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   BVerwG, 13.10.1978 - 6 P 6.78   

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BVerwG, 13.10.1978 - 6 P 6.78 (https://dejure.org/1978,561)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.1978 - 6 P 6.78 (https://dejure.org/1978,561)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 1978 - 6 P 6.78 (https://dejure.org/1978,561)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dienstposten - Dienststelleninterne Ausschreibung - Mitbestimmung des Personalrats - Ausschreibungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 56, 324
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.10.1975 - II C 43.73

    Zulassung der Revision - Beschränkung auf Rechtsfrage

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1978 - 6 P 6.78
    Darüber hinaus erstreckt sich die in § 8 Abs. 1 Satz 1 BBG enthaltene Pflicht zur St eilen aus Schreibung nur auf die Eingangsstellen, nicht aber auf Beförderungsstellen (BVerwGE 49, 232 [235]).

    Nach Wortlaut und Sinngehalt des § 8 Abs. 1 Satz 1 BBG, der sich unmittelbar an die die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis regelnden Vorschrift des § 7 BBG anschließt, kann als Bewerber nur derjenige angesehen werden, der noch nicht Beamter ist, sondern sich um die Zulassung zur Beamtenlaufbahn bewirbt (BVerwGE 49, 232 [236]).

  • Drs-Bund, 15.08.1972 - BT-Drs VI/3721
    Auszug aus BVerwG, 13.10.1978 - 6 P 6.78
    Sowohl der Regierungsentwurf eines Bundespersonalvertretungsgesetzes (BT-Drucks. VI/3721) als auch der Entwurf eines Bundespersonalvertretungsgesetzes der Fraktionen der SPD/FDP (BT-Drucks. 7/176) sahen in § 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 vor, daß der Personalrat bei der Ausschreibung von Stellen, die besetzt werden sollten, ein Mitwirkungsrecht auszuüben hatte.

    Er begründete seine Stellungnahme damit, daß die Anforderungen, die an einen zu besetzenden Dienstposten zu stellen seien, allein die Verwaltung bestimmen könne, die für die Funktionsfähigkeit der Exekutive parlamentarisch verantwortlich sei (BT-Drucks. VI/3721 S. 41).

  • BVerwG, 14.01.2010 - 6 P 10.09

    Mitbestimmung beim Absehen von der Ausschreibung.

    Sie regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Dienststelle und ihren Beschäftigten sowie die sich daraus ergebenden wechselseitigen Rechte und Pflichten jedoch nicht selbst (vgl. Beschluss vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 6 P 6.78 - BVerwGE 56, 324 = Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 5 S. 32).
  • BVerwG, 08.03.1988 - 6 P 32.85

    Dienststelleninterne Stellenausschreibung - Rechtsgrundlage - Einschränkungen -

    Die Verpflichtung der Dienststelle zur dienststelleninternen Ausschreibung von zu besetzenden Stellen (Dienstposten) ist im Grundsatz aus den entsprechenden Mitbestimmungstatbeständen der Personalvertretungsgesetze abzuleiten (Änderung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 56, 324).

    Anknüpfend an den Beschluß des Senats vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 6 P 6.78 - (BVerwGE 56, 324 hat es die Mitbestimmung bei dieser Entscheidung aber davon abhängig gemacht, daß besondere Vorschriften die Verpflichtung der Dienststelle zur Ausschreibung begründen.

    Eine solche Wahlmöglichkeit bliebe ihm aber weitestgehend belassen, wenn die Pflicht zur dienststelleninternen Stellenausschreibung von dem Bestehen entsprechender dienstrechtlicher Vorschriften abhängig gemacht würde, wie das der Senat in seinem Beschluß vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 6 P 6.78 - (a.a.O., S. 326) und im Anschluß daran das Beschwerdegericht für richtig erachtet hat.

