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   BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 6.10   

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https://dejure.org/2011,5754
BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 6.10 (https://dejure.org/2011,5754)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.2011 - 6 P 6.10 (https://dejure.org/2011,5754)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - 6 P 6.10 (https://dejure.org/2011,5754)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    MBGSH § 61
    Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats; Erfordernis für eine dienststellenübergreifende Regelung

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    MBGSH § 61
    Erfordernis für eine dienststellenübergreifende Regelung; Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 61 Abs 1 S 1 MBG SH
    Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats; Erfordernis für eine dienststellenübergreifende Regelung

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats bei sachlich zwingendem Erfordernis für eine dienststellenübergreifende Regelung der betreffenden Angelegenheit

  • rewis.io

    Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats; Erfordernis für eine dienststellenübergreifende Regelung

  • ra.de
  • rewis.io

    Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats; Erfordernis für eine dienststellenübergreifende Regelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MBGSH § 61 Abs. 1 S. 1
    Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats bei sachlich zwingendem Erfordernis für eine dienststellenübergreifende Regelung der betreffenden Angelegenheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 76
  • NZA-RR 2012, 224
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.07.2010 - 6 PB 6.10

    Deutsche Rentenversicherung Nord; Geltung des Mitbestimmungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 6.10
    Auf die Deutsche Rentenversicherung Nord ist das Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein anzuwenden (vgl. Beschlüsse vom 17. Juli 2010 - BVerwG 6 PB 6.10 - juris Rn. 4 ff. und vom 30. November 2010 - BVerwG 6 PB 16.10 - juris Rn. 4).

    Bei ihr bestehen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung organisationsrechtlicher Bestimmungen des Sechsten Buchs des Sozialgesetzbuchs (RVOrgG-AusfG) vom 28. September 2005, GVOBl Schl.-H. S. 342, mehrere Personalräte, nämlich jeweils einer in den Dienststellen Lübeck, Hamburg und Neubrandenburg (vgl. Beschluss vom 17. Juli 2010 a.a.O. Rn. 15 ff. und 19 ff.).

  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06

    Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 6.10
    Maßgeblich sind stets die konkreten Umstände der Gesamtdienststelle und der ihr zugehörigen einzelnen Dienststellen (vgl. BAG, Beschlüsse vom 3. Mai 2006 - 1 ABR 15/05 - BAGE 118, 131 Rn. 25 und vom 14. November 2006 - 1 ABR 4/06 - BAGE 120, 146 Rn. 22).

    Eine Aufspaltung der Zuständigkeiten auf Gesamtpersonalrat und örtliche Personalräte verbietet sich aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (vgl. BAG, Beschluss vom 14. November 2006 a.a.O. Rn. 35).

  • BVerwG, 30.11.2010 - 6 PB 16.10

    Nachrücken von Ersatzmitgliedern in den Personalrat; Rückgriff auf andere

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 6.10
    Auf die Deutsche Rentenversicherung Nord ist das Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein anzuwenden (vgl. Beschlüsse vom 17. Juli 2010 - BVerwG 6 PB 6.10 - juris Rn. 4 ff. und vom 30. November 2010 - BVerwG 6 PB 16.10 - juris Rn. 4).
  • BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 96/08

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats -

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 6.10
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz begrenzt die Regelungsmacht der Partner der Dienststellenverfassung, hat jedoch keinen Einfluss auf die Zuständigkeitsverteilung zwischen den verschiedenen Personalvertretungen (vgl. BAG, Beschlüsse vom 23. März 2010 - 1 ABR 82/08 - AP Nr. 135 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung Rn. 17 und vom 18. Mai 2010 - 1 ABR 96/08 - AP Nr. 34 zu § 50 BetrVG 1972 Rn. 17).
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 15/05

    Zuständigkeit für Sozialplan

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 6.10
    Maßgeblich sind stets die konkreten Umstände der Gesamtdienststelle und der ihr zugehörigen einzelnen Dienststellen (vgl. BAG, Beschlüsse vom 3. Mai 2006 - 1 ABR 15/05 - BAGE 118, 131 Rn. 25 und vom 14. November 2006 - 1 ABR 4/06 - BAGE 120, 146 Rn. 22).
  • BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 82/08

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 6.10
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz begrenzt die Regelungsmacht der Partner der Dienststellenverfassung, hat jedoch keinen Einfluss auf die Zuständigkeitsverteilung zwischen den verschiedenen Personalvertretungen (vgl. BAG, Beschlüsse vom 23. März 2010 - 1 ABR 82/08 - AP Nr. 135 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung Rn. 17 und vom 18. Mai 2010 - 1 ABR 96/08 - AP Nr. 34 zu § 50 BetrVG 1972 Rn. 17).
  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 49/02

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 6.10
    cc) Eine dienststellenübergreifende Arbeitszeitregelung ist dann erforderlich, wenn die Arbeitsabläufe dienststellenübergreifend in zeitlicher Hinsicht derart eng verzahnt und voneinander abhängig sind, dass ohne eine dienststellenübergreifende Koordinierung untragbare Störungen auftreten (vgl. BAG, Beschluss vom 9. Dezember 2003 - 1 ABR 49/02 - BAGE 109, 71 ).
  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 10.05

    Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein; Vorstand als Dienststellenleiter;

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 6.10
    Es liegt daher nahe, sich bei der Auslegung der Regelung in § 61 Abs. 1 Satz 1 MBGSH an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 50 Abs. 1 BetrVG zu orientieren (vgl. in diesem Zusammenhang zum Ausschluss der Mitbestimmung bei leitenden Angestellten: Beschluss vom 22. März 2006 - BVerwG 6 P 10.05 - Buchholz 251.95 § 84 MBGSH Nr. 1 Rn. 24 f.).
  • BVerwG, 29.02.2012 - 6 P 2.11

    Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung; Fortsetzung des

    Der Charakter einer Entscheidung als innerdienstliche Maßnahme wird durch den Zusammenhang mit der Erledigung der Amtsaufgabe nicht in Frage gestellt (vgl. Beschlüsse vom 5. November 2010 a.a.O. Rn. 24 ff. und vom 5. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 17).

    Die Organisationsstruktur des Dezernats unterliegt der - bereits ausgeübten - Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats, wie das Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 8 Bf 130/10.PVL - rechtskräftig und mit zutreffender Begründung festgestellt hat (vgl. in diesem Zusammenhang Beschluss vom 5. Oktober 2011 - BVerwG 6 P 6.10 - juris Rn. 9 ff.).

  • BVerwG, 03.07.2013 - 6 PB 15.13

    Verselbständigung eines Dienststellenteils; personalvertretungsrechtliche

    Dagegen verbleibt es bei der Zuständigkeit des örtlichen Personalrats, wenn von der beabsichtigten Maßnahme ausschließlich die Beschäftigten einer Dienststelle betroffen werden (vgl. Beschluss vom 5. Oktober 2011 - BVerwG 6 P 6.10 - Buchholz 251.95 § 61 MBGSH Nr. 3 Rn. 11).

    Daran ändert sich selbst dann nichts, wenn zwar eine dienststellenübergreifende Regelung beabsichtigt ist, ein sachlich zwingendes Erfordernis dafür aber nicht besteht (vgl. Beschluss vom 5. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 12 ff.).

  • BVerwG, 08.06.2023 - 5 P 3.22

    Zum (fehlenden) personalvertretungsrechtlichen Maßnahmecharakter externer

    Auf die entsprechenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts in dem angegriffenen Beschluss nimmt der Senat Bezug (vgl. ferner BVerwG, Beschlüsse vom 5. Oktober 2011 - 6 P 6.10 - Buchholz 251.95 § 61 S-HPersVG Nr. 3 Rn. 10 ff. und vom 29. Februar 2012 - 6 P 2.11 - Buchholz 251.95 § 52 MBGSH Nr. 1 Rn. 50, 55).
  • BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 7.10

    Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats; Erfordernis für eine

    Wie der Senat im Beschluss vom heutigen Tage - BVerwG 6 P 6.10 - entschieden hat, ist der Gesamtpersonalrat, der Beteiligte zu 2, für den Abschluss der Dienstvereinbarung zur serviceorientierten flexiblen Arbeitszeit zuständig.
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