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   BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 5.08   

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BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 5.08 (https://dejure.org/2008,7409)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.2008 - 6 P 5.08 (https://dejure.org/2008,7409)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 2008 - 6 P 5.08 (https://dejure.org/2008,7409)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Zustimmung des Personalrats zur Einstellung einer staatlich anerkannten Erzieherin sowie zur Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe; Voraussetzungen des Mitbestimmungsrechts des Personalrats bei einer Eingruppierung; Merkmale einer ...

Kurzfassungen/Presse

  • dbb.de PDF, S. 26 (Leitsatz)

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung mit Stufenzuordnung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verhältnis zur Mitbestimmung bei Einstellungen,

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 5.08
    Im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer soll verhindert werden, dass durch eine unsachliche Beurteilung im Rahmen bestehender Auslegungsspielräume einzelne Arbeitnehmer bevorzugt, andere dagegen benachteiligt werden (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1999 BVerwG 6 P 3.98 BVerwGE 110, 151 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 100 S. 14 f. m.w.N.).

    40 5. Soweit sich aus dem Senatsbeschluss vom 8. Dezember 1999 (a.a.O. S. 156 bzw. S. 12) ergibt, dass die Einreihung in ein Vergütungssystem nicht mitbestimmungspflichtig ist, wenn für sie persönliche Merkmale maßgebend sind, ist daran aus den genannten Gründen nicht festzuhalten.

  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 5.08
    Darunter ist die Einreihung des Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema zu verstehen (vgl. Beschlüsse vom 21. März 2005 BVerwG 6 PB 8.04 Buchholz 251.51 § 68 MVPersVG Nr. 1 S. 2 sowie vom 22. Oktober 2007 BVerwG 6 P 1.07 PersR 2008, 23 unter Bezugnahme auf BAG, Beschluss vom 6. August 2002 1 ABR 49/01 BAGE 102, 135 ).

    Danach umfasst diese im Sinne einer Einheitlichkeit und Vollständigkeit des Eingruppierungsvorgangs sämtliche Parameter, die für die Bemessung des Tarifgehalts maßgebend sind, also z.B. die Einreihung in die Vergütungsgruppe und in die Fallgruppe sowie die Festsetzung der Lebensaltersstufen (vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 2000 1 ABR 36/99 AP Nr. 23 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 532 R, 533, vom 6. August 2002 1 ABR 49/01 BAGE 102, 135 sowie vom 19. August 2004 8 ABR 40/03 juris Rn. 30, 41 f., 55 und 8 ABR 52/03 juris Rn. 12, 24, 37).

  • BAG, 19.08.2004 - 8 ABR 52/03

    Tarifumstellung - Auslegung einer Überleitungsbestimmung bei In-Kraft-Treten

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 5.08
    23 Im Einklang damit wird in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wiederholt darauf hingewiesen, dass die in einer Vergütungsordnung festgelegte Lohn- oder Gehaltsgruppe meist durch bestimmte Tätigkeitsmerkmale, bisweilen aber auch durch Merkmale wie Lebensalter oder die Zeit der Berufstätigkeit beschrieben ist (vgl. Beschlüsse vom 23. September 2003 1 ABR 35/02 BAGE 107, 338 , vom 19. August 2004 8 ABR 40/03 juris Rn. 30 und 8 ABR 52/03 juris Rn. 12 sowie vom 26. Oktober 2004 1 ABR 37/03 BAGE 112, 238 ).

    Danach umfasst diese im Sinne einer Einheitlichkeit und Vollständigkeit des Eingruppierungsvorgangs sämtliche Parameter, die für die Bemessung des Tarifgehalts maßgebend sind, also z.B. die Einreihung in die Vergütungsgruppe und in die Fallgruppe sowie die Festsetzung der Lebensaltersstufen (vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 2000 1 ABR 36/99 AP Nr. 23 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 532 R, 533, vom 6. August 2002 1 ABR 49/01 BAGE 102, 135 sowie vom 19. August 2004 8 ABR 40/03 juris Rn. 30, 41 f., 55 und 8 ABR 52/03 juris Rn. 12, 24, 37).

  • BAG, 19.08.2004 - 8 ABR 40/03

    Tarifumstellung - Auslegung einer Überleitungsbestimmung bei In-Kraft-Treten

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 5.08
    23 Im Einklang damit wird in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wiederholt darauf hingewiesen, dass die in einer Vergütungsordnung festgelegte Lohn- oder Gehaltsgruppe meist durch bestimmte Tätigkeitsmerkmale, bisweilen aber auch durch Merkmale wie Lebensalter oder die Zeit der Berufstätigkeit beschrieben ist (vgl. Beschlüsse vom 23. September 2003 1 ABR 35/02 BAGE 107, 338 , vom 19. August 2004 8 ABR 40/03 juris Rn. 30 und 8 ABR 52/03 juris Rn. 12 sowie vom 26. Oktober 2004 1 ABR 37/03 BAGE 112, 238 ).

