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   BVerwG, 23.01.1986 - 6 P 8.83   

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BVerwG, 23.01.1986 - 6 P 8.83 (https://dejure.org/1986,1015)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.1986 - 6 P 8.83 (https://dejure.org/1986,1015)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 1986 - 6 P 8.83 (https://dejure.org/1986,1015)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Ärztliche Untersuchung - Dienstfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2388 (Ls.)
  • DVBl 1986, 893
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 09.10.1970 - 1 ABR 18/69

    Mitwirkungsrecht - Betriebsrat - Lohngruppeneinteilung

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1986 - 6 P 8.83
    Soweit jedoch der Tarifvertrag keine erschöpfende Regelung des Einzelfalles enthält und damit die Ausgestaltung der Einzelmaßnahme dem Dienststellenleiter überlassen ist, unterliegt dessen Entscheidung der Richtigkeitskontrolle des Personalrats im Wege der Mitbestimmung (vgl. BVerwGE 50, 186 mit Bezugnahme auf BAG, Beschluß vom 9. Oktober 1970 - 1 ABR 18/69 - und Beschluß vom 27. Juli 1979 - BVerwG 6 P 92.78 - <PersV 1981, 168>).
  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1986 - 6 P 8.83
    Bei dieser Sachlage bedurfte es zur Klärung der generellen personalvertretungsrechtlichen Streitfrage keiner ausdrücklichen Antragshäufung in der Tatsacheninstanz (vgl. BAG, Beschluß vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - ).
  • BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 13.79

    Besetzung einer Einigungsstelle - Rechtliche Einordnung einer Empfehlung im Sinne

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1986 - 6 P 8.83
    Da der Beteiligte weiterhin der Auffassung ist, daß die Anordnung der amts- oder vertrauensärztlichen Untersuchung von Beschäftigten nicht mitbestimmungsbedürftig ist, und da damit zu rechnen ist, daß diese Frage auch künftig auftreten wird, ist zur Klärung der Zuständigkeit der Personalvertretung und zur Vermeidung weiterer Streitigkeiten eine gerichtliche Entscheidung geboten (vgl. Beschluß vom 21. Juni 1982 - BVerwG 6 P 13.79 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.07.1979 - 6 P 92.78

    Sperrwirkung einer gesetzlichen und tariflichen Regelung gegenüber der

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1986 - 6 P 8.83
    Soweit jedoch der Tarifvertrag keine erschöpfende Regelung des Einzelfalles enthält und damit die Ausgestaltung der Einzelmaßnahme dem Dienststellenleiter überlassen ist, unterliegt dessen Entscheidung der Richtigkeitskontrolle des Personalrats im Wege der Mitbestimmung (vgl. BVerwGE 50, 186 mit Bezugnahme auf BAG, Beschluß vom 9. Oktober 1970 - 1 ABR 18/69 - und Beschluß vom 27. Juli 1979 - BVerwG 6 P 92.78 - <PersV 1981, 168>).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 6 P 20.78

    Überprüfung von Arbeitsplätzen als Vorentscheidung einer Eingruppierung -

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1986 - 6 P 8.83
    Diese Allgemeinverbindlichkeit kommt durch die Verwendung des Begriffs "Regelung" in Verbindung mit "Ordnung in der Dienststelle" und "Verhalten der Beschäftigten" deutlich zum Ausdruck (vgl. Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 6 P 20.78 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1986 - 6 P 8.83
    Soweit jedoch der Tarifvertrag keine erschöpfende Regelung des Einzelfalles enthält und damit die Ausgestaltung der Einzelmaßnahme dem Dienststellenleiter überlassen ist, unterliegt dessen Entscheidung der Richtigkeitskontrolle des Personalrats im Wege der Mitbestimmung (vgl. BVerwGE 50, 186 mit Bezugnahme auf BAG, Beschluß vom 9. Oktober 1970 - 1 ABR 18/69 - und Beschluß vom 27. Juli 1979 - BVerwG 6 P 92.78 - <PersV 1981, 168>).
  • BVerwG, 03.08.1962 - VII P 17.61

