Rechtsprechung
   BVerwG, 17.05.2010 - 6 P 7.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5263
BVerwG, 17.05.2010 - 6 P 7.09 (https://dejure.org/2010,5263)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.2010 - 6 P 7.09 (https://dejure.org/2010,5263)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - 6 P 7.09 (https://dejure.org/2010,5263)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,5263) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    NdsPersVG § 65 Abs. 3 Nr. 2
    Ausschluss der Mitbestimmung; Beschäftigte, die in Personalangelegenheiten der Dienststelle entscheiden

  • openjur.de

    Ausschluss der Mitbestimmung; Beschäftigte, die in Personalangelegenheiten der Dienststelle entscheiden.

  • Bundesverwaltungsgericht

    NdsPersVG § 65 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 65 Abs 1 PersVG ND 2007, § 65 Abs 2 PersVG ND 2007, § 65 Abs 3 Nr 2 Alt 2 PersVG ND 2007, § 12 Abs 2 S 1 Nr 2 Alt 1 PersVG ND 2007, § 5 Abs 3 BetrVG
    Ausschluss der Mitbestimmung; Beschäftigte, die in Personalangelegenheiten der Dienststelle entscheiden

  • Wolters Kluwer

    Befugter Personenkreis i.S.v. § 65 Abs. 3 Nr. 2 niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NdsPersVG) zur Vornahme von Entscheidungen in Personalangelegenheiten der Dienststelle; Möglichkeit des Ausschlusses der Mitbestimmung über Personalentscheidungen

  • rewis.io

    Ausschluss der Mitbestimmung; Beschäftigte, die in Personalangelegenheiten der Dienststelle entscheiden

  • ra.de
  • rewis.io

    Ausschluss der Mitbestimmung; Beschäftigte, die in Personalangelegenheiten der Dienststelle entscheiden

  • datenbank.nwb.de

    Ausschluss der Mitbestimmung; Beschäftigte, die in Personalangelegenheiten der Dienststelle entscheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 823
  • NZA-RR 2010, 445
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.06.2005 - 6 P 8.04

    Stellvertretender Schulleiter; Befugnis zur selbständigen Entscheidung in

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2010 - 6 P 7.09
    In der Regel wird die Entscheidungsberechtigung in der Zeichnungsbefugnis zum Ausdruck kommen (vgl. Beschluss vom 22. Juni 2005 a.a.O. S. 4 f.).

    zu beachten und Weisungen des Dienststellenleiters oder der übergeordneten Dienststelle im Einzelfall möglich sind (vgl. Beschluss vom 22. Juni 2005 a.a.O. S. 5).

    Letzteres ist aber gerade dann zu besorgen, wenn die der Einstellung bei Bewerberkonkurrenz vorausgehende Auswahlentscheidung sachwidrig ist (vgl. Beschluss vom 22. Juni 2005 a.a.O. S. 6 f.).

    Das Abstellen auf derart komplexe Kriterien verbietet sich aus Gründen der Rechtssicherheit bei der Anwendung und Auslegung von Rechtsnormen, die für das Bestehen des Wahlrechts von wesentlicher Bedeutung sind (vgl. Beschluss vom 22. Juni 2005 a.a.O. S. 4 und 7 f.).

    Ein Beschäftigter, der personalrechtliche Entscheidungen trifft, soll nicht gleichzeitig als Mitglied der Personalvertretung mit Personalangelegenheiten befasst sein (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 2005 a.a.O. S. 3 und vom 6. September 2005 - BVerwG 6 PB 13.05 - Buchholz 250 § 14 BPersVG Nr. 1 Rn. 3).

    Die sachgerechte Auslegung der Vorschrift gestattet es, ihre ausufernde und in den Rechtswirkungen unverhältnismäßige Anwendung zu verhindern (vgl. zur unzulässigen Einbeziehung von Vertretern: Beschlüsse vom 22. Juni 2005 - BVerwG 6 P 8.04 - Buchholz 251.2 § 13 BlnPersVG Nr. 3 S. 11 ff. und vom 6. September 2005 a.a.O. Rn. 4).

  • BVerwG, 06.09.2005 - 6 PB 13.05

    Befugnis zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten;

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2010 - 6 P 7.09
    Ein Beschäftigter, der personalrechtliche Entscheidungen trifft, soll nicht gleichzeitig als Mitglied der Personalvertretung mit Personalangelegenheiten befasst sein (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 2005 a.a.O. S. 3 und vom 6. September 2005 - BVerwG 6 PB 13.05 - Buchholz 250 § 14 BPersVG Nr. 1 Rn. 3).

