Rechtsprechung
   BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03   

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BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03 (https://dejure.org/2004,1723)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.2004 - 6 P 9.03 (https://dejure.org/2004,1723)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 2004 - 6 P 9.03 (https://dejure.org/2004,1723)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BPersVG §§ 8, 44
    Freigestellte Mitglieder des Hauptpersonalrats; Unterkunft am Sitz der obersten Dienstbehörde; Trennungsübernachtungsgeld; Steuern und Sozialabgaben.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BPersVG §§ 8, 44
    Freigestellte Mitglieder des Hauptpersonalrats; Steuern und Sozialabgaben; Trennungsübernachtungsgeld; Unterkunft am Sitz der obersten Dienstbehörde

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Erstattung der Mehrbelastung; Abfuhr von Steuern und Sozialabgaben für Trennungsübernachtungsgeld; Zulässigkeit eines Antrags im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; Pflicht der Dienststelle zur Kostentragung der Personalratstätigkeit; ...

  • Judicialis

    BPersVG § 8; ; BPersVG § 44

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 8 § 44
    Freigestellte Mitglieder des Hauptpersonalrats; Unterkunft am Sitz der obersten Dienstbehörde; Trennungsübernachtungsgeld; Steuern und Sozialabgaben

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 432 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 22.08.1985 - 6 AZR 504/83

    Arbeitsentgelt: Kein Anspruch auf steuerfreie Lohnzuschläge nach Freistellung als

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03
    g) Mit der vorliegenden Entscheidung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach der Arbeitgeber Personalratsmitgliedern nicht die Steuer- und Sozialversicherungsanteile zu erstatten hat, die auf ihnen fortzuzahlende Zuschläge entfallen (vgl. Urteil vom 29. Juli 1980 - 6 AZR 1098/78 - AP Nr. 1 zu § 46 BPersVG; Urteil vom 15. Januar 1997 - 7 AZR 873/95 - AP Nr. 1 zu § 39 LPVG Rheinland-Pfalz; ebenso für Betriebsratsmitglieder: Urteil vom 29. Juli 1980 - 6 AZR 231/78 - BAGE 34, 80; Urteil vom 22. August 1985 - 6 AZR 504/83 - AP Nr. 50 zu § 37 BetrVG 1972).

    Während § 46 Abs. 2 Satz 1 BPersVG die Vergütungspflicht für durch Personalratstätigkeit notwendige Arbeitsversäumnis regelt, bezieht sich § 44 Abs. 1 BPersVG auf solche Kosten der Personalratsmitglieder, die ihnen durch ihre Tätigkeit außerhalb der Vergütungspflicht des Arbeitgebers entstehen (vgl. zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Urteil vom 22. August 1985 a.a.O. Bl. 236; ferner Urteil vom 27. Juli 1994 - 7 AZR 81/94 - AP Nr. 14 zu § 46 BPersVG Bl. 203).

  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88

    Reisekostenvergütung für freigestelltes Personalratsmitglied

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03
    c) Die dadurch entstehenden Kosten sind durch das Trennungsübernachtungsgeld, welches der Beteiligte den Antragstellern in sachlicher Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung (vgl. Beschluss vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 17 S. 16 ff.) gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 BPersVG i.V.m. § 22 Abs. 1 BRKG und § 3 Abs. 4 Sätze 1 und 2 der Trennungsgeldverordnung - TGV - in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juni 1999, BGBl I S. 1533, zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. August 2002, BGBl I S. 3177, gewährt, noch nicht voll abgegolten.

    Bei Beamten, denen vorübergehend ein Amt bei einer anderen Dienststelle zugewiesen wird, und Beschäftigten, die zu Mitgliedern des Hauptpersonalrats gewählt und anschließend aufgrund autonomer Entscheidung der Personalvertretung von ihrer dienstlichen Tätigkeit zwecks Mandatswahrnehmung am Sitz der übergeordneten Dienststelle freigestellt werden, handelt es sich um zwei wesensverschiedene Personengruppen (vgl. Beschluss vom 14. Februar 1990 a.a.O. S. 16 ff.).