    Danach umfasst diese im Sinne einer Einheitlichkeit und Vollständigkeit des Eingruppierungsvorgangs sämtliche Parameter, die für die Bemessung des Tarifgehalts maßgebend sind, also z.B. die Einreihung in die Vergütungsgruppe und in die Fallgruppe sowie die Festsetzung der Lebensaltersstufen (vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 2000 1 ABR 36/99 AP Nr. 23 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 532 R, 533, vom 6. August 2002 1 ABR 49/01 BAGE 102, 135 sowie vom 19. August 2004 8 ABR 40/03 juris Rn. 30, 41 f., 55 und 8 ABR 52/03 juris Rn. 12, 24, 37).

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 5.08
    23 Im Einklang damit wird in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wiederholt darauf hingewiesen, dass die in einer Vergütungsordnung festgelegte Lohn- oder Gehaltsgruppe meist durch bestimmte Tätigkeitsmerkmale, bisweilen aber auch durch Merkmale wie Lebensalter oder die Zeit der Berufstätigkeit beschrieben ist (vgl. Beschlüsse vom 23. September 2003 1 ABR 35/02 BAGE 107, 338 , vom 19. August 2004 8 ABR 40/03 juris Rn. 30 und 8 ABR 52/03 juris Rn. 12 sowie vom 26. Oktober 2004 1 ABR 37/03 BAGE 112, 238 ).

    Hier bietet die Mitbeurteilung des Personalrats eine größere Gewähr für die Richtigkeit der Eingruppierung (vgl. BAG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 a.a.O. S. 248).

  • BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 5.95

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei Fallgruppenwechsel innerhalb

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 5.08
    Damit hat der Landesgesetzgeber in mitbestimmungsfreundlicher Weise die Konsequenzen gezogen aus einer höchstrichterlichen Rechtsprechung, welche für eine dahingehende Beteiligung des Personalrats nach dem herkömmlichen Bestand der personellen Mitbestimmung keinen Raum gesehen hatte (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 1962 BVerwG 7 P 5.62 BVerwGE 15, 215 , vom 30. Januar 1979 BVerwG 6 P 66.78 BVerwGE 57, 260, vom 26. Juli 1979 BVerwG 6 P 44.78 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 11 sowie vom 18. Dezember 1979 BVerwG 6 P 15.79 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 14); den mit einem automatischen Zeitaufstieg verbundenen Fallgruppenwechsel hat der Senat erst mit Beschluss vom 8. Oktober 1997 BVerwG 6 B 5.95 (BVerwGE 105, 241) der Mitbestimmung bei Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit zugeführt.
  • BVerwG, 14.12.1962 - VII P 5.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 5.08
    Damit hat der Landesgesetzgeber in mitbestimmungsfreundlicher Weise die Konsequenzen gezogen aus einer höchstrichterlichen Rechtsprechung, welche für eine dahingehende Beteiligung des Personalrats nach dem herkömmlichen Bestand der personellen Mitbestimmung keinen Raum gesehen hatte (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 1962 BVerwG 7 P 5.62 BVerwGE 15, 215 , vom 30. Januar 1979 BVerwG 6 P 66.78 BVerwGE 57, 260, vom 26. Juli 1979 BVerwG 6 P 44.78 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 11 sowie vom 18. Dezember 1979 BVerwG 6 P 15.79 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 14); den mit einem automatischen Zeitaufstieg verbundenen Fallgruppenwechsel hat der Senat erst mit Beschluss vom 8. Oktober 1997 BVerwG 6 B 5.95 (BVerwGE 105, 241) der Mitbestimmung bei Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit zugeführt.
  • BVerwG, 30.01.1979 - 6 P 66.78

    Mitbestimmungsrecht bei der Zuordnung zu einer anderen Fallgruppe derselben

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 5.08
    Damit hat der Landesgesetzgeber in mitbestimmungsfreundlicher Weise die Konsequenzen gezogen aus einer höchstrichterlichen Rechtsprechung, welche für eine dahingehende Beteiligung des Personalrats nach dem herkömmlichen Bestand der personellen Mitbestimmung keinen Raum gesehen hatte (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 1962 BVerwG 7 P 5.62 BVerwGE 15, 215 , vom 30. Januar 1979 BVerwG 6 P 66.78 BVerwGE 57, 260, vom 26. Juli 1979 BVerwG 6 P 44.78 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 11 sowie vom 18. Dezember 1979 BVerwG 6 P 15.79 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 14); den mit einem automatischen Zeitaufstieg verbundenen Fallgruppenwechsel hat der Senat erst mit Beschluss vom 8. Oktober 1997 BVerwG 6 B 5.95 (BVerwGE 105, 241) der Mitbestimmung bei Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit zugeführt.
  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 36/99

