beurteilung im Rahmen bestehender Auslegungsspielräume einzelne Arbeitnehmer bevorzugt, andere dagegen benachteiligt werden (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1999 BVerwG 6 P 3.98 BVerwGE 110, 151 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 100 S. 14 f. m.w.N.).

    40 5. Soweit sich aus dem Senatsbeschluss vom 8. Dezember 1999 (a.a.O. S. 156 bzw. S. 12) ergibt, dass die Einreihung in ein Vergütungssystem nicht mitbestimmungspflichtig ist, wenn für sie persönliche Merkmale maßgebend sind, ist daran aus den genannten Gründen nicht festzuhalten.

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 3.08
    23 Im Einklang damit wird in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wiederholt darauf hingewiesen, dass die in einer Vergütungsordnung festgelegte Lohn- oder Gehaltsgruppe meist durch bestimmte Tätigkeitsmerkmale, bisweilen aber auch durch Merkmale wie Lebensalter oder die Zeit der Berufstätigkeit beschrieben ist (vgl. Beschlüsse vom 23. September 2003 1 ABR 35/02 BAGE 107, 338 , vom 19. August 2004 8 ABR 40/03 juris Rn. 30 und 8 ABR 52/03 juris Rn. 12 sowie vom 26. Oktober 2004 1 ABR 37/03 BAGE 112, 238 ).

    Hier bietet die Mitbeurteilung des Personalrats eine größere Gewähr für die Richtigkeit der Eingruppierung (vgl. BAG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 a.a.O. S. 248).

  • BVerwG, 02.06.1995 - 6 B 5.95

    Voraussetzungen für die Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 3.08
    Damit hat der Landesgesetzgeber in mitbestimmungsfreundlicher Weise die Konsequenzen gezogen aus einer höchstrichterlichen Rechtsprechung, welche für eine dahingehende Beteiligung des Personalrats nach dem herkömmlichen Bestand der personellen Mitbestimmung keinen Raum gesehen hatte (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 1962 BVerwG 7 P 5.62 BVerwGE 15, 215 , vom 30. Januar 1979 BVerwG 6 P 66.78 BVerwGE 57, 260, vom 26. Juli 1979 BVerwG 6 P 44.78 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 11 sowie vom 18. Dezember 1979 BVerwG 6 P 15.79 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 14); den mit einem automatischen Zeitaufstieg verbundenen Fallgruppenwechsel hat der Senat erst mit Beschluss vom 8. Oktober 1997 BVerwG 6 B 5.95 (BVerwGE 105, 241) der Mitbestimmung bei Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit zugeführt.
  • BVerwG, 14.12.1962 - VII P 5.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 3.08
    Damit hat der Landesgesetzgeber in mitbestimmungsfreundlicher Weise die Konsequenzen gezogen aus einer höchstrichterlichen Rechtsprechung, welche für eine dahingehende Beteiligung des Personalrats nach dem herkömmlichen Bestand der personellen Mitbestimmung keinen Raum gesehen hatte (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 1962 BVerwG 7 P 5.62 BVerwGE 15, 215 , vom 30. Januar 1979 BVerwG 6 P 66.78 BVerwGE 57, 260, vom 26. Juli 1979 BVerwG 6 P 44.78 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 11 sowie vom 18. Dezember 1979 BVerwG 6 P 15.79 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 14); den mit einem automatischen Zeitaufstieg verbundenen Fallgruppenwechsel hat der Senat erst mit Beschluss vom 8. Oktober 1997 BVerwG 6 B 5.95 (BVerwGE 105, 241) der Mitbestimmung bei Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit zugeführt.
  • BVerwG, 18.05.2004 - 6 P 13.03

    Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung; Dokumentation und

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 3.08
    Wenn jedoch aufgrund einer tariflichen Regelung die Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen dem Dienststellenleiter überlassen ist, unterliegt dessen Entscheidung auch bei rein normvollziehenden Maßnahmen ohne Ermessensspielraum der Richtigkeitskontrolle des Personalrats im Wege der Mitbestimmung (vgl. Beschluss vom 18. Mai 2004 BVerwG 6 P 13.03 BVerwGE 121, 38 = Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 17 S. 2 f. m.w.N.).
  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 42/84