  • BAG, 15.01.1997 - 7 AZR 873/95

    Steuerpflichtigkeit an sich steuerfreier Zulagen bei freigestelltem

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03
    g) Mit der vorliegenden Entscheidung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach der Arbeitgeber Personalratsmitgliedern nicht die Steuer- und Sozialversicherungsanteile zu erstatten hat, die auf ihnen fortzuzahlende Zuschläge entfallen (vgl. Urteil vom 29. Juli 1980 - 6 AZR 1098/78 - AP Nr. 1 zu § 46 BPersVG; Urteil vom 15. Januar 1997 - 7 AZR 873/95 - AP Nr. 1 zu § 39 LPVG Rheinland-Pfalz; ebenso für Betriebsratsmitglieder: Urteil vom 29. Juli 1980 - 6 AZR 231/78 - BAGE 34, 80; Urteil vom 22. August 1985 - 6 AZR 504/83 - AP Nr. 50 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 34.00

    Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten; Weitergewährung der - an vom

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03
    Dieses Prinzip besagt, dass den Personalratsmitgliedern ihre gegenüber dem Arbeitgeber zustehenden Lohnansprüche erhalten bleiben (vgl. zur entsprechenden Anwendung dieses Prinzips auf beamtete Personalratsmitglieder: Urteil vom 11. September 1984 - BVerwG 2 C 58.81 - Buchholz 238.37 § 42 NWPersVG Nr. 5; Urteil vom 13. September 2001 - BVerwG 2 C 34.00 - Buchholz 251.6 § 39 NdsPersVG Nr. 1).
  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 31.93

    Voraussetzungen für einen Anspruch des Personalrats auf Nachholung des

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03
    Ein solcher Feststellungsausspruch ist dem Leistungs- bzw. Verpflichtungsausspruch gleichwertig, weil erwartet werden kann, dass die öffentliche Verwaltung der gerichtlich festgestellten Verpflichtung nachkommt (vgl. Beschluss vom 21. Juli 1982 - BVerwG 6 P 30.79 - Buchholz 238.3 A § 44 BPersVG Nr. 6 S. 3; Beschluss vom 22. Juli 1982 - BVerwG 6 P 42.79 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 12 S. 1 f.; Beschluss vom 14. Juni 1990 - BVerwG 6 P 18.88 - Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 24 S. 2 f.; Beschluss vom 15. März 1995 - BVerwG 6 P 31.93 - BVerwGE 98, 77, 83; ebenso BAG, Urteil vom 28. August 1991 - 7 AZR 137/90 - BAGE 68, 242, 245).
  • BAG, 28.08.1991 - 7 AZR 137/90

    Fortzahlung einer Aufwandsentschädigung an freigestelltes Personalratsmitglied

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03
    Ein solcher Feststellungsausspruch ist dem Leistungs- bzw. Verpflichtungsausspruch gleichwertig, weil erwartet werden kann, dass die öffentliche Verwaltung der gerichtlich festgestellten Verpflichtung nachkommt (vgl. Beschluss vom 21. Juli 1982 - BVerwG 6 P 30.79 - Buchholz 238.3 A § 44 BPersVG Nr. 6 S. 3; Beschluss vom 22. Juli 1982 - BVerwG 6 P 42.79 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 12 S. 1 f.; Beschluss vom 14. Juni 1990 - BVerwG 6 P 18.88 - Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 24 S. 2 f.; Beschluss vom 15. März 1995 - BVerwG 6 P 31.93 - BVerwGE 98, 77, 83; ebenso BAG, Urteil vom 28. August 1991 - 7 AZR 137/90 - BAGE 68, 242, 245).
  • BVerwG, 14.06.1990 - 6 P 18.88

    Höhe der Aufwandsentschädigung für teilzeitbeschäftigtes Personalratsmitglied

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03
    Ein solcher Feststellungsausspruch ist dem Leistungs- bzw. Verpflichtungsausspruch gleichwertig, weil erwartet werden kann, dass die öffentliche Verwaltung der gerichtlich festgestellten Verpflichtung nachkommt (vgl. Beschluss vom 21. Juli 1982 - BVerwG 6 P 30.79 - Buchholz 238.3 A § 44 BPersVG Nr. 6 S. 3; Beschluss vom 22. Juli 1982 - BVerwG 6 P 42.79 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 12 S. 1 f.; Beschluss vom 14. Juni 1990 - BVerwG 6 P 18.88 - Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 24 S. 2 f.; Beschluss vom 15. März 1995 - BVerwG 6 P 31.93 - BVerwGE 98, 77, 83; ebenso BAG, Urteil vom 28. August 1991 - 7 AZR 137/90 - BAGE 68, 242, 245).
  • BAG, 27.07.1994 - 7 AZR 81/94

