Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 20.07.2005

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   BVerwG, 31.05.2005 - 6 PB 1.05   

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BVerwG, 31.05.2005 - 6 PB 1.05 (https://dejure.org/2005,4067)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.2005 - 6 PB 1.05 (https://dejure.org/2005,4067)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 6 PB 1.05 (https://dejure.org/2005,4067)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BPersVG § 9
    Weiterbeschäftigungsverlangen des Jugendvertreters; befristeter Arbeitsvertrag; Verzicht auf unbefristete Weiterbeschäftigung; Hinweispflicht des Arbeitgebers.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BPersVG § 9
    Hinweispflicht des Arbeitgebers; Verzicht auf unbefristete Weiterbeschäftigung; Weiterbeschäftigungsverlangen des Jugendvertreters; befristeter Arbeitsvertrag

  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines während des Ausbildungsverhältnisses geschlossenen befristeten Arbeitsvertrages hinsichtlich der Weiterbeschäftigung; Voraussetzungen der Verneinung der Entscheidungserheblichkeit; Konsequenz einer nicht nachgekommenen Hinweispflicht nach dem ...

  • Judicialis

    BPersVG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 9
    Weiterbeschäftigungsverlangen des Jugendvertreters; befristeter Arbeitsvertrag; Verzicht auf unbefristete Weiterbeschäftigung; Hinweispflicht des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 630 (Ls.)
  • NZA-RR 2005, 613
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 27.11.1984 - 3 AZN 502/84

    Berufung - Rechtssache - Auslegung

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2005 - 6 PB 1.05
    Entscheidungserheblichkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage sich auf eine von mehreren selbständig tragenden Begründungen des Beschwerdegerichts bezieht, ohne dass zugleich gegen die anderen Begründungen zulässige und begründete Rügen vorgebracht werden (vgl. BAG, Beschluss vom 27. November 1984 - 3 AZN 502/84 - AP Nr. 27 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; Beschluss vom 28. September 1989 - 6 AZN 303/89 - BAGE 63, 58, 62 f.; Müller-Glöge, in: Germelmann/Matthes/ Prütting/Müller-Glöge, Arbeitsgerichtsgesetz, 5. Aufl. 2004, § 72 Rn. 13, § 72 a Rn. 5 a).
  • BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 20.94

    Personalvertretungsrecht - Beschlussverfahren, Verwaltungsgerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2005 - 6 PB 1.05
    Dies ist der Fall, wenn das Verhalten darauf abzielt, den Auszubildenden von der form- und fristgerechten Geltendmachung seines Weiterbeschäftigungsverlangens abzuhalten, obwohl die hieraus dem Auszubildenden entstehenden Nachteile für den Arbeitgeber vorhersehbar waren und deren Abwendung dem Arbeitgeber möglich und zumutbar gewesen wäre (vgl. Urteil vom 22. April 1987 - BVerwG 6 P 15.83 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 4 S. 5; Beschluss vom 9. Oktober 1996 - BVerwG 6 P 20.94 - BVerwGE 102, 100, 104 f.; Fischer/Goeres, a.a.O., Rn. 20; Faber, a.a.O., Rn. 29; zu § 78 a BetrVG: BAG, Urteil vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 621/78 - AP Nr. 7 zu § 78 a BetrVG 1972 Bl. 748; Urteil vom 31. Oktober 1985 - 6 AZR 557/84 - BAGE 50, 79, 83 f.; Fitting u.a., a.a.O., Rn. 16 und 23).
  • BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 557/84

    Jugendvertreter - Weiterbeschäftigung - Fristberechnung

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2005 - 6 PB 1.05
    Dies ist der Fall, wenn das Verhalten darauf abzielt, den Auszubildenden von der form- und fristgerechten Geltendmachung seines Weiterbeschäftigungsverlangens abzuhalten, obwohl die hieraus dem Auszubildenden entstehenden Nachteile für den Arbeitgeber vorhersehbar waren und deren Abwendung dem Arbeitgeber möglich und zumutbar gewesen wäre (vgl. Urteil vom 22. April 1987 - BVerwG 6 P 15.83 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 4 S. 5; Beschluss vom 9. Oktober 1996 - BVerwG 6 P 20.94 - BVerwGE 102, 100, 104 f.; Fischer/Goeres, a.a.O., Rn. 20; Faber, a.a.O., Rn. 29; zu § 78 a BetrVG: BAG, Urteil vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 621/78 - AP Nr. 7 zu § 78 a BetrVG 1972 Bl. 748; Urteil vom 31. Oktober 1985 - 6 AZR 557/84 - BAGE 50, 79, 83 f.; Fitting u.a., a.a.O., Rn. 16 und 23).
  • BVerwG, 22.04.1987 - 6 P 15.83