    Betriebsrat - Beschlußverfahren - Rechtsbeschwerde - Gehaltsgruppe

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 3.08
    Danach umfasst diese im Sinne einer Einheitlichkeit und Vollständigkeit des Eingruppierungsvorgangs sämtliche Parameter, die für die Bemessung des Tarifgehalts maßgebend sind, also z.B. die Einreihung in die Vergütungsgruppe und in die Fallgruppe sowie die Festsetzung der Lebensaltersstufen (vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 2000 1 ABR 36/99 AP Nr. 23 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 532 R, 533, vom 6. August 2002 1 ABR 49/01 BAGE 102, 135 sowie vom 19. August 2004 8 ABR 40/03 juris Rn. 30, 41 f., 55 und 8 ABR 52/03 juris Rn. 12, 24, 37).
  • BVerwG, 26.07.1979 - 6 P 44.78
    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 3.08
    Damit hat der Landesgesetzgeber in mitbestimmungsfreundlicher Weise die Konsequenzen gezogen aus einer höchstrichterlichen Rechtsprechung, welche für eine dahingehende Beteiligung des Personalrats nach dem herkömmlichen Bestand der personellen Mitbestimmung keinen Raum gesehen hatte (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 1962 BVerwG 7 P 5.62 BVerwGE 15, 215 , vom 30. Januar 1979 BVerwG 6 P 66.78 BVerwGE 57, 260, vom 26. Juli 1979 BVerwG 6 P 44.78 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 11 sowie vom 18. Dezember 1979 BVerwG 6 P 15.79 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 14); den mit einem automatischen Zeitaufstieg verbundenen Fallgruppenwechsel hat der Senat erst mit Beschluss vom 8. Oktober 1997 BVerwG 6 B 5.95 (BVerwGE 105, 241) der Mitbestimmung bei Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit zugeführt.
  • BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 5.95

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei Fallgruppenwechsel innerhalb

  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 36/99

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der

  • BVerwG, 30.01.1979 - 6 P 66.78

    Mitbestimmungsrecht bei der Zuordnung zu einer anderen Fallgruppe derselben

  • BVerwG, 18.12.1979 - 6 P 15.79

    Mitbestimmung des Personalrats - Wegfall eines Bewährungsaufstiegs - Vorliegen

  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 555/05

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

  • BVerwG, 21.03.2005 - 6 PB 8.04

    Mitbestimmung bei Lohngestaltung und Auswahlrichtlinien; Projekt zur

  • BAG, 31.10.1995 - 1 ABR 5/95

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung von "AT-Angestellten"?

  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 29/91

    Mitbestimmung des Personalrats bei Umsetzungen

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 179/95

    Ballungsraumzulage - Anrechnung einer Tariflohnerhöhung

  • BVerwG, 12.09.2005 - 6 P 1.05

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit;

  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95

    Gewährung von Zulage als mitbestimmungspflichtige Eingruppierung

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 774/95

    Ballungsraumzulage - Widerruf

  • BVerwG, 09.01.2007 - 6 P 6.06

    Mitwirkung des Personalrats bei Stellenausschreibungen; künstlerisches Personal

  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 11/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung - Bestimmung der Fallgruppe

  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 551/03

    Eingruppierung einer Lehrerin in NRW

  • BAG, 26.05.1994 - 6 AZR 955/93

    Rückwirkende Vorweggewährung von Lebensaltersstufen

  • BAG, 23.09.2003 - 1 ABR 35/02

    Eingruppierung in Vergütungsordnung

  • BVerwG, 22.10.2007 - 6 P 1.07

    Mitbestimmung des Personalrats; Einstellung und Eingruppierung; Einleitung des

  • BVerwG, 13.10.2009 - 6 P 15.08

    Mitbestimmung bei Ein-, Höher- und Rückgruppierung; Stufenzuordnung nach §§ 16,

    Der Senat hat bereits entschieden, dass sich die Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung auf die Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 1 bis 3 TV-L erstreckt (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 11.07 - BVerwGE 131, 383 = Buchholz 251.6 § 65 NdsPersVG Nr. 1 und Urteil vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 3.08 - [...]).

    a) In der zitierten Senatsrechtsprechung noch offengeblieben ist, ob dem Arbeitgeber bei der Einstufung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 und 3 TV-L ein gerichtlich nicht überprüfbarer Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 31; für die Bejahung eines derartigen Beurteilungsspielraums offenbar: Fieberg, in: GKÖD, Bd. IV E § 16 TVöD/TV-L Rn. 24).

