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   BVerwG, 31.01.1986 - 6 P 5.83   

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BVerwG, 31.01.1986 - 6 P 5.83 (https://dejure.org/1986,2400)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1986 - 6 P 5.83 (https://dejure.org/1986,2400)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1986 - 6 P 5.83 (https://dejure.org/1986,2400)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Gesamtpersonalrats der Bundesanstalt für Flugsicherung bei Anordnungen über die amtsärztliche Untersuchung zur Klärung der Diensttauglichkeit - Rechtsgrundlage für die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung - Anforderungen an das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.07.1979 - 6 P 92.78

    Sperrwirkung einer gesetzlichen und tariflichen Regelung gegenüber der

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1986 - 6 P 5.83
    Soweit jedoch das Gesetz keine erschöpfende Regelung des Einzelfalles enthält und damit die Ausgestaltung der Einzelmaßnahme dem Dienststellenleiter überlassen ist, unterliegt dessen Entscheidung der Richtigkeitskontrolle des Personalrats im Wege der Mitbestimmung (vgl. BVerwGE 50, 186 [BVerwG 13.02.1976 - VII P 4/75] unter Bezugnahme auf BAG, Beschluß vom 9. Oktober 1970 - 1 ABR 18/69 - und Beschluß vom 27. Juli 1979 - BVerwG 6 P 92.78 - <PersV 1981, 168>).
  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1986 - 6 P 5.83
    Soweit jedoch das Gesetz keine erschöpfende Regelung des Einzelfalles enthält und damit die Ausgestaltung der Einzelmaßnahme dem Dienststellenleiter überlassen ist, unterliegt dessen Entscheidung der Richtigkeitskontrolle des Personalrats im Wege der Mitbestimmung (vgl. BVerwGE 50, 186 [BVerwG 13.02.1976 - VII P 4/75] unter Bezugnahme auf BAG, Beschluß vom 9. Oktober 1970 - 1 ABR 18/69 - und Beschluß vom 27. Juli 1979 - BVerwG 6 P 92.78 - <PersV 1981, 168>).
  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1986 - 6 P 5.83
    Bei dieser Sachlage bedurfte es zur Klärung der generellen Streitfrage keiner ausdrücklichen Antragshäufung in der Tatsacheninstanz (vgl. BAG, Beschluß vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - ).
  • BAG, 09.10.1970 - 1 ABR 18/69

    Mitwirkungsrecht - Betriebsrat - Lohngruppeneinteilung

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1986 - 6 P 5.83
    Soweit jedoch das Gesetz keine erschöpfende Regelung des Einzelfalles enthält und damit die Ausgestaltung der Einzelmaßnahme dem Dienststellenleiter überlassen ist, unterliegt dessen Entscheidung der Richtigkeitskontrolle des Personalrats im Wege der Mitbestimmung (vgl. BVerwGE 50, 186 [BVerwG 13.02.1976 - VII P 4/75] unter Bezugnahme auf BAG, Beschluß vom 9. Oktober 1970 - 1 ABR 18/69 - und Beschluß vom 27. Juli 1979 - BVerwG 6 P 92.78 - <PersV 1981, 168>).
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78

    Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1986 - 6 P 5.83
    In Betracht kommen hierfür einerseits § 73 Abs. 1 Satz 2 BBG, wonach der Beamte bei vorübergehender Dienstunfähigkeit wegen Krankheit auf Verlangen ärztliche Bescheinigungen vorlegen und sich notfalls auch auf Anordnung des Dienstvorgesetzten von einem beamteten Arzt untersuchen lassen muß, andererseits die allgemeine Gehorsamspflicht des Beamten nach § 55 Satz 2 BBG, die ihn verpflichtet, an der für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes erforderlichen Klärung seines eigenen Gesundheitszustandes mitzuwirken (vgl. Urteil vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - <DVBl. 1981, 502>).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 6 P 20.78

    Überprüfung von Arbeitsplätzen als Vorentscheidung einer Eingruppierung -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1986 - 6 P 5.83
    Diese Allgemeinverbindlichkeit kommt durch die Verwendung des Begriffs "Regelung" in Verbindung mit "Ordnung in der Dienststelle" und "Verhalten der Beschäftigten" deutlich zum Ausdruck (vgl. Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 6 P 20.78 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 13.79

    Besetzung einer Einigungsstelle - Rechtliche Einordnung einer Empfehlung im Sinne

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1986 - 6 P 5.83
    Da der Beteiligte weiterhin der Auffassung ist, daß die Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung von Beamten nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt, und da damit zu rechnen ist, daß diese Frage auch künftig auftreten wird, ist zur Klärung der Zuständigkeit der Personalvertretung und zur Vermeidung weiterer Streitigkeiten eine gerichtliche Entscheidung geboten (vgl. Beschluß vom 21. Juni 1982 - BVerwG 6 P 13.79 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 24.06.2014 - 6 P 1.14

    TV-L; Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Globalantrag;

    Hierunter fallen nur allgemeinverbindliche, von allen Beschäftigten zu beachtende Verhaltensregeln (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 1986 - BVerwG 6 P 8.83 - Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 3 S. 7, vom 31. Januar 1986 - BVerwG 6 P 5.83 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 42 S. 42 und vom 19. Mai 2003 - BVerwG 6 P 16.02 - Buchholz 250 § 78 BPersVG Nr. 19 S. 9).

    Weder hier noch in weiteren denkbaren Konstellationen der Anwendung von § 3 Abs. 5 TV-L (vgl. hierzu den Überblick bei Stück/Wein, NZA-RR 2005, 505 ) handelt die Dienststelle mit gesundheitsschützender Zielsetzung im speziellen Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 7 RhPPersVG (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 1986 a.a.O. S. 7 f. und vom 31. Januar 1986 a.a.O. S. 42).

    Dies gilt auch für die Konstellation, dass die Dienststelle aus Fürsorgegründen dem Verdacht nachgehen möchte, ein Beschäftigter könne bewusst trotz einer (nicht zur Erwerbsminderung führenden) Krankheit Arbeitsleistungen erbringen wollen (offengelassen im Beschluss vom 31. Januar 1986 a.a.O. S. 43).

    Es bedarf vielmehr im konkreten Fall stets der wertenden Entscheidung der Dienststelle, ob für eine solche Untersuchung eine "begründete Veranlassung" (§ 3 Abs. 5 Satz 1 TV-L) besteht (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 1986 a.a.O. S. 6 f. und vom 31. Januar 1986 a.a.O. S. 41 f.).

  • BVerwG, 05.11.2010 - 6 P 18.09

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Allzuständigkeit des Personalrats;

    Mit seiner vorliegenden Entscheidung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinen Beschlüssen vom 23. Januar 1986 (a.a.O.) und vom 31. Januar 1986 - BVerwG 6 P 5.83 - (Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 42), in welchen jeweils ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung verneint wurde.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2013 - 5 A 10777/13

    Personalvertretung; Mitbestimmung bei Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

    Es ist vielmehr stets im konkreten Fall zu entscheiden, ob "begründete Veranlassung" für die Anordnung besteht oder ob diese sachlich gerechtfertigt ist; von der Befugnis darf nicht willkürlich Gebrauch gemacht werden (zum Ganzen vgl. BVerwG, Beschl. vom 23.01.1986 - 6 P 8/83 -, Rn. 25, und vom 31.01.1986 - 6 P 5/83 -, Rn. 16, jeweils juris).

    Die Allgemeinverbindlichkeit kommt durch die Verwendung des Begriffs "Regelung" in Verbindung mit "Ordnung in der Dienststelle" und "Verhalten der Beschäftigten" deutlich zum Ausdruck (vgl. BVerwG, Beschl. vom 23.01.1986 - 6 P 8/83 -, Rn. 27, vom 31.01.1986 - 6 P 5/83 -, Rn. 17, und vom 06.02.1979 - 6 P 20/78 -, Rn. 21, m.w.N., jeweils juris).

    Es handelt sich demnach nicht um eine Maßnahme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes oder eine solche zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten oder zum Schutz vor konkreten Gefahren, die die Tätigkeit an bestimmten Arbeitsplätzen mit sich bringt (zum Ganzen vgl. BVerwG, Beschl. vom 23.01.1986 - 6 P 8/83 -, Rn. 28, vom 31.01.1986 - 6 P 5/83 -, Rn. 18, und vom 17.02.1986 - 6 P 21/84 -, Rn. 17, jeweils juris).

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 357/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

    Der Vorrang tariflicher Vorschriften kommt nur zum Zuge, wenn eine abschließende und vollständige tarifliche Regelung vorliegt, die ein einseitiges Bestimmungsrecht des Arbeitgebers ausschließt (vgl. BVerwGE 50, 186; BVerwG Beschluß vom 31. Januar 1986 - 6 P 5.83 - PersR 1986, 178; BAG Urteil vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - BAGE 83, 338, 345 = AP Nr. 8 zu § 27 BAT, zu I 2 b der Gründe).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2013 - 2 B 10922/13

    Mitbestimmungspflichtigkeit einer Anordnung gegenüber einem Beamten, sich zur

    Diese beinhalten auch den Grundsatz, dass über Personalentscheidungen eines Beamten allein die ihm vorgesetzten Dienstbehörden entscheiden (so bereits BVerfG, Beschluss vom 27. April 1959 - 2 BvF 2/58 -, BVerfGE 9, 268; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 23. Januar 1986 - 6 P 8.83 -, Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 3 und vom 31. Januar 1986 - 6 P 5.83 -, Buchholz 238.35 § 75 BPersVG Nr. 42).
  • VGH Hessen, 27.05.1987 - HPV TL 908/87

    PERSONALRAT; MITBESTIMMUNG; SCHULBESUCH; KRANKHEIT; SCHÜLER;

    Eine Regelung durch Gesetz, die das Mitbestimmungsrecht nach § 61 Abs. 1 HPVG ausschließt, liegt dann vor, wenn es zum Vollzug der Regelung keines besonderen Ausführungsaktes mehr bedarf, das Gesetz mithin eine erschöpfende Regelung des Einzelfalls enthält, welche die Ausgestaltung der Einzelmaßnahme nicht dem Dienststellenleiter überläßt (Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 31.01.1986 - 6 P 5.83 -, PersV 1986, 325).

    Nur dann wenn das Gesetz keine erschöpfende Regelung des Einzelfalles enthält und damit die Ausgestaltung der Einzelmaßnahme dem Dienststellenleiter überlassen ist, unterliegt dessen Entscheidung der Richtigkeitskontrolle des Personalrats im Wege der Mitbestimmung (so BVerwG, B. vom 31.01.1986 - 6 P 5.83 -, PersV 1986 325, m. w. M.).

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 358/97

    Anpassung der Versorgungsobergrenze für Zusatzruhegeld - Definition des Begriffs

    Der Vorrang tariflicher Vorschriften kommt nur zum Zuge, wenn eine abschließende und vollständige tarifliche Regelung vorliegt, die ein einseitiges Bestimmungsrecht des Arbeitgebers ausschließt (vgl. BVerwGE 50, 186; BVerwG Beschluß vom 31. Januar 1986 - 6 P 5.83 - PersR 1986, 178; BAG Urteil vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - BAGE 83, 338, 345 = AP Nr. 8 zu § 27 BAT, zu I 2 b der Gründe).
  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 675/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

    Der Vorrang tariflicher Vorschriften kommt nur zum Zuge, wenn eine abschließende und vollständige tarifliche Regelung vorliegt, die ein einseitiges Bestimmungsrecht des Arbeitgebers ausschließt (vgl. BVerwGE 50, 186; BVerwG Beschluß vom 31. Januar 1986 - 6 P 5.83 - PersR 1986, 178; BAG Urteil vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - BAGE 83, 338, 345 = AP Nr. 8 zu § 27 BAT, zu I 2 b der Gründe).
  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 696/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

    Der Vorrang tariflicher Vorschriften kommt nur zum Zuge, wenn eine abschließende und vollständige tarifliche Regelung vorliegt, die ein einseitiges Bestimmungsrecht des Arbeitgebers ausschließt (vgl. BVerwGE 50, 186; BVerwG Beschluß vom 31. Januar 1986 - 6 P 5.83 - PersR 1986, 178; BAG Urteil vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - BAGE 83, 338, 345 = AP Nr. 8 zu § 27 BAT, zu I 2 b der Gründe).
  • VG Bremen, 18.01.2016 - 7 K 2493/15

    Einhaltung der Mitbestimmung - Allzuständigkeit; amtsärztliche Untersuchung;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 23.01.1986 - 6 P 8/83 -, juris, zum Hessischen Landespersonalvertretungsgesetz entschieden, dass die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung von Beschäftigten zur Klärung ihrer Dienstfähigkeit keine Maßnahme zur Verhütung von Dienstunfällen und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen iSd. § 61 Abs. 1 Nr. 6 HPVG = § 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG darstelle und daher nicht der Mitbestimmung des Personalrates unterliege, weil Maßnahmen, die in erster Linie andere Zwecke als einen effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutz verfolgten und sich nur mittelbar auf diesen auswirken könnten, nicht unter die genannten Regelungen fielen (so ebenfalls BVerwG, Beschl. v. 31.01.1986 - 6 P 5/83 -, juris, zu § 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG).
  • VG Mainz, 19.06.2013 - 5 K 1740/12

    Personalvertretungsrecht Rheinland-Pfalz; Allzuständigkeit der

  • VG Gelsenkirchen, 07.07.2015 - 1 L 1128/15

    Einstweilige Anordnung; amtsärztliche Untersuchung; Anordnungsgrund;

  • VGH Hessen, 28.03.1990 - BPV TK 3254/89

    Zur Mitbestimmung bei Anordnungen über das Verhalten der Amtsleitung gegenüber

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 TaBV 11/20

    Mitbestimmungsrecht - Dienstanweisung - Unfälle mit Dienstfahrzeugen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2007 - 60 PV 14.05

    Mitbestimmungspflicht bei der Behandlung von Rücklastschriften für ein Jobticket

  • VG Düsseldorf, 24.08.1999 - 2 K 2309/95

    Nutzung eines Behördenparkplatzes ohne vorherigen Erwerb eines

  • VG München, 21.11.2014 - M 21 K 12.2751

    Kein Anspruch auf Bewilligung von Sonderurlaub für (fernere) Nachbehandlungen und

  • VG Gelsenkirchen, 09.09.2016 - 12 L 2169/16

    Amtsärztliche Untersuchung; Untersuchungsanordnung; Untersuchungsinhalt;

  • VG Berlin, 12.11.2020 - 5 K 186.16
  • VG Ansbach, 10.10.2013 - AN 11 E 13.01705

    Untersuchungsanordnung zur Durchführung einer Sehhilfeerprobung,

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