    Arbeitsentgelt - pauschalierter Aufwendungsersatz

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03
    Während § 46 Abs. 2 Satz 1 BPersVG die Vergütungspflicht für durch Personalratstätigkeit notwendige Arbeitsversäumnis regelt, bezieht sich § 44 Abs. 1 BPersVG auf solche Kosten der Personalratsmitglieder, die ihnen durch ihre Tätigkeit außerhalb der Vergütungspflicht des Arbeitgebers entstehen (vgl. zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Urteil vom 22. August 1985 a.a.O. Bl. 236; ferner Urteil vom 27. Juli 1994 - 7 AZR 81/94 - AP Nr. 14 zu § 46 BPersVG Bl. 203).
  • BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 496/99

    Berufliche Entwicklung eines freigestellten Personalratsmitglieds

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03
    Das Benachteiligungsverbot bedeutet, dass Personalratsmitglieder nicht schlechter behandelt werden dürfen als vergleichbare Kollegen ohne Personalratsamt (vgl. BAG, Urteil vom 9. Juni 1982 - 4 AZR 766/79 - BAGE 39, 118, 121; Urteil vom 26. September 1990 - 7 AZR 208/89 - BAGE 66, 85, 93; Urteil vom 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - BAGE 98, 164, 169).
  • BVerwG, 11.09.1984 - 2 C 58.81

    Fahndungskostenentschädigung eines Kriminalpolizisten im Außendienst - Anspruch

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03
    Dieses Prinzip besagt, dass den Personalratsmitgliedern ihre gegenüber dem Arbeitgeber zustehenden Lohnansprüche erhalten bleiben (vgl. zur entsprechenden Anwendung dieses Prinzips auf beamtete Personalratsmitglieder: Urteil vom 11. September 1984 - BVerwG 2 C 58.81 - Buchholz 238.37 § 42 NWPersVG Nr. 5; Urteil vom 13. September 2001 - BVerwG 2 C 34.00 - Buchholz 251.6 § 39 NdsPersVG Nr. 1).
  • BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 766/79

    Schutzgesetz - Unerlaubte Handlung - Versetzung - Gleichwertige Tätigkeit

  • BVerwG, 22.03.1984 - 6 P 5.82

    Erstattung von Schulungskosten - Abtretbarkeit eines Anspruches - Veranstalter

  • BAG, 29.07.1980 - 6 AZR 231/78

    Betriebsverfassungsrecht - Freistellung - Zuschläge - Betriebsratsmitglied -

  • BAG, 26.09.1990 - 7 AZR 208/89

    Personalratsmitglied/Benachteiligung in der berufl. Entwicklung

  • BVerwG, 26.02.2003 - 6 P 9.02

    Schulungskosten; Antragsbefugnis des Personalrats; fehlende Haushaltsmittel;

  • BVerwG, 13.09.2002 - 6 P 4.02

    Zuständigkeit der Stufenvertretung; Leiter der Mittelbehörde; Maßnahme für den

  • BVerwG, 22.12.1994 - 6 P 12.93

    Einverständliche Regelung eines Freistellungskontingents für die

  • BAG, 29.07.1980 - 6 AZR 1098/78

    Personalratsmitglied - Freistellung von beruflicher Tätigkeit - Sonntagsarbeit -

  • BVerwG, 22.07.1982 - 6 P 42.79

    Kostenerstattung bei Teilnahme an Schulungsveranstaltungen und

  • BVerwG, 21.07.1982 - 6 P 30.79

    Aufgaben einer Personalvertretung - Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten

  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 C 22.18

    Regelmäßig kein Anspruch eines vom Dienst ganz freigestellten

    Er erhält diejenigen Dienstbezüge, die der Dienstherr zu zahlen hätte, hätte der Beamte in seinem bisherigen Aufgabenbereich weiter Dienst geleistet (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. September 1985 - 2 C 15.84 - Buchholz 238.3a § 107 BPersVG Nr. 3 S. 3 und vom 13. September 2001 - 2 C 34.00 - Buchholz 251.6 § 39 NdsPersVG Nr. 1 S. 2; Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 16 und vom 30. Januar 2013 - 6 P 5.12 - BVerwGE 145, 368 Rn. 17, 24; s. a. etwa BAG, Urteile vom 7. November 2007 - 7 AZR 820/06 - BAGE 124, 356 und vom 16. November 2011 - 7 AZR 458/10 - PersR 2012, 176 ).