    Vielmehr kommt ihr nunmehr eine wesentliche, eigenständige Bedeutung für die Bemessung der Grundvergütung zu (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 20; ebenso für das neue Tarifrecht bei der Bundesagentur für Arbeit: Beschluss vom 27. Mai 2009 - BVerwG 6 P 9.08 - [...] Rn. 21).

    Abgesehen davon enthielt sie kein prägendes Prinzip für das frühere Tarifrecht des öffentlichen Dienstes, welches durch den BAT und die ihm nachgebildeten Tarifverträge dominiert wurde (vgl. zur Vorweggewährung von Lebensaltersstufen nach § 27 Abschn. C BAT bereits: Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 19 und 21).

    cc) Dass der Landesgesetzgeber das Inkrafttreten des neuen Tarifrechts nicht zum Anlass genommen hat, die Mitbestimmungstatbestände inhaltlich zu ändern, sondern sich im Wesentlichen darauf beschränkt hat, Arbeiter und Angestellte zur Gruppe der Arbeitnehmer zusammenzufassen, verbietet es nicht, die Auslegung der einschlägigen Mitbestimmungstatbestände weiterzuentwickeln (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 38 ff. und Urteil vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 37 ff.).

    a) Beabsichtigt der Dienststellenleiter, auf der Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L Grundsätze zur Stufenzuordnung zu erlassen, so muss er den Personalrat im Wege der Mitbestimmung bei der Lohngestaltung gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BaWüPersVG beteiligen (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 32).

    Diese bilden zusammen mit der Ermächtigung in § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L und der tariflichen Entgeltordnung die Rechtsgrundlagen, für deren richtige Anwendung der Personalrat bei Neueinstellungen im Wege der Mitbeurteilung zu sorgen hat (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 32; Kaiser, a.a.O. S. 67).

    Soweit der Senat die Mitbestimmung bei der Eingruppierung in den Fällen des § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L auch unabhängig vom Zustandekommen von Grundsätzen zur Anrechnung förderlicher Berufstätigkeit in der Dienststelle bejaht hat (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 33), hält er daran aus den genannten Gründen nicht mehr fest.

    Hier reicht für eine gelegentlich erforderliche Fehlerkorrektur die allgemeine Überwachungsaufgabe nach § 68 Abs. 1 Nr. 2 BaWüPersVG aus (vgl. für die Zuordnung zu den Lebensaltersstufen nach § 27 BAT: Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 19).

    Doch ist es ein Gebot der Vollständigkeit, die mit der Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit verbundene Festlegung der neuen Gehaltsstruktur mit allen maßgeblichen Parametern zu erfassen (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 42 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).

  • BVerwG, 07.03.2011 - 6 P 15.10

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Stufenzuordnung nach § 16 TVöD-Bund

    Die Beschwerde des Beteiligten hat der Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen auf das Senatsurteil vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 3.08 - Bezug genommen.

    aa) Allerdings enthält das Bundespersonalvertretungsgesetz im entgeltrelevanten Bereich weniger Beteiligungstatbestände als die Landespersonalvertretungsgesetze, anhand derer der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung die Mitbestimmung bei der Stufenzuordnung zu beurteilen hatte (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 35 ff., Urteil vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 3.08 - juris Rn. 35 f. sowie Beschluss vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 32 f.).

  • BAG, 06.04.2011 - 7 ABR 136/09

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierungen

    Der tarifrechtliche und der mitbestimmungsrechtliche Ein- und Umgruppierungsbegriff sind aber nicht zwingend deckungsgleich (vgl. [zur Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierungen nach § 16 Abs. 2 TV-L entsprechend der personalvertretungsrechtlichen Regelungen in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz] BVerwG 27. August 2008 - 6 P 11.07 und 6 P 3.08 - jeweils Rn. 20, BVerwGE 131, 383 und EzTöD 200 TV-L § 16 Stufenzuordnung Nr. 4) .
  • VGH Hessen, 02.09.2010 - 21 A 21/10

    Mitbestimmung bei der Einstufung neuer Beschäftigter

    Er verteidigt den angegriffenen Beschluss und vertritt die Ansicht, der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. August 2008 - 6 P 3.08 - sei uneingeschränkt zuzustimmen.