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Ablehnung eines Unterstützungsantrags

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1986 - 6 P 8.83
    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedenfalls in dem Beschluß vom 3. August 1962 - BVerwG 7 P 17.61 - (Buchholz 238.35 § 60 HPVG Nr. 1 = PersV 1962, 274) den Tatbestand des § 61 Abs. 1 Nr. 1 HPVG auch auf eine Mitbestimmung des Personalrats "bei" der Gewährung von Unterstützungen angewandt.
  • BVerwG, 15.12.1972 - VII P 4.71

    Kompetenz zur Bildung von Personalräten in den Ländern

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1986 - 6 P 8.83
    Maßnahmen, die zwar soziale Auswirkungen haben, überwiegend aber personeller oder organisatorischer Art sind, begründen nicht gemäß § 61 Abs. 1 HPVG ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats (vgl. Beschluß vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 7 P 4.71 - ; Fürst, GKÖD V, K § 75 BPersVG Rz 58).
  • BVerwG, 07.11.1969 - VII P 5.69

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei der Einstufung von Bediensteten in die

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1986 - 6 P 8.83
    Diese Formulierung zeigt, daß dem in § 61 Abs. 1 HPVG enthaltenen Katalog der mitbestimmungspflichtigen sozialen Angelegenheiten - im Gegensatz zu § 75 und § 76 BPersVG - keine abschließende Bedeutung zukommt (vgl. Beschluß vom 7. November 1969 - BVerwG 7 P 5.69 - ).
  • BVerwG, 05.11.2010 - 6 P 18.09

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Allzuständigkeit des Personalrats;

    Denn sie wirkt sich auf das einzelne Beschäftigungsverhältnis aus (vgl. LTDrucks 12/996 S. 107; Beschlüsse vom 23. Januar 1986 - BVerwG 6 P 8.83 - Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 3 S. 9 und vom 17. Mai 2010 - BVerwG 6 P 7.09 - juris Rn. 9).

    Mit seiner vorliegenden Entscheidung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinen Beschlüssen vom 23. Januar 1986 (a.a.O.) und vom 31. Januar 1986 - BVerwG 6 P 5.83 - (Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 42), in welchen jeweils ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung verneint wurde.

  • BVerwG, 24.06.2014 - 6 P 1.14

    TV-L; Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Globalantrag;

    Hierunter fallen nur allgemeinverbindliche, von allen Beschäftigten zu beachtende Verhaltensregeln (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 1986 - BVerwG 6 P 8.83 - Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 3 S. 7, vom 31. Januar 1986 - BVerwG 6 P 5.83 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 42 S. 42 und vom 19. Mai 2003 - BVerwG 6 P 16.02 - Buchholz 250 § 78 BPersVG Nr. 19 S. 9).

    Weder hier noch in weiteren denkbaren Konstellationen der Anwendung von § 3 Abs. 5 TV-L (vgl. hierzu den Überblick bei Stück/Wein, NZA-RR 2005, 505 ) handelt die Dienststelle mit gesundheitsschützender Zielsetzung im speziellen Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 7 RhPPersVG (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 1986 a.a.O. S. 7 f. und vom 31. Januar 1986 a.a.O. S. 42).

    Es bedarf vielmehr im konkreten Fall stets der wertenden Entscheidung der Dienststelle, ob für eine solche Untersuchung eine "begründete Veranlassung" (§ 3 Abs. 5 Satz 1 TV-L) besteht (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 1986 a.a.O. S. 6 f. und vom 31. Januar 1986 a.a.O. S. 41 f.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2013 - 5 A 10777/13

    Personalvertretung; Mitbestimmung bei Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

    Denn der Beteiligte zu 2. ist grundsätzlich der Auffassung, dass die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung gegenüber Beschäftigten i.S.d. § 1 Abs. 1 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 7 vom 9. März 2013 nicht mitbestimmungspflichtig sei, und es ist damit zu rechnen, dass diese Frage auch künftig auftreten wird (zum Ganzen vgl. BVerwG, Beschl. vom 23.01.1986 - 6 P 8/83 -, Rn. 24, juris).