    Personalratsmitglieder dürfen nicht besser oder schlechter behandelt werden als vergleichbare Beschäftigte ohne Personalratsamt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 14, vom 25. November 2004 - 6 P 6.04 - Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3 S. 7, vom 21. Mai 2007 - 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 25 und vom 1. Februar 2010 - 6 PB 36.09 - Buchholz 251.92 § 8 SAPersVG Nr. 1 Rn. 4; s. a. etwa BAG, Urteile vom 7. November 2007 - 7 AZR 820/06 - BAGE 124, 356 und vom 16. November 2011 - 7 AZR 458/10 - PersR 2012, 176 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2009 - PB 15 S 2635/07

    Steuern auf Trennungsgeld in Form von Wegstreckenentschädigung könnten nicht als

    Muss ein freigestelltes Mitglied des Bezirkspersonalrats für die ihm nach § 44 Abs. 1 Satz 2 BPersVG, § 15 BRKG (§ 22 BRKG a.F.), § 6 Abs. 1 Satz 1 TGV gewährte Wegstreckenentschädigung für die täglichen Fahrten zum Sitz des Bezirkspersonalrats Einkommensteuer entrichten, so ist die Dienststelle nach § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG zum Ausgleich der dadurch entstandenen Belastung verpflichtet (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 27.01.2004 - 6 P 9.03 -, PersR 2004, 152).

    Das Begehren ist anerkanntermaßen als Feststellungsantrag nach § 256 Abs. 1 ZPO zulässig, weil ein entsprechender gerichtlicher Ausspruch einem Leistungs- bzw. Verpflichtungsausspruch gleichwertig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.01.2004 - 6 P 9.03 -, PersR 2004, 152 m.w.N.).

    Der Antragsteller hat auch ein rechtliches Interesse daran, die aufgrund der Erhebung von Einkommensteuer auf die gewährte Wegstreckenentschädigung geltend gemachte Benachteiligung mit den Mitteln des Personalvertretungsrechts sofort zu beseitigen, ohne dies unter Umständen zuvor in einem finanzgerichtlichen Verfahren zu versuchen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.01.2004, a.a.O.).

    Diesbezüglich hat das Verwaltungsgericht im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 27.01.2004, a.a.O.) zutreffend einen Rückgriff auf die allgemeine Kostenregelung des § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG für geboten erachtet, der als Grundregel (mit den Reisekosten nach § 44 Abs. 1 Satz 2 BPersVG als Unterfall) hinsichtlich aller Kosten einschlägig ist, die durch die Tätigkeit des Personalrats entstehen.

    Auch hierzu macht sich der Senat die ausführlichen - der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.01.2004 (a.a.O.) folgenden - Darlegungen des Verwaltungsgerichts zu eigen.

    Der weitere Beteiligte zu 1 wendet ein, dass es sich bei dem Trennungsübernachtungsgeld, das der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.01.2004 (a.a.O.) zum Ausgleich der durch die angefallene Steuer bedingten Kosten(mehr)belastung des Personalratsmitglieds über § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG zugrunde gelegen habe, nach § 3 Abs. 4 TGV um die Erstattung der "nachgewiesenen notwendigen" (aufgrund eines Mietvertrags oder einer ähnlichen Nutzungsvereinbarung) zu zahlenden Kosten für eine angemessene Unterkunft handele, wohingegen der dem Antragsteller zu zahlenden Wegstreckenentschädigung nach § 22 BRK a.F. bzw. § 15 Abs. 1 BRKG n.F. i.V.m. § 6 Abs. 1 TGV eine pauschalierte Berechnungsweise zugrunde liege, so dass der Wegstreckenentschädigung nicht notwendig ein echter Aufwand entspreche.

    Die die Dienststelle nach der "Lückenschluss"-Regelung des Satzes 1 treffende Ausgleichspflicht hinsichtlich angefallener und abgeführter Einkommensteuer kann nicht davon abhängig sein, ob die nach Satz 2 gewährte Reisekostenvergütung als Trennungsübernachtungsgeld nach § 3 Abs. 4 TGV (wie im Fall BVerwG, Beschluss vom 27.01.2004, a.a.O.), als Fahrkostenerstattung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 TGV sowie als Verpflegungszuschuss nach § 6 Abs. 2 TGV und als Mehrkostenerstattung nach § 6 Abs. 3 TGV (wie im Fall VG Düsseldorf, Beschluss vom 07.09.2006 - 33 K 5690/05. PVB -, Juris) oder - wie hier - als Wegstreckenentschädigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 TGV erfolgt.