    Die sachgerechte Auslegung der Vorschrift gestattet es, ihre ausufernde und in den Rechtswirkungen unverhältnismäßige Anwendung zu verhindern (vgl. zur unzulässigen Einbeziehung von Vertretern: Beschlüsse vom 22. Juni 2005 - BVerwG 6 P 8.04 - Buchholz 251.2 § 13 BlnPersVG Nr. 3 S. 11 ff. und vom 6. September 2005 a.a.O. Rn. 4).

  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 10.05

    Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein; Vorstand als Dienststellenleiter;

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2010 - 6 P 7.09
    Abweichendes kommt in Betracht, wenn und soweit Personalvertretungsgesetze auf § 5 Abs. 3 BetrVG Bezug nehmen oder vergleichbare Tatbestände enthalten (vgl. Beschluss vom 22. März 2006 - BVerwG 6 P 10.05 - Buchholz 251.95 § 84 MBGSH Nr. 1 Rn. 24 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2009 - 18 LP 4/07
    Auszug aus BVerwG, 17.05.2010 - 6 P 7.09
    Lüneburg - 18.03.2009 - AZ: OVG 18 LP 4/07 - Niedersächsisches OVG - 18.03.2009 - AZ: OVG 18 LP 4/07.
  • BVerwG, 01.09.2004 - 6 P 3.04

    Beteiligung der Personalvertretung; Mitwirkung beim Erlass von

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2010 - 6 P 7.09
    Während somit unter personelle Maßnahmen die einzelne Beschäftigte betreffenden Angelegenheiten fallen, sind unter allgemeinen Maßnahmen konkret-generelle und abstrakt-generelle Angelegenheiten zu verstehen, die sich auf personelle Maßnahmen beziehen, wie z.B. Richtlinien zur Berufsausbildung und Fortbildung, zum Bildungsurlaub und zu Beurteilungen (§ 65 Abs. 1 Nr. 18 und 20, Abs. 2 Nr. 12, 14a und 17 NdsPersVG; vgl. zu einem ähnlichen Verständnis "allgemeiner" Angelegenheiten: Beschluss vom 1. September 2004 - BVerwG 6 P 3.04 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 13 S. 4 f.).
  • BVerwG, 20.03.2002 - 6 P 6.01

    Antragsabhängige Mitbestimmung; in § 14 Abs. 3 BPersVG bezeichnete Beschäftigte;

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2010 - 6 P 7.09
    Dies zu vermeiden, liegt im Interesse der Dienststelle (vgl. Beschluss vom 20. März 2002 - BVerwG 6 P 6.01 - Buchholz 250 § 77 BPersVG Nr. 16 S. 5).
  • OVG Niedersachsen, 05.06.2002 - 18 LP 422/01

    Abwesenheitsvertreter; Beschäftigter; Gemeinde; Personalamtsleiter;

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2010 - 6 P 7.09
    cc) Entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, die es sowohl im angefochtenen Beschluss als auch in früheren Entscheidungen vertreten hat (vgl. Beschlüsse vom 5. Juni 2002 - 18 LP 422/01 - juris Rn. 3 und vom 30. November 2004 - 18 LP 14/02 - juris Rn. 21), ist die parlamentarische Einschätzung vom bloß redaktionellen Charakter der Gesetzesänderung in § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 und § 65 Abs. 3 Nr. 2 Alt. 2 NdsPersVG nachvollziehbar und in der Sache zutreffend.
  • BVerwG, 22.06.2005 - 6 P 2.05

    Schulleiter; Befugnis zu selbstständigen Entscheidungen in

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2010 - 6 P 7.09
    Diese sind personalvertretungsrechtlich relevant, weil sie zwischen Dienststelle und Personalrat förmlich zu verhandeln sind (vgl. Beschluss vom 22. Juni 2005 - BVerwG 6 P 2.05 - Buchholz 251.2 § 13 BlnPersVG Nr. 2 S. 3; Dembowski u.a., a.a.O. § 65 Rn. 197).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 18 LP 14/02

    Bedienstete; Dienststelle; Entscheidungskompetenz; Hierarchie; Leitung;

