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   BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 3.09   

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BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 3.09 (https://dejure.org/2009,13442)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.2009 - 6 P 3.09 (https://dejure.org/2009,13442)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 6 P 3.09 (https://dejure.org/2009,13442)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Mitbestimmung im Falle einer Übertragung von Tätigkeiten unter Wegfall bzw. Zahlung einer Funktionsstufe; Reversibilität von Übertragungsakten im Zusammenhang mit Funktionsstufen; Voraussetzungen für den Erhalt von Funktionsstufen bei Arbeitnehmern ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer Mitbestimmung im Falle einer Übertragung von Tätigkeiten unter Wegfall bzw. Zahlung einer Funktionsstufe; Reversibilität von Übertragungsakten im Zusammenhang mit Funktionsstufen; Voraussetzungen für den Erhalt von Funktionsstufen bei Arbeitnehmern ...

  • rechtsportal.de

    Erforderlichkeit einer Mitbestimmung im Falle einer Übertragung von Tätigkeiten unter Wegfall bzw. Zahlung einer Funktionsstufe; Reversibilität von Übertragungsakten im Zusammenhang mit Funktionsstufen; Voraussetzungen für den Erhalt von Funktionsstufen bei Arbeitnehmern ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 9.95

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei vorübergehender Übertragung einer

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 3.09
    Wer den zusätzlichen Anforderungen einer Aufgabe gewachsen ist, die mit der Zahlung einer Funktionsstufe ausgestattet ist, wird typischerweise in den Kreis derjenigen einbezogen werden, die auch für den Aufstieg in eine höhere Tätigkeitsebene in Betracht kommen (vgl. zur vorübergehenden Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit: Beschluss vom 8. Oktober 1997 BVerwG 6 P 9.95 BVerwGE 105, 247 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 95 S. 41).

    So ist in der Senatsrechtsprechung anerkannt, dass bereits die vorübergehende Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit, die nicht mit einer Höhergruppierung verbunden ist, sondern lediglich eine Zulage auslöst, nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG mitbestimmungspflichtig ist (Beschluss vom 8. Oktober 1997 BVerwG 6 P 9.95 BVerwGE 105, 247 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 95).

  • BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 31/84

    Betriebsrat: Begriff der mitbestimmungspflichtigen Eingruppierung i. S. von § 99

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 3.09
    Insofern gehen sie über die Funktionszulagen nach altem Tarifrecht in ihrer Bedeutung weit hinaus, für welche die Rechtsprechung in der Vergangenheit ein Mitbestimmungsrecht nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG verneint hat (vgl. Beschlüsse vom 3. Juni 1977 BVerwG 7 P 2.76 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 2 und BVerwG 7 P 3.76 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 3; BAG, Urteile vom 27. November 1991 4 AZR 29/91 BAGE 69, 96 und vom 10. November 1992 1 AZR 185/92 AP Nr. 6 zu § 72 LPVG NW Bl. 1243; zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zulagen: Beschlüsse vom 24. Juni 1986 1 ABR 31/84 BAGE 52, 218 und vom 2. April 1996 1 ABR 50/95 AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).

    Die Rechtsprechung, welche die Einbeziehung solcher Zulagen in die Mitbestimmung bei Eingruppierung abgelehnt hat (vgl. zur Techniker- und Programmierzulage im Geltungsbereich des BAT: BAG, Beschluss vom 24. Juni 1986 a.a.O.), kann auf die Funktionsstufen im Entgeltsystem des TV BA nicht übertragen werden.

  • BVerwG, 28.08.2008 - 6 P 12.07

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Übertragung einer höher zu bewertenden

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 3.09
    Der Personalrat hat gemäß § 77 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG auf die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes wie des Leistungsgrundsatzes zu achten (vgl. Beschluss vom 28. August 2008 BVerwG 6 P 12.07 juris Rn. 14 und 27).

    26 4. Freilich hat die Rechtsprechung bislang eine höher oder niedriger zu bewertende Tätigkeit im Sinne von § 75 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 BPersVG nur angenommen, wenn die neue Tätigkeit nach dem anzuwendenden kollektiven Entgeltschema einer höheren oder niedrigeren Entgeltgruppe zugeordnet war als die bisherige (vgl. Beschluss vom 28. August 2008 BVerwG 6 P 12.07 juris Rn. 13 m.w.N.).