    Die Struktur und die Aufgabenstellung des öffentlichen Dienstes und die darauf beruhenden, vom Senat bereits in seinem Beschluß vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 6 P 6.78 - (a.a.O., S. 326) hervorgehobenen Unterschiede in den bei den verschiedenen Dienststellen bestehenden Verhältnissen, insbesondere die sich aus ihnen ergebenden Differenzierungen hinsichtlich der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit von dienststelleninternen Stellenausschreibungen, gebieten es aber, die Grenzen dieser Pflicht zur Stellenausschreibung aufzuzeigen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2017 - 1 A 303/15

    Schadensersatz wegen Nichtbeförderung

    33 Abs. 2 GG selbst lässt sich jedoch nichts dazu entnehmen, in welcher Weise diese (gleiche) Zugangsmöglichkeit konkret zu gewährleisten ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1978- 6 P 6.78 -, BVerwGE 56, 324 = juris, Rn. 13; OVG S.-A., Beschluss vom 30. Juni 2006 - 1 L 4/06 -, juris, Rn. 66; Carl, ZBR 2003, 343, ob also beispielsweise im Wege von Ausschreibungen oder durch Berücksichtigung sämtlicher in Betracht kommender Beamter von Amts wegen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.2018 - 2 B 10272/18

    Eilantrag gegen Besetzung der Stelle des LMK-Direktors auch in zweiter Instanz

    Eine allgemeine Ausschreibungspflicht für öffentliche Stellen lässt sich unmittelbar aus Art. 33 Abs. 2 GG nicht herleiten (Anschluss an BVerwGE 49, 232 [242 f.] und 56, 324 [327]).

    Nach gefestigter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung lässt sich unmittelbar aus Art. 33 Abs. 2 GG eine allgemeine Ausschreibungspflicht nicht herleiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1975 - II C 43.73 -, BVerwGE 49, 232 [242 f.]; Beschluss vom 13. Oktober 1978 - 6 P 6.78 -, BVerwGE 56, 324 [327]; Badura, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 33 Rn. 34 [Stand: Dez. 2014]).

  • BVerwG, 09.01.2007 - 6 P 6.06

    Mitwirkung des Personalrats bei Stellenausschreibungen; künstlerisches Personal

    Sie richtet sich - wie im Fall der öffentlichen oder externen Ausschreibung - an einen unbestimmten Personenkreis oder - wie im Fall der dienststelleninternen Ausschreibung - an alle Beschäftigten der Dienststelle oder eine bestimmte Gruppe von ihnen (vgl. Beschlüsse vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 6 P 6.78 - BVerwGE 56, 324 = Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 5 S. 34 und vom 8. März 1988 - BVerwG 6 P 32.85 - BVerwGE 79, 101 = Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 1 S. 4).

    Von einem schlichten Unterlassen, welches nicht zur Mitwirkung führt, ist nur in solchen Fällen auszugehen, in welchen der Dienststellenleiter eine bisherige Praxis der Nichtausschreibung fortsetzt (ebenso bereits Beschluss vom 13. Oktober 1978 a.a.O. S. 330 bzw. S. 36).

    Im Übrigen kommt das Mitwirkungsrecht auch überall dort zum Zuge, wo - sei es aufgrund von Verwaltungsvorschriften, sei es aufgrund einer Übung in der Dienststelle - nach der Verwaltungspraxis regelmäßig ausgeschrieben wird (so schon Beschluss vom 13. Oktober 1978 a.a.O. S. 328 ff. bzw. S. 34 f.).

  • BVerwG, 29.01.1996 - 6 P 38.93

    Personalvertretungsrecht: Informationspflicht des Personalrats, Verweigerung der

    Die Befugnis festzulegen, welche Anforderungen an den künftigen Inhaber eines zu besetzenden Dienstposten zu stellen sind, steht aufgrund seiner Organisations- und Personalhoheit allein dem Dienststellenleiter zu (vgl. Beschluß des Senats vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 6 P 6.78 - BVerwGE 56, 324, 326) [BVerwG 13.10.1978 - 6 P 6/78].
  • VG Neustadt, 28.02.2018 - 5 L 1378/17

    Stelle des Direktors der Landeszentrale für Medien und Kommunikation: Eilanträge

    Das ist schon deshalb rechtlich nicht zu beanstanden, weil eine Pflicht zur Ausschreibung im Regime des Art. 33 Abs. 2 GG ohnehin nicht allgemein, sondern nur auf der Grundlage besonderer gesetzlicher Vorschriften besteht (vgl. BVerwGE 49, 232 ff.; 56, 324 ff., 79, 101; Badura in Maunz/ Dürig, Grundgesetz, Art. 33 Rdnr. 34).
  • VG Karlsruhe, 08.08.2014 - 1 K 1548/14