    Weiterbeschäftigungsanspruch des Mitgliedes einer Jugendvertretung - Auflösung

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2005 - 6 PB 1.05
    Dies ist der Fall, wenn das Verhalten darauf abzielt, den Auszubildenden von der form- und fristgerechten Geltendmachung seines Weiterbeschäftigungsverlangens abzuhalten, obwohl die hieraus dem Auszubildenden entstehenden Nachteile für den Arbeitgeber vorhersehbar waren und deren Abwendung dem Arbeitgeber möglich und zumutbar gewesen wäre (vgl. Urteil vom 22. April 1987 - BVerwG 6 P 15.83 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 4 S. 5; Beschluss vom 9. Oktober 1996 - BVerwG 6 P 20.94 - BVerwGE 102, 100, 104 f.; Fischer/Goeres, a.a.O., Rn. 20; Faber, a.a.O., Rn. 29; zu § 78 a BetrVG: BAG, Urteil vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 621/78 - AP Nr. 7 zu § 78 a BetrVG 1972 Bl. 748; Urteil vom 31. Oktober 1985 - 6 AZR 557/84 - BAGE 50, 79, 83 f.; Fitting u.a., a.a.O., Rn. 16 und 23).
  • BAG, 28.09.1989 - 6 AZN 303/89

    Revision: Nichtzulassungs-Beschwerde - mehrere Alternativbegründungen des

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2005 - 6 PB 1.05
    Entscheidungserheblichkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage sich auf eine von mehreren selbständig tragenden Begründungen des Beschwerdegerichts bezieht, ohne dass zugleich gegen die anderen Begründungen zulässige und begründete Rügen vorgebracht werden (vgl. BAG, Beschluss vom 27. November 1984 - 3 AZN 502/84 - AP Nr. 27 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; Beschluss vom 28. September 1989 - 6 AZN 303/89 - BAGE 63, 58, 62 f.; Müller-Glöge, in: Germelmann/Matthes/ Prütting/Müller-Glöge, Arbeitsgerichtsgesetz, 5. Aufl. 2004, § 72 Rn. 13, § 72 a Rn. 5 a).
  • BAG, 15.01.1980 - 6 AZR 621/78

    Weiterbeschäftigungsverlangen - Beendigung des Ausbildungsverhältnisses -

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2005 - 6 PB 1.05
    Dies ist der Fall, wenn das Verhalten darauf abzielt, den Auszubildenden von der form- und fristgerechten Geltendmachung seines Weiterbeschäftigungsverlangens abzuhalten, obwohl die hieraus dem Auszubildenden entstehenden Nachteile für den Arbeitgeber vorhersehbar waren und deren Abwendung dem Arbeitgeber möglich und zumutbar gewesen wäre (vgl. Urteil vom 22. April 1987 - BVerwG 6 P 15.83 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 4 S. 5; Beschluss vom 9. Oktober 1996 - BVerwG 6 P 20.94 - BVerwGE 102, 100, 104 f.; Fischer/Goeres, a.a.O., Rn. 20; Faber, a.a.O., Rn. 29; zu § 78 a BetrVG: BAG, Urteil vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 621/78 - AP Nr. 7 zu § 78 a BetrVG 1972 Bl. 748; Urteil vom 31. Oktober 1985 - 6 AZR 557/84 - BAGE 50, 79, 83 f.; Fitting u.a., a.a.O., Rn. 16 und 23).
  • LAG Köln, 23.02.2000 - 2 Sa 1248/99