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 5.08
    Danach umfasst diese im Sinne einer Einheitlichkeit und Vollständigkeit des Eingruppierungsvorgangs sämtliche Parameter, die für die Bemessung des Tarifgehalts maßgebend sind, also z.B. die Einreihung in die Vergütungsgruppe und in die Fallgruppe sowie die Festsetzung der Lebensaltersstufen (vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 2000 1 ABR 36/99 AP Nr. 23 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 532 R, 533, vom 6. August 2002 1 ABR 49/01 BAGE 102, 135 sowie vom 19. August 2004 8 ABR 40/03 juris Rn. 30, 41 f., 55 und 8 ABR 52/03 juris Rn. 12, 24, 37).
  • BVerwG, 18.12.1979 - 6 P 15.79

    Mitbestimmung des Personalrats - Wegfall eines Bewährungsaufstiegs - Vorliegen

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 5.08
    Damit hat der Landesgesetzgeber in mitbestimmungsfreundlicher Weise die Konsequenzen gezogen aus einer höchstrichterlichen Rechtsprechung, welche für eine dahingehende Beteiligung des Personalrats nach dem herkömmlichen Bestand der personellen Mitbestimmung keinen Raum gesehen hatte (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 1962 BVerwG 7 P 5.62 BVerwGE 15, 215 , vom 30. Januar 1979 BVerwG 6 P 66.78 BVerwGE 57, 260, vom 26. Juli 1979 BVerwG 6 P 44.78 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 11 sowie vom 18. Dezember 1979 BVerwG 6 P 15.79 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 14); den mit einem automatischen Zeitaufstieg verbundenen Fallgruppenwechsel hat der Senat erst mit Beschluss vom 8. Oktober 1997 BVerwG 6 B 5.95 (BVerwGE 105, 241) der Mitbestimmung bei Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit zugeführt.
  • BVerwG, 02.06.1995 - 6 B 5.95

    Voraussetzungen für die Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • BVerwG, 18.05.2004 - 6 P 13.03

    Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung; Dokumentation und

  • BVerwG, 26.07.1979 - 6 P 44.78
  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 42/84

    Betriebsrat - Beschlußverfahren - Rechtsbeschwerde - Gehaltsgruppe

  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95

    Gewährung von Zulage als mitbestimmungspflichtige Eingruppierung

  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 551/03

    Eingruppierung einer Lehrerin in NRW

  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 29/91

    Mitbestimmung des Personalrats bei Umsetzungen

  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 11/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung - Bestimmung der Fallgruppe

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 774/95

    Ballungsraumzulage - Widerruf

  • BVerwG, 21.03.2005 - 6 PB 8.04

    Mitbestimmung bei Lohngestaltung und Auswahlrichtlinien; Projekt zur

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 179/95

    Ballungsraumzulage - Anrechnung einer Tariflohnerhöhung

  • BVerwG, 09.01.2007 - 6 P 6.06

    Mitwirkung des Personalrats bei Stellenausschreibungen; künstlerisches Personal

  • BAG, 26.05.1994 - 6 AZR 955/93

    Rückwirkende Vorweggewährung von Lebensaltersstufen

  • BAG, 31.10.1995 - 1 ABR 5/95

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung von "AT-Angestellten"?

  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 555/05

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

  • BVerwG, 12.09.2005 - 6 P 1.05

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit;

  • BAG, 23.09.2003 - 1 ABR 35/02

    Eingruppierung in Vergütungsordnung

  • BVerwG, 22.10.2007 - 6 P 1.07

    Mitbestimmung des Personalrats; Einstellung und Eingruppierung; Einleitung des

  • BVerwG, 24.06.2014 - 6 P 1.14

    TV-L; Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Globalantrag;

    Der in § 73 Abs. 1 RhPPersVG normierte Tarifvorrang, der im klassischen Sinne dieser Rechtsfigur zu verstehen ist (Beschluss vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 5.08 - juris Rn. 43), steht dem Mitbestimmungsrecht nicht entgegen.

    Eine solche Regelung besitzt Ausschließlichkeitscharakter, weil sie vollständig, umfassend und erschöpfend ist (stRspr; vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 44).

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