    Es ist vielmehr stets im konkreten Fall zu entscheiden, ob "begründete Veranlassung" für die Anordnung besteht oder ob diese sachlich gerechtfertigt ist; von der Befugnis darf nicht willkürlich Gebrauch gemacht werden (zum Ganzen vgl. BVerwG, Beschl. vom 23.01.1986 - 6 P 8/83 -, Rn. 25, und vom 31.01.1986 - 6 P 5/83 -, Rn. 16, jeweils juris).

    Die Allgemeinverbindlichkeit kommt durch die Verwendung des Begriffs "Regelung" in Verbindung mit "Ordnung in der Dienststelle" und "Verhalten der Beschäftigten" deutlich zum Ausdruck (vgl. BVerwG, Beschl. vom 23.01.1986 - 6 P 8/83 -, Rn. 27, vom 31.01.1986 - 6 P 5/83 -, Rn. 17, und vom 06.02.1979 - 6 P 20/78 -, Rn. 21, m.w.N., jeweils juris).

    Es handelt sich demnach nicht um eine Maßnahme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes oder eine solche zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten oder zum Schutz vor konkreten Gefahren, die die Tätigkeit an bestimmten Arbeitsplätzen mit sich bringt (zum Ganzen vgl. BVerwG, Beschl. vom 23.01.1986 - 6 P 8/83 -, Rn. 28, vom 31.01.1986 - 6 P 5/83 -, Rn. 18, und vom 17.02.1986 - 6 P 21/84 -, Rn. 17, jeweils juris).

  • BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 7.90

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei neuen Arbeitsmethoden

    Eine die Mitbestimmung des Personalrats ausschließende tarifvertragliche Regelung besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 23. Januar 1986 - BVerwG 6 P 8.83 - Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 3 = ZBR 1986, 213 = PersV 1986, 323 mit weiteren Nachweisen) dann, wenn ein Sachverhalt unmittelbar durch Tarifvertrag geregelt ist, es also zum Vollzug der Regelung keines besonderen Ausführungsakts bedarf.
  • BVerwG, 22.04.1998 - 6 P 4.97

    Kunstfreiheit des Intendanten und Einsichtnahme des Personalrats in Gagenlisten

    Wenn jedoch aufgrund einer tariflichen Regelung die Ausgestaltung der Einzelfallmaßnahme dem Dienststellenleiter überlassen ist, unterliegt dessen Entscheidungen- auch bei rein normvollziehenden Maßnahmen ohne Ermessensspielraum - der Richtigkeitskontrolle des Personalrats im Wege der Mitbestimmung (Beschlüsse vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186 , vom 27. Juli 1979 - BVerwG 6 P 92.78 - Buchholz 238.3A § 75 BPersVG Nr. 13, vom 23. Januar 1986 - BVerwG 6 P 8.83 - Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 3, vom 27. November 1991 - BVerwG 6 P 7.90 - PersR 1992, 147, vom 19. Mai 1992 - BVerwG 6 P 5.90 - PersR a.a.O., S. 361 und vom 17. Juni 1992 - BVerwG 6 P 17.91 - PersR a.a.O., S. 451, 453 f.).
  • OVG Bremen, 31.05.2017 - 6 LP 37/16

    Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung -

    Mit ihr wird nicht der Zweck eines effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes verfolgt, sondern es geht darum, ob und in welchem Umfang der betreffende Bedienstete aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen bzw. seine Dienstpflichten zu erfüllen (vgl. BVerwG, B. v. 23.1.1986 - 6 P 8/83 - PersV 1986, 323 = [...] Rn 28; B. v. 24.6.2014 - 6 P 1/14 - PersV 2014, 384 = [...] Rn 11).
  • BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 9.14

    Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Mitglied;

    An einer Maßnahme der Dienststelle fehlt es auch, wenn gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen den betreffenden Sachverhalt unmittelbar regeln, so dass es zum Vollzug der Regelung keines weiteren Ausführungsakts bedarf (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 1976 - 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186 , vom 23. Januar 1986 - 6 P 8.83 - Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 3 S. 6, vom 2. August 1989 - 6 P 5.88 - Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 9 S. 7 und vom 17. Juni 1992 - 6 P 17.91 - BVerwGE 90, 228 ).