    19 Die vom Beteiligten zu wenig beachteten systematischen und historischen Zusammenhänge der Verwendung des Terminus' "Eingruppierung" in § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil vom 27. August 2008 - 6 P 3/08 - (PersR 2008, 500 = juris Rdnrn. 17 ff.) wie folgt dargestellt:.

    Soweit der Beteiligte im beschwerdebegründenden Schriftsatz vom 26. Januar 2010 auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 1999 - 6 P 3.98 - (PersR 2000, 106 = juris) Bezug genommen hat, ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem bereits zitierten Urteil vom 27. August 2008 (a.a.O., juris Rdnr. 40) seine in jenem Beschluss vertretene Auffassung, die Einreihung in ein Vergütungssystem sei nicht mitbestimmungspflichtig, wenn für sie persönliche Merkmale maßgebend seien, ausdrücklich aufgegeben hat.

  • BAG, 15.05.2019 - 7 ABR 46/17

    Streitkräfte - Mitwirkungsrecht - Eingruppierung

    Es kann offenbleiben, ob an dieser Entscheidung festzuhalten ist, soweit ihr die Aussage entnommen werden kann, die Mitbestimmung des Personalrats bei einer Höhergruppierung betreffe nur die Einstufung nach tariflichen und nicht nach sonstigen Vergütungsregelungen (vgl. dazu, dass von einer begrifflichen und damit inhaltlichen Deckungsgleichheit zwischen Tarifrecht und Mitbestimmung nach Inkrafttreten des neuen Tarifrechts nicht mehr ohne Weiteres ausgegangen werden kann BVerwG 27. August 2008 - 6 P 3.08 - Rn. 20) .

    Insbesondere in Bezug auf die Stufenzuordnung nach der SSS Direktive, die von der Stufenzuordnung nach dem TV AL II abweichend ausgestaltet ist, besteht auch ein Bedürfnis für eine Mitbeurteilung durch die Betriebsvertretung (vgl. zur Stufenzuordnung im TV-L BVerwG 27. August 2008 - 6 P 3.08 - Rn. 29) .

  • VGH Hessen, 16.10.2014 - 21 A 99/14

    Mitbestimmung bei der Erstfestsetzung von Erfahrungsstufen im Beamtenbereich

    Für die Tarifbeschäftigten des Bundes ist in der Rechtsprechung inzwischen geklärt, dass die Mitbestimmung bei Eingruppierung sich auf die Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 bis 3 und Abs. 5 Satz 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst in der für den Bereich des Bundes geltenden Fassung (TVöD-Bund) vom 13. September 2005, geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010, erstreckt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 2011 - 6 P 15/10 - juris, Rdnrn. 6, 11 ff, 25 ff,; Hess. VGH, Beschluss vom 2. September 2010 - 21 A 21/10.PV - juris, Rdnrn. 17 ff, unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. August 2008 - 6 P 3/08 -, juris Rdnrn. 17 ff).

    Ist daher bei der Einstellung eines Arbeitnehmers neben der Einordnung in die Entgeltgruppe für die Bemessung des tariflichen Grundgehalts die Zuordnung zu einer Stufe innerhalb der Entgeltgruppe vorzunehmen, so ergeben beide Vorgänge zusammen die mitbestimmungspflichtige Eingruppierung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. August 2008, a.a.O., Rdnrn. 24 ff.).

    Lediglich die von dem Beteiligten genannte Kommentierung von Clemens (Clemens u.a., Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: Januar 2014, Rdnrn. 26 und 27 zu § 27 BBesG) kommt zu dem Schluss, nicht übertragbar sei die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Stufenzuordnung nach § 16 TV-L. Das Bundesverwaltungsgericht habe mit seinem Urteil vom 27. August 2008 (a.a.O.) ausschließlich auf den Beteiligungstatbestand der "Eingruppierung" abgestellt, den es so nur in den für die personellen Angelegenheiten der Tarifbeschäftigten maßgeblichen personalvertretungsrechtlichen Tatbeständen gebe.

  • VGH Hessen, 06.11.2012 - 22 A 2203/11

    Mitbestimmung bei der Eingruppierung der Beschäftigten; Mitbestimmung bei der

    Im Interesse der Arbeitnehmer soll verhindert werden, dass durch eine unsachliche Beurteilung im Rahmen bestehender Auslegungsspielräume einzelne Arbeitnehmer bevorzugt und andere benachteiligt werden (BVerwG, Urteil vom 27. August 2008 - 6 P 3/08 -, juris Rdnr. 25).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.09.2009 - 12 TaBV 845/09

    Mitbestimmung bei Anwendung des TVöD durch privaten Arbeitgeber

    Das Mitbestimmungsrecht kann daher nicht auf den Wechsel der Entgeltgruppe beschränkt werden, sondern erfasst auch die Stufenzuordnung (ebenso BVerwG vom 27. August 2008, 6 P 3/08 und 6 P 11/07, PersR 2008, 500 und 2009, 38; Lorenzen BPersVG, a.a.O. § 75 Rdnr. 25a, jew. zur Personalratsbeteiligung; Felix in Bepler/Böhle/Meerkamp/Stöhr, TVöD, EL 12 März 2009, § 16 (Bund) TVöD-AT Rdnr. 65 ff. und wohl auch BAG vom 22. April 2009, 4 ABR 14/08 - bislang nur Pressemitteilung - zu § 99 BetrVG).
  • VG Darmstadt, 30.11.2009 - 22 K 1279/09

    Personalvertretungsrecht des Bundes - Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei

    Er zieht zur Begründung seines Anspruchs die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der wortgleichen Regelung des § 16 des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) heran (z. B. Beschl. v. 27. August 2008, 6 P 3.08).

    Insgesamt wird dadurch deutlich, dass das zwischen den an diesem Verfahren beteiligten unstreitig bestehende Mitbestimmungsrecht bei der Eingruppierung als der Einreihung eines Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. August 2008, 6 P 3/08, PersR 2008, 500, m. w. N.) nicht zuletzt auch der objektiven Kontrolle der Anwendung tarifrechtlicher Vorschriften durch den Dienststellenleiter bedeutet.

  • VG Köln, 10.02.2010 - 34 K 4350/09

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Personalvertretung bei der Entscheidung über die

    Hierzu könne im Wesentlichen auf die ausführliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.08.2008 - 6 P 3.08 - Bezug genommen werden.

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Beschluss vom 27.08.2008 - 6 P 3/08 - bzw. - 6 P 11/07 -, die sie auch für das hier anzuwendende LPVG NRW für einschlägig hält.

  • VG Köln, 10.02.2010 - 34 K 4803/09

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Stufenzuordnung im Zuge einer

  • VG Mainz, 06.12.2016 - 5 K 664/16

    Mitbestimmung bei Verlängerung der Dauer eines befristeten Arbeitsvertrags nach

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 60 PV 17.07

    Widerspruchsrecht gegen Mitbestimmung des Personalrats; vorsorgliche Anmeldung

  • VG Düsseldorf, 25.03.2010 - 34 K 5880/09

    Mitbestimmungsrecht eines tarifrechtlich beschäftigten Bewerbers bzgl. der

  • VG Münster, 02.05.2019 - 22 K 987/18
  • VG Mainz, 04.12.2012 - 5 K 936/12

    Mitbestimmung bei der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit

  • KAG Augsburg, 01.07.2009 - 7 MV 09

    Eingruppierung; Beteiligungsrecht der MAV

  • VG Münster, 02.05.2019 - 22 K 988/18
  • VG Hamburg, 17.07.2020 - 24 FL 130/19

    Mitwirkung bei der Gewährung höheren Entgelts

  • VG Aachen, 19.12.2019 - 16 K 4067/18

    Personalvertretungsrecht; Mitbestimmungsrecht; Ablehnung

  • VG Berlin, 15.10.2009 - 61 K 8.09

    Personalvertretungsrecht (Berlin): Einstellung, abgekürztes

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