    Auszubildender - § 78a BetrVG - Begriff

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2005 - 6 PB 1.05
    Ebenso wenig bestehen grundsätzliche Bedenken gegen die Wirksamkeit einer innerhalb der letzten drei Monate vor Ausbildungsende abgegebenen Erklärung, mit welcher der Jugendvertreter gegenüber dem Arbeitgeber auf seinen Weiterbeschäftigungsanspruch verzichtet (vgl. zu allem: LAG Köln, Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 Sa 1248/99 - juris Rn. 25; Fischer/Goeres, in: GKÖD V, K § 9 Rn. 7 und 30; Faber, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 9 Rn. 34; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, Betriebsverfassungsgesetz, 22. Aufl. 2004, § 78 a Rn. 27).
  • BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 40/10

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters in einem Arbeitsverhältnis

    Das ist der Fall, wenn das Verhalten des Arbeitgebers darauf abzielt, den Auszubildenden von der form- und fristgerechten Geltendmachung des Weiterbeschäftigungsverlangens abzuhalten, obwohl die entstehenden Nachteile für den Arbeitgeber vorhersehbar waren und es ihm möglich und zumutbar gewesen wäre, sie abzuwenden (vgl. zu § 9 BPersVG BVerwG 31. Mai 2005 - 6 PB 1.05 - zu 3 b der Gründe mwN, EzBAT MTV § 22 Auszubildende Betriebs- und Personalratsmitglieder [Jugendvertreter] Nr. 16; 9. Oktober 1996 - 6 P 20.94 - zu II 3 b der Gründe, BVerwGE 102, 100) .
  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 38/11

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters in einem Arbeitsverhältnis

    Das ist der Fall, wenn das Verhalten des Arbeitgebers darauf abzielt, den Auszubildenden von der form- und fristgerechten Geltendmachung des Weiterbeschäftigungsverlangens abzuhalten, obwohl die entstehenden Nachteile für den Arbeitgeber vorhersehbar waren und es ihm möglich und zumutbar gewesen wäre, sie abzuwenden (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 - Rn. 39, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 78a Nr. 7; vgl. zu § 9 BPersVG BVerwG 9. Oktober 1996 - 6 P 20.94 - zu II 3 b der Gründe, BVerwGE 102, 100; 31. Mai 2005 - 6 PB 1.05 - zu 3 b der Gründe mwN, EzBAT MTV § 22 Auszubildende Betriebs- und Personalratsmitglieder [Jugendvertreter] Nr. 16) .
  • BVerwG, 19.01.2009 - 6 P 1.08

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Mitglieds der Jugend- und

    Zu Recht ist das Oberverwaltungsgericht davon ausgegangen, dass nicht jeder Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages durch den Jugendvertreter innerhalb der letzten drei Monate vor Ausbildungsende als Verzicht auf den Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 9 Abs. 2 BPersVG zu werten ist, sondern dass es auf den Wortlaut und die Begleitumstände der Erklärung ankommt (vgl. Beschluss vom 31. Mai 2005 - BVerwG 6 PB 1.05 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 24 S. 33).
  • VG Düsseldorf, 22.06.2012 - 40 K 3157/11

    Weiterbeschäftigungsverlangen Arbeitgeber Jugendvertreter JAV befristeter

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2005 6 PB 1.05 juris Rdnr. 10 (= PersR 2005, 323) mit umfangreichen Nachweisen seiner und der Rspr. des BAG.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2005 6 PB 1.05 juris Rdnr. 10 (= PersR 2005, 323).

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Januar 2009 6 P 1.08 , juris Rdnr. 13 (= BVerwGE 133, 42), und vom 31. Mai 2005 6 PB 1.05 , juris Rdnr. 4 (= PersR 2005, 323).

  • LAG Hamm, 04.04.2014 - 13 Sa 40/14

    Schutz Ersatzmitglied JAV

    a) In dem Zusammenhang kann offenbleiben, ob in dem am 24.01.2012 erfolgten Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages möglicherweise konkludent ein Verzicht auf das mit Schreiben vom 23.01.2012 geltend gemachte Verlangen auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit gesehen werden kann ( vgl. BVerwG, 31.05.2005 - 6 PB 1/05 - NZA-RR 2005, 613; LAG Köln, 23.02.2000 - 2 Sa 1248/99 - AiB 2001, 53; KR/Weigand, 10. Aufl., § 78a BetrVG Rn. 33).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.2016 - 5 A 10002/16

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers bei Verlangen eines Jugend- und

    Schließt der Jugendvertreter innerhalb der letzten drei Monate des Ausbildungsverhältnisses mit dem öffentlichen Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag ab, so ist darin regelmäßig der Verzicht auf seine unbefristete Weiterbeschäftigung nach § 9 BPersVG zu sehen (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2005 - 6 PB 1.05 -).