    Überantworten gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen hingegen die Umsetzung oder Ausgestaltung der Einzelmaßnahme der Dienststelle, so unterliegt deren Entscheidung auch dann der Richtigkeitskontrolle durch den Personalrat, wenn es sich insoweit um eine rein normvollziehende Maßnahme ohne Ermessensspielraum handelt (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Januar 1986 - 6 P 8.83 - Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 3 S. 6, vom 17. Juni 1992 - 6 P 17.91 - BVerwGE 90, 228 , vom 6. Oktober 1992 - 6 P 22.90 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 9 S. 33 und vom 18. Mai 2004 - 6 P 13.03 - BVerwGE 121, 38 ).

  • VG Mainz, 19.06.2013 - 5 K 1740/12

    Personalvertretungsrecht Rheinland-Pfalz; Allzuständigkeit der

    Es ist damit zu rechnen, dass sich diese Frage auch künftig stellen wird, so dass zur Klärung der Zuständigkeit der Personalvertretung und zur Vermeidung weiterer Streitigkeiten eine gerichtliche Entscheidung geboten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.1.1986 - 6 P 8/83 -, PersV 1986, 323 und juris, Rn. 24).

    Zwar ist die Mitbestimmung hier nicht wegen einer nach Tarifvertrag abschließenden Regelung ohne Beurteilungs- oder Ermessensspielraum (vgl. insoweit § 3 Abs. 5 TVL und § 3 Abs. 5 TVÄ) ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.1.1986 - 6 P 8/83 -, a.a.O. und juris, Rn. 25).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 23.1.1986 (6 P 8/83 -, PersV 1986, 323 und juris, Rn. 27 ff.) zum hessischen Recht ausgeführt, dass die Anordnung amtsärztlicher Untersuchungen auch nicht unter den Gesichtspunkten "Ordnung der Dienststelle und Verhalten der Beschäftigten" oder "Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen" (als soziale Angelegenheiten) anzusehen ist und deshalb die Mitbestimmungspflicht verneint.

  • BVerwG, 15.02.1988 - 6 P 29.85

    Personalvertretungsrecht - Änderung des Dienstplans - Schichtregelung -

    Im Hinblick darauf, daß das Bundesverwaltungsgericht diesem prozessualen Erfordernis bis in die jüngere Vergangenheit nur minderes Gewicht beigemessen hat und sich die Verfahrensbeteiligten nicht auf die strengeren Anforderungen einstellen konnten, die der Senat in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nunmehr stellt (vgl. BVerwGE 74, 100 und Beschluß vom 23- Januar 1986 - BVerwG 6 P 8.83 - <ZBR 1986, 213 = PersV 1986, 323 = PersR 1986, 176>), darf dem Antragsteller aber kein Verfahrensnachteil daraus entstehen, daß er das personalvertretungsrechtliche Beschlußverfahren unter diesen Umständen mit Anträgen fortführte, die der Sachlage und damit der Prozeßlage nicht mehr entsprachen, weil der äußere Anlaß des Verfahrens, die Änderung des Dienstplans der Einsatzleitstelle der Branddirektion, mit dem Außerkrafttreten dieser Änderung seinen Gegenstand verloren hatte.
  • BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 8.84

    Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats - Ursprünglicher Zustand -

    Durch Maßnahmen des Dienststellenleiters in "sozialen Angelegenheiten" werden die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten geregelt, die sich auf die Stellung der Beschäftigten insgesamt oder ihr Verhältnis zueinander auswirken (vgl. Beschluß vom 23. Januar 1986 - BVerwG 6 P 8.83 - ).
  • BVerwG, 25.08.1986 - 6 P 16.84

    Beschwer des Rechtsmittelführers im Fall einer von der Vorinstanz anders

  • BVerwG, 13.09.2012 - 6 PB 10.12

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz und bei Hebung der Arbeitsleistung;