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2010 - 6 P 7.09
    cc) Entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, die es sowohl im angefochtenen Beschluss als auch in früheren Entscheidungen vertreten hat (vgl. Beschlüsse vom 5. Juni 2002 - 18 LP 422/01 - juris Rn. 3 und vom 30. November 2004 - 18 LP 14/02 - juris Rn. 21), ist die parlamentarische Einschätzung vom bloß redaktionellen Charakter der Gesetzesänderung in § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 und § 65 Abs. 3 Nr. 2 Alt. 2 NdsPersVG nachvollziehbar und in der Sache zutreffend.
  • BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 23.10

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Zuweisung eines neuen

    Wesentlicher Inhalt der Mitbestimmung bei Ein-, Höher- und Herabgruppierung ist dagegen die richtige Bezahlung (vgl. Beschlüsse vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 59 ff. und vom 17. Mai 2010 - BVerwG 6 P 7.09 - Buchholz 251.6 § 65 NdsPersVG Nr. 2 Rn. 15).
  • BVerwG, 05.11.2010 - 6 P 18.09

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Allzuständigkeit des Personalrats;

    Denn sie wirkt sich auf das einzelne Beschäftigungsverhältnis aus (vgl. LTDrucks 12/996 S. 107; Beschlüsse vom 23. Januar 1986 - BVerwG 6 P 8.83 - Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 3 S. 9 und vom 17. Mai 2010 - BVerwG 6 P 7.09 - juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2018 - 62 PV 2.18

    Mitbestimmung; selbständige Entscheidung in Personalangelegenheiten

    Ob eine Selbständigkeit der Entscheidungszuständigkeit gegeben ist, mag indiziell an der Schlusszeichnungsbefugnis zu erkennen sein (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2010 - 6 P 7.09 - juris Rn. 13 und vom 6. September 2005 - 6 PB 13.05 - juris Rn. 6; Altvater/Baden/Berg u.a., BPersVG, 9. Auflage 2016, § 14 Rn. 13; Lorenzen/Etzel/Gerhold u.a., BPersVG, Stand 7/2018, § 77 Rn. 10).

    Allerdings sind Abläufe der öffentlichen Verwaltung bekannt, in denen intern die Entscheidung an höherer Stelle getroffen und deren Ausführung mit Schlusszeichnung des Formalakts an tieferer Stelle erfolgt (BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2010 - 6 P 7.09 - juris Rn. 15).

    Ob eine Dienstkraft mit Zeichnungsbefugnis, die lediglich Personalentscheidungen ihrer Vorgesetzten ausführt, von § 14 Abs. 3 BPersVG erfasst wird, ist zu bezweifeln (so wohl auch BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2010 - 6 P 7.09 - juris Rn. 13 und Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 14. Auflage 2018, § 77 Rn. 8a: nicht, wenn Akteure "an das Einverständnis anderer gebunden sind").

    Eine diesbezügliche Bindung durch allgemeine Verwaltungsvorschriften wäre unschädlich (BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2010 - 6 P 7.09 - juris Rn. 14).

    Die Beteiligte weist zutreffend darauf hin, dass eine weitere Einengung des Tatbestands der originären Wahlvorschrift des § 14 Abs. 3 BPersVG zu nicht hinnehmbaren Unwägbarkeiten und einer Gefährdung von Personalratswahlen führen könnte (ebenso BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2010 - 6 P 7.09 - juris Rn. 16 zum niedersächsischen Recht).

    Der Senat kann auch nicht eine Pflicht der dem Bundespersonalvertretungsgesetz unterfallenden Dienststellen erkennen, Entscheidungsbefugnisse in Personalangelegenheiten so zu verteilen, dass stets Befugnisse von erheblichem Gewicht in den Händen weniger "herausgehobener" Dienstkräfte gebündelt sind (entsprechend BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2010 - 6 P 7.09 - juris Rn. 22 zum niedersächsischen Recht).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2018 - 62 PV 2.18

    Stufenvertretung; Mitbestimmung; Versetzung; abgebender Aspekt; aufnehmender

    Ob eine Selbständigkeit der Entscheidungszuständigkeit gegeben ist, mag indiziell an der Schlusszeichnungsbefugnis zu erkennen sein (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2010 - 6 P 7.09 - juris Rn. 13 und vom 6. September 2005 - 6 PB 13.05 - juris Rn. 6; Altvater/Baden/Berg u.a., BPersVG, 9. Auflage 2016, § 14 Rn. 13; Lorenzen/Etzel/Gerhold u.a., BPersVG, Stand 7/2018, § 77 Rn. 10).