    Darin kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im jeweiligen Einzelfall zugleich ein Verzicht auf den Anspruch nach § 9 Abs. 2 BPersVG liegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2005 - 6 PB 1.05 -, RiA 2005, 244).

  • BVerwG, 14.08.2007 - 6 PB 5.07

    Übertragung von Zuständigkeiten für die Dienstaufsicht; Richter und

    Beruht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts auf mehreren selbständig tragenden Begründungen, so ist die Rechtsbeschwerde nur zuzulassen, wenn mit der Nichtzulassungsbeschwerde alle diese Begründungen angegriffen werden und die Rügen gegen jede dieser Begründungen für sich betrachtet begründet sind (vgl. Beschluss vom 31. Mai 2005 - BVerwG 6 PB 1.05 - PersR 2005, 323 , insoweit bei Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 24 nicht abgedruckt; BAG, Beschlüsse vom 23. Juli 1996 - 1 ABN 18/96 - AP Nr. 33 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz, vom 27. Oktober 1998 - 9 AZN 575/98 - AP Nr. 39 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz und vom 10. März 1999 - 4 AZN 857/98 - BAGE 91, 93 ).
  • OVG Hamburg, 15.01.2010 - 8 Bf 272/09

    E-Mail genügt nicht dem Schriftformerfordernis für ein

    Dies ist etwa der Fall, wenn das Verhalten des Arbeitgebers darauf abzielt, den Auszubildenden von der form- und fristgerechten Geltendmachung seines Weiterbeschäftigungsverlangens abzuhalten, obwohl die hieraus dem Auszubildenden entstehenden Nachteile für den Arbeitgeber vorhersehbar waren und deren Abwendung dem Arbeitgeber möglich und zumutbar gewesen wäre (BVerwG, Beschl. v. 31.5.2005, 6 PB 1/05, PersV 2006, 33; vgl. Faber in Etzel, Gerhold, Schlatmann, Rehag, Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, Kommentar, § 9 Rn. 30; Altvater, BPersVG, 4. Aufl. § 9 Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2013 - 5 L 7/12

    Übernahme eines Jugend- und Auszubildendenvertreters

    Denn nach § 9 Abs. 5 BPersVG sind die Absätze 2 bis 4 unabhängig davon anzuwenden, ob der Arbeitgeber seiner Mitteilungspflicht nach § 9 Abs. 1 BPersVG nachgekommen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.05.2005 - 6 PB 1/05 - Rdnr. 10 ).
  • VG Saarlouis, 26.02.2008 - 9 K 1498/07

    Weiterbeschäftigung von Jugend- und Auszubildendenvertreter bei Haushaltssperre,

    den Beschluss vom 31.05.2005, 6 PB 1.05, PersV 2006, 33, PersR 2005, 323.
  • VGH Hessen, 28.01.2014 - 22 A 229/13

    Weiterbeschäftigungsverlangen eines Mitglieds der Jugend und

  • VGH Bayern, 19.11.2012 - 18 P 11.1960

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugend- und Auszubildendenvertreters

  • VG München, 10.10.2023 - M 20 P 22.3387

    (Landes) Personalvertretungsrecht, Voraussetzungen einer Weiterbeschäftigung für

  • VG Berlin, 30.03.2020 - 71 K 8.19
  • VG Göttingen, 26.08.2016 - 7 A 3/15

    JAV; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Weiterbeschäftigungsverlangen

  • VG Meiningen, 09.02.2011 - 3 P 50020/10

    Weiterbeschäftigungsverlangen eines Jugend- und Auszubildendenvertreters

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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.07.2005 - 6 PB 1.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,66374
BVerwG, 20.07.2005 - 6 PB 1.05 (https://dejure.org/2005,66374)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.2005 - 6 PB 1.05 (https://dejure.org/2005,66374)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - 6 PB 1.05 (https://dejure.org/2005,66374)
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