    Information der Bewerber bei Besetzung eines Beförderungsdienstpostens

    Demgemäß wird zwar durch § 11 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 LBG der gleiche Zugang für Eingangs- wie Beförderungsämter nach dem Leistungsgrundsatz in einem ersten Schritt konkretisiert, die Vorschrift stellt aber nicht die für alle Fälle einzig mögliche Form dar, diesem verfassungsrechtlichen Gebot nachzukommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.1975 - II C 43.73 -, BVerwGE 49, 232; Beschluss vom 13.10.1978 - 6 P 6/78 -, BVerwGE 56, 324).
  • BVerwG, 10.03.1987 - 6 P 17.85

    Schriftform - Einigungsstellen - Formwahrung - Schriftliche Fixierung -

    Die Bestimmung entscheidet für den Bereich des Norddeutschen Rundfunks die umstrittene Frage, ob freie und besetzbare Stellen "dienststellenintern" auszuschreiben sind oder nicht (verneinend: BVerwGE 56, 324; Fürst, a.a.O., K § 75 Rz 106; bejahend: Altvater u.a., a.a.O., § 75 RdNr. 68; Lorenzen/Haas/Schmitt, a.a.O., § 75 RdNr. 184), dahin, daß eine solche Ausschreibung stattzufinden hat, sofern nicht im Einvernehmen mit dem Personalrat auf sie verzichtet wird.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2006 - 1 L 4/06

    Zum Schadensersatzanspruch eines Beamten aufgrund Nichtbeförderung

    Auch aus dem Gebot des Art. 33 Abs. 2 GG lässt sich eine allgemeine Ausschreibungspflicht nicht herleiten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1978 - Az.: 6 P 6.76 -, BVerwGE 56, 324; OVG LSA, Beschluss vom 19. Januar 2006 - Az.: 1 M 493/05 -).
  • VGH Hessen, 24.04.2003 - 22 TL 2720/01

    Zustimmungsverweigerung wegen fehlender Ausschreibung einer Drittmittelstelle

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2006 - 1 M 84/06

    Zum Anspruch auf Beförderung und zur Besetzung der Stelle eines Schulleiters

  • VG München, 20.03.1997 - M 12 E 97.607

    Dienstpostenausschreibung eines Referatsleiters der Besoldungsgruppe A 16 im

  • VGH Bayern, 02.02.2021 - 3 ZB 20.615

    Anspruch auf Beförderung und Schadenersatz wegen Nichtbeförderung

  • VGH Bayern, 05.04.2022 - 18 P 21.1067

    Erfolglose Klage auf Feststellung der Mitbestimmungspflichtigkeit der Einführung

  • OLG Saarbrücken, 09.04.2002 - 4 U 124/01

    Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung

  • OVG Saarland, 23.05.2003 - 5 P 5/01

    Zustimmungsverweigerung, Gründe, Beachtliche, Gesetzesverstoß,

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.1996 - PL 15 S 1715/94

    Feststellung der Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Personalrates trotz

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.04.1993 - 3 M 15/93

    Auswahlverfahren; Beförderungsstellen; Mitbewerber; Beförderung; Auswahl;

  • BVerwG, 06.09.1982 - 2 B 68.80

    Versagung des rechtlichen Gehörs - Notwendigkeit einer Beförderungsauswahl -

  • VG Münster, 11.08.2006 - 4 L 387/06

    Hochschulrechtliche Ausgestaltung der Besetzung einer Vertretungsprofessur;

  • VG Gera, 09.10.2019 - 1 K 160/18

    Beamtenrechtliche Höchstaltersgrenze steht Verbeamtung u.U. nicht entgegen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2004 - 2 A 11293/03

    Auswahlverfahren zur Besetzung der Stelle eines Studiendirektors zur

  • VG München, 14.02.2022 - M 5 E 21.4563

    Besetzung einer Referatsleiterstelle vor Entscheidung über eine Bewerbung einer

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