    Allerdings sind Abläufe der öffentlichen Verwaltung bekannt, in denen intern die Entscheidung an höherer Stelle getroffen und deren Ausführung mit Schlusszeichnung des Formalakts an tieferer Stelle erfolgt (BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2010 - 6 P 7.09 - juris Rn. 15).

    Ob eine Dienstkraft mit Zeichnungsbefugnis, die lediglich Personalentscheidungen ihrer Vorgesetzten ausführt, von § 14 Abs. 3 BPersVG erfasst wird, ist zu bezweifeln (so wohl auch BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2010 - 6 P 7.09 - juris Rn. 13 und Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 14. Auflage 2018, § 77 Rn. 8a: nicht, wenn Akteure "an das Einverständnis anderer gebunden sind").

    Eine diesbezügliche Bindung durch allgemeine Verwaltungsvorschriften wäre unschädlich (BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2010 - 6 P 7.09 - juris Rn. 14).

    Die Beteiligte weist zutreffend darauf hin, dass eine weitere Einengung des Tatbestands der originären Wahlvorschrift des § 14 Abs. 3 BPersVG zu nicht hinnehmbaren Unwägbarkeiten und einer Gefährdung von Personalratswahlen führen könnte (ebenso BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2010 - 6 P 7.09 - juris Rn. 16 zum niedersächsischen Recht).

    Der Senat kann auch nicht eine Pflicht der dem Bundespersonalvertretungsgesetz unterfallenden Dienststellen erkennen, Entscheidungsbefugnisse in Personalangelegenheiten so zu verteilen, dass stets Befugnisse von erheblichem Gewicht in den Händen weniger "herausgehobener" Dienstkräfte gebündelt sind (entsprechend BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2010 - 6 P 7.09 - juris Rn. 22 zum niedersächsischen Recht).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17

    Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung -

    Der Beschäftigte muss insoweit die Befugnis haben, in eigener Verantwortung endgültig zu entscheiden (BVerwG 17.05.2010, NZA-RR 2010, 445).

    An einer selbständigen Entscheidungsbefugnis fehlt es dagegen dann, wenn der Arbeitnehmer personelle Entscheidungen nur vorbereitet oder bei der Entscheidung an das Einverständnis einer gleichgeordneten Stelle gebunden ist (BVerwG 17.05.2010, a. a. O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 527/16

    Außerordentliche Kündigung - Chefarzt - Anfechtung eines Dienstvertrages -

    Der Beschäftigte muss insoweit die Befugnis haben, in eigener Verantwortung endgültig zu entscheiden (BVerwG 17.05.2010, NZA-RR 2010, 445).

    An einer selbständigen Entscheidungsbefugnis fehlt es dagegen dann, wenn der Arbeitnehmer personelle Entscheidungen nur vorbereitet oder bei der Entscheidung an das Einverständnis einer gleichgeordneten Stelle gebunden ist (BVerwG 17.05.2010, a. a. O.).

  • VG Mainz, 08.03.2016 - 5 K 723/15

    Neubesetzung einer unternehmensleitenden Stelle in Sparkasse ohne Beteiligung der

    sowie Weisungen des Dienststellenleiters oder der übergeordneten Dienststelle zu beachten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.5.2010 - 6 P 7/09 -, PersV 2010, 379 und juris, Rn. 14).

    Denn die maßgeblich in seinem Verantwortungsbereich liegende Auswahlentscheidung ist gerade mit Blick auf den Schutzzweck der Mitbestimmung bei Einstellungen als deren wesentlicher Teil zu werten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.5.2010 - 6 P 7/09 -, a.a.O. und juris, Rn. 15).

    Das Abstellen auf derart komplexe Kriterien verbietet sich aus Gründen der Rechtssicherheit bei der Anwendung und Auslegung von Rechtsnormen, die für das Bestehen des Wahlrechts von wesentlicher Bedeutung sind, auch wenn sie in anderem Regelungszusammenhang zugleich Bedeutung haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.5.2010 - 6 P 7/09 -, a.a.O. und juris, Rn. 16).