  • BVerwG, 12.08.2002 - 6 P 17.01

    Mitbestimmung des Personalrats; Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit;

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 3.09
    Die Mitbestimmungspflichtigkeit der Maßnahme, soweit diese durch einen Mitbestimmungstatbestand erfasst wird, bleibt davon unberührt (vgl. Beschluss vom 12. August 2002 BVerwG 6 P 17.01 Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 29 S. 36).
  • BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 5.95

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei Fallgruppenwechsel innerhalb

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 3.09
    29 Der zum Bewährungsaufstieg führende Fallgruppenwechsel unterlag der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG (vgl. Beschluss vom 8. Oktober 1997 BVerwG 6 P 5.95 BVerwGE 105, 241 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 94 S. 36; BAG, Beschluss vom 27. Juli 1993 1 ABR 11/93 BAGE 74, 10).
  • BVerwG, 09.07.2007 - 6 P 9.06

    Antragstellung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; konkreter

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 3.09
    Der Senat hat keinen durchgreifenden Anlass für eine abweichende Beurteilung (vgl. in diesem Zusammenhang Beschluss vom 9. Juli 2007 BVerwG 6 P 9.06 Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 30 Rn. 11 ff.).
  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 29/91

    Mitbestimmung des Personalrats bei Umsetzungen

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 3.09
    Insofern gehen sie über die Funktionszulagen nach altem Tarifrecht in ihrer Bedeutung weit hinaus, für welche die Rechtsprechung in der Vergangenheit ein Mitbestimmungsrecht nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG verneint hat (vgl. Beschlüsse vom 3. Juni 1977 BVerwG 7 P 2.76 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 2 und BVerwG 7 P 3.76 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 3; BAG, Urteile vom 27. November 1991 4 AZR 29/91 BAGE 69, 96 und vom 10. November 1992 1 AZR 185/92 AP Nr. 6 zu § 72 LPVG NW Bl. 1243; zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zulagen: Beschlüsse vom 24. Juni 1986 1 ABR 31/84 BAGE 52, 218 und vom 2. April 1996 1 ABR 50/95 AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 2.76

    Bestellung zum Vorarbeiter - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 3.09
    Insofern gehen sie über die Funktionszulagen nach altem Tarifrecht in ihrer Bedeutung weit hinaus, für welche die Rechtsprechung in der Vergangenheit ein Mitbestimmungsrecht nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG verneint hat (vgl. Beschlüsse vom 3. Juni 1977 BVerwG 7 P 2.76 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 2 und BVerwG 7 P 3.76 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 3; BAG, Urteile vom 27. November 1991 4 AZR 29/91 BAGE 69, 96 und vom 10. November 1992 1 AZR 185/92 AP Nr. 6 zu § 72 LPVG NW Bl. 1243; zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zulagen: Beschlüsse vom 24. Juni 1986 1 ABR 31/84 BAGE 52, 218 und vom 2. April 1996 1 ABR 50/95 AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 11/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung - Bestimmung der Fallgruppe

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 3.09
    29 Der zum Bewährungsaufstieg führende Fallgruppenwechsel unterlag der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG (vgl. Beschluss vom 8. Oktober 1997 BVerwG 6 P 5.95 BVerwGE 105, 241 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 94 S. 36; BAG, Beschluss vom 27. Juli 1993 1 ABR 11/93 BAGE 74, 10).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95

    Gewährung von Zulage als mitbestimmungspflichtige Eingruppierung

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 3.09
    Insofern gehen sie über die Funktionszulagen nach altem Tarifrecht in ihrer Bedeutung weit hinaus, für welche die Rechtsprechung in der Vergangenheit ein Mitbestimmungsrecht nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG verneint hat (vgl. Beschlüsse vom 3. Juni 1977 BVerwG 7 P 2.76 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 2 und BVerwG 7 P 3.76 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 3; BAG, Urteile vom 27. November 1991 4 AZR 29/91 BAGE 69, 96 und vom 10. November 1992 1 AZR 185/92 AP Nr. 6 zu § 72 LPVG NW Bl. 1243; zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zulagen: Beschlüsse vom 24. Juni 1986 1 ABR 31/84 BAGE 52, 218 und vom 2. April 1996 1 ABR 50/95 AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • BAG, 10.11.1992 - 1 AZR 185/92

    Mitbestimmung des Personalrats bei Widerruf der Bestellung zum Vorarbeiter

  • BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03

    Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand

  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 3.76

    Vorhandwerker - Widerruf der Bestellung - Mitbestimmung des Personalrats

  • OVG Niedersachsen, 10.05.2023 - 17 LP 3/22

    Absehen von Stellenausschreibung; abstrakter Feststellungsantrag; Maßgeblicher

    Denn das Bundesverwaltungsgericht habe in einem Beschluss vom 25. Mai 2009 (- BVerwG 6 P 3.09 -) die Annahme, dass es bei der Betrachtung der Wertigkeit von Tätigkeiten innerhalb einer Tätigkeitsebene auf die Funktionsstufen nicht ankommen solle, bereits widerlegt.

    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2009 - BVerwG 6 P 3.09 - nehme allein eine personalvertretungsrechtliche Betrachtung mit Blick auf die Mitbestimmung bei der Übertragung höher oder niedriger bewerteter Tätigkeiten vor, betreffe aber nicht die hiervon zu lösende Frage, wann nach den dienst- und arbeitsrechtlichen Definitionen des HPG ein Bewerber Statusbewerber sei.

    Die von ihm herangezogene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 27. Mai 2009 (- BVerwG 6 P 3.09 -) , wonach die Umsetzung von einer Tätigkeit ohne Funktionsstufe auf eine Tätigkeit mit Funktionsstufe innerhalb einer Tätigkeitsebene die mitbestimmungspflichtige Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit sei, negiere, dass der Antragsteller zur Übertragung einer höherwertigen Tätigkeiten an die Arbeitnehmerin J. gesondert nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG a.F. ( § 78 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG n.F.) beteiligt worden sei, dass die genannte Rechtsprechung sich auf die personalvertretungsrechtliche Betrachtung beschränke und dass die arbeits- bzw. tarifrechtliche Bewertung des Sachverhalts hiervon unabhängig erfolgen müsse.

    Zur Begründung dieses Verstoßes verweist der Antragsteller darauf, dass die in der Fußnote 1) getroffene Definition des Begriffs " Statusbewerberin/Statusbewerber" für den Bereich der Arbeitnehmer mit einer "gerichtlichen Entscheidung" , hier dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. (richtig: 27.) Mai 2009 (- BVerwG 6 P 3.09 -), unvereinbar sei, soweit darin bestimmt werde "Gewährte Funktionsstufen bleiben in diesem Zusammenhang außer Betracht." Denn das Bundesverwaltungsgericht habe die dieser Definition - oder besser: Fiktion - zugrundeliegende Annahme, dass es bei der Betrachtung der Wertigkeit von Tätigkeiten innerhalb einer Tätigkeitsebene auf die Funktionsstufen nicht ankommen solle, widerlegt.

    Ob eine solche Benachteiligung tatsächlich eintritt, ist für den Verweigerungsgrund des § 78 Abs. 5 Nr. 2 BPersVG unerheblich, es genügt die durch Tatsachen begründete Besorgnis (vgl. zur Bedeutung der Mitbestimmung nach § 78 Abs. 1 Nr. 12 BPersVG (= § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG a.F.) gerade bei Konkurrenzsituationen zwischen Beschäftigten oben II.1., zur Bedeutung des Verweigerungsgrundes nach § 78 Abs. 5 Nr. 2 BPersVG bei Beförderungen: Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 15. Aufl. 2023, § 78 Rn. 127a, und zu dem Aspekt möglicher Benachteiligungen bei Dienstpostenübertragungen ohne Berücksichtigung von Funktionsstufen nach dem TV-BA: BVerwG, Beschl. v. 27.5.009 - BVerwG 6 P 3.09 -, juris Rn. 25).

    Der Antragsteller durfte die von der Beteiligten beabsichtigte Maßnahme daher schon mit der Begründung in Zweifel ziehen, dass selbst bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Nr. 1.3 Abs. 2 HPG von dem verbleibenden Ermessen der Dienststellenleitung, von der Dienstpostenausschreibung abzusehen, nicht sachgerecht Gebrauch gemacht worden sei, weil die strikte Anwendung der arbeits- und dienstrechtlichen Fußnotendefinition des Statusbewerbers im HPG zu Widersprüchen, jedenfalls aber zu einer aus seiner Sicht unzweckmäßigen Abweichung zu der vom Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 27. Mai 2009 (- BVerwG 6 P 3.09 -) entwickelten personalvertretungsrechtlichen Definition des Statusbewerbers führt.

  • BVerwG, 28.12.2023 - 5 PB 10.23
    Die Beschwerde hält die Rechtsfrage mit der Begründung für entscheidungserheblich, dass im Falle ihrer Verneinung "die Zustimmungsverweigerung des Antragstellers, der sich darauf berufen hat, dass die streitgegenständliche Maßnahme deshalb gegen eine gerichtliche Entscheidung verstößt, weil das der personellen Maßnahme zugrunde liegende Regelwerk gegen die gerichtliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2009 zu Az. BVerwG 6 P 3.09 verstößt, offensichtlich unzutreffend ist, weil es sich nicht um eine gerichtliche Entscheidung in einem konkreten Einzelfall, die der Dienstherr zu beachten hat, handelt" (Beschwerdebegründung S. 29).
  • OVG Niedersachsen, 20.03.2013 - 17 LP 6/11

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Wegfall einer Funktionsstufe nach dem

    Dass sich die Mitbestimmung nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG unter den Gesichtspunkten der Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit oder der Eingruppierung dem Grunde nach auch auf die Funktionsstufen nach § 20 TV-BA erstreckt, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung mittlerweile geklärt (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 27.05.2009 - 6 P 9.08, 6 P 17.08, 6 P 18.08, 6 P 3.09, 6 P 4.09 -, juris).

    Dies komme zum Tragen, wenn es um die Übertragung von Tätigkeiten geht, die mit der Zahlung von Funktionsstufen verbunden seien (BVerwG, Beschl. v. 27.05.2009 - 6 P 3.09 -, juris Rdnr. 23 ff).

    Eine niedrigere Wertigkeit ist demgegenüber gegeben, wenn eine zusätzliche Aufgabe, welche die Zahlung der Funktionsstufe auslöst, entzogen wird oder wenn eine andere Tätigkeit übertragen wird, die zum Wegfall einer weiteren oder einer höher dotierten Funktionsstufe führt (BVerwG, Beschl. v. 27.05.2009 - 6 P 3.09 -, juris Rdnr. 23 f.).

  • BVerwG, 17.02.2010 - 6 PB 43.09

    Rechtsschutzbedürfnis für Feststellungsantrag; Mitbestimmungsrecht bei

    Für die Zukunft auf Dauer rückgängig zu machen oder abzuändern sind die Versetzungen nur in denjenigen Einzelfällen, für welche die Zustimmung der Personalvertretungen im nachzuholenden Mitbestimmungsverfahren weder erteilt noch ersetzt wird (vgl. Beschluss vom 10. Januar 2008 - BVerwG 6 P 4.07 - Buchholz 251.4 § 88 HmbPersVG Nr. 2 Rn. 10; in einem Verfahren betreffend die Bundesagentur: Beschluss vom 27. Mai 2009 - BVerwG 6 P 3.09 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 17.02.2010 - 6 PB 48.09

    Bindung eines bei einer nachgeordneten Dienststelle gebildeten Personalrats durch

    Für die Zukunft auf Dauer rückgängig zu machen oder abzuändern sind die Versetzungen nur in denjenigen Einzelfällen, für welche die Zustimmung der Personalvertretungen im nachzuholenden Mitbestimmungsverfahren weder erteilt noch ersetzt wird (vgl. Beschluss vom 10. Januar 2008 - BVerwG 6 P 4.07 - Buchholz 251.4 § 88 HmbPersVG Nr. 2 Rn. 10; in einem Verfahren betreffend die Bundesagentur: Beschluss vom 27. Mai 2009 - BVerwG 6 P 3.09 - juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2013 - 20 A 893/12

    Verpflichtung einer Dienststelle zur Rückgängigmachung einer

    vgl. dazu aus der neueren Rechtsprechung: BVerwG, Beschlüsse vom 10. Januar 2008 - 6 P 4.07 -, Buchholz 251.4 § 88 HmbPersVG Nr. 2 = PersV 2008, 315, vom 27. Mai 2009 - 6 P 17.08 -, Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 109 = DÖD 2009, 286 = ZTR 2009, 449, und - 6 P 3.09 -, juris, und vom 17. Februar 2010 - 6 PB 43.09 -, Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 111 = NVwZ-RR 2010, 443 = PersR 2010; jeweils m. w. N.
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