    Einer Orientierung an der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.01.2004 (a.a.O.) kann der weitere Beteiligte zu 1 auch nicht mit Erfolg entgegenhalten, dass das Gericht mit der Zuerkennung eines (Steuer-)Erstattungsanspruchs aus § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG allein der aus § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG a.F. folgenden besonderen Rechtslage habe Rechnung tragen wollen, dass der Abzug von Aufwendungen bei doppelter Haushaltsführung nach zwei Jahren geendet habe mit der Folge, dass das Trennungsübernachtungsgeld danach voll zu versteuern und das Personalratsmitglied steuerlich entsprechend tatsächlich belastet gewesen sei.

    Erfolglos bleibt auch der Einwand des weiteren Beteiligten zu 1, dass ein Personalratsmitglied, das - wie der Antragsteller - eine Wegstreckenentschädigung erhalte, bereits aufgrund der festen Steuerfreibeträge fast nie mit der vollen Einkommensteuer belastet sein werde, vielmehr, wenn die Einkommensteuer nicht bereits aufgrund der pauschalierten Berechnung der Wegstreckenentschädigung abgedeckt sei, nur die verbleibende Einkommensteuer für den steuerpflichtigen Teil des Trennungsgelds zu tragen habe, so dass es zu einer der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.01.2004 (a.a.O.) vergleichbaren Belastung für das Personalratsmitglied regelmäßig nicht kommen werde.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 27.01.2004 (a.a.O.) lediglich ausgeführt, dass ohne den Erstattungsanspruch das Personalratsmitglied wegen dieser Tätigkeit in der Weise benachteiligt würde, dass er die mit dieser Tätigkeit notwendig verbundenen und damit dienstlich veranlassten Aufwendungen im Umfang der umstrittenen (Steuer-)Abzüge selbst tragen müsste; dieses Ergebnis widerspreche nicht nur der Pflicht der Dienststelle zur Übernahme der Kosten der Personalratstätigkeit gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG, sondern darüber hinaus auch dem Benachteiligungsverbot des § 8 BPersVG, wonach Personalratsmitglieder nicht schlechter behandelt werden dürften als vergleichbare Kollegen ohne Personalratsamt.

  • BVerwG, 25.06.2009 - 6 PB 15.09

    Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld in Gestalt der

    Der Senat hat im Beschluss vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - (Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33) entschieden, dass in den Fällen, in denen freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung, die an deren Sitz eine zweite Unterkunft genommen haben, für das ihnen bewilligte Trennungsübernachtungsgeld Steuern zu entrichten haben, die Dienststelle zum Ausgleich der dadurch entstandenen Mehrbelastung verpflichtet ist.

    Deswegen entscheidet der Senat in ständiger und gefestigter Rechtsprechung, dass freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung wegen Ausübung ihrer Personalratstätigkeit an dem von ihrem Wohnort und bisherigem Dienstort verschiedenen Sitz der Stufenvertretung Trennungsgeld zusteht (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 17 S. 16 ff., vom 27. Januar 2004 a.a.O. S. 13 f. und vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 14 und 19 ff.).

    Denn die Anwendung der einschlägigen reisekostenrechtlichen Bestimmungen über § 44 Abs. 1 Satz 2 BPersVG setzt voraus, dass die fraglichen Reisekosten im Sinne der Grundregel des § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG durch die Tätigkeit des Personalrats entstanden sind (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 a.a.O. S. 13 f. und vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 13).

    Andernfalls hätte es mit Rücksicht auf die im Zeitpunkt seiner Entscheidung bereits vorliegende Senatsrechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1990 a.a.O., vom 27. Januar 2004 a.a.O. und vom 25. November 2004 - BVerwG 6 P 6.04 - Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3) die Sache dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vorlegen müssen (§ 2 Abs. 1 RsprEinhG).

    Daran knüpft der hier streitige Anspruch an, wenn im Widerspruch zum Regelungskonzept des § 44 Abs. 1 Satz 2 BPersVG vom bewilligten Trennungsgeld Steuern einbehalten werden (vgl. Beschluss vom 27. Januar 2004 a.a.O. S. 14).

    Entschieden hat der Senat das in einem Fall, in welchem Mitgliedern einer Stufenvertretung Trennungsübernachtungsgeld gemäß § 3 Abs. 4 Satz 1 und 2 TGV bewilligt war (vgl. Beschluss vom 27. Januar 2004 a.a.O. S. 13 f.).

    Schließlich hat der Senat zu dem in der Beschwerdebegründung angesprochenen Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot wiederholt und erschöpfend Stellung genommen (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 a.a.O. S. 14 ff., vom 25. November 2004 a.a.O. S. 7 ff. und vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 25 ff.).

  • VGH Hessen, 29.06.2006 - 22 TL 1699/05

    Fahrtkosten freigestellter Personalratsmitglieder

    Die nach dem grundlegenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1990 - 6 P 13/88 - in der Rechtsprechung übereinstimmend vertretene Auffassung, dass einem freigestellten Personalratsmitglied für die regelmäßigen Fahrten zwischen seinem Wohnort und der Geschäftsstelle der Personalvertretung ein Erstattungsanspruch grundsätzlich nicht entsprechend einer Reisekostenvergütung für Dienstreisen, sondern (nur) entsprechend dem Trennungsgeld für abgeordnete Beamte und Richter zusteht, wird durch die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2004 - 6 P 9/03 - und vom 25. November 2004 - 6 P 6/04 - nicht in Frage gestellt.

    Die Verweisung bezieht sich "in vollem Umfang" auf das Reisekostengesetz und beschränkt sich deshalb nicht nur auf die Höhe der zu erstattenden Beträge, sondern auch auf das Konzept des Reisekostengesetzes mit den dort geregelten Erstattungstatbeständen, die entsprechend heranzuziehen sind und zu denen auch die Regelung in § 23 HRKG über die Gewährung von Trennungsgeld gehört (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 1990 a. a. O. und vom 27. Januar 2004 - 6 P 9/03 - PersR 2004 S. 152 ff. = PersV 2004 S. 313 ff. = ZfPR 2004 S. 106 ff. = juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Juli 2003 a. a. O.).

    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden lässt sich auch nicht auf den von ihm herangezogenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2004 (a. a. O.) stützen, denn dieser betraf Steuer- und Sozialversicherungsanteile für die Erstattung zusätzlicher Unterkunftskosten in Form von Trennungsübernachtungsgeld, nicht aber eine Fahrtkostenerstattung.

    Im Rahmen seiner Einschätzungsprärogative durfte der Gesetzgeber jedoch annehmen, dass sich vergleichbare Einbußen, die ihre Ursache in der Tätigkeit als freigestelltes Mitglied der Personalvertretung haben, verbieten, weil andernfalls die effektive Aufgabenwahrnehmung durch die Personalvertretung als Ganzes Schaden nimmt (vgl. Beschluss vom 27. Januar 2004, a.a.O. S. 15 f.).".

  • BVerwG, 30.01.2013 - 6 P 5.12

    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; zulässige Verfahrensart;

    Die nach § 83 Abs. 2 BPersVG gebotene sinngemäße Anwendung der genannten Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes bedeutet, dass in den höheren Instanzen des personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens nicht mehr zu prüfen ist, ob über den streitigen Anspruch richtigerweise im Urteilsverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung zu entscheiden ist (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 12, vom 14. August 2007 - BVerwG 6 PB 5.07 - Buchholz 251.3 § 66 BrPersVG Nr. 2 Rn. 8 f., vom 11. März 2011 - BVerwG 6 PB 19.10 - Buchholz 250 § 84 BPersVG Nr. 1 Rn. 2 und vom 11. Mai 2011 - BVerwG 6 P 4.10 - Buchholz 251.6 § 75 NdsPersVG Nr. 6 Rn. 11).

    Es gilt somit das "Lohnausfallprinzip": Den Personalratsmitgliedern bleiben ihre gegenüber dem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber zustehenden Ansprüche auf Dienstbezüge und Arbeitsentgelt erhalten (vgl. Urteil vom 13. September 2001 - BVerwG 2 C 34.00 - Buchholz 251.6 § 39 NdsPersVG Nr. 1 S. 2 und Beschluss vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 16).

  • BVerwG, 12.11.2009 - 6 PB 17.09

    Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld; Große

    Nach ständiger und gefestigter Senatsrechtsprechung steht freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung wegen Ausübung ihrer Personalratstätigkeit an dem von ihrem Wohnort und bisherigem Dienstort verschiedenen Sitz der Stufenvertretung Trennungsgeld zu (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 17 S. 16 ff., vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 13 f., vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 19 ff. und vom 25. Juni 2009 - BVerwG 6 PB 15.09 - [...] Rn. 6).

    Ob solche Probleme bestehen, hängt von Rechtsentwicklung und Verwaltungspraxis in anderen Rechtsgebieten ab, insbesondere im Bereich des Steuerrechts (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 a.a.O. und vom 25. Juni 2009 a.a.O. Rn. 10).

  • BVerwG, 21.05.2007 - 6 P 5.06

    Reisekosten für freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld in

    Unterfall sind die Reisekosten, für welche § 42 Abs. 3 HePersVG ergänzende Regelungen bereithält (vgl. Beschluss vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 14; Dobler, in: v. Roetteken/Rothländer, Hessisches Bedienstetenrecht, § 42 HPVG Rn. 141).

    Mit dem daraus ersichtlichen Erfordernis qualifizierter Interessenvertretung auf der Ebene der übergeordneten Dienststelle verträgt sich eine solche Anwendung und Auslegung von Bestimmungen der Trennungsgeldverordnung nicht, die die Mandatswahrnehmung durch nicht in der Nähe des Behördensitzes wohnende Beschäftigte behindert (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 a.a.O. S. 14 f. und vom 25. November 2004 a.a.O. S. 7).

  • BVerwG, 25.11.2004 - 6 P 6.04

    Freigestellte Mitglieder von Personalvertretungen; Fahrten zum Sitz der

    Das Benachteiligungsverbot bedeutet, dass Personalratsmitglieder nicht schlechter behandelt werden dürfen als vergleichbare Beschäftigte ohne Personalratsamt (vgl. Beschluss vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 14).

    Mit dem aus dieser anspruchsvollen Aufgabe erwachsenen Erfordernis qualifizierter Interessenvertretung verträgt sich eine Gesetzesauslegung nicht, die die Mandatswahrnehmung durch nicht in der Nähe des Dienststellensitzes wohnende Beschäftigte behindert (vgl. zu freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung: Beschluss vom 27. Januar 2004, a.a.O. S. 14 f.).

    Im Rahmen seiner Einschätzungsprärogative durfte der Gesetzgeber jedoch annehmen, dass sich vergleichbare Einbußen, die ihre Ursache in der Tätigkeit als freigestelltes Mitglied der Personalvertretung haben, verbieten, weil andernfalls die effektive Aufgabenwahrnehmung durch die Personalvertretung als Ganzes Schaden nimmt (vgl. Beschluss vom 27. Januar 2004, a.a.O. S. 15 f.).

  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 412/10

    Freigestellter Bezirksschwerbehindertenvertreter - Kostenerstattung für

    bb) Rechtssystematisch sachgerechter Anknüpfungspunkt für die Erstattung von Aufwendungen, die freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung durch die Personalratstätigkeit am Sitz der übergeordneten Dienststelle entstehen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Trennungsgeld nach § 15 Abs. 1 BRKG (BVerwG 12. November 2009 - 6 PB 17.09 - Rn. 9, Buchholz 251.92 SAPersVG § 42 Nr. 1; vgl. ferner BVerwG 14. Februar 1990 -  6 P 13.88  - AP BPersVG § 44 Nr. 7; 27. Januar 2004 -  6 P 9.03  - zu 3 der Gründe, Buchholz 250 BPersVG § 44 Nr. 33; 21. Mai 2007 -  6 P 5.06  - Rn. 19 ff., Buchholz 251.5 HePersVG § 42 Nr. 1; 25. Juni 2009 -  6 PB 15.09  - Rn. 6, Buchholz 250 BPersVG § 44 Nr. 37) .
  • BVerwG, 01.03.2018 - 5 P 5.17

    Benachteilungsverbot; Fahrten zum Sitz des Personalrats; Freigestellte

    Das Benachteiligungsverbot bedeutet, dass Personalratsmitglieder nicht schlechter behandelt werden dürfen als vergleichbare Beschäftigte ohne Personalratsmandat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 15 f. und vom 28. November 2012 - 6 P 3.12 - Buchholz 262 § 9 TGV Nr. 1 Rn. 16 m.w.N.).

    Entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sind abgeordnete Beamte insoweit nicht die zutreffende Vergleichsgruppe (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 15 f. und vom 28. November 2012 - 6 P 3.12 - Buchholz 262 § 9 TGV Nr. 1 Rn. 24, jeweils zum Begünstigungsverbot).

  • BVerwG, 08.02.2018 - 5 P 7.16

    Ankündigungsfrist; Antragsbefugnis; Arbeitnehmerähnliche Personen; Auslegung;

  • BVerwG, 11.05.2011 - 6 P 4.10

    Rücknahme einer vollzogenen Maßnahme; Rechtsanspruch des Personalrats;

  • BVerwG, 27.06.2019 - 5 P 2.18

    Antragsbefugnis; Beruhen; Beschlussverfahren; Betriebsvereinbarung;

  • BVerwG, 01.02.2010 - 6 PB 36.09

    Benachteiligungsverbot; kausale Verknüpfung zwischen Schlechterstellung und

  • BVerwG, 28.11.2012 - 6 P 3.12

    Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder; Fahrten zwischen Wohnung

  • BVerwG, 29.06.2004 - 6 PB 3.04

    Verpflichtungsantrag im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2013 - 20 A 878/12

    Bestehen eines erheblich dienstlichen Interesses an der Benutzung eines

  • BVerwG, 03.11.2011 - 6 P 14.10

    Bildung von Polizei-Personalräten; Landespolizeipräsidium im Sächsischen

  • OVG Sachsen, 11.09.2012 - PL 9 A 403/09

    Reisekosten, Trennungsgeld, Personalrat

  • BVerwG, 31.01.2024 - 5 PB 9.23
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2018 - 18 LP 5/15

    Arbeitsplatzumgestaltung; Assistentin der Geschäftsführung; Aufgaben;

  • BVerwG, 25.06.2013 - 1 WB 42.12

    Freigestelltes Mitglied des Gesamtvertrauensausschusses; Fahrtkostenerstattung;

  • BVerwG, 15.04.2008 - 6 PB 3.08

    Reisekosten des Personalratsmitgliedes; Beurteilungsspielraum.

  • BVerwG, 11.05.2011 - 6 P 5.10

    Übertragung von dienstrechtlichen Befugnissen auf die allgemeinbildenden und auf

  • BVerwG, 28.01.2010 - 6 P 1.09

    Nicht überwiegend freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld

  • BVerwG, 29.04.2022 - 5 P 10.20

    Schutz von vorübergehend in den Personalrat eintretenden Ersatzmitgliedern bei

  • BVerwG, 29.06.2004 - 6 PB 4.04

    Zulässigkeit eines Verpflichtungsausspruchs im personalvertretungsrechtlichen

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2010 - 18 LP 14/06

    Einräumung eines online-Zugangs gegenüber dem Personalrat samt

  • BVerwG, 15.04.2008 - 6 PB 4.08

    Entscheidungsspielraum eines Personalratsmitglieds bei der Entscheidung über die

  • OVG Sachsen, 05.03.2009 - PB 8 B 34/07

    Beschwerdefrist; Beschlussverfahren; Personalvertretungsrecht; Wiedereinsetzung

  • BVerwG, 19.06.2013 - 6 PB 18.12

    Erstattung von Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2024 - 60 PV 2.23

    Rechtsweg für Prüfung einer Überlastungsklage eines Personalratsmitglieds

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2024 - 60 PV 11.22

    Personalrat; Geschäftsräume; Flur; Regal mit Gewerkschaftsdrucksachen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2012 - 1 A 1295/09

    Übernahme von durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstandenen

  • BVerwG, 15.04.2008 - 6 PB 5.08

    Beurteilungsspielraum eines Personalratsmitglieds bei der entsprechenden

  • OVG Sachsen, 30.07.2008 - PL 9 A 165/08

    Personalvertretungsrecht; Reisekosten; triftiger Grund; dienstliches Interesse;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2008 - 1 A 280/07
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2012 - 20 A 2916/11

    Anspruch eines Beschäftigten der Staatsanwaltschaft auf eine sog. große

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2009 - 16 A 165/08

    Benachteiligung eines Ministerialdirigenten wegen seiner Mitgliedschaft im

  • VG Ansbach, 06.11.2018 - AN 8 P 18.01371

    Keine Kostentragungspflicht des Dienstherrn für mutwillige und haltlose

  • VG Ansbach, 06.11.2018 - AN 8 P 18.1371

    Keine Kostentragungspflicht des Dienstherrn für mutwillige und haltlose

  • VG Köln, 08.09.2022 - 33 K 5454/18
  • VG Köln, 17.10.2008 - 33 K 2007/08

    Rückwirkende Gewährung einer Wegstreckenentschädigung und eines

  • VG Potsdam, 24.10.2007 - 21 K 181/07

    Fahrtkostenerstattung für freigestellten Personalrat

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