  • VGH Hessen, 18.04.2002 - 22 TL 2736/01

    Zeitlich befristete Maßnahmen einer Branddirektion zur Entlastung des

  • BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 10.14

    Mitbestimmung des örtlichen Personalrats bei der Weiterbeschäftigung eines

  • BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 27.92

    Personalvertretung - Sicherheitsbeauftragte - Bestellung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2006 - 1 A 990/05

    Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten; Mitbestimmungsrechte des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2013 - 2 B 10922/13

    Mitbestimmungspflichtigkeit einer Anordnung gegenüber einem Beamten, sich zur

  • BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 13.97

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates; Tarif- bzw. Gesetzesvorrang; Überweisung

  • BVerwG, 20.04.2016 - 1 WB 29.15

    Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen;

  • VG Düsseldorf, 16.02.2006 - 34 K 2783/05

    Erfüllung der Kraftfahrtauglichkeit für das Führen von Dienstkraftfahrzeugen der

  • BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 13.85
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2015 - 20 A 2838/13

    Zurechnung der Entscheidung eines Polizeiarztes bzgl. Erweiterung des Umfangs der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2014 - 5 A 10136/14

    Mitbestimmung des Personalrates bei Ablehnung eines Urlaubsantrages

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - 20 A 875/11

    Antrag auf Anhebung der vorgegebenen Beratungszeiten für die Bereiche "Beratung,

  • OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 34/02

    Mitbestimmung des Personalrats bei Musikern in Kulturorchestern; Beeinflussung

  • BVerwG, 28.10.2009 - 1 WB 11.09

    Soldatenbeteiligung; Personalrat, Gruppe der Soldaten; Gruppenangelegenheit;

  • VG Bremen, 18.01.2016 - 7 K 2493/15

    Einhaltung der Mitbestimmung - Allzuständigkeit; amtsärztliche Untersuchung;

  • VG Mainz, 08.01.2014 - 5 K 1601/13

    Mitbestimmungsrecht bei Ablehnung eines Urlaubsantrages

  • OVG Hamburg, 28.02.2000 - 8 Bf 338/99

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Erfassung und Auswertung der

  • BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 12.97

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates; Tarif- bzw. Gesetzesvorrang; Überweisung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2007 - 1 A 1179/06

    Untersuchung der Kraftfahrtauglichkeit für das Führen von Dienstkraftfahrzeugen

  • OVG Berlin, 22.08.1997 - 60 PV 1.97

    Mitbestimmungsrechte des Personalrats an der Abschaffung der sogenannten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2003 - 1 A 3012/01

    Anhörungspflicht bei Anordnung einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung;

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1989 - 15 S 452/89

    Initiativrecht des Personalrats zum Abschluß einer Dienstvereinbarung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1990 - 5 A 9/89

    Abschluss eines Arbeitsvertrages ; Verletzung des Mitbestimmungsrechts eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2001 - 5 A 11251/01

    Rechtsschutzinteresse - Rechtsänderung; Mitbestimmung bei Anordnung

  • OVG Berlin, 22.08.1997 - 60 PV 2.97

    Mitbestimmung bei der Abschaffung der sogenannten Bankstunde; Mitbestimmung wegen

  • BVerwG, 02.03.1987 - 6 PB 31.86

    Rechtsmittel

  • OVG Hamburg, 19.05.1998 - Bs PH 7/96

    Mitbestimmung des Personalrats; Initiativrecht; Entlastungsstunden;

  • BVerwG, 29.06.1987 - 6 PB 10.87

    Einordnung von Arbeitsgrundsätzen für die Errichtung von Arbeitsplätzen mit

  • VG Düsseldorf, 24.10.2014 - 34 K 5306/13

    Mitbestimmungspflicht bei der Festlegung von Gegenständen der Gesamtbetreuung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.1995 - 5 A 11447/94

    Mitbestimmung des Personalrats über die Höhergruppierung von Angestellten;

  • VGH Hessen, 27.05.1987 - HPV TL 908/87

    PERSONALRAT; MITBESTIMMUNG; SCHULBESUCH; KRANKHEIT; SCHÜLER;

  • VGH Hessen, 30.03.1988 - HPV TL 337/84
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