  • BVerwG, 16.05.2012 - 6 PB 3.12

    Personalvertretungsrecht; Antragsabhängigkeit der Mitbestimmung bei

    Diese Maßgabe, die der Senat in nachfolgenden Entscheidungen bekräftigt hat (Beschlüsse vom 6. September 2005 - BVerwG 6 PB 12.05 - juris Rn. 4 und vom 17. Mai 2010 - BVerwG 6 P 7.09 - Buchholz 251.6 § 65 NdsPersVG Nr. 2 Rn. 22), kann ohne weiteres auf § 88 Abs. 1 2. Alt. HmbPersVG übertragen werden.

    Bei letzteren handelt es sich indes überwiegend um Personalangelegenheiten, d.h. um einzelne Beschäftigte und deren Beschäftigungsverhältnis betreffende Angelegenheiten (vgl. Beschluss vom 17. Mai 2010 a.a.O. Rn. 9), und nur vereinzelt, nämlich in den Fällen des § 87 Abs. 1 Nr. 23 bis 27 HmbPersVG, um allgemeine Angelegenheiten, die sich aber wiederum auf personelle Maßnahmen beziehen.

  • VG Stade, 19.11.2010 - 8 A 1519/09

    Feststellung des Erlöschens der Mitgliedschaft im Dienststellenpersonalrat der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 17.5.2010 - 6 P 7/09 - ZfPR 2010, 103 = NZA-RR 2010, 445 zum NPersVG), der die Kammer folgt, fallen unter Personalangelegenheiten jedenfalls die in § 65 Abs. 1 und 2 NPersVG aufgeführten personellen Maßnahmen, wie die "klassischen" Angelegenheiten nach § 65 Abs. 1 Nr. 1 bis 13 und 17, Abs. 2 Nr. 1 bis 9 und 16 NPersVG (vgl. Dembowski / Ladwig / Sellmann, Das Personalvertretungsrecht in Niedersachsen, § 65 Rn. 5 und 191).

    Um zu dem Personenkreis zu zählen, die in Personalangelegenheiten entscheiden, muss der Beschäftigte stellenplan- bzw. geschäftsordnungsmäßig die Befugnis haben, in Personalangelegenheiten in eigener Verantwortung endgültig zu entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 17.5.2010 - 6 P 7/09 - a. a. O.).

    Der Beschäftigte entscheidet in Personalangelegenheiten der Dienststelle, wenn er für mitbestimmungspflichtige Einstellungen dienststellenintern die Verantwortung trägt (BVerwG, Beschluss vom 17.5.2010 - 6 P 7/09 - a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2017 - 20 A 1002/17

    Erklären eines Orchesters zu einer selbstständigen Dienststelle; Wahl der

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2010 - 6 P 7.09 -, juris, Rn. 13 (zum niedersächsischen Personalvertretungsrecht), und vom 22. Juni 2005 - 6 P 2.05 -, juris, Rn. 21 (zum Berliner Personalvertretungsrecht); OVG NRW, Beschluss vom 17. September 1979 - CL 8/79 -, juris, Rn. 6.

    vgl. zur Pflichten- und Interessenkollision BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2010 - 6 P 7.09 -, juris, Rn. 21 (zum niedersächsischen Personalvertretungsrecht), vom 6. September 2005 - 6 PB 13.05 -, juris, Rn. 3 (zum BPersVG), und vom 22. Juni 2005 - 6 P 2.05 -, juris, Rn. 15 (zum Berliner Personalvertretungsrecht); OVG NRW, Beschluss vom 6. November 1985 - CL 17/84 -, RiA 1986, 184; Cecior/Vallendar/Lechtermann/Klein, Personalvertretungsrecht NRW, § 11 Rn. 25.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2017 - 2 TaBV 12/16

    Mitwirkungsrecht der Betriebsvertretung - Sondergehaltsbestimmungen der

  • BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 24.10

    Mitbestimmungsrecht für die Eingruppierung eines Arbeitnehmers aus Anlass einer

  • OVG Hamburg, 29.11.2011 - 8 Bf 95/11

    Informationsanspruch des Personalrats; Eintritt der Zustimmungsfiktion

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2015 - PL 15 S 1102/14

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Beauftragten für Chancengleichheit von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.04.2016 - 4 TaBV 17/15

    Mitwirkungsrecht des Personalrats - Verwirkung - Übertragung einer höher zu

  • VG Ansbach, 02.05.2013 - AN 7 PE 13.00757

    Personalvertretungsrecht